EUGH-Urteil bzgl. Karfreitag muss umgesetzt werden
Das Thema Karfreitag war in Österreich weder ein großes Thema und schon gar kein Problem. Es gibt aber nun ein EUGH-Urteil, wonach die bisherige Regelung – Karfreitag Feiertag für Evangelische – diskriminierend und nicht zulässig ist. Eine Regelung, mit der es bislang also überwiegende Zufriedenheit in Österreich gegeben hat, muss nun neu geordnet werden.
Dazu die beiden Regierungskoordinatoren Bundesminister Gernot Blümel und Bundesminister Norbert Hofer: „In vielen Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten seien unterschiedliche Varianten besprochen und deren Auswirkungen und Umsetzbarkeit diskutiert worden. Insbesondere mit Vertretern der Glaubensgemeinschaften habe es einen engen Austausch gegeben, um zu einer akzeptablen Lösung für alle Seiten zu gelangen.“
Die Regierung hat sich dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen, um eine bessere Lösung zu schaffen: Und zwar einen „persönlichen Feiertag“, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird. Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils.
Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Dieser muss künftig 3 Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte der Arbeitnehmer, auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbstgewählten „persönlichen Feiertag“ freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich bestehen. Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag.
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2019-02-26