„Gesundheitsrisiko“ Kündigungsfrist
Krankenstandmissbrauchsklassiker wird
zunehmend zur schlechten Gewohnheit
Immer mehr Mitarbeiter, die ihr Unternehmen verlassen , lassen sich – obwohl ihnen nichts fehlt – während der Kündigungsfrist krankschreiben. Das ist der Befund des Wirtschaftskammer- Service Centers, bei dem sich beinahe schon täglich verärgerte Unternehmen melden, die sich mit diesem Sozialmissbrauchsklassiker konfrontiert sehen. Dies schildert auch Michael Heindl, Arbeitsrechtsexperte im Wirtschaftskammer-Service Center: „Zuletzt getroffen hat es einen metallverarbeitenden Betrieb aus dem Bezirk Oberwart: Ein Mitarbeiter, der weit vor Beginn der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist die Kündigung aussprach, war vor und vor allem während der vierwöchigen Kündigungsfrist fast durchgehend im Krankenstand. Pikantes Detail: Der betroffene Arbeitnehmer erklärte der Geschäftsleitung süffisant, dass er nicht wirklich krank sei, der behandelnde Arzt aber eine andere Meinung habe“. Dies ist leider kein Einzelfall. Immer mehr Unternehmen müssen zuschauen, wie sich ausscheid- ende Mitarbeiter völlig grundlos und ganz gezielt für die gesamte Kündigungsfrist – natürlich bei fortlaufenden Bezügen – krankschreiben lassen. Statt die Kündigungsfrist zur Jobsuche, zur Einschulung des Nachfolgers ode r zum geordneten Abgang aus dem Unternehmen zu nutzen, macht man auf Kosten des Arbeitgebers und der Kollegen blau. Dass sowohl das Unternehmen, als auch der Sozialstaat durch einen derartigen Sozialbetrug Schaden nehmen, kümmert die Betroffenen dabei nicht. Sozialbetrug wird ja nicht verfolgt. In der Wirtschaftskammer will man diesen Sozialbetrug nicht länger tolerieren. „Hier wäre die Einführung eines Krankenbesuchsdienst beim Versicherten durch die Gebietskrankenkasse, wie es ihn in anderen Bundesländern gibt, sinnvoll. Auch müssen jene wenigen, aber in der Regel ortsbekannten Ärzte, die diesen Sozialmissbrauch durch eine lockere Krankschreibepraxis unterstützen, von der BGKK künftig persönlich kontaktiert bzw. der Ärztekammer namhaft gemacht werden“, fordert Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Das sei man – so Nemeth – jenen vielen Arbeitnehmern und Ärzten schuldig, die sich seriös und korrekt verhalten. In der Wirtschaftskammer kann man sich auch eine legistische Maßnahme vorstellen, um der- artige Praktiken einzudämmen: „Dienstgebern sollte es in Zukunft möglich sein, den ausscheid- enden Mitarbeiter während der Kündigungsfrist einseitig zum Verbrauch des Resturlaubs verpflichten zu können“, so die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer. (Quelle: APA/OTS) ***** 2013-07-26Sozial – Brutal
Erstaunliches Sozialnetz
Die Auslegung des Sozialnetzes in Österreich ist teilweise sehr erstaunlich.Während auf der einen Seite arbeitsunwilligen Mitbürgern diverse Sozialleistungen
und Arbeitslosenunterstützung nachgeschmissen werden, müssen anderseits Werktätige
mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen, wenn weiterhin „überhöhte Krankenstände“ ihrerseits vorliegen.
Betriebsunfall
Folgender Fall hat sich nicht bei einem „dubiosen“ Privatunternehmer, sondernbeim Wiener Gemeindebetrieb „Wiener Linien“ (Unternehmen der Wr. Stadtwerke)
ereignet.
Frau (*)Müller (*Namen geändert) ist von Beruf Strassenbahnfahrerin. Bei einem
Betriebsunfall zog sie sich eine Verletzung am Bein zu, welche eine Operation
zur Folge hatte.
Krankenstand verursacht Kündigung
Der chirurgische Eingriff verlief weitgehend ohne Komplikationen, was manvon der anschliessend Ausheilung nicht behaupten konnte.
Frau Müller hatte starke Schmerzen im Bein und unzählige Arztbesuche waren
die Folge.
An eine Ausübung ihres Berufes als Strassenbahnfahrerin, welcher naturgemäß
volle geistige und körperliche Eignung voraussetzt, war vorerst nicht zu
denken.
Als zusätzliche Überraschung flatterte ihr von ihrem Dienstgeber, nachfolgendes
Schreiben ins Haus.

Dieses Schreiben wurde uns von Fr. Müller zugesandt
Man bedenke, eine Dienstnehmerin verletzt sich während der Ausübung ihres Dienstes derart schwer, sodaß dies eine Operation zur Folge hat. Zu allem Überdruß verläuft die Heilung dann auch nicht optimal.
Der Drohbrief
Das wiederum verlängerte den Krankenstand, der ohnehin auch finanzielle Nachteile
(wie z.b. Wegfall der Zulagen) bringt.Zur Krönung erhält die Dienstnehmerin noch einen „Drohbrief“ ihres Dienstgebers
mit der Androhung einer Kündigung, falls sie weiterhin überhöhte Krankenstände hat.
Frau Müller hatte nicht mehrere Krankenstände wegen Kopfschmerzen, Schnupfen odgl.,
sondern nur diesen einzigen, der sich auf Grund von Komplikationen verlängerte,
ohne das sie eine Schuld daran hatte.
Die Wiener Linien sind ein Wiener Gemeindebetrieb und drücken wir es nun mal sehr
dezent aus, ein SPÖ-nahes Unternehmen. Das „S“ in SPÖ steht für „sozial“ und was an
Stauni
2009-05-30