Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme derAsfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari- anten.1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen Stücken ausgewählt, oder2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be- endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60 Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür- den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtetman denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss- igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit- enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auchdie Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
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2011-05-15