Die Leichen im Keller

 

Das SPÖ-Sauberkeitsimage ist dahin

Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet,
veranlasste der heutige Bundeskanzler Werner Faymann als Verkehrsminister entgegen
seiner Darstellung Inseratenschaltungen durch staatseigene Betriebe.   Dies belegt der
Jahresrevisionsbericht der Konzernrevision der Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag
für das Jahr 2007.

 

Wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe, die gegen SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner
Faymann im Zusammenhang mit seinen Inseratenmalversationen im Raum stehen, wahr
sind  – und davon ist nach dem Stand der Dinge auszugehen –  ist der Werner Faymann
als Bundeskanzler eigentlich untragbar.
 
Mit dem Inseratenskandal ist auch das selbsternannte Sauberkeitsimage der SPÖ beim
Teufel und dieser Umstand schmerzt die Genoss(innen) besonders.   Auf einmal steht
jene Partei im Mittelpunkt, die sich bislang selbst als so ehrlich bezeichnete und auf alle
anderen Parteien, mit Ausnahme der Grünen, mit dem Finger zeigte.
 
Vermutlich liegt die Ausklammerung der Grünen darin, dass diese Partei als zukünftiger
Koalitionspartner noch dringend benötigt wird. Und wie das Wiener Beispiel zeigt sind
diese äußerst devot, rebellieren und meckern nicht,  wenn sie einmal zum Futtertrog
gelassen werden.   Das sichert der SPÖ zu, dass diese auch in Zukunft nach Belieben
fuhrwerken können.
 

Ablenkungsversuche von Rudas und Cap

Da melden sich plötzlich Personen wie der ehemalige SJ-Rebell und jetzige Mascherlträger
Josef Cap sowie Fräulein Laura Rudas zu Wort.  Letztere bezeichnet die Aufdeckung der
ÖBB- und Asfinag-Inseratenskandale,  welche in zahlreichen Medien kolportiert werden,
als peinliches Ablenkungsmanöver,  wenn politische  Gegner dies als  Anlass zur Kritik an
der SPÖ nehmen.
 
Sofort verweist Fräulein Rudas auf die Telekomaffäre und glaubt offensichtlich, dass das
Fehlverhalten  – das ebenfalls noch nicht bewiesen ist –  ein Persilschein für die SPÖ sei.
Die SPÖ-Nat. Abgeordnete meint weiter, dass es viel wichtigere Themen als die Diskus-
sion über die Inseratenschaltung von Faymann gäbe und führt Themen wie Wehrpflicht,
Steuerreform und Verbesserungen im Bildungssystem ins Feld.
 
Da fragen wir uns, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Und falls es Fräulein Rudas
noch nicht selbst bemerkt hat,  sind die Verweise auf die von ihr angeführten Themen,
als peinliches Ablenkungsmanöver zu werten.
 
Interessant ist auch die Aussage von SPÖ-Klubobmann Josef Cap der meint, dass Korrup-
tion ein internationales Phänomen sei und auf internationaler Ebene bekämpft werden
muss. Na ja, da sollte er sich einmal in den eigenen Reihen umsehen. Denn wozu in die
Ferne schweifen,  liegt das Gute doch so nah.
 
Allerdings vergaß Cap nicht,  zu den Inseratenskandalen Stellung zu nehmen und übte
am ehemaligen ÖBB-Chef Martin Huber schwere Kritik.   Er meinte, dass es durchsichtig
sei, wenn Huber, der über 600 Millionen Euro verspekuliert habe, plötzlich über Inserate
philosophiere.
 
Wäre der Inseratenskandal der ÖVP oder gar der FPÖ zuzuschreiben, sind wir uns abso-
lut sicher,  dass Cap den ehemaligen  ÖBB-Chef Huber als integre  Person und absolut
glaubwürdigen Zeugen bezeichnen würde.
 
Vielleicht sollten Herr Cap und Fräulein Rudas es den Ermittlungsbehörden und einem
unabhängigen Gericht überlassen Entscheidungen in dieser Causa treffen, anstatt mit
peinlichen Ablenkungsversuchen die SPÖ noch unglaubwürdiger erscheinen zu lassen.
 
Zum Schluss unseres Beitrags möchten wir den beiden SPÖ-Politiker(innen) eine kleine
Weisheit ins SPÖ-Stammbuch schreiben: „Jeder hat eine Leiche im Keller. Diese zu
finden hängt nur davon ab,  wie tief man zu graben gewillt ist.“
 
*****

2011-09-25
 

Das dynamische Inseratenduo


FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler

und  Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald

Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-

lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär

Ostermayer.

 

Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister

Faymann,  von ÖBB-Chef Huber  „sieben Millionen für den Werner“  aus dem ÖBB-

Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche

Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.

 

Offenbar  habe  man  sich  mit  Inseraten  eine  gefällige  mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.

 

Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei.   „Das ist insofern interessant“, so Strache,  „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.

 

Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung  „Österreich“  in

der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir

anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw.  Kontrolle der Verwaltung,  noch aktienrechtlich eine Aufgabe der

Eigentümerin darstellt.“

 

Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.

„Das gestrige  Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“,  prophezeite

Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,

weil sich eine  Sekretärin geirrt haben soll.    So eine Ausrede muss einem erst einmal

einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste

unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“

 

Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes

Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-

kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef

Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck

ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.

 

Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe  ÖBB und  ASFINAG

hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die

Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“

 

Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste

in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-

medien Inserate schalten.   Die Kaltschnäuzigkeit war extrem:   Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“

 

„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,

die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit

den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch

erhärtet.   Ein ehemaliger  ÖBB-Manager behauptete  in der  Samstag-Ausgabe des
„Kurier“,  e r habe  den  Namen  Faymann nachträglich  aus  einem  ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“

 

Und der  „Kurier“  zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe.   „Der Echo-
Geschäftsführer  hat  am  Ende jedes  Monats angerufen  und gesagt,  in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.

 

“ Über Jahre hinweg sei von  Echo-Geschäftsführer  Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden,  Anzeigen schalten zu müssen.  „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“

 

„Wir  gehe n davon aus,  dass  demnächst  eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird.  Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“,  erklärte Strache.   „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit  Hilfe ihrer grünen  Hampelmänner und  Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann.   Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich,  dass sie der  ÖBB und der  ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“

 

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2011-09-20
 
 

Neues von der ASFINAG


ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen

Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen  Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit  ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden  die internationalen Aktivitäten erhöht,  was immer das auch bedeuten
mag.

Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen

zu  senken.  So ist  es zumindest  in  deren  heutigen Publikationen  zu lesen.  Vielleicht
sollte der  Autobahnbetreiber zuerst  national tätig  werden und  seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.

Denn Unfälle  passieren meist in  Gefahrensituationen.  Da ist  es  unbestritten  jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes  Bild beweist,  ist es  zur Erhöhnung  der Sicherheit  im Verkehr  nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.


Foto: (c)erstaunlich.at

Zusätzlich  sollten  zuständige ASFINAG-Mitarbeiter  dazu angehalten werden  Verordnun-

gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung  berufen hat,  ist entweder  des  sinnerfassenden  Lesens nicht  mächtig oder  hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.

Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich  zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See.  Offenbar ist  auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.

Aber zurück zur ASFINAG  und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber  seine Mautkontrolleure  dahingehend schulen,  Verkehrstrichter
zwecks Durchführung  einer Mautkontrolle  auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten  zu errichten.  Damit wäre  ein großer  Schritt  in  Richtung  Verkehrssicherheit
getan.

*****

2011-05-31
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

*****

2011-05-15
 

Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

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2011-05-13
 

Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

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2011-05-08
 

Erstaunlicher Parkplatz für Dienstfahrzeuge


ASFINAG und MA 34-Dienstautos auf dem Hornbach-Parkplatz

Es ist  immer wieder  erstaunlich wo  Dienstfahrzeuge,  welche der  Steuerzahler finanziert
entdeckt werden. Heute begab sich ein ERSTAUNLICH-Mitarbeiter zur Hornbach-Filiale in
Wien-Stadlau. Als er um 13:00 Uhr auf dem Parkplatz des Großbaumarktes eintraf, sichtete
er ein Dienstfahrzeug der ASFINAG. Der Fahrer war nicht beim Fahrzeug anwesend.

Gleichzeitig traf  ein Dienstwagen  der MA 34 auf dem Parkplatz ein. Zwei Männer stiegen
aus und  entschwanden in der Einkaufshalle  der Firma  Hornbach.  Jetzt war  die Neugier
unseres Mitarbeiters geweckt und er wartete zu.

Kauft ASFINAG bei Hornbach ein?

Mittlerweile waren  zirka 10 Minuten  vergangen und  es erschienen zwei Mitarbeiter  der
ASFINAG und luden  8 Säcke mit Fertigbeton auf die Ladefläche des Dienstautos mit der
Nummer 23.  Da fragen wir uns  doch, wofür  diese geringe  Menge an  Baumaterial Ver-
wendung findet. Für eine Autobahnbaustelle wohl kaum. Auch ist uns nicht bekannt, dass
die ASFINAG für ihre Baustellen, säckchenweise Fertigbeton bei der Firma Hornbach ein-
kauft.

Foto: (c) erstaunlich.at

Zwei Mann hoch auf Einkaufstour

Foto: (c) erstaunlich.at

Wofür benötigt die ASFINAG 8 Säcke Fertigbeton der Firma Hornbach?

Um 13:30 Uhr war die Einkaufstour und Verladetätigkeit der ASFINAG-Mannen erledigt
und diese verließen den Parkplatz des Großbaumarktes. Zehn Minuten später, also um
13:40 Uhr, erschienen die Mitarbeiter der MA 34 wieder auf der Bildfläche und begaben
sich zu ihrem Dienstwagen mit der Nummer 1940-34.

Fotos: (c) erstaunlich.at

Was sucht ein Dienstauto der MA 34 auf dem Parkplatz der Firma Hornbach?

Ist ein Baumarkt eine Schule oder ein Kindergarten?

Unser Mitarbeiter  befragte einen  der Männer  wofür die MA 34 zuständig sei. Immerhin
könnte ja  eine Amtshandlung  im Baummarkt  durchgeführt worden sein. Zu seiner Ver-
blüffung erhielt  er die  Antwort,  dass die  MA 34  für öffentliche  Gebäude  wie Schulen
oder Kindergärten zuständig ist.

Da die  Firma Hornbach wohl nicht in den  Tätigkeitsbereich der MA 34 fällt, aber unser
Mitarbeiter auf Nummer Sicher gehen wollte, fragte er auch im Baumarkt nach, ob eine
Amtshandlung durch Beamte dieser Magistratsabteilung getätigt wurde. Von einer sol-

chen war bei der Firma Hornbach nichts bekannt.

Dienstfahrten mit Erklärungsbedarf

Mit diesen  zwei Beispielen tun sich  für uns einige Fragen auf.  Werden vom Steuerzahler
finanzierte Dienstfahrzeuge bei der ASFINAG und bei der MA 34 für Privatzwecke genutzt?
Wenn Ja, passieren diese Fahrten während der Dienstzeit der Bediensteten der ASFINAG
und der MA 34?

Es könnten  natürlich auch Dienstfahrten gewesen sein,  allerdings haben diese an einem
Ort wie auf  dem Parkplatz eines Großbaumarktes einen gewissen Erklärungsbedarf. Viel-
leicht geben die  ASFINAG und die  MA 34 zu unserem Beitrag ein Statement ab, welches
wir selbstverständlich veröffentlichen werden.

*****

2011-04-04
 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****

2011-02-09
 

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

*****

2010-10-13
 

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

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