Fußgänger auf der Fahrbahn: Wo bleibt da die Verkehrssicherheit?
Die 25. StVO-Novelle (Straßenverkehrsordnung als Bundesgesetz) stellt den zuständigen
Behörden auf Landes- oder Bezirksebene frei, sogenannte „Fahrradstraßen“ und „Begeg-
nungszonen“ einzurichten. Was da auf die leidgeprüften Kraftfahrer unter einer rot-grünen
Stadtregierung in Wien zukommt, kann man sich leicht ausmalen.
In Fahrradstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30km/h. Man darf gespannt sein, ob
sich die Radler auch daran halten. Zudem ist das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern
gestattet. In Begegnungszonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Hier dürfen
Fußgänger die Fahrbahn(!) benützen. Wo hier die Verkehrssicherheit bleibt, ist sicherlich
allen vernünftig denkenden Menschen schleierhaft.
Weiters dürfen Behörden die Benützungspflicht von Radwegen und Radfahrstreifen aus-
setzen. Es stellt sich daher die Frage, wozu dann ebenjene um sündteures Steuergeld
errichtet wurden. Man merkt eindeutig, auch im Nationalrat werden Gesetze beschlossen
oder novelliert, die nur dem Bekämpfen des motorisierten Individualverkehrs dienen.
***** 2013-02-13