Car2go-Autos immun gegen Verkehrsstrafen?
Wenn Car2go-Autos zwei Tage lang unbewegt in Kurzparkzonen etwa auf der Mariahilfer
Straße herumstehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen, keimt beim „normalen“ Auto-
fahrer der Verdacht auf, dass hier eine Sonderbehandlung vorliegt. Gibt es etwa gar eine
rotgrüne Weisung aus dem Rathaus, dass diese Fahrzeuge aus politischen Gründen nicht
zu strafen sind, fragt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
Ohne das Konzept an sich in Frage zu stellen, muss man aber doch festhalten, dass jede
Immunisierung gegen Verkehrstrafen skandalös und unhaltbar wäre. Mahdalik fordert
Verkehrsstadträtin Vassilakou daher auf, diesem Verdacht sofort nachzugehen und
etwaige Ungleichbehandlungen sofort abzustellen.
Interessant ist auch die Tatsache, dass Carsharing-Anbietern für das Abstellen ihrer
Fahrzeuge auf öffentlichen Grund, von der rotgrünen Wiener Stadtregierung kostenlos
Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese Parkplätze sind entsprechend, mittels
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Erstaunlich ist es auch, dass
diese nicht der StVO entsprechen.
Durch StVO nicht gedeckt
Überhaupt findet die ganze Vorgehensweise in der StVO keine Deckung. Es wird sicher
interessant werden, wie ein allfälliges Strafverfahren ausgeht, wenn jemand sein Auto
in einer derartigen Zone abstellt
Während Maria Vassilakou eine Kurzparkzone nach der Anderen errichten – und damit
bei den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) abkassieren lässt, werden Carsharing-
Anbietern kostenlose Parkplätze überlassen. Nebenbei sei erwähnt, dass der Gebrauch
öffentlichen Raums kostenpflichtig ist. Dabei ist es egal ob es sich um einen Schani-
garten oder eine Reklametafel handelt, die ein Geschäftsbesitzer an seinem Laden
anbringt.
Bedenkt man, dass es sich bei Carsharing-Anbietern um reine Privatunternehmen
handelt, so kann man durchaus schlussfolgern, dass hier die Grünen (Verkehrsflächen
fallen in ihr Ressort) mit stillschweigender Unterstützung der SPÖ, eine Privatisierung
von öffentlichem Grund und Boden betreiben.
***** 2012-09-20