Gnadenlose Abzocke durch rotgrünen Inkasso-Dienst


Steckt hinter neuer Abzocke Methode?

Man muss schon spezifische Charakterzüge haben um einen Job auszuüben,  der rein darauf
abzielt  andere  Personen  finanziell zu schädigen.  Sie wissen schon um welche Berufsgruppe
es  geht?    Richtig,  es  sind  die  Parksheriffs.   Tagtäglich  zieht   diese  Kapperltruppe  los  um
Autofahrer(innen)   gnadenlos   abzustrafen.   Das  Wort   Toleranz  ist  ihnen  fremd,  egal  wie
geringfügig das Halte- oder Parkvergehen ist.
Unser  heutiger  Fall schlägt aber alles was wir von diesem rotgrünen Inkasso-Dienst bis dato
erfahren  und  gesehen  haben.  Ein Fahrzeuglenker stellte sein Auto vor der Einfahrt in Wien
10., Muhrengasse 12 ab und beabsichtige anschließend in den Innenhof der Hausanlage zu
fahren.



Die  Einfahrt  hat  auch  zum  Innenhof  ein Flügeltor,  welches geöffnet werden muss um mit
dem  Auto einfahren zu können.   Also begab sich der Lenker zum innen gelegenen Tor um
dieses  zu  öffnen.   Siehe obige Fotos.  Der Öffnungsvorgang samt Wegzeit dauert ungefähr
zwei  bis  drei  Minuten.   Als er wieder zu seinem  Fahrzeug kam,  fand er hinterm Scheiben-
wischer  eine  Organstrafverfügung vor.   Es wollte diese reklamieren,  doch vom Parksheriff
war weit und breit nichts mehr zu sehen.
Screen: © erstaunlich.at
Dass  ein  Auto nicht parallel sondern nur schräg zum Fahrband abgestellt werden
muss um in eine Einfahrt zu fahren,  dürfte außerhalb des  Vorstellungsvermögens
des  Parksheriffs gelegen haben.   Zusätzlich sei angemerkt,  dass in dieser Gasse
(laut Bodenmarkierungen) schräg geparkt werden muss.
Also  setzte  man sich telefonisch mit einem leitenden Beamten der Parkraumüberwachung in
Verbindung  und  erklärte  diesem  die  Situation.   Die Antwort war erstaunlich, denn der Mann
meinte, dass halt wer beim Auto bleiben müsse während das Einfahrtstor geöffnet wird.
Als  der  Oberparksheriff darauf aufmerksam gemacht wurde,  dass dies nicht möglich war weil
der  Lenker  alleine  war,  verstummte er kurz und meinte:   „Es kann ja ein Einspruch gemacht
werden“.  Bedenkt man nun,  dass die verhängte Strafe  36,- Euro ausmacht,  könnte durchaus
angenommen werden, dass solche Aktionen beabsichtigt sind.  Denn rechnet man die Arbeits-
zeit für den Einspruch, die Wegzeit zum Postamt und das Postporto für den eingeschriebenen
Brief,  werden  die  Unkosten  nicht  viel  unter  36,- Euro  liegen.   Also  führt sich ein Einspruch
selbst ad absurdum.
Wie  bereits eingangs erwähnt,  man muss schon spezifische Charakterzüge haben um den
Job eines Parkraumüberwachungsorgans auszuüben.
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2013-11-23