Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

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2011-05-08