Von der Vermögenslosigkeit in recht überschaubarer Zeit zum Milliardär
Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang durchs Internet, sind wir auf einen recht interessanten Beitrag (siehe Screenshot) der NEW YORK POST gestoßen. Hier der LINK zur englische Originalfassung und hier der LINK zur Google-Übersetzung.

Ist Wolfgang Flöttl tatsächlich „Milliardär“? Da staunen wir aber. War er im Bawag-Prozess nicht de facto vermögenslos? Tja, so schnell kann´s gehen im Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
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2018-02-04
Neuauflage des BAWAG-Prozesses
Nächstes Jahr wird es eine Neuauflage des BAWAG-Prozesses geben. Grund dafür ist,
dass der Oberste Gerichtshof im Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen
Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die Ober-
staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.
Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der Oberstaatsanwaltschaft
Wien.
Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom 23. Dezember 2010 das Urteil
des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa „BAWAG“ vom 4. Juli 2008 im
Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:
Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-
rückgezogen. Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur
Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein weiterer Schuldspruch könnte
zu keiner höheren Strafe führen.
Herr Dkfm. Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-
kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der weit-
eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.
Mag. Peter Nakowitz wurde wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fakten („Hapenny“ und
„Ophelia Teil 1“ – Schaden 295 Millionen Euro bzw. 80 Millionen USD) rechtskräftig
schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten
„Capper“ und „Uni-Bonds“ (Schaden 370 Millionen Euro) und wegen Bilanzvergehens
wird die Anklage aufrecht erhalten, weil eine Sanierung der vom Obersten Gerichtshof
zur subjektiven Tatseite festgestellten Mängel des erstinstanzlichen Schuldspruchs zu
diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.
Das gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren bislang nicht verurteilten Anklagefakten
(„Ross Capital Markets“, „Ophelia Teil 2“ und andere), auf deren weitere Verfolgung da-
her verzichtet wird.
Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen. Auch
hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-
vorwürfe, nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt, weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.
Auch gegen Mag. Dr. Christian Büttner, dessen erstinstanzlicher Schuldspruch wegen
Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“ – Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen
eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde, wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur
Gänze aufrecht erhalten.
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und
Dr. Josef Schwarzecker wegen Untreue und Bilanzvergehens wurden aufgehoben, weil
das Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird
die Anklage jeweils wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“), zu Dr.
Schwarzecker auch wegen Bilanzvergehens aufrecht erhalten, weil die Aufklärung des
Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.
Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten „Ophelia Teil
1″ und „Capper“ (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO) aufrecht erhalten,
weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.
Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums „Ophelia Teil 2“ mit einem Schaden von
10 Millionen USD wird verzichtet, weil diese bislang in keinem Fall zu einer Verurteilung
geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.
Gegen Dr. Robert Reiter, dessen Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue in den Fakten
„Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben
wurde, wird die Staatsanwaltschaft die Anklage insgesamt aufrecht halten. Es liegt nahe,
dass in einem zweiten Rechtsgang der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments und damit die erforderliche Vorsatzform durch vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.
Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?
Ein Königreich dafür, die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können. Als verhandelnde Richterin im BAWAG-Prozess, avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin. Ihren „Erzfeind“ Helmut Elsner verurteilte sie zur
Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.
Ihr prozessuales „Liebkind“ Wolfgang Flöttl hingegen, musste keinen einzigen Tag ab-
sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten. Offenbar ist man bei der Staats-
anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt, dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.
Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,
dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe
gibt es nicht.
Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft
durch, könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass Bandion-Ortner in „ihrem“ BAWAG-
Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.
Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie. Sollte dieser aber ein wenig
Schadenfreude empfinden, so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.
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2011-12-12
ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die VP-Gemeinderäte in einer Fraktionssitzung am selbigen Tag, noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint es doch direkt erfreulich, dass er sich wenigstens dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten. Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.
ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin
Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als dann die Steiermark-Wahl nicht ganz dem Geschmack der ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten der Fremdenpolizei und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich. Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt. Hoffentlich können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.
ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin
Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner so richtig schön verknackt hatte, avancierte sie ganz zufällig zur
Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als oberste Anklagevertretung fest, dass etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.
Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden. Mit diesen drei Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP nicht mehr ernst zu nehmen und daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
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2010-10-20
Fußfessel für Elsner abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel für Helmut Elsner schon
vor zwei Wochen genehmigt, weiters sind auch die Vorbereitungen für den Hausarrest
positiv verlaufen, ebenso sind alle Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?
Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch für einen elektronisch überwachten Hausarrest infrage käme. Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.
Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.
Eigenartige Optik in der Causa Elsner
Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich der Eindruck, dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz wird. Ein Eindruck, der nicht zuletzt dadurch entstanden ist, dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands abgelehnt worden sind. Selbstverständlich ist Elsner kein Chorknabe und hat
den BAWAG-Skandal zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.
Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich (also nicht rechtskräftig) verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
Wird es eine lebenslange Strafe?
Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus Kostengründen schwierig werden, da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.
Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert, „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“ zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.
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2010-09-21