Weihnachtsbeleuchtung – Bürokratieabbau schaut anders aus
Zugegeben, das Thema unseres heutigen Beitrag ist zeitmäßig etwas verfrüht. Aber nach- dem wir die Weihnachtsbeleuchtung schon gestern angesprochen haben, wollen wir die Sache zu einem Ende bringen. Die Wiener Wirtschaftskammer irrt, wenn sie davon spricht, dass sich die Auflagen für die Weihnachtsbeleuchtung in den Geschäftsstraßen nicht geändert hätten und nur in einem Pflichtenheft zusammengefasst wurden. „Es gibt nämlich bereits zwei umfangreiche Vor- schriftensammlungen (MA-33 u. MA-46) aus dem Ressort Vassilakou, jene von den Wiener Linien soll den Geschäftsleuten auch noch ins Haus stehen“, macht FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik aufmerksam. Zudem sind manche Auflagen dermaßen abstrus, dass man sich in Schilda dafür genieren würde. Die Wirtschaftskammer sollte statt Beschwichtigungsparolen, die auch aus dem Rathaus stam- men könnten, besser Erklärungen für die betroffenen Wirtschaftstreibenden liefern. Wer legt fest, ob die Festbeleuchtung eine verbotene „Zwangsfixation“ (Blickzuwendung) auslöst oder nicht? Zudem ist eine Weihnachtsbeleuchtung ja dafür gedacht, dass die Kunden hinschauen, oder hat sich da auch etwas in der Zielsetzung geändert? Dürfen die großen, rot leuchtenden Kugeln in der Rotenturmstraße heuer nicht mehr aufge- hängt werden, weil sie eine Blickzuwendung(!) auslösen könnten? Welche Vorgangsweise die WK-Wien vor, um „die Festbeleuchtung von Eiszapfen freizuhalten“? Warum macht die Wirtschaftskammer beim weiteren Aufforsten des Bürokratie-Dschungels mit dem Verkehrsressort gemeinsame Sache statt durch die notwendigen Auslichtung im Interesse ihrer Zwangsmitglieder zu agieren? *****2013-07-19