WK-Wien agiert wirtschaftsfeindlich


Weihnachtsbeleuchtung – Bürokratieabbau schaut anders aus

Zugegeben, das Thema unseres heutigen Beitrag ist zeitmäßig etwas verfrüht.  Aber nach-
dem wir die  Weihnachtsbeleuchtung  schon gestern angesprochen haben,  wollen wir die
Sache zu einem Ende bringen.
Die  Wiener Wirtschaftskammer  irrt,  wenn  sie  davon spricht,  dass sich die Auflagen für die
Weihnachtsbeleuchtung  in  den  Geschäftsstraßen  nicht  geändert  hätten und nur in einem
Pflichtenheft  zusammengefasst  wurden.    „Es gibt nämlich bereits zwei umfangreiche Vor-
schriftensammlungen  (MA-33 u. MA-46)  aus dem Ressort Vassilakou, jene von den Wiener
Linien  soll  den Geschäftsleuten auch noch ins Haus stehen“,  macht FPÖ-Verkehrssprecher
LAbg. Toni Mahdalik  aufmerksam.  Zudem sind manche Auflagen dermaßen abstrus,  dass
man sich in Schilda dafür genieren würde.
Die Wirtschaftskammer sollte statt Beschwichtigungsparolen, die auch aus dem Rathaus stam-
men könnten,  besser Erklärungen für die betroffenen Wirtschaftstreibenden liefern.  Wer legt
fest,  ob die Festbeleuchtung eine verbotene „Zwangsfixation“ (Blickzuwendung) auslöst oder
nicht? Zudem ist eine Weihnachtsbeleuchtung ja dafür gedacht, dass die Kunden hinschauen,
oder hat sich da auch etwas in der Zielsetzung geändert?
Dürfen  die großen,  rot leuchtenden Kugeln in der Rotenturmstraße heuer nicht mehr aufge-
hängt werden, weil sie eine Blickzuwendung(!) auslösen könnten?   Welche Vorgangsweise
die WK-Wien vor, um „die Festbeleuchtung von Eiszapfen freizuhalten“?
Warum  macht  die Wirtschaftskammer beim weiteren Aufforsten des Bürokratie-Dschungels
mit  dem  Verkehrsressort  gemeinsame  Sache statt durch die notwendigen Auslichtung im
Interesse ihrer Zwangsmitglieder zu agieren?
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2013-07-19