„Gesundheitsrisiko“ Kündigungsfrist


Krankenstandmissbrauchsklassiker wird

zunehmend zur schlechten Gewohnheit

Immer mehr Mitarbeiter,  die ihr Unternehmen verlassen , lassen sich – obwohl ihnen nichts fehlt –
während  der   Kündigungsfrist   krankschreiben.   Das  ist   der  Befund  des  Wirtschaftskammer-
Service Centers,  bei  dem sich beinahe schon täglich verärgerte Unternehmen melden, die sich
mit diesem Sozialmissbrauchsklassiker konfrontiert sehen.
Dies  schildert  auch Michael Heindl,  Arbeitsrechtsexperte im Wirtschaftskammer-Service Center:
„Zuletzt  getroffen  hat  es  einen  metallverarbeitenden  Betrieb  aus  dem  Bezirk  Oberwart:  Ein
Mitarbeiter,   der  weit  vor   Beginn  der  kollektivvertraglichen   Kündigungsfrist   die   Kündigung
aussprach,  war  vor  und  vor allem während der vierwöchigen Kündigungsfrist fast durchgehend
im  Krankenstand.   Pikantes  Detail:  Der  betroffene  Arbeitnehmer erklärte der Geschäftsleitung
süffisant, dass er nicht wirklich krank sei, der behandelnde Arzt aber eine andere Meinung habe“.
Dies ist leider kein Einzelfall.  Immer mehr Unternehmen müssen zuschauen, wie sich ausscheid-
ende  Mitarbeiter  völlig  grundlos  und  ganz  gezielt für die gesamte Kündigungsfrist  – natürlich
bei  fortlaufenden Bezügen –  krankschreiben lassen.  Statt die Kündigungsfrist zur Jobsuche, zur
Einschulung  des  Nachfolgers  ode r zum geordneten Abgang aus dem Unternehmen zu nutzen,
macht man auf Kosten des Arbeitgebers und der Kollegen blau.   Dass sowohl das Unternehmen,
als  auch  der  Sozialstaat  durch  einen derartigen Sozialbetrug Schaden nehmen,  kümmert die
Betroffenen dabei nicht. Sozialbetrug wird ja nicht verfolgt.
In  der  Wirtschaftskammer  will  man  diesen Sozialbetrug nicht länger tolerieren.   „Hier wäre die
Einführung  eines Krankenbesuchsdienst beim Versicherten durch die Gebietskrankenkasse, wie
es  ihn  in  anderen Bundesländern gibt, sinnvoll.   Auch müssen jene wenigen, aber in der Regel
ortsbekannten  Ärzte,   die  diesen   Sozialmissbrauch  durch  eine  lockere   Krankschreibepraxis
unterstützen,  von  der  BGKK  künftig  persönlich  kontaktiert   bzw.  der  Ärztekammer  namhaft
gemacht werden“, fordert Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.   Das sei man – so Nemeth
–  jenen vielen Arbeitnehmern und Ärzten schuldig, die sich seriös und korrekt verhalten.
In  der  Wirtschaftskammer kann man sich auch eine legistische Maßnahme vorstellen,  um der-
artige Praktiken einzudämmen: „Dienstgebern sollte es in Zukunft möglich sein, den ausscheid-
enden   Mitarbeiter  während  der  Kündigungsfrist  einseitig  zum  Verbrauch  des  Resturlaubs
verpflichten zu können“, so die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-26