Behörde versendet amtliche Ausweise wie Prospekte
In Zeiten ausufernder Kriminalität – in der auch der Diebstahl von Postsendungen an der
Tagesordnung steht – ist es erstaunlich, wie nachlässig gewisse Behörden mit amtlichen
Dokumenten bzw. Ausweisen umgehen. Während man jede noch so geringfügige Straf-
verfügung dem Empfänger mittels „Rsb-Briefes“ zustellt, werden beispielsweise Führer-
scheine als ganz normale Postsendung (nicht einmal eingeschrieben) versendet.
Foto: © erstaunlich.at
Bei der Behörde bekamen wir die Auskunft, dass die Zustellung eines Führerscheines per
Post zirka 14 Tage dauern kann. Da erstaunt uns folgend sinnbefreiter Satz im Behörden-
schreiben: „Ist Ihre Zustelladresse falsch angegeben oder hat der Zustellvorgang zu lange
gedauert….“
Sollte nämlich der Brief gestohlen worden sein – und dass dies durchaus jederzeit der Fall
sein kann, dafür zeugen die vielen aufgebrochenen Briefkästen speziell in Wohnhausan-
lagen, wie soll dann der Empfänger davon in Kenntnis gelangen, dass die Zustelladresse
nicht stimmt oder der Zustellvorgang bereits zu lange dauert?
Und wem schon einmal ein amtliches Dokument abhandengekommen ist, weiß mit welchen
Scherereien und Kosten die Wiederbeschaffung verbunden ist. Sollte dieser amtliche Aus-
weis noch zusätzlich für kriminelle Aktivitäten verwendet werden, so kann der rechtmäßige
Inhaber, ohne sein Verschulden schnell in des Teufels Küche geraten.
Es ist schon erstaunlich, dass die Behörde aus reiner Bequemlichkeit amtliche Dokumente
wie Prospekte versendet und diese Nachlässigkeit den Bürger(innen) als Bürgerservice ver-
kauft.
***** 2012-11-11