Hochschaubahn der Gefühle
Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einerunerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.
Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.
Männer eher konservativ
Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.
Bis zur Selbstvernichtung
Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handelneher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.
SMS-Terror
In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.
Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.
Gleichberechtigtes Urteil
Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Siesei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der 22-jährigen Nicole S.
Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen
Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-
gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr „terrorisieren“ kann.*****
2009-12-19