Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

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2011-05-13