LESERBRIEF
Habe mir heute eine Verhandlung im Landesgericht Linz, gegen einen schwarz- afrikanischen Asylanten aus dem Senegal angehört. Die Anklage: Er habe drei Kilogramm Cannabis, unter anderem auch an mindestens 18 Jugendliche verkauft. Als mildernd galt das Geständnis, welches er ablegte, da ihm sein Anwalt versicherte, dass er sowieso nicht abgeschoben werde. Er gab auch zu, dass er bereits im Senegal dieser anstrengenden Arbeit ( Dealer ) nachgegangen ist. Eine einschlägige Vorstrafe von sechs Monaten ( bedingt ) aus Österreich hatte er schon im „Rucksack „. Als der Anwalt mit dem schwarzafrikanischen Dealer kurz zu einer Besprechung den Gerichtssaal verließ, sagte die Richterin zum Staatsanwalt:. „Wie kann sich der Anwalt sicher sein,dass der Angeklagte nicht abgeschoben wird ?“ Das habe dann ich als Zuschauerin beantwortet. „Na glauben sie ja nicht wirklich das er abgeschoben wird“,. antwortet ich der Richterin. Damit sollte der Anwalt recht behalten und Ja, er hat Recht behalten. Der schwarzafrikanischen Dealer (Asylant) wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe ver- urteilt. – acht Monate davon unbedingt – .und die U-Haft wurde ihm natürlich ange- rechnet. Interessanterweise wurde seine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten nicht widerrufen. Der Anwalt hatte natürlich als mildernd, das Geständnis und seine “ Nichtabschiebung“ nach seiner ersten Verurteilung angeführt. Es hat für mich den Anschein, dass in Linz dealende Asylanten mit Samthandschuhen angefasst werden. Regina Thaler 2016-04-26