Das Urteil sprengt das Rechtsverständnis sehr vieler Bürger(innen)
Unter der Headline „Haft! Rentner nannte alle Asylwerber Vergewaltiger“ berichtete die Tageszeitung HEUTE von einem – in dieser Woche am LG Korneuburg stattgefundenen – Prozess, gegen einen 62jährigen Rentner. Dieser war wegen eines Postings auf seiner Facebook-Seite wegen Verhetzung angeklagt und schlussendlich auch verurteilt worden. Der Mann hatte (laut HEUTE) folgendes gepostet:
Das Urteil – neun Monate teilbedingte Haft, drei Monate muss der Mann absitzen – wird in zahlreichen Blogs und Foren kritisiert. Laut HEUTE begründete der vorsitzend Richter sein Urteil damit, der Angeklagte haben alle Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger abgestempelt. Diese Begründung ist unserer Rechtsmeinung nach nicht richtig, denn der Mann schrieb (lt. obig gezeigten HEUTE-Screenshot): „Ich werde sicher nicht meine Stimme an eine Volksverräterin abgeben, die diese Vergewaltiger in MASSEN begrüßt und hereingelassen hat …“.
Laut Duden bedeutet „Massen„:
1. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven etwas als von sehr vielen Leuten gemacht, getan oder in großer Menge erfolgend
2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass sehr viele Leute von etwas betroffen sind
3. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas für sehr viele Leute bestimmt ist
Im Klartext bedeutet das, dass der Angeklagte keine Pauschalierung vorgenommen hat, sondern sehr viele Leute (in diesem Fall mit Spezifizierung auf Vergewaltiger ohne direkten wörtlichen Bezug auf Flüchtlinge) gemeint haben kann.
Laut Duden bedeutet „pauschal„:
1. im Ganzen, ohne Spezifizierung o. Ä.
2. (bildungssprachlich) sehr allgemein [beurteilt], ohne näher zu differenzieren
Liest man sich das Posting (HEUTE-Screenshot) – das sich zwar auf das Flüchtlingschaos bezieht – des Angeklagten aufmerksam durch, wird man unweigerlich feststellen, dass er Flüchtlinge direkt, weder wörtlich noch pauschal als Vergewaltiger abgestempelt hat. Sollte er sich das dabei gedacht haben, kann es wohl nicht sein, dass bereits Gedanken zu einer Verurteilung führen können. Dass er für sein Posting drei Monate einsitzen muss, sprengt das Rechtsverständnis sehr vieler Bürger(innen).
Der Verhetzungs- Paragraph (§283 StGB) wurde noch von der letzten Regierung verschärft. Erst dadurch wurden und werden solche Urteile ermöglicht. Ist eine derartige Kriminalisierung der freien Meinung tatsächlich noch im Sinne unserer neuen Regierung? Wenn nicht, sollte sie dies umgehend ändern.
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2018-09-14