Kickl präsentiert Neuerungen im Asylbereich


Zukünftig Ausreisezentren statt Erstaufnahmezentren – Start in Traiskirchen und Thalham

 

„Wir haben schon im vergangenen Jahr die Zügel im Asylbereich angezogen, mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz, mit dem Schwerpunkt Rückkehr und mit dem Schwerpunkt Außerlandesbringung von Straffälligen“, sagte Innenminister Herbert Kickl am 25. Feber 2019 bei einer Pressekonferenz mit dem Leiter der Sektion V „Fremdenwesen“, Peter Webinger, dem Leiter der Sektion III „Recht“, Mathias Vogl, sowie dem Leiter der Gruppe V/C „Asyl und Rückkehr“, Wolfgang Taucher, im Innenministerium. „Darauf aufbauend setzen wir nun neue Maßnahmen im Asylbereich.“ Dabei sei es notwendig, klare Signale zu setzen, sagte Kickl. „Die Botschaft muss lauten: Wer nicht schutzberechtigt ist, der hat in Österreich keine Chance und für den gibt es keine Eintrittskarte, sondern für den gibt es ein Rückkehrticket.“

 

Eine dieser Maßnahmen: Ab dem 1. März 2019 werde es in Österreich keine Erstaufnahmezentren mehr geben, sondern nur mehr Ausreisezentren. „Das ist ein neues Konzept der Unterbringung und ein neues Konzept der Verfahrensführung“, so Kickl. Dort werde u.a. die Identität der Personen geprüft, die ins Asylverfahren eintreten werden. Außerdem werde die Reiseroute überprüft und eine Gefährdungsprognose erstellt – in Zusammenarbeit mit der Polizei und, wenn notwendig, mit dem LVT bzw. BVT.

 

„In diesen Ausreisezentren wird entschieden, ob ein Dublin-Verfahren oder ein ‚Fast-Track-Verfahren‘ angewandt wird, und es wird eine intensive Rückkehrberatung stattfinden“, sagte Kickl. Solche Ausreisezentren könnten nicht nur in Traiskirchen oder Thalham sein, sondern alle Bundesbetreuungseinrichtungen könnten grundsätzlich zu Ausreisezentren ausgebaut werden.

 

Bestimmte Personen, wie jene aus sicheren Herkunftsstaaten, mit offensichtlich unbegründeten Anträgen bzw. mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit, Asyl zu bekommen, werden nun bis zum Abschluss ihres Verfahrens in Ausreisezentren untergebracht und nicht mehr in Länderquartiere verlegt.

 

Den Asylwerbern werde außerdem in den Ausreisezentren eine freiwillige „Anwesenheitserklärung“ zur Einhaltung der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) und der Anwesenheit in der zugewiesenen Betreuungseinrichtung vorgelegt. „Wer diese freiwillige Verpflichtung für diese Einrichtung nicht akzeptiert, wird an Orte abseits der Ballungszentren verlegt werden“, so Kickl.

 

„Die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz liege bei durchschnittlich drei Monaten. Ein Problem gebe es in der zweiten Instanz. Das Asyl-Verfahren könnte beschleunigt werden, wenn auch das Verfahren in zweiter Instanz vor Ort, in einem Ausreisezentrum, durchgeführt werden könnte. Die in Österreich geplante Bundesbetreuungsagentur werde außerdem dafür sorgen, dass es weniger Beschwerdefälle in der ersten Instanz gebe und das Verfahren beschleunigt werde führte Kickl weiters aus.

 

Beim Thema „Sicherungshaft“ erneuerte der Innenminister sein Angebot an die Opposition, sich zusammenzusetzen und eine österreichische Regelung zu definieren, die dem Schutz der Österreicherinnen und Österreicher dient. In der EU-Aufnahmerichtlinie sei so eine Haft-Möglichkeit aus Gründen der nationalen Sicherheit und dem Schutz der öffentlichen Ordnung vorgesehen. „Das steht daher voll auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit, und wir wollen das auch in unser Verfassungsgesetz implementieren“, so Kickl.

 

Fünf-Punkte-Maßnahmen-Paket

 

Das Fünf-Punkte-Maßnahmen-Paket wird ab 1. März 2019 umgesetzt. Sektionschef Peter Webinger fasste die einzelnen Maßnahmen wie folgt zusammen: 1. Unterbringung in Ausreisezentren, 2. nächtliche Anwesenheitsverpflichtung, 3. eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren, 4. Schritte auf europäischer Ebene zum Thema Aberkennung des Asylstatus, bei bestimmten Straftaten sowie 5. die Sicherungshaft. „Wichtig ist, dass diese Neuerungen im Asylbereich nicht als Einzelkomponenten isoliert zu betrachten sind. Vielmehr handelt es sich um ein Zusammenspiel der fünf beschriebenen Maßnahmen“, sagte Sektionschef Webinger.

 

Webinger erläuterte außerdem die Aufgaben der Ausreisezentren: „Es geht vor allem um die Abklärung der Identität und die exakte Feststellung der Reiseroute und um eine Gefährdungsprognose, die sich auf Tatsachen stützt sowie die Frage, ob ein beschleunigtes Verfahren bzw. das Verfahren in einem anderen Dublin-Staat durchzuführen ist.“

 

Asyl- und „Fast-Track“-Verfahren beschleunigen

 

„Unser Ziel ist es, die Asylverfahren noch mehr zu beschleunigen“, sagte Gruppenleiter Wolfgang Taucher. Dauerten die Verfahren 2017 noch durchschnittlich 16,5 Monate, so dauerten sie 2018 nur mehr drei Monate. „Daran werden wir festhalten und versuchen, noch konsequenter und schneller bei der Abarbeitung der Verfahren zu sein.“

 

Die „Fast-Track-Verfahren“ dauern durchschnittlich 27 Tage. „Diese sollen ab dem 1. März 2019 eine Woche kürzer sein, also nur mehr 20 Tage dauern“, sagte Taucher. „Dazu bedarf es aber einer zentralen Unterbringung in einer Betreuungsstelle des Bundes, damit der Asylwerber jederzeit zur Verfügung steht.“

 

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2019-02-25