Anhaltezentrum Vordernberg verursacht Kostenexplosion


Mangelnde Projektplanung und Verdacht auf Freunderlwirtschaft

 

Wie der Rechnungshof in seinem Bericht (Reihe Bund 2016/22) über das Anhaltezentrum Vordernberg aufdeckt, betragen die Kosten des BMI, unabhängig von der Auslastung des Zentrums, etwa acht Millionen Euro jährlich. Dieses Verprassen von Steuergeld ist vorwiegend einer ungeschickten Vertragsgestaltung geschuldet. Das Innenministerium hat Errichtung und Betrieb des Anhaltezentrums angeordnet, ohne genau zu wissen, welche Kosten entstehen werden und wie hoch die Auslastung sein wird. So sind im Vorfeld des Projekts keine Analysen der Schubhaftzahlen, der Eignung des Standortes sowie hinsichtlich der Kosten der Errichtung und des Betriebs des Anhaltezentrums angeordnet worden.

 

Die tatsächlichen Kosten für einen Hafttag pro Abzuschiebendem betrugen 2015 in Vordernberg 834 Euro. Das ist etwa viermal so viel wie ein Hafttag in der Rossauer Lände in Wien (207 Euro) kostet.  Diese Kosten hängen natürlich mit der geringen Auslastung und den hohen Fixkosten zusammen.  Die Fixkosten beruhen auf einer Jahresmiete von 2,66 Millionen Euro jährlich, der Zeitraum des Kündigungsverzichts beträgt 33 Jahre. Eine monatliche Pauschale für den Betrieb des Anhaltezentrums in der Höhe von unvorstellbaren 461.000 Euro monatlich fällt ebenso unabhängig von der Auslastung an.

 

Dazu der FPÖ-Rechnungshofsprecher NAbg. Wolfgang Zanger:  „Ohne zu wissen, wie viele Abschiebungen in den nächsten Jahren anfallen werden, geht das Innenministerium Verpflichtungen ein, die unverantwortlich sind!“ Im Vergabeverfahren seien beispielsweise auch die Eignungs-, Ausschluss- und Bewertungskriterien so eng gefasst, dass letztlich nur ein Bieter als Sicherheitsdienstleister in Frage gekommen sei: das Sicherheitsunternehmens ´Group4´. Das lässt den Verdacht der Freunderlwirtschaft aufkommen. Wir werden prüfen, nach welchen Kriterien im Rahmen dieser Vergabe nur ein Sicherheitsunternehmen in Frage kam.“

 

Das Anhaltezentrum Vordernberg war seit seiner Eröffnung 2014 nur zu maximal 18 Prozent ausgelastet. Diese Zahl tendiert seit April 2015 sogar gegen Null. Trotz dieser Tatsache erhöhte das BMI die Personalkapazitäten dermaßen, dass im Anhaltezentrum mittlerweile auf zwei Häftlinge ein Bediensteter kommt – und diese Bediensteten sind überwiegend keine Exekutivbediensteten, sondern vorwiegend „spezifisches Betreuungspersonal“, wie der Rechnungshof feststellte. Das Innenministerium schafft überzogen viele Betreuungsposten anstatt sparsam über eine sinnvolle Ausgestaltung von Anhaltezentren nachzudenken.

 

Zwischen 2010 und 2014 ist zudem bei mehr als der Hälfte der abzuschiebenden Personen nicht nachvollziehbar, ob sie Österreich auch tatsächlich verlassen haben (2014: 57 Prozent).  Das sind etwa 40.000 Personen, über deren Verbleib keine zuverlässigen Informationen vorliegen.  Im Allgemeinen endeten deutlich weniger als die Hälfte der Schubhaften mit einer Abschiebung, woran erkennbar ist, dass nur etwas mehr als die Hälfte der aufenthaltsbeendeten Entscheidungen vollzogen werden.  Wenn die Bürger Vertrauen in die Vollziehung haben wollen, ist es notwendig, dass die Gesetze ordnungsgemäß vollzogen werden. Dass illegal Eingereiste einfach untertauchen, ist ein Skandal und mit einem funktionierenden Rechtsstaat nicht vereinbar.

 

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2016-12-14