Staatsbürgerschaft-Skandal


FPÖ prüft Anzeige gegen Chefin der MA35

Während  die  Anzahl der  Einbürgerungen in Wien Jahr für Jahr steigt,  bleiben hunderte Staats-
bürgerschaftsansuchen  von  Südtirolern  seit  mehr  als  einem   Jahr unbearbeitet.   „Die  MA35
verwehrt ihnen sogar die Bescheide, auf die sie einen Rechtsanspruch haben“, ärgert sich Wiens
FPÖ-Klubchef  und  stellvertretender Bundesparteiobmann  Mag. Johann Gudenus im Zuge einer
gemeinsamen  Pressekonferenz  mit FPÖ-Südtirolsprecher NAbg. Werner Neubauer, „man kann
sich des Anscheins nicht erwehren,  dass Drittstaatsangehörige gezielt bevorzugt und  EU-Bürger
sogar auf illegale Weise übergangen werden.“
Ob tatsächlich bewusst illegal gehandelt wurde und wird,  soll nun die Staatsanwaltschaft klären.
Gudenus:  „Wir  werden  alle  rechtlichen Schritte gegen die  Chefin der  MA35,  Senatsrätin Mag.
Beatrix  Hornschall  und  die politischen Verantwortlichen prüfen.   Es besteht  der dringende Ver-
dacht  des  Amtsmissbrauchs.   Als  Abteilungsleiterin  wäre  sie  verpflichtet gewesen,  sämtliche
Anträge  der Südtiroler zu behandeln und fristgerecht Bescheide auszustellen.   Das hat sie nicht
gemacht und somit den Antragstellern ordentliche Verfahren verwehrt.“
Darüber hinaus wird das Kontrollamt eingeschaltet. Im Jahr 2011 hat sich eine Mitarbeiterin der
MA35  in  den Tod  gestürzt,  weil  sie  mit  den  Arbeitsbedingungen dort schlicht nicht mehr zu
Recht  gekommen  ist.   Zahlreiche  Mitarbeiter  klagen  über  akutes Burnout.   „Es ist vor allem
dringend zu prüfen,  ob in der  MA35 genug Personal für die Fülle von Aufgaben zur Verfügung
steht,  ob  die  Abteilung finanziell ausreichend ausgestattet ist und ob es eine Weisung der zu-
ständigen SPÖ-Stadträtin Frauenberger gibt, Anträge von EU-Bürgern gar nicht oder zumindest
nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit zu bearbeiten“, so Gudenus und Neubauer.
Bereits  seit  1 ½ Jahren  warten  über  400 Südtiroler auf  ihren  Bescheid  zur Erteilung der öster-
reichischen  Staatsbürgerschaft.   Einen Devolutionsantrag,  also  die  Zuteilung der Staatsbürger-
schaftsansuchen  an  eine andere übergeordnete Behörde,  wurde im Juni 2013 mit der Begründ-
ung als unzulässig zurückgewiesen, dass es keine sachlich in Betracht kommende Oberbehörde
gäbe.  Für Neubauer ist dies ein klarer Fall für die Volksanwaltschaft.
Diese  wird auch von der FPÖ mit der Angelegenheit betraut werden.  Es könne nicht sein,  dass
es  bei  einer  Nichtbehandlung eines Antrages in Österreich keine zuständige Behörde gibt, die
letztendlich diese Entscheidung zu treffen hat.   Auch ÖVP-Justizministerin Karl ist hier gefordert,
so  Neubauer,  der sie mittels parlamentarischer Anfragen auffordern wird,  diese Gesetzeslücke
rasch zu schließen.
(Quelle: APA/OTS)
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2013-08-26