Wenn ein Arbeitsloser glaubt, dass das AMS sein Dienstgeber ist

Bezugsbestätigung als Lohnzettel sehen

Mittlerweile ist es nicht ungewöhnlich, wenn nicht sogar schon  fast zur Norm geworden, dass Wohnraumvermieter von Wohnungswerbern einen Beschäftigungs- Gehaltsnachweis anfordern. Dieser soll, wenn auch keine absolute Garantie dafür besteht Auskunft darüber geben, ob der Wohnungsmieter in spe, auch finanziell in der Lage ist die Miete zu bezahlen.

Nun scheint es in Österreich augenscheinlich schon so weit zu sein, dass so mancher Zeitgenosse glaubt, dass AMS als Dienstgeber und die Bezugsbestätigung als Lohnzettel sieht .

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„Gesundheitsrisiko“ Kündigungsfrist


Krankenstandmissbrauchsklassiker wird

zunehmend zur schlechten Gewohnheit

Immer mehr Mitarbeiter,  die ihr Unternehmen verlassen , lassen sich – obwohl ihnen nichts fehlt –
während  der   Kündigungsfrist   krankschreiben.   Das  ist   der  Befund  des  Wirtschaftskammer-
Service Centers,  bei  dem sich beinahe schon täglich verärgerte Unternehmen melden, die sich
mit diesem Sozialmissbrauchsklassiker konfrontiert sehen.
Dies  schildert  auch Michael Heindl,  Arbeitsrechtsexperte im Wirtschaftskammer-Service Center:
„Zuletzt  getroffen  hat  es  einen  metallverarbeitenden  Betrieb  aus  dem  Bezirk  Oberwart:  Ein
Mitarbeiter,   der  weit  vor   Beginn  der  kollektivvertraglichen   Kündigungsfrist   die   Kündigung
aussprach,  war  vor  und  vor allem während der vierwöchigen Kündigungsfrist fast durchgehend
im  Krankenstand.   Pikantes  Detail:  Der  betroffene  Arbeitnehmer erklärte der Geschäftsleitung
süffisant, dass er nicht wirklich krank sei, der behandelnde Arzt aber eine andere Meinung habe“.
Dies ist leider kein Einzelfall.  Immer mehr Unternehmen müssen zuschauen, wie sich ausscheid-
ende  Mitarbeiter  völlig  grundlos  und  ganz  gezielt für die gesamte Kündigungsfrist  – natürlich
bei  fortlaufenden Bezügen –  krankschreiben lassen.  Statt die Kündigungsfrist zur Jobsuche, zur
Einschulung  des  Nachfolgers  ode r zum geordneten Abgang aus dem Unternehmen zu nutzen,
macht man auf Kosten des Arbeitgebers und der Kollegen blau.   Dass sowohl das Unternehmen,
als  auch  der  Sozialstaat  durch  einen derartigen Sozialbetrug Schaden nehmen,  kümmert die
Betroffenen dabei nicht. Sozialbetrug wird ja nicht verfolgt.
In  der  Wirtschaftskammer  will  man  diesen Sozialbetrug nicht länger tolerieren.   „Hier wäre die
Einführung  eines Krankenbesuchsdienst beim Versicherten durch die Gebietskrankenkasse, wie
es  ihn  in  anderen Bundesländern gibt, sinnvoll.   Auch müssen jene wenigen, aber in der Regel
ortsbekannten  Ärzte,   die  diesen   Sozialmissbrauch  durch  eine  lockere   Krankschreibepraxis
unterstützen,  von  der  BGKK  künftig  persönlich  kontaktiert   bzw.  der  Ärztekammer  namhaft
gemacht werden“, fordert Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.   Das sei man – so Nemeth
–  jenen vielen Arbeitnehmern und Ärzten schuldig, die sich seriös und korrekt verhalten.
In  der  Wirtschaftskammer kann man sich auch eine legistische Maßnahme vorstellen,  um der-
artige Praktiken einzudämmen: „Dienstgebern sollte es in Zukunft möglich sein, den ausscheid-
enden   Mitarbeiter  während  der  Kündigungsfrist  einseitig  zum  Verbrauch  des  Resturlaubs
verpflichten zu können“, so die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-26

Sozial – Brutal

 

Erstaunliches Sozialnetz

Die Auslegung des Sozialnetzes in Österreich ist teilweise sehr erstaunlich.
Während auf der einen Seite arbeitsunwilligen Mitbürgern diverse Sozialleistungen
und Arbeitslosenunterstützung nachgeschmissen werden, müssen anderseits Werktätige
mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen, wenn weiterhin „überhöhte Krankenstände“
ihrerseits  vorliegen.

Betriebsunfall

Folgender Fall hat sich nicht bei einem „dubiosen“ Privatunternehmer, sondern
beim Wiener Gemeindebetrieb „Wiener Linien“ (Unternehmen der Wr. Stadtwerke)
ereignet.

Frau (*)Müller  (*Namen geändert)  ist von Beruf Strassenbahnfahrerin. Bei einem
Betriebsunfall zog sie sich eine Verletzung am Bein zu, welche eine Operation
zur Folge hatte.

Krankenstand verursacht Kündigung

Der chirurgische Eingriff verlief weitgehend ohne Komplikationen, was man
von der anschliessend Ausheilung nicht behaupten konnte.
Frau Müller hatte starke Schmerzen im Bein und unzählige Arztbesuche waren
die Folge.

An eine Ausübung ihres Berufes als Strassenbahnfahrerin, welcher naturgemäß
volle geistige und körperliche Eignung voraussetzt, war vorerst nicht zu
denken.

Als zusätzliche Überraschung flatterte ihr von ihrem Dienstgeber, nachfolgendes
Schreiben ins Haus.


    Dieses Schreiben wurde uns von Fr. Müller zugesandt
  
Man bedenke, eine Dienstnehmerin verletzt sich während der Ausübung
ihres Dienstes derart schwer, sodaß dies eine Operation zur Folge hat.
Zu allem Überdruß verläuft die Heilung  dann auch nicht optimal.

Der Drohbrief

Das wiederum verlängerte den Krankenstand, der ohnehin auch finanzielle Nachteile
(wie z.b. Wegfall der Zulagen) bringt.
Zur Krönung erhält die Dienstnehmerin noch einen „Drohbrief“ ihres Dienstgebers
mit der Androhung einer Kündigung, falls sie weiterhin überhöhte Krankenstände hat.

Frau Müller hatte nicht mehrere Krankenstände wegen Kopfschmerzen, Schnupfen odgl.,
sondern nur diesen einzigen, der sich auf Grund von Komplikationen verlängerte,
ohne das sie eine Schuld daran hatte.

Die Wiener Linien sind ein Wiener Gemeindebetrieb und drücken wir es nun mal sehr
dezent aus, ein SPÖ-nahes Unternehmen. Das „S“  in SPÖ steht für „sozial“ und was an

diesem Verhalten sozial sein soll, finden wir mehr als erstaunlich.

Stauni

  
2009-05-30
  

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