Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“
wird aus aktuellem Anlass verschoben
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“ hat die Asfinag zu dem Vorfall per
Mail Stellung genommen. Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden wir zum Wochende, mit einem dementsprechenden Beitrag ver-öffentlichen.
Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des
Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert.“ Das hat natürlich unsere Neugier erweckt und wir haben die zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.Screen: asfinag.at
Beamten-Fantasie
Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität entsprechen.
Kittsee liegt definitiv nicht an der A4 und Nickelsdorf nicht an der A6. Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.
Screen: Goggle Maps
Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte
des Verkehrsministeriums, sowie Mitarbeiter der Asfinag ausführlich über den Strecken- verlauf (inklusive Zu- und Abfahrten) informieren. Erstaunlich ist die Tatsache, dass sich die Asfinag auf die Mautordnung beruft und offenbar gar nicht in Kenntnis der von ihnen zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig
Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht sich in diesem Fall weiter. Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten, sind alle durchgeführten Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.
Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten, wenn es ein Betroffener darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“ und „A4 – Kittsee“ sind ungültig, da keine Verbindungen zwischen den
zitierten Ortschaften und Autobahnabschnitten existieren, auch wenn diese in der Maut-
ordnung so verankert sind.
Durch diesen Umstand deckt sich nämlich der tatsächliche Kontroll- und/oder Tatort nicht mit dem in der Mautordnung verankerten Mautkontrollplatz. Die Verkehrsministerin wird nicht sehr erfreut sein, wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.
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2011-05-13