Gelten in Österreich gewisse Gesetze nicht mehr?


Bus- und Taxiunternehmer werden

zum Gesetzesbruch aufgefordert

Bei  den  derzeitigen Szenen,  die sich in Budapest abspielen fragen wir uns,  ob den
illegal eingereisten Personen daran gelegen ist, durch die Flucht ihr Leben in Sicher-
heit  zu  bringen  oder ob nur die  Absicht besteht in ein Land zu reisen,  in dem eine
soziale Hängematte winkt?
Wie  Ungarns  Staatschef  Orban  bereits  mehrfach  erwähnt  hat,  wird allen Flüchtlingen
auch  in  Ungarn  Asyl gewährt.   Aber wie es ausschaut,  will niemand in Ungarn bleiben,
obwohl dies ein absolut sicheres EU-Land ist. Den meisten illegal eingereisten Personen
scheint daran gelegen zu sein, nach Österreich oder Deutschland weiterzureisen.
Was offenbar gewisse  Kreise nicht wissen oder nicht zur Kenntnis nehmen wollen ist die
Tatsache,  dass  Ungarn dazu verpflichtet ist,  eine Weiterreise von Illegalen in ein Nach-
barland  zu  unterbinden.   Aus diesem Grund bestehen seitens der ungarischen Regier-
ung  Bemühungen,  diese  Personen  innerhalb  von  Ungarn in adäquaten Unterkünften
unterzubringen.
Die  Unterbringung  in  Ungarn scheint  nicht nur unzähligen Flüchtlingen nicht zu gefallen
sondern auch einer gewissen. Elisabeth Schneider alias  Erzsébet  Szabó.  Diese kündigt
via  Facebook  öffentlich  an,  am  kommenden  Sonntag so viele  Flüchtlinge wie möglich
aus  Budapest  nach  Wien  und  unter  Umständen  weiter  nach  Deutschland zu bringen.
Der  Fahrzeugkonvoi  soll  sich  am  6. September 2015,  um 11 Uhr,  vom  Parkplatz des
Praterstadions in Bewegung setzen.
Zudem werden unter anderem Bus- und Taxiunternehmen aufgefordert,  bei den Trans-
porten  mitzumachen  und  weitere  Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.   Scheinbar ist
dieser Frau Schneider  (wer immer da auch dahintersteckt) nicht bewusst, dass sie zum
Gesetzesbruch auffordert.  Selbst wenn kein Bereicherungsvorsatz besteht – in diesem
Fall  wäre  es Menschenschlepperei -,  verstößt dieses Vorhaben gegen den § 120 FPG
(Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt).
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2015-09-04