Roland Düringer ruft zu Selbstanzeige Tierschutzprozess auf


Neben ihm unterschrieben heute auch die „Zwa Voitrotteln“, die

Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige

Seit  2006 laufen die Ermittlungen in der Tierschutzcausa, im Mai 2011 kam es zum Freispruch
in allen Punkten.  Doch der verbissene Staatsanwalt berief, wenn auch nur noch bzgl. Bagatell-
delikten  und schwerer Nötigung in 4 Fällen.  Die neue Dimension: diese Nötigungen bestehen
aus freundlichen Emails und einer Rede auf einer Aktionärsversammlung,  von der Androhung
von  Straftaten  ist  keine  Rede mehr.   Das  Wiener Oberlandesgericht (OLG)  gab dem Staats-
anwalt  recht  und verfügte eine Wiederholung des Verfahrens am Landesgericht Wr. Neustadt.
Deshalb haben nun bereits über 1500 Personen eine Selbstanzeige unterschrieben. Diese be-
steht  aus  einem Email an die Firma Eybl,  in dem der Ausstieg aus dem Pelzhandel gefordert
wird, ansonsten werde es eine legale Kampagne geben.
In  der  Neuauflage des Tierschutzprozesses sind 6 höfliche Emails an die Firma Fürnkranz mit
gleichem  Inhalt  angeklagt.   Dabei gab es gegen Fürnkranz in diesem Zusammenhang keine
einzige  Demonstration,  keine  einzige  Aktion  und  schon gar keine Sachbeschädigung.  Nur
diese  6 Emails  sollen also mit mindestens  6 Monaten und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft
werden.
Heute  unterschrieben auch Kabarettist Roland Düringer,  das Duo „Zwa Voitrottln“, Gewinner
der  ORF Comedy Chance Show,  und  die  emeritierte  Strafverteidigerin und Buchautorin Dr.
Katharina  Rueprecht  sowie  der ehemalige Hauptangeklagte und VGT-Obmann DDr. Martin
Balluch die Selbstanzeige.
Dr. Rueprecht führte dabei aus, dass das Urteil des OLG Wien in der Sache der Nötigung un-
lesbar sei.   Noch nie in ihrer Karriere habe sie erlebt, dass ein Gericht – das OLG Wien – sich
über  das  Urteil eines anderen  – Richterin Mag. Sonja Arleth im Tierschutzprozess 1.0 –   so
abfällig  geäußert  hat.   Das OLG,  so  Dr. Rueprecht,  habe  mit Schaum vor dem Mund sein
Urteil  verfasst,  es sei offensichtlich,  dass man unbedingt eine  Verurteilung erreichen wolle,
egal auf welche Weise.
Die  Selbstanzeigen  werden  am  24. Juli  der  Staatsanwaltschaft   Wr. Neustadt übergeben.
Sollte es zu einer Anklage kommen, so müsse ein neuer Gerichtssaal und ein neues Gefäng-
nis  für  die  Masse  der Angeklagten gebaut werden.   Sollte es keine Anklage geben,  dann
könne auch die Anklage im Tierschutzprozess 2.0 nicht halten. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-18