Feinstaubbelastung als Rechtfertigung für Gebührenerhöhung


Postenvergabe an wenig qualifizierte Personen

Die SPÖ, egal auf Kommunal- oder Bundesebene zeichnet sich immer wieder damit aus,

Personen auf Posten zu setzen denen es an Qualifikation mangelt.  Bestes Beispiel dafür

ist Norbert Darabos, der als Wehrdienstverweigerer das Amt des Verteidigungsministers

inne hat und auch dementsprechend agiert.

 

Aber  zum Machterhalt scheuen die Roten auch  nicht davor zurück,  einem Koalitions-

partner ein Ressort zuzuteilen,  welches dann mit wenig qualifizierten Personen besetzt

wird.  Ein typisches Beispiel dafür ist Wiens Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin

Maria Vassilakou.

 

Zum  konkreten Anlassfall.   Wie bringt man Wiens Autofahrer(innen)  dazu ihr Vehikel

stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen?   Sicher nicht damit,

Parkgebühren zu erhöhen,  kostenpflichtige Parkzonen auszuweiten und den Fahrpreis

eines Öffi-Fahrscheines zu verteuern.

 

Zu  dieser Thematik möchten wir  einen Textauszug einer heutigen Presseaussendung

von Maria Vassilakou veröffentlichen,  die kläglich versucht,  Gebührenerhöhungen

unter dem Deckmantel der  Feinstaubbelastung zu rechtfertigen.

 

„Wien hat jetzt zur Reduktion der Feinstaubbelastung die Grundlagen für die Ausweit-

ung der Parkraumbewirtschaftung geschaffen und höhere Parkgebühren beschlossen

mit dem Ziel, dass immer mehr Menschen in der Stadt umweltfreundlich unterwegs

sind und das Auto stehen lassen“,  so die realitätsfremde  grüne Verkehrsstadträtin
von Häupls Gnaden.

 

Wenn Autobesitzer(innen)  in immer mehr Wiener Bezirken fürs Abstellen ihres Autos

stetig mehr bezahlen müssen und im Gegenzug der Preis für einen Öffi-Fahrschein er-
höht wird, wird dies sicherlich nicht dazu beitragen das Auto stehenzulassen.   Diesen
Umstand  scheint Maria Vassilakou  im rot-grünen Abzock-Wahn  zu übersehen.  Oder
sie realisiert diese Tatsache einfach nicht, weil sie zur Erledigung ihre Geschäfte einen
Dienstwagen mit Fahrer  – auf Kosten der Steuerzahler(innen) –  zur Verfügung hat.

 

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2011-11-22