Steckt hinter neuer Abzocke Methode?
Man muss schon spezifische Charakterzüge haben um einen Job auszuüben, der rein darauf abzielt andere Personen finanziell zu schädigen. Sie wissen schon um welche Berufsgruppe es geht? Richtig, es sind die Parksheriffs. Tagtäglich zieht diese Kapperltruppe los um Autofahrer(innen) gnadenlos abzustrafen. Das Wort Toleranz ist ihnen fremd, egal wie geringfügig das Halte- oder Parkvergehen ist. Unser heutiger Fall schlägt aber alles was wir von diesem rotgrünen Inkasso-Dienst bis dato erfahren und gesehen haben. Ein Fahrzeuglenker stellte sein Auto vor der Einfahrt in Wien 10., Muhrengasse 12 ab und beabsichtige anschließend in den Innenhof der Hausanlage zu fahren.Die Einfahrt hat auch zum Innenhof ein Flügeltor, welches geöffnet werden muss um mit dem Auto einfahren zu können. Also begab sich der Lenker zum innen gelegenen Tor um dieses zu öffnen. Siehe obige Fotos. Der Öffnungsvorgang samt Wegzeit dauert ungefähr zwei bis drei Minuten. Als er wieder zu seinem Fahrzeug kam, fand er hinterm Scheiben- wischer eine Organstrafverfügung vor. Es wollte diese reklamieren, doch vom Parksheriff war weit und breit nichts mehr zu sehen. Screen: © erstaunlich.at Dass ein Auto nicht parallel sondern nur schräg zum Fahrband abgestellt werden muss um in eine Einfahrt zu fahren, dürfte außerhalb des Vorstellungsvermögens des Parksheriffs gelegen haben. Zusätzlich sei angemerkt, dass in dieser Gasse (laut Bodenmarkierungen) schräg geparkt werden muss.
Also setzte man sich telefonisch mit einem leitenden Beamten der Parkraumüberwachung in Verbindung und erklärte diesem die Situation. Die Antwort war erstaunlich, denn der Mann meinte, dass halt wer beim Auto bleiben müsse während das Einfahrtstor geöffnet wird. Als der Oberparksheriff darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dies nicht möglich war weil der Lenker alleine war, verstummte er kurz und meinte: „Es kann ja ein Einspruch gemacht werden“. Bedenkt man nun, dass die verhängte Strafe 36,- Euro ausmacht, könnte durchaus angenommen werden, dass solche Aktionen beabsichtigt sind. Denn rechnet man die Arbeits- zeit für den Einspruch, die Wegzeit zum Postamt und das Postporto für den eingeschriebenen Brief, werden die Unkosten nicht viel unter 36,- Euro liegen. Also führt sich ein Einspruch selbst ad absurdum. Wie bereits eingangs erwähnt, man muss schon spezifische Charakterzüge haben um den Job eines Parkraumüberwachungsorgans auszuüben. ***** 2013-11-23