Die Fakten
Eine fünfköpfige Familie ist aus ihrem Heimatland Afghanistan geflüchtet und über
Griechenland illegal nach Österreich eingereist.
Klar ist, dass hier eindeutig Gesetze verletzt wurden und der Rechtsstaat zum Handeln
aufgefordert war.
Schweinerei
Doch für das was nun passierte, ist der Ausdruck „Schweinerei“ noch ein Adelsprädikat.
Während die psychisch kranke Mutter ins Krankenhaus eingeliefert wurde, sperrte man den
Vater samt seiner drei kleinen Kinder ins Gefängnis.
Durch blinden Gehorsam auch in Österreich möglich, Kinder im GefängnisVon Dienstag, den 07.04.2009 bis Freitag den, 10.04.2009 saßen ein vierjähriges Mädchen und seine sieben bzw. elf Jahre alten Geschwister in Schubhaft.
Medialer Druck
Dieser Zustand würde wahrscheinlich noch immer andauern, wäre die Öffentlichkeit nicht
durch die Medien informiert worden. Offensichtlich wurde der Druck auf das Innenminis-
terium zu gross und man entschied sich, die Kinder einstweilen anderswärtig unterzubringen
und entliess sie mit ihrem Vater am Freitag aus dem Gefängnis.
Rechtfertigung des Innenministeriums
Wenn Kinder in eine Abschiebung involviert sind, versuche man generell, sie in Quartieren
unter zu bringen. In diesem Fall sei dies nicht möglich gewesen, da eine unmittelbare
Abschiebung vorgesehen war, so Ministeriumssprecher Gollia.
Ein trauriger Rechtfertigungsversuch dafür, drei strafunmündige Kinder im Alter von
4 bis 11 Jahren ins Gefängnis zu stecken, die selbst nicht strafbares gemacht hatten.
Das Österreich immer wieder in die Negativschlagzeilen diverser Menschenrechtsorgani-
sationen gerät, verdankt es solchen Aktionen und deren ausführenden Beamten.
Das der Vater zu Recht inhaftiert wurde bestreiten wir nicht, aber die Kinder hätte man
in der Zwischenzeit in einer Kinderbetreuungsstätte unterbringen können.
Warum funktionierte es auf einmal, nachdem der Skandal aufgeflogen war ?
Scharfe Worte der GRÜNEN
Das wir keine glühenden Verehrer der GRÜNEN sind, dürfte mittlerweile bekannt sein,
aber in diesem Fall müssen wir Alev Korun unwidersprochen Recht geben, wenn sie meint:
„Ich verlange eine Garantieerklärung der Ministerin vor dem Menschenrechtsausschuss
nächste Woche, dass in Österreich keine Kinder in Schubhaft kommen. Eine Innenminis-
terin muss in einem demokratischen Rechtsstaat in der Lage sein zu garantieren, dass
die Menschenrechte in ihrem Ressort eingehalten werden. Dass die Inhaftierung eines
erst vierjährigen Kindes ein Bruch der Menschenrechte und ein Skandal ist, daran be-
steht ja wohl kein Zweifel“
Blinder Gehorsam
Erstaunlich ist auch die Haltung der Beamten, die diesen „Befehl“ ausgeführt haben.
Uns ist bewußt, dass der Staat von seinen Beamten blinden Gehorsam erwartet und
auf selbständiges Handeln und Denken keinen besonderen Wert legt.
Nur wenn dieser blinde Gehorsam soweit führt, dass drei Kinder die nichts verbrochen
haben ins Gefängnis gesperrt werden, erscheint er uns mehr als bedenklich.
In diesem Fall wäre Zivilcourage angebracht gewesen und eine „Befehlsverweigerung“ hätte von einer positiven Charakterstärke gezeigt. Stauni 2009-04-12