Geistig sinnbefreite Verkehrsbereiche auf der Bundesstraße 49


Sollen diese Bereiche zur Abzocke von Autofahrern dienen?

 

Eine verkehrstechnische Einrichtung auf der Bundesstraße 49 in Niederösterreich, die bei zahlreichen Autolenkern Erstaunen auslöst, wurde uns gestern gemeldet.  Aus dem Nichts tauchen bei Kilometer 2,2 bis 2,8 und 5,6 bis 6,0 – an beiden Fahrbahnrändern, der dort sehr breiten und schnurgeraden Straße – rote Sperrlinien auf.  Diese Sperrlinien markieren Straßenbereiche, die nicht befahren werden dürfen und sind zusätzlich mit einem fixen Tempolimit (kein Provisorium) von 50 km/h gekennzeichnet.  Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen ist normalerweise 100 km/h.

 

 

In den eingangs erwähnten Bereichen gibt es keine Baustelle und auch keine Anzeichen dafür.  Auch ist es nicht ersichtlich, wofür diese Verkehrsflächen dienen sollen – wie beispielsweise Radwege – was natürlich völlig unsinnig wäre.  Auch ist der Grund für das Tempolimit nicht ersichtlich, geschweige denn nachvollziehbar. Aber möglicherweise rüstet man die gekennzeichneten Bereiche noch mit Radarboxen nach, um bei Autofahrern abzocken zu können, die sich nicht ans Tempolimit von 50 km/h in den geistig sinnbefreiten geschaffenen Verkehrsbereichen halten.  Dann würden diese nämlich einen Sinn ergeben.

 

*****

2017-11-05