Nationalrat stärkt Schutz vor kommerziellem Organhandel

Gesetzesnovelle soll Organhandel und Organtourismus eindämmen

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Nationalrat heute eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz beschlossen. Darin stehen rechtliche Klarstellungen sowie eine Verschärfung der Regelungen über Werbe- und Gewinnverbote im Fokus. Unlautere Geschäftspraktiken von sogenannten „Organtourismusunternehmen“ und Vermittlungsplattformen, die ihre Leistungen auch in Österreich über das Internet anbieten, sollen damit unterbunden werden.

Die Abgeordneten aller Fraktionen begrüßten die Verschärfung der Regelungen gegen Organhandel, gewinnorientierte Vermittlung und sogenannten Organtourismus sowie die rechtliche Klarstellung zur wissenschaftlichen Nutzung nicht mehr transplantierbarer Organe. Während FPÖ und Grüne zusätzlich Kritik an vertagten Oppositionsanträgen und Defiziten im Gesundheitsbereich äußerten, betonten ÖVP, SPÖ und NEOS vor allem den Schutz der Menschenwürde, die Freiwilligkeit von Organspenden und die Schließung rechtlicher Schlupflöcher.

Novelle bringt strengere Werbe- und Gewinnverbote

Die Novelle legt explizit fest, dass Werbungen für den Organverkauf im engeren Sinn sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer auf Gewinn ausgerichteten Vermittlung von Organen nicht zulässig sind. Weiters wird geregelt, dass nicht nur die Organe selbst, sondern auch deren Vermittlung kein Gegenstand von gewinnorientierten Rechtsgeschäften sein dürfen. Im Sinne der Rechtssicherheit wird überdies klargestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung bzw. Beforschung von ursprünglich für Transplantationszwecke entnommenen Organen, die nicht mehr verwendbar sind, zulässig ist.

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