Feuerwehrfest Pachfurth 2010


Es war ein berauschendes Fest



Donnerstag spielte Petrus zwar nicht so richtig mit und die Florianijünger und ihre Gäste
feierten in der Wagenhalle. Das tat der Stimmung allerdings keinen Abruch. Bei Speis und
Trank lief der Schmäh und die Leute unterhielten sich prächtig. Die hervorragende Live-
band „2foryou“ lockte so manchen Gast auf das Tanzparkett.



Freitag und Samstag hatte der Wettergott Gnade mit dem Veranstalter und seinen Besuchern.
Bei angenehmen Plusgraden wurde bis in die späte Nacht gefeiert und getanzt. Die Livemusik

lieferte wie in vergangenen Jahren, das Duo „Atlantis“.



Aber auch der Ernst des Alltags hatte zwischen den Feierlichkeiten seinen Platz. Feuerwehr-
kommandant OBI Pschill, verlas Beförderungen und nahm gemeinsam mit Landtags-Abgeord.

Friedrich Hensler die Ehrungen vor.


Geehrt wurde heuer: Feuerwehrkurator Dechant H.Galgan,Vizebgmst. A.Mayer und A.Wenzel

Für Spannung sorgte auch die Tombola. 325 Preise, die zahlreiche Firmen und Privatperso-

nen gespendet hatten, wurden von  B. Axmann und seiner kleinen Helferin  Lea, welche die
Lose zog, an den Mann bzw. an die Frau gebracht.



Die freiwillige Feuerwehr Pachfurth dankt allen Gästen für den Besuch und freut sich auf das
nächsten Event.

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2010-06-06
  

Die Parallelwelt eines SPÖ-Funktionärs


Gallup-Umfrage



In der heutigen Online-Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“ erschien folgende Meldung.
Die SPÖ muss in Wien um ihre absolute Mehrheit zittern.Die FPÖ würde demnach mit 22 Pro-
zent gegenüber der letzten Wahl deutlich zulegen. Die ÖVP liegt mit 18 Prozent deutlich vor
den Grünen, die nur auf 13 Prozent kommen.

Zu dieser Tasache kommt  „Österreich“ nach einer Umfrage des Gallup-Institutes, welches
im Zeitraum vom 1. bis  2.Juni,  300 Personen befragte. Dass Umfragen und tatsächliche
Wahlergebnisse nicht immer übereinstimmen müssen, konnte in letzter Zeit immer wieder
festgestellt werden.

Moderne Märchenerzähler

Die Voraussagen der Meinungsforscher, oder auch sarkastisch „Märchenerzähler der Mo-
dernen“ genannt, sind sehr oft daneben gelegen. Trotzdem bedienen sich alle politischen
Parteien gerne dieser Institute. Die Inanspruchnahme von Diensten der Meinungsforscher
dient wahrscheinlich zur geistigen Selbstbefriedigung mancher Politfunktionäre.

Kein Hirngespinst ist jedoch die Tatsache, dass die SPÖ bei den vorangegangen Wahlen
mittlere bis schwere Wahlniederlagen hinnehmen musste. Fakt ist es auch, dass die FPÖ
bei jeder dieser Wahlen kräftig zulegen konnten, wenn auch nicht immer das gesteckte

Wahlziel erreicht wurde.

Euphorie bei der FPÖ

Die Serie der SPÖ-Wahlniederlagen und kontinuierlichen Zuwächse bei den Freiheitlichen,
verleiteten heute den Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, Hans-Jörg Jenewein zu Aus-
sagen wie: „Die aktuelle Umfrage zur Wien-Wahl zeige klar und deutlich, daß die Wiener
FPÖ auf die Überholspur geschwenkt habe.“

Oder: „Häupl verliert, Strache gewinnt, so einfach wird die Schlagzeile am Wahltag sein.“
Möglicherweise sind diese Aussagen zu euphorisch, aber im Angesicht der vergangenen

Wahlerfolge durchaus legitim.

Erstaunliche Durchhalteparolen

Anstatt sich bei der SPÖ Gedanken zu machen was zu verändern sei, um nicht bei den Wien-
Wahlen nicht ein Debakel zu erleben, übt man sich dort lieber Durchhalteparolen. Den Vogel
realitätsfremder Aussagen, hat heute der Wiener SPÖ-Landesparteisekretär, LAbg. Christian
Deutsch abgeschossen.


Lebt offenbar in einer Parallelwelt

Wir zitieren einige Aussagen aus einer heutigen APA OTS-Aussendung. „Die FPÖ ist offen-

bar verunsichert und in einer tiefen Sinnkrise gefangen, sonst wäre die heutige hyperventil-
ierende Jubelmeldung des Wiener FPÖ-Landeparteisekretärs nicht zu erklären. Krampfhaft,
angestrengt versucht Hans-Jörg Jenewein die FPÖ-Krise schönzureden.“

Wir mussten uns dies dreimal durchlesen, um zu glauben was da geschrieben stand. Irgend-

wie muß es an Deutsch spurlos vorbeigegangen sein, das sich die SPÖ und nicht die FPÖ in
einer Krise befindet.

Aber weiter geht es mit den erstaunlichen Aussagen von Deutsch wie: „Strache hat heuer jede
Wahl verloren!“
,  oder  „Das Loser-Image Straches hat sich verfestigt.“  Als Sahnehäubchen

wollen wir Ihnen noch diese Aussage zur Kenntnis bringen: „Im Herbst wird Strache, dem das
Wasser nach dieser Niederlagenserie bis zum Hals steht, endgültig baden gehen!“

Lebt Deutsch in einer Parallelwelt?

Ob Strache im Herbst baden gehen wird, können wir nicht voraussagen.  Eines kann jedoch
mit absoluter Sicherheit gesagt werden,  nämlich dass die Serie von  Wahlniederlagen die
SPÖ und nicht die FPÖ betroffen hat.

Offenbar lebt der Wiener SPÖ-Landesparteisekretär, LAbg. Christian Deutsch in einer Art
Parallelwelt. In diese scheinen offensichtlich reale Ereignisse nicht durchzudringen, denn
anders können wir uns seine erstaunlichen Aussagen nicht erklären.

Jedenfalls dürfen sich die  SPÖ-Verantwortlichen nicht wundern,  wenn ihre Partei von einer
Wahlniederlage zur anderen eilt. Anstatt Ursachenforschung zu betreiben und negative Dinge

zum Positiven zu verändern, lässt man lieber realitätsfremde Funktionäre, völlig absurde Durch-
halteparolen publizieren.

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2010-06-05
  

Online Porno


Scharfe Konkurrenz

Hatten Sexvideotheken- und Rotlichtlokal-Betreiber in früheren Zeiten für das Hardcore-
Angebot des Internets nur ein müdes Lächeln über, ist ihnen mittlerweile das Lachen ver-
gangen.

Heute werden im Netz immerhin rund 2.554,- Euro, pro Sekunde ausgegeben. Anbieter von
Pornofilmen und Sexwebcam-Betreibern im Internet, schmälern massiv die Umsätze der her-
kömmlichen Anbieter im  Sexgeschäft.


Nicht,  Sein oder Nichtsein, sondern  Live oder Online ist hier die Frage.

Sonntag ist Porno-Tag

War bis jetzt immer der Sonntag der Tag des Herrn, ist dieser nun der beliebteste und um-
satzstärkste Tag für Online-Porno. Laut Online-MBA gibt es 24.644.172 Seiten mit porno-
grafischen Inhalt im Internet.

Das heißt dass insgesamt zwölf Prozent aller Webseiten im weltweiten Netz pornografisch
sind. Diese Daten werden auch von Quellen wie der Organisation SafeFamilies.org oder

der Coalition for Children and Families gestützt.

Astronomische Umsätze

Die Untersuchung bestätigt weiters, dass 35 Prozent aller Downloads und 8 Prozent aller
E-Mails pornografischer Natur sind. Der offiziell weltweit bekannte Umsatz mit Online-
Pornografie beträgt jährlich zirka 5 Mrd. Dollar.

Diesen Boom verdankt die Online-Pornoindustrie der Anonymität des Internets. Musste sich
der Porno-Konsument früher selbst bemühen um an einschlägige Videos oder Magazine zu

kommen, so wird ihm dies nun völlig anonym ins Haus geliefert.

Die Überraschung

Wie erwartet sind die meisten Konsumenten männlichen Geschlechts. 70 Prozent der 18- bis
24- Jährigen schauen sich regelmäßig jeden Monat Webseiten mit pornografischen Inhalt an.
Auch verwundert es kaum, dass in konservativen Staaten die meiste Online-Pornografie kon-
sumiert wird. Halten es die (Schein)heiligen ohnehin mit dem Motto „Wasser predigen und
Wein trinken“

Was allerdings erstaunt ist die Tatsache, dass jeder dritte Online-Pornokonsument weiblichen
Geschlechts ist. Allerdings sagt die Studie nichts über die Genres aus, welche sich das zarte

Geschlecht zu Gemüte führt.

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2010-06-04
  

Prügel für Schwule


So steht es auf Ritter’s Weblog

Samstag Abend, 22:00 Uhr: Alejandro spaziert Hand in Hand mit seinem Lebensgefährten
durch den Innenhof des Wiener Museumsquartiers. Trotz der späten Stunde ist der beliebte
und eigentlich als sehr liberal geltende Ort gut besucht. Aus heiterem Himmel wird das Män-
nerpaar im Vorbeigehen von vier Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren mit Ausdrücken
wie „Missgeburten“, „Scheiß Schwuchteln“ oder dem Sager „Gott hat nur zwei Geschlechter
geschaffen,“ beschimpft.  Alejandro zeigt Zivilcourage und geht zu den Jugendlichen, um mit
ihnen zu reden. Er versucht sie auf einer Verständnisebene zu erreichen und die homopho-
ben Äußerungen zu thematisieren.
(Zitatquelle: http://www.thinkoutsideyourbox.net/?p=12345)

Rollenverteilung und Unvernuft

Wir kennen uns bei der Rollenverteilung von schwulen Männern zwar nicht aus, tippen aber
darauf dass dieser Alejandro der männliche Part des Paares ist. Vielleicht war es auch ein
Machogehabe, dass er die Jugendlichen zur Rede stellen wollte, um beim weiblichen Part
seiner Beziehung Eindruck zu schinden.

In manchen Fällen ist es ratsamer gewisse  Bemerkungen zu überhören, vor  allem wenn

man körperlich oder zahlenmässig unterlegen ist, sowie es in diesem Fall offensichtlich war.
Jedenfalls überschätzte er seine Überzeugungs- oder sonstigen Kräfte und bezog eine Tracht
Prügel.

Besonderer Schutz für Schwule gefordert

Solche Vorfälle sind zwar traurig, kommen aber in Wien tagtäglich etliche Male vor und
betreffen nicht nur schwule Männerpaare. Und das bringt uns zum Kernpunkt des Beitrags
von Oliver Ritter.

Er meint nämlich wortwörtlich: „Dieser Vorfall zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass einerseits

die Politik entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen schafft, welche in Österreich
leider immer noch fehlen. Es passiert viel zu wenig Aufklärung in Schulen. Denn gerade
unter Jugendlichen herrschen mangels Information massive Vorurteile und Vorbehalte vor.“

Welche entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen meint Ritter denn, die von der

Politik geschaffen werden müssen? Das ein Mensch den anderen nicht verprügeln darf?
Offensichtlich ist Ritter in völliger Unkenntnis des Strafgesetzbuches, denn in diesem ist
dies bereits verankert und mit Strafe bedroht.

Gibt es besonderen Schutz für alte Damen?

Es ist auch per Strafe verboten eine alten Dame niederzuschlagen und die Handtasche zu
rauben. Allerdings findet sich hier keine Lobby, die für dieses Delikt eine entsprechende ge-
setzliche  Rahmenbestimmungen fordert.   Daher stellt sich die berechtigte Frage, warum
Schwule einen besonderen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen wollen.

Der Vorfall welcher sich im MQ ereignet hat ist eine Straftat und im Strafgesetzbuch eindeutig
geregelt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, egal ob es einen rechtwidrigen Angriff

gegen ein Schwulenpärchen oder gegen eine alte Frau betrifft.

Jugendlichen Toleranz eintrichtern

Das sich Oliver Ritter schön langsam zu Hardliner der homosexuellen Szene entwickelt, be-
weist auch seine Forderung nach Aufklärung in Schulen, da seiner Meinung nach unter den
Jugendlichen massive Vorurteile und Vorbehalte gegen Homosexuelle herrschen.

Dieser Meinung können wir uns nicht anschliessen. So wie unter den Erwachsenen, gibt es

auch unter den Jugendlichen verschiedene Standpunkte gegenüber der Homosexualität.
Diese äußern sich in Toleranz, Egalität und Ablehnung. Jedem Menschen muß es freigestellt
sein, sich über dieses Thema ungehindert äußern zu können.

Was will Ritter mit seiner geforderten Aufklärung in Schulen erreichen. Will er den Kids Toler-

anz einprügeln lassen, wenn diese Homosexualität ablehnen? Eine zwanghafte „Aufklärung“
wird vermutlich zu mehr Vorfällen wie im MQ führen und damit das Gegenteil bewirken.

Unterteilung Wiens in homophobile und homophobe Stadtteile

Aber Oliver Ritter geht sogar noch einen Schritt weiter. Gerade er, der die Einteilung in Klas-
sen ablehnt, beginnt Wien in Zonen einzuteilen. Er stellt in seinem Beitrag fest, dass sich das
Wiener Museumsquartier eigentlich in einem “homophobilen” Stadtteil von Wien befindet.

Diese Äußerung lässt eindeutig den Schluss zu, dass es auch homophobe Stadteile in der

Bundeshauptstadt geben muß. Es wäre natürlich interessant zu wissen, welche Bezirke davon
betroffen sind.

Dass dies absoluter Nonsens ist und es in seinem Beitrag von polemischen Äusserungen nur

so wimmelt, weiß wahrscheinlich auch Oliver Ritter. Es gibt keine Stadtteile oder Zonen welche
nur Gegner oder Befürworter der Homosexualität beherbergen, denn diese sind in Wien, so wie
in anderen Städten gleichermaßen verteilt.

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2010-06-03
  

Die kranken Arbeitslosen

 

Robuste Selbständige

Seit gestern befindet sich die SVA in einem vertragslosen Zustand. Im Klartext bedeutet
dies dass Selbständige, Honorare von Ärzten selbst bezahlen müssen, falls sie aus ge-
sundheitlichen Gründen gezwungen sind einen Arzt zu konsultieren.

Ein wirkliches Problem dürfte dies aber für Selbständige nicht darstellen, da diese
offensichtlich über eine robuste Gesundheit verfügen und daher kaum einen Arzt auf-
suchen, geschweige denn in Krankenstand gehen.

Arbeitslose dreimal so lange krank

Einen Gesundungsprozess dürften auch Arbeiter und Angestellte durchgemacht haben.
Bei diesen Beschäftigten sind Krankenstände im Sinken. Die Krankenstandsquote ist
heute deutlich niedriger, als zum Beginn dieses Jahrzehnts.

Die obig angeführte Tatsache geht aus dem aktuellen Fehlzeitenreport hervor. Dieser
bestätigt allerdings auch, dass sich die Krankenstände der Arbeitslosen im selben Zeit-

raum verdoppelt haben. Damit beträgt der Zeitraum der Krankenstände von Arbeits-
losen, das Dreifache eines Angestellten oder Arbeiters.

Was sind die Ursachen?

An was es wohl liegen könnte, dass Arbeitslose derart in ihrer Gesundheit gefährdet
sind? Wir haben ein wenig recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen.
Da wären einmal die Erkältungskrankheiten.

Die Verkühlungsgefahr ist bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen extrem groß,
vor allem wenn man auf der Donauinsel zu leicht bekleidet, in der spärlich vorhanden
Sonne liegt. Vermutlich haben zahlreiche Arbeitslose, das Märchen der Klimaerwärm-

ung für bare Münze genommen und auf ausreichende Kleidung verzichtet.

Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, welche durch permanentes Lesen

der Stellenangebote, oder durch zu langes Fernsehen entstehen. Übermässiger TV-Genuss
kann auch zu Wirbelsäulenschäden führen, da sich die Bettbank vor dem Fernseher durch-
liegt. Abhilfe wäre ein Gang zum Sozialamt, um sich eine neue Liegestatt finanzieren
zu lassen.

Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig länger
aufhalten muss, sind ebenfalls eine ernstzunehmende Gefahr. Leider sind diese Lokal-
besuche unumgänglich, denn wo soll denn der Arbeitslose einen Erfahrungsaustausch
mit Gleichgesinnten vornehmen?

Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der  „Nachbarschaftshilfe“ am

anderen Ende von Wien,  ist permanent die Gefahr gegeben von der  Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.

Zu guter Letzt gibt es noch den Kursvirus. Dies ist eine besonders heimtükische Infektion
und befällt Arbeitslose meist dann, wenn sie einen AMS-Kurs absolvieren sollen. Wer
sich diesen Virus eingefangen hat, muß unbedingt in den Krankenstand gehen.

Gesundheitsrezept

Nun stellt sich die Frage welche Maßnahmen zu ergreifen wären, um den Gesundheits-
zustand von arbeitslosen Menschen zu stabilisieren. Wir hätten da einen Vorschlag und
zwar, nach dem zehnten abgelehnten Stellenangebot, die Arbeitslosenunterstützung
ersatzlos zu streichen.

Das hätte zur Folge, dass diese sich zwangläufig um eine Beschäftigung umsehen müssen.

Und wie aus der Statistik einwandfrei hervorgeht, sind berufstätige Menschen weitaus ge-
sünder und nicht so krankheitsanfällig.

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2010-06-02
  

Hurentag


Internationaler Hurentag

„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.

Vertrag mit Freier?

Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.

Verträge gab es schon vor Jahren

Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum  gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.

Behördenkriege und die Auswirkungen

Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.

Gewalt gegen Sexarbeiterinnen

Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.

Die feine Gesellschaft

Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben.  Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
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2010-06-01
  

Wir dumm darf ein Politiker sein?


Den Gegner runtermachen

Wie intelligent muss, bzw. wie dumm darf ein(e) Politiker(in) wirklich sein? Diese Frage
haben wir uns gestellt und ein wenig im Internet gestöbert. Dabei haben wir festgestellt,
dass es offensichtlich eine Art Politiker-Sport ist, Funktionäre des politischen Gegners so
dumm wie möglich aussehen zu lassen.
Erinnern Sie sich vielleicht noch an das Interview des Ö3-Mikromann, der anlässlich der
damals bevorstehenden Bundespräsidentenwahl eine Jugendreferentin der FPÖ aus Ober-
österreich  befragte.

Bitte hier anklicken:

(Screen/Quelle: www.youtube.com)

Haben ja sonst nichts mehr zu lachen

Zugegeben, zur geistigen Elite unseres Landes scheint diese junge Dame nicht zu gehören.
Ohne diese in Schutz nehmen zu wollen, vielleicht fiel sie auch der Überraschungstaktik des
Ö3-Mikromann und ihrer eigenen Nervosität zum Opfer.
Jedenfalls zerrissen und zerreißen sich Linke Postillen und Webseiten bis heute noch den
Mund über den Fauxpas der Freiheitlichen Jugendreferentin. Besonders hervor taten und tun
sich immer noch SPÖ-nahe Webseiten.

Zielfoto

Wir haben ein wenig weitergestöbert und sind auf dieses Youtube-Video gestossen.

Bitte hier anklicken:

(Screen/Quelle: www.youtube.com)
Damit bestätigt sich jedenfalls das alte Sprichwort: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht
mit Steinen werfen.“
*****

2010-06-01
  

Blumen für ein Terrorregime


Während Nordkorea an der Atombombe bastelt

Während sich die internationale Staatengemeinschaft zur Zeit darum bemüht, Druck auf
Nordkorea auszuüben um zu verhindern dass diese weiter an der Atombombe basteln,
streut man in Wien dem Terrorregime Blumen.

(Screen: http://www.wien.info/de)

Besonders erstaunlich der Satz: Künstler nehmen in Diktaturen eine Sonderstellung ein.
Ihre Arbeiten sollen die richtigen Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen vermitteln.“
Diese Aussage ist nämlich schon aus dem Dritten Reich hinlänglich bekannt. Künstler die
sich weigerten die „richtigen Werte“ des Verbrecherregimes zu vermitteln, fanden sich im
Konzentrationslager wieder.

Wir haben umsonst gehofft

Wir haben bereits am „18.April“ über die geplante Eröffnung dieser Ausstellung geschrieben
und gehofft, dass die Verantwortlichen in Wien diese absagen werden, da es auch für politisch
nicht gebildete Menschen einwandfrei erkennbar ist, dass diese Ausstellung eine reine Propa-
gandashow für einen der letzten Terrorstaaten dieser Welt ist.

Ungeachtet dessen wurde vorige Woche diese Propaganda-Ausstellung für Nordkorea und
seinem Diktator,  der im oben angeführten Screen der Webseite „www.wien.info“ liebe-
voll Präsident genannt wird, eröffnet. Beim Herausgeber dieser Webseite handelt es sich um
die Tourismusdienststelle der Stadt bzw. des Landes Wien.

(Screen: http://www.wien.info/de)

46 Tote sind keine Erwähnung wert

Die Tatsache dass ein Kriegsschiff der nordkoreanischen Flotte in südkoreanische Hoheits-
gewässer eindrang und dort ein Schiff versenkte bleibt in der Ausstellung unerwähnt.  Auch
dass bei diesem  Angriff 46 Südkoreaner ihr Leben verloren und der Diktator  Kim Jong Il
dem Bruderstaat mit dem totalen Krieg droht, wird  ebenfalls nicht erwähnt.

Der Ausspruch des „totalen Krieges“ ist der älteren Generation noch sehr gut aus dem
Dritten Reich in Erinnerung und kann für die Jüngeren noch in Geschichtsbüchern nach-
gelesen werden.

Demonstration gegen die Ausstellung

Am Samstag demonstrierten rund 200 Teilnehmer gegen diese Ausstellung, in der einer
der letzten Terrorregime dieser Welt verherrlicht wird. In Ermangelung von Exil-Nord-
koreaner waren sehr viele Südkoreaner anwesend.

Sie werden sich vielleicht fragen warum keine Exil-Nordkoreaner an dieser Demonstration
teilgenommen haben. Ganz einfach, weil es keine gibt. Jeder der aus Nordkorea flüchten
will, ist automatisch um einen Kopf kürzer.

 

 

Eine Schande für Wien

Hoffentlich kommt nun niemand auf die glorreiche Idee, diese Demonstranten als Nazi
oder Rechtsradikale zu bezeichnen, weil sie gegen eine linke Diktatur demonstrierten.
Auf jeden Fall ist es für eine offene Weltstadt wie Wien eine Schande, Propaganda für
ein Terrorregime zu veranstalten. Da nützt es auch nichts, wenn dies unter dem Deck-
mantel einer Kunstausstellung geschieht.

Hat doch der Finanzminister erst gestern via Kronen Zeitung verlautbart „Wer Steuern
zahlt, darf nicht der Dumme sein“, so darf sich der Steuerzahler schon wieder dumm
vorkommen. Denn er haftet nämlich mit rund 6,3 Millionen Euro für diese erstaunliche
Ausstellung.

*****

2010-05-31
  

In eigener Sache

 

Werte Leserinnen und Leser

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*****

2010-05-31
  

Das Terrorgesetz


Geplante Meinungsunterdrückung

Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik

Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse  http://www.terrorgesetz.at/  können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.


Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.

*****

2010-05-30
  

Von Feinschmeckern und Losern


Der Häupl-Sager

Hatte der Wiener Bürgermeister Häupl noch Samstag, auf dem auf dem SPÖ-Landesparteitag
den FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als Loser bezeichnet, wird der Feinschmecker des
Jahres 2010, diesen Titel wohl an seinen Parteigenossen Hans Niessl weitergeben müssen.

Grund dafür wird der Ausgang der Burgenlandwahlen sein. Nicht einmal eine prominente
Wahlhelferin wie die Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), die mit der geplanten Erricht-
ung eines Asylzentrums in Eberau dem roten Landeshauptmann alle Erfolgschancen zuspielte,
konnte Niessl seine absolute Mehrheit erhalten.

Hochrechnung 2010 um 17:00 Uhr

Partei            Prozent      Mandate

SPÖ                48,9             18
ÖVP                34,9             13
FPÖ                  9,1                4
Die Grünen    4,0                 1
LBL                  3,1                 0

(Quelle: http://orf.at)

Die Wahlbeteiligung betrug 70,2 Prozent und lag damit um elf Prozentpunkte niedriger als
2005 (81,38 Prozent).

Alle sind wieder Sieger

Damit hat die SPÖ die absolute Mehrheit im burgenländischen Landtag verloren und einen
herben Verlust hinnehmen müssen. Die ÖVP kann zwar ihren Mandatsstand halten, verlor
jedoch Stimmen. Da ist es doch erstaunlich, dass sich Vertreter dieser Parteien beim Inter-
view in einer „Sonder-ZiB“ um 17 Uhr nicht als Verlierer sahen.

Einzig die Grünen waren ausnahmweise einmal realistisch und sahen ihre Niederlage ein.
Allerdings begründete Frau Krojer diese mit Rechtsströmungen der Burgenländer. Die
Liste Burgenland (LBL) die zum Ersten Mal antrat, verfehlte den Einzug in den Landtag.

Abwärtstrend für SPÖ hält an

Einzig die FPÖ konnte über 3 Prozentpunkte und 1 Mandat dazugewinnen. Daher sind diese
die eindeutigen Wahlsieger der burgenländischen Landtagswahlen 2010. Der Abwärtstrend
und die Serie der Wahlniederlagen bei den Sozialdemokraten hält somit ungebrochen an.

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2010-05-30
  

Wenn Politiker Werbung machen


Sonntagsausgabe

Normalerweise geben Tageszeitungen in ihrer Sonntagsausgabe nicht viel her. Ausser gute
Ratschläge zum Abnehmen, Potenzsteigerung, Berichterstattung über Verkehrsunfälle und
Wochenendeinbrüche, ist am Sonntag nichts aussergewöhnliches zu lesen.

Da schaut es in der heutigen Sonntagsausgabe der Kronen-Zeitung etwas anders aus. Zwar
sind es Artikel in Form bezahlter Werbung, die  Leser(innen) zum Lachen verleiten könnten,

wenn es nicht so traurig wäre.

Rattengift in Zigaretten

In unserem Beitrag „Schmuggeltschick“ haben wir schon darüber berichtet, dass der Finanz-
staatssekretär  Reinhold Lopatka den Leuten glaubhaft  machen will, dass geschmuggelte
Zigaretten unter anderem Rattengift enthalten.


(Fotoquelle: Krone Zeitung  vom 30.Mai 2010)

Sind heimische Zigaretten gesund?

Lopatka lässt es nicht darauf beruhen mitzuteilen, dass es gesetzlich verboten ist Ziga-
retten zu schmuggeln oder derartige Ware anzukaufen. Da lässt er sich lieber mit dem
General-Manager der JTI ablichten und garantiert für die Originalqualität heimischer
Tabakware.

Bei dieser indirekten Werbung für Zigaretten dürfte Lopatka doch tatsächlich das Tabak-
werbeverbot
übersehen haben. Auf der ganzen Werbeseite befindet sich nämlich kein

Warnhinweis über die Gesundheitsschädlichkeit des Tabakkonsums.

Das Gesetz sieht nämlich einen deutlich lesbaren Hinweis vor. Wenn Kinder und Jugend-

liche diese entgeltliche Einschaltung lesen, könnten sie direkt zum Schluß kommen, dass
der Genuss heimischer Zigaretten nicht gesundheitschädlich sei, da in diesen ja kein Ratten-
gift enhalten ist.

Wie dumm darf der Steuerzahler sein?

Aber auch der Chef von Lopatka, Finanzminister Josef Pröll kann es. In seiner Kampagne
gegen Steuerbetrug meint er, wer Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein.


(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)

Was wir allerdings nicht ganz verstanden haben, ob diese Kampagne nur heimische Betrü-

ger betrifft und ausländische EU-Staaten davon ausgenommen sind? Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass Pröll auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, Griechenland in
den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung stellt und weitere Kredit-
haftungen bis zu 15 Mrd. Euro übernimmt.

Geld statt rechtliche Konsequenzen für Betrüger

Der Pleitestaat Griechenland ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Korruption und
Steuerhinterziehung waren dort an der Tagesordnung.  Ferner wurden der EU vorsätzlich
gefälschte Bilanzen vorgelegt, um diese Umstände zu verschleiern.

Da ist es doch erstaunlich, dass der österreichische Steuerzahler den Griechen aus der
Patsche helfen muss und sich dabei nicht dumm fühlen soll.

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2010-05-30
  

Feuerwehrfest in Pachfurth


Feuerwehrfest in Pachfurth vom 3. bis 5. Juni 2010



Die Männer und Frauen der Feuerwehr helfen, bergen und retten Menschenleben.
Vor allem muss sich die freiwillige Feuerwehr zum größten Teil selbst finanzieren.
Der Reinerlös des Festes fließt in Investitionen der freiwilligen Feuerwehr. Tragen
Sie bitte daher mit Ihrem Besuch bei, dass der Erlös so groß wie möglich wird.
Danke!

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2010-05-29
  

Ausgeliefert im Rechtsstaat Österreich


Buchtipp

Herr Mag. Norbert Alber, der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist, ersuchte uns um Ver-
öffentlichung der Tatsache, dass er ein Buch verfasst hat. Dabei geht es aber nicht um
eine Unterhaltungslektüre, sondern um ein Werk mit sehr ernsten Hintergrund.

Was als Routinefall begann, endete für Herrn Mag. Alber mit der Erkenntnis, dass nichts
so ist wie es scheint. Ein ganz normaler Mietrechtsprozess war daran Schuld, dass er
das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich verlor.

Nun bekanntlicherweise ist man bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Dies besagt
zumindest eine alte Volksweisheit. Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht zu bekom-

men.

Erlebnisse schriftlich festgehalten

Was für uns allerdings erstaunlich ist,  ist die Tatsache das sich jemand die Mühe macht
sein Erlebniss mit der Justiz in einem Buch niederzuschreiben. Daher veröffentlichen wir
auch das Werk von Herrn Mag. Alber, unabhängig davon wie wir dazu stehen.



In dem  177 Seiten umfassenden Buch beschreibt  Mag. Alber sehr detailliert die Vorgänge
in und rund um den von ihm geführten Mietrechtsprozess. Erlebnisse mit Richter(innen) und

Rechtsanwälten finden sich ebenfalls in diesem Werk wieder.

Zum Selbstkostenpreis

Mag. Alber möchte an diesem Buch nichts  verdienen und verkauft es zum Selbskostenpreis
von 9,- Euro plus Porto. Bestellungen können unter norbert.alber@aon.at aufgegeben werden.
Ihm ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Menschen erfahren wie es einem Bürger bei
Gericht ergehen kann.

*****

2010-05-29
  

Der Kniefall des Dr. Erwin Pröll vor der Firma Novomatic


30 Jahre Novomatic

Vor 30 Jahren gründete Johann Graf mit 12 Mitarbeitern die Firma Novomatic. Der Be-
trieb ist vorwiegend auf die Herstellung und den Einsatz von Geldspielautomaten spe-
zialisiert.
Heute ist die Firma Novomatic ein internationaler Konzern und beschäftigt weltweit
zirka 16.000 Mitarbeiter, davon rund 2.700 in Österreich. In der Konzernzentrale in
Gumpoldskirchen sind allein 800 Angestellte beschäftigt.

Nicht ganz unumstritten

Das der Glückspielkonzern nicht ganz unumstritten ist, beweist die Auseinandersetzung
mit dem Grünen Politiker Peter Pilz. Dieser brachte eine Anzeige gegen die Firma Novo-
matic wegen angeblicher Bestechung bei der Staatsanwaltschaft  ein. Die Geschäftsführ-
ung des Konzerns ihrerseits, verklagte wiederum Peter Pilz.
Wie gesagt, Novomatic ist ein sehr starkes, aber auch umstrittenes Unternehmen. Warum
dieser Glückspielkonzern  aber ein  Leitbetrieb für die  Region und für das gesamte Land
Niederösterreich sein soll, ist mehr als erstaunlich.

Novomatic ist ein Leitbetrieb

Diese Aussage stammt nämlich vom niederösterreichischen Landeshauptmann Dr. Erwin
Pröll am heutigen Vormittag, bei den Feierlichkeiten anlässlich des 30-jährigen Jubiläums
der Firma Novomatic, in deren Konzernzentrale.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Glückspielkonzern zahlreiche Arbeitsplätze
sichert und auch jede Menge an Abgaben bezahlt. Allerdings kann er dies nur solange,
als auf den von ihm erzeugten und aufgestellten Geldspielautomaten genügend Geld
verspielt wird.

Bekennt sich Dr. Pröll zu Geldspielautomaten?

Möglicherweise ist der niederösterreichische Landesvater nicht in Kenntnis, mit welchen
Geschäften sich die Firma Novomatic beschäftigt. Dann sollte ihm dies sein Sekretär bei
Gelegenheit mitteilen. Es ist doch kaum anzunehmen, dass sich Dr. Erwin Pröll in aller
Öffentlichkeit zu Glückspielautomaten bekennt.

Warum ist ein Fabrikant und Aufsteller von solchen Maschine ein Leitbild?
 
Warum der Landeshauptmann einen derartigen Kniefall vor dem Glückspielkonzern macht und
diesen als  Leitbetrieb für die Region und für das gesamte Land  Niederösterreich tituliert, ist
wie bereits erwähnt sehr erstaunlich und keineswegs nachvollziehbar.
Unter dem Wort Leitbetrieb verstehen wir den Begriff „vorbildlich“. Was in aller Welt soll
an einer Firma vorbildlich sein, die  Geldspielautomaten erzeugt und auch  aufstellt. Durch
diese Automaten wurden und werden nicht nur in Österreich, sondern weltweit unzählige
Leute ins Unglück gestürzt, welche auf diesen ihr gesamtes Vermögen verspielt haben, oder
noch verspielen werden.
*****

2010-05-28
  

In eigener Sache


Werte Leser und Leserinnen

Wie Sie sicher bemerkt haben, wird in der Kommentarfunktion fleißig getestet. Wir
wollen auch nicht registrierten Leser(innen) die Möglichkeit eines Kommentars zu-
kommen lassen. Diese Kommentare werden allerdings nicht in Echtzeit, sondern erst
nach Durchsicht, vom Administrator veröffentlicht.
Leider ist bei den Programmierungsarbeiten ein kleiner Fauxpas passiert und alle Kom-
mentare in den letzten 10 Beiträgen wurden unwiederbringlich gelöscht. Wir ersuchen
jene User, welche diese Kommentare geschrieben haben um Entschuldigung.
*****

2010-05-27
  

Offener Brief an W. Kirchleitner


Sehr geehrter Herr Kirchleitner

Unsere gemeinsame Vorgeschichte dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sie hatten auf
den von Ihnen betrieben Blog „oesterreichwatch“, der mittlerweile aus welchen Gründen
auch immer deaktiviert ist, ein Foto von meiner Person mit dazu beleidigendem Text ver-
öffentlicht.
Sie wurden damals von mir aufgefordert, dieses Foto samt Text von Ihrem Blog zu ent-
fernen. Ihre Antwort war, dass Sie ohne Intervention meines Anwaltes nichts unter-
nehmen würden.
Ihr Wunsch war mir Befehl und so beauftragte ich Herrn Mag. Werner Suppan, der ein
profunder Kenner des Medienrechts ist, mich rechtlich zu vertreten. Auf Grund dessen
erkannten Sie offensichtlich den Ernst der Lage und kamen der Aufforderung nach.
Die Aufforderung zur Begleichung der Honorarnote meines Anwaltes, haben Sie dann
wahrscheinlich nicht ernst genommen und ließen es auf  eine Mahnklage, samt bedingten
Zahlungsbefehl ankommen.
Anstatt Vernunft walten zu lassen zogen Sie es vor, folgendes auf einen Ihrer anderen
Blogs zu veröffentlichen.
Wörtliches Zitat auf dem Blog  „http://warteschlange.twoday.net“
In meinem Widerspruch steht unter anderem auch daß Herr Reder seinen Anwalt „falsch
informierte“ und diesen Weg des Dialoges wählte – die Justiz benutzte (aus purer Bösart-
igkeit) – und noch etwas. Nennen wir es 2 Überraschungseier. Welche nach dem Gerichts-
entscheid selbstverständlich veröffentlicht werden.

MfG
Wolfgang Kirchleitner alias RokkerMur
(Screen: http://warteschlange.twoday.net)
Auch diese Screens habe ich im Internet gefunden:
(Screen: http://twitpic.com/1g3x4z)
(Screen: http://twitpic.com/1g3y2t)

Ich erlaube mir den Leser(innen) von ERSTAUNLICH und auch Ihrer Person, das Resultat
in dieser Causa mitzuteilen. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Offensichtlich dürfte das mit dem von Ihnen publizierten Widerspruch nicht so ganz funk-
tioniert haben.
Wie bereits im Beitrag „In eigener Sache“ vom 09.02.2010 festgehalten, habe ich nichts
gegen Kritik betreffend meiner Person einzuwenden. Allerdings sollte diese in sachbezo-
gener und nicht beleidigender Art geschehen. Möglicherweise könne Sie sich mit den
Inhalten meines Online-Magazins nicht identifizieren und hegen daher eine
Antipathie gegen mich.
Das gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, mich in Ihren Blogs zu diffamieren. Sollten Sie
nicht in der Lage sein eine höfliche Kritik, die durchaus scharf sein darf, über meine Per-
son zu formulieren, kann ich Ihnen nur den Rat geben es einfach zu unterlassen über
mich zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder

2010-05-27
  

Qualifikationsfrage einer Beamtin


Unternehmen meldete Gewerbebetrieb ruhend

Haben wir gestern über einen fachkundigen und kompetenten Beamten berichtet, so dürfen
wir Ihnen heute das Gegenteil vorstellen. Vorerst wollen wir Sie über die Fakten informieren.
Eine GmbH mit Firmensitz im 10. Wiener Gemeindebezirk war im Besitz einer Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus und übte dieses Gewerbe auch aus. Dazu war eine eigene
gewerberechtliche Geschäftsführerin bestellt, sowie es die Gewerbeordnung vorsieht.
Im Jänner 2007 trennte sich das Unternehmen von dem Gastronomiebetrieb und meldete die
Gewerbeberechtigung ruhend. Logische Folge der Ruhendmeldung war, das Ausscheiden der
gewerberechtlichen Geschäftführerin.

MBA 10 wurde von allen Vorgängen verständigt

Von all diesen Vorgängen wurde das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk in Kennt-
nis gesetzt. Mit einer Rückmeldung von diesem Amt wurde diese Tatsache auch bestätigt.
Verständigung an das magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk.
Rückmeldung des betreffenden Amtes
Für die Geschäftsleitung der GmbH war der Vorgang als erledigt betrachtet, zumal alles
korrekt durchgeführt wurde. Das besagte Unternehmen hat auch keine weiteren Betriebe,
welche der Gewerbeordnung unterliegen.

Erstaunlicher Rsb-Brief

Vor zirka zwei Monaten fand im betreffenden Unternehmen eine Umstrukturierung der
Geschäftsleitung statt. Der bisherige handelrechtliche Geschäftsführer schied aus und
ein neuer wurde bestellt.
Als nachfolgendes Schreiben des  magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk per
Rsb-Brief eintraf, war die Verwunderung im Unternehmen groß.
In diesem wird doch tatsächlich die Nennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer
gefordert, obwohl die GmbH ihre Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet hatte und auch
sonst keine Tätigkeiten ausübt, welche unter die Gewerbeordnung fallen.

Interessante Erklärungsversuche

Man hatte lediglich einen neuen handelsrechtlichen Geschäftsführer bestellt und versuchte
dies der zuständigen Referentin am Amt, Frau P. zu erklären. Die Aussagen dieser Beamtin
waren in der Tat erstaunlich.
Auf die Frage ob sie nicht in Kenntnis der Ruhemeldung sei, antwortete diese: „Nein darüber
wurden wir nicht verständigt.“ Erstaunlich, scheint doch am Postverteiler der Wirtschafts-
kammer Wien, das MBA 10 als Empfänger auf.
Auf diesen Umstand angesprochen meinte Frau P., dass dieses Schreiben wahrscheinlich
im Amt nicht  ordnungsgemäß abgelegt wurde. Schön, dass Bürger für amtliche Schlamper-
eien zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Die Beamtin bestand weiter
auf die Bekanntgabe des handelsrechtlichen Geschäftsführer. Ihr Begehr begründete sie
wörtlich: „Der handelrechtliche Geschäftsführer müsse von ihr auf  Gewerbeausschließungs-
gründe überprüft werden.“

Von der Materie offensichtlich keine Ahnung

Diese Aussage ist mehr als erstaunlich, denn der handelsrechtliche Geschäftsführer ist
nicht für die Gewerbeausübung zuständig. Das ergibt sich schon aus seiner Bezeichnung.
Kuriosum am Rande ist, dass die Daten des Geschäftsführer der Beamtin ohnehin bekannt
sind, da sie diese vom Handelsgericht übermittelt bekam.
Auch dass das Unternehmen gar keine Tätigkeit mehr ausübt, welche der Gewerbeordnung
unterliegt, beeindruckte die Beamtin nicht und sie meinte: „Das mache ich schon 17 Jahre
so.“  Die Beamtin ist wohl  im Irrglauben, dass der von ihr angegebene Zeitraum die Richtig-
keit ihrer Handlungsweise bestätigt.
Wir haben dem amtlichen Schreiben der Frau P. entnommen, dass sie sich auf den § 338
der GewO beruft, in dem sie die Daten eines gewerberechtlichen Geschäftsführer anfordert,
obwohl es gar keinen Gewerbebetrieb nach der GewO gibt.
Wir haben uns den besagten „§ 338 GewO 1994“ angesehen und festgestellt, dass dieser
nicht im Entferntesten  mit der Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, ge-
schweige denn mit dem Handelsrecht zu tun hat.

Zusammenfassung

Wir fassen zusammen. Die Beamtin kennt offensichtlich den Unterschied zwischen Handels-
und Gewerberecht nicht. In ihrer Ablage dürfte ein derartiges Durcheinander herrschen, so-
dass sie wichtige Dokumente nicht mehr auffindet. Sie verlangt Daten vom handelsrecht-
lichen Geschäftsführer, um diesen auf  Gewerbeausschließungsgründe überprüfen zu können,
obwohl es gar keinen aktiven Gewerbebetrieb gibt.
Weiters besteht sie auf die Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführer, obwohl
kein Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung ausgeübt wird.  Dabei beruft sie sich auf den
§ 338 GewO 1994, der eine völlig andere Thematik beinhaltet.
Zu guter Letzt droht sie in ihrem amtlichen Schreiben mit verwaltungsstrafrechtlichen Maß-
nahmen, obwohl das Unternehmen korrekt und dem Gesetz entsprechend gehandelt hat.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welcher Qualifikation sitzt Frau P. bereits 17 Jahre
an dieser amtlichen Stelle?

*****

2010-05-26
  

Österreichische oder rumänische Namensgebung?


Ein Musterbeispiel an Integration

Wir wollen Ihnen im heutigen Beitrag einen Fall repräsentieren, dessen Lösung juristisch
nicht ganz einfach war, da verschiedene Rechtsmeinungen vorlagen. Konkret ging es um
folgenden Fall.
Die rumänische Staatsbürgerin Michaela B. kam im Jahre 2005, durch ihren späteren
Ehemann  nach Österreich. Wie es leider häufig in unserer hektischen Zeit  vorkommt,
hatte diese Ehe keinen langen Bestand und wurde 2007 rechtskräftig geschieden.
Frau B.  ist ein Musterbeispiel an Integration. Sie ist Angestellte eines internationalen
Schuhkonzerns, spricht neben mehreren Fremdsprachen fließend Deutsch und hat mit
ihrer rumänischen Heimat im Prinzip abgeschlossen.
Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bewohnt sie eine Eigentumswohnung im Bezirk
Bruck a.d. Leitha. Vor 14 Tagen gebar sie im Krankenhaus Hainburg a.d. Donau einen
gesunden Knaben.

Unterschiedliche Rechtsmeinungen

Vorige Woche begab sich Frau B. ins Standesamt Hainburg/Donau, um eine Geburtsur-
kunde für ihren neugeborenen Sohn ausstellen zu lassen. Nachdem das Kind unehelich
geboren wurde, wollte man den Mädchennamen der Mutter als Familienname für das
Kind eintragen.
Als Rechtsgrundlage wurde das österreichische internationale Privatrechtsgesetz heran-
gezogen. Zur Information ist anzuführen, dass in Rumänien eine geschiedene Frau auto-
matisch wieder ihren Mädchennamen führen muss. In Österreich führt eine geschiedene
Frau automatisch den Namen ihres Ex-Gatten weiter.
Frau B. die den Namen ihres geschiedenen Gatten führt wollte aber nicht, dass ihr Kind
einen rumänischen Namen erhält.  Als treue Leserin von ERSTAUNLICH wandte sie sich
an uns und schilderte das Problem.
Dieses IPR-Gesetz ist sehr kompliziert und kann durchaus zu verschiedenen Interpretationen
führen. Nachdem Frau B. in Österreich einen österreichischen Staatsbürger geheiratet hatte
und auch hier von einem österreichischen Gericht rechtskräftig geschieden wurde kamen
wir zur Ansicht, dass dem Kind jener Name zuzuteilen ist welchen die Mutter zu Recht
trägt. Nämlich den Namen des geschiedenen österreichischen Ehegatten.

Ein sehr kompetenter Beamter

Vorerst wurde das Amt der niederösterreichischen Landesregierung per E-Mail über diesen
Fall informiert. In der Folge führte der Herausgeber dieses Magazins ein sehr langes und
konstruktives Gespräch mit dem leitenden Beamten Herrn Thomas Wildpert.

Ergebnis dieses Gespräches:


Rechtssicherheit gewährleistet

Wir möchten uns bei Herrn Thomas Wildpert, der ein sehr kompetenter und angenehmer
Gesprächspartner war, recht herzlichst bedanken. Auch ist es erfreulich, dass es diesem
Magazin gelungen ist einen konstruktiven Beitrag zur künftigen Rechtssicherheit zu leisten.
Auch Frau B. darf sich entspannt zurücklehnen, denn nun ist es amtlich dass ihr Sohn
keinen  kompliziert auszusprechenden rumänischen Namen führen muss. Wie bereits
Eingangs erwähnt, ist sie ein Musterbeispiel an Integration und es kann ihr daher nicht
verübelt werden, auf einen österreichischen Namen Wert zu legen.
*****

2010-05-25
  

Antwort vom Bundeskanzler


Ohne Feuer, kein Rauch

Zu unserem Beitrag über die Misshandlungsvorwürfe gegen das Bundesheer, erfolgte un-
mittelbar danach ein internationales Medienecho. Ob diese Vorwürfe der Wahrheit ent-
sprechen, können und wollen wir nicht beurteilen.
 
Allerdings hat ein User den nicht ganz ungerechtfertigten Kommentar „Ohne Feuer, kein
Rauch“ zum besagten Beitrag angemerkt. Jedenfalls haben sich in dieser Causa weitere
interessante Schritte ereignet.
Herr Prof. Dr. Mehmet Erdas hat elektronische Post erhalten und ersucht uns dieses E-Mail
zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen kommen wir natürlich nach.
Vorerst ist einmal abzuwarten, welche Entwicklung dieser Fall noch nehmen wird. Wir
werden jedenfalls an der Geschichte dranbleiben und über den weiteren Verlauf berichten.
*****

2010-05-25
  

Burgenländische Wahlwerbung


Kampf um Mann und Maus

Die FPÖ kämpft zur Zeit im burgenländischen Wahlkampf um jede Stimme und das im wahrsten
Sinne des Wortes. Das nachfolgende Foto ist keine Fotomontage. Das abgebildete Wahlwerbe-
plakat wurde heute mitten in einem Waldstück bei Kaisersteinbruch gesichtet.


Dieses Plakat steht mitten in einem Wald

Möglicherweise denken die Wahlhelfer der burgenländischen FPÖ, dass in den Wäldern viel-
leicht Eremiten wohnen. Also was liegt näher, diese Einsiedler zur Wahl zu bitten. Hoffentlich

erschrecken die Waldtiere nicht bei der Ansicht dieses Wahlplakates.

*****

2010-05-24
  

Die Thekenluder


Zitronenverteilung

Können Sie sich noch an den Wirbel erinnern, welche die „Standard“-Kampfemanzen ver-
anstalteten, als ein Discobetreiber einen Abend unter das Motto „Bauer sucht Sau“ stellte?
Für diese Werbung gab es auch die heißbegehrte Zitrone.


(Screen: diestandard.at)

Standard-Emanzen haben stark nachgelassen

Mittlerweile sind die kampflustigen Damen etwas zahnlos oder nachlässig geworden. Mög-
licherweise hüten sich aber auch alle Tanzschuppenbetreiber die Standard-Emanzen zu
erzürnen und unterließen es deshalb solche Abende zu veranstalten.

Ein Mutiger hat sich jedoch nun gefunden, der den Zorn der Kampfemanzen herausfordern
und sich möglicherweise eine Zitrone einhandeln könnte. In Gross Inzersdorf findet am
2.Juni 2010 eine Veranstaltung unter dem Motto „Die Thekenluder Show“ statt.



Also nichts wie hin

Dementsprechende Werbeplakate zieren die Bundesstrasse 49 (Marchfeld/Niederösterreich).
Man darf gespannt sein, ob die kämpferischen Damen vom Standard sich an jenem Abend,
bei freien Eintritt in der Loiblhalle einfinden werden um zu testen, ob diese Veranstaltung
einer Zitrone würdig ist.

*****

2010-05-24
  

Gibt es eigentlich homosexuelle Nazis?


Zitat aus dem Standard

Die Polizei habe die Sicherheit der Teilnehmer wohl nicht mehr gewährleisten können,
meinte die Grünen-Europapolitikerin und langjährige Homosexuellen-Aktivistin, die den
Vorfall bei ihrem Auftritt so schilderte: „Der Gegendemonstrant drängte sich vor und
warf kleine Steine auf mich. Er hat mich aber nicht getroffen.“ Der Mann gehört offen-
bar der rechtsextremen Szene an, er wurde festgenommen.“

Dieses Zitat haben wir der gestrigen Online-Ausgabe des „derstandard“ entnommen. Interes-
sant dass sich die österreichische Grünpolitikerin Ulrike Lunacek so für die Sicherheitsver-

hältnisse in der Slowakei einsetzt, während bei uns die Kriminalität ausufert und just Leute
aus den ehemaligen Ostblockstaaten für diese verantwortlich sind.

Referendum gegen Ostblock-Kriminelle?

Was war der Anlass für den angeblich rechtswidrigen Angriff auf die Grüne Politikerin?
Sie wird doch nicht an einer Kundgebung gegen Kriminaltourismus teilgenommen und
möglicherweise über diesen referiert haben?

Mitnichten, Lunacek hatte an einer Schwulen- und Lesbendemonstration teilgenommen,

welche das Ziel verfolgte, sich für die Homoehe in der Slowakei stark zu machen. Die im
slowakischen Parlament vertretenen Parteien lehnen Gesetzte, welche eine homosexuelle
Ehe ermöglichen würden, ab.

Wer Homosexualität ablehnt ist ein Nazi

Die mitregierende Slowakische Nationalpartei, welche durch eine demokratische Wahl
ebenfalls im slowakischen Parlament vertreten ist, hatte ein Verbot dieser Homosexuellen-
Demonstration gefordert und eine Gegendemonstration angekündigt.

Nun tritt wieder genau jener Punkt ein, den wir bereits etliche Male kritisiert haben. Die Homo-

sexuellen und deren Sympathisanten fordern zwar unentwegt alle mögliche Rechte, sowie
Demonstrationfreiheit ein, wagt aber wer eine Gegendemonstration, weil er nicht derselben
Meinung ist, wird dieser sofort als Nazi oder Rechtsextremist tituliert.

In die selbe Kerbe schlägt natürlich, wie könnte es schon anders sein, Oliver Ritter auf seinem

„Weblog“. Wann begreift der Mann endlich, dass mit der ewigen Nazischiene in Sache Homo-
sexualität kein Blumentopf zu gewinnen ist.


(Screen: www.thinkoutsideyourbox.net)

Würde man sich in Sarkamus üben könnte man durchaus fragen, warum sich Lunacek über

kleine Steine und Eier aufregt. Als Steinewerfer kann man doch immerhin deutscher Vize-
kanzler werden, wie dies der Grüne Joschka Fischer eindeutig bewies.

Besteht die Welt aus lauter Nazis?

Warum wird dieser steinewerfende Eierwerfer als Nazi bezeichnet? Könnte er nicht ein ganz
normaler Mensch sein, dem der aufdringliche Exibithionismus der Homosexuellen einfach
auf den Geist ging.

Unter diesem „Link“ können Sie auf dem Weblog des homosexuellen Grünpolitikers Marco

Schreuder nachlesen, in welchen Ländern Homosexualität legal oder illegal ist. Folgt man
der Behauptung, dass vorwiegend Nazis oder Rechtsextremisten gegen die Homosexualität
sind, müsste die Welt zum größten Teil von diesen Zeitgenossen bewohnt und regiert werden.

*****

2010-05-23
  

Schmuggeltschick


Die Kampagne

Gestern präsentierte Finanzstaatssekretär „Reinhold Lopatka“, dass ist jener Mann der
nicht stolz ist Österreicher zu sein, gemeinsam mit Hagen von Wedel,General-Manager
von Japan Tobacco International (JTI), die Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“.

Grund für diese Anti-Schmuggel-Kampagne ist die steigende illegale Einfuhr von Zigaret-
ten nach Österreich. Diese erfreuen sich in heimischen Gefilden immer grösserer Beliebt-
heit, da die Zigarettenpreise bei uns horrende Preise erreicht haben.

Die Fakten

Zur Schmuggelbekämpfung sind derzeit 146 Mann der Zollfahndung in Österreich im Einsatz.
Dazu kommen 19 ausgebildete Tabakspürhunde, deren Trefferquote bei Einsätzen bei beacht-
lichen 60 Prozent liegt.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46,4 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlag-

nahmt. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden, bei 45,4
Millionen Stück. Größter Fall heuer: In einem LKW mit bulgarischer Zulassung wurden hinter
Cornflakes-Packungen 7,1 Millionen Stück Zigaretten entdeckt und beschlagnahmt.

Die Folder zur Kampagne  „Nein zu SchmuggelTschick“  liegen ab sofort in allen Trafiken

und allen Finanzämtern auf. Der Grund für diese Kampagne liegt eigentlich klar auf der Hand.
Durch den Zigarettenschmuggel entgehen dem Fiskus erhebliche Summen an Abgaben.

Dem Bürger und Wähler diese Wahrheit zu erklären ist natürlich in Zeiten wie diesen äußerst
schwierig. Als Finanzstaatssekretär hat Lopatka bedingungslos genickt, als sein Chef Josef
Pröll beschlossen hat, 2,3 Mrd. Euro dem Pleitestaat Griechenland als Kredit zu schenken.

Um die Gesundheit besorgt

Also probiert sich Lopatka wie ein ausgewachsener Politiker und gibt folgendes zum Besten.
Diese Zigaretten werden oftmals unter unhygienischsten Umständen in riesigen teilweise
unterirdischen Fabriken in China produziert.

In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass gefälschte Tabakwaren bis zu 60

Prozent mehr Teer, 80 Prozent mehr Nikotin und 130 Prozent mehr Kohlenmonoxid enthalten
als erlaubt ist. Daneben würden oft Zugaben wie Tierkot, Plastik, Milben oder Insekten, ja so-
gar Rattengift enthalten sein.

Wenn diese Meldung aus dem Gesundheitsministerium stammen würde, könnte man wen-

igstens dem Hintergrund dieser Verlautbarung Glauben schenken. Es soll den Rauchern
einfach die Lust auf ihr ungesundes Hobby vergällt werden. Da hätte diese Notlüge auch
seine Berechtigung.

Die Wahrheit liegt aber ganz woanders. Lopatka sorgt sich nur um die Abgaben, die durch

den Kauf von Schmuggelzigaretten nicht an den Fiskus gelangen. Die Gesundheit der Rau-
cher wird dem Finanzstaatssekretär in etwa so interessieren, wie wenn in China ein Fahrrad
umfällt.

Gruselmärchen

Apropos China, die bei uns erhältlichen Schmuggelzigaretten stammen defintiv nicht aus
dem Reich der Mitte. Diese werden in  ehemaligen Ostblockländern, mit Originalmaschinen
hergestellt.  Die verwendeten Tabake unterscheiden sich nicht von denen der  „offiziellen“
Zigarettenindustrie. Auch befinden sich weder Tierkot, Plastik, Milben, Insekten noch Ratten-
gift in den geschmuggelten Glimmstängeln.

Die Hersteller der Schmuggelzigaretten wollen ihre Ware verkaufen und nicht ihre Kunden

vergiften. Der einzige Faktor der dieser Tabakware fehlt ist die Abgabe an den Finanzminister.
Dadurch ergibt sich in dieser Causa eine einzige offene Frage: „Für wie dumm hält Lopatka
die heimische Bevölkerung eigentlich?“

*****

2010-05-22
  

Medienecho

 

Internationales Echo

Der Beitrag „Misshandlungsvorwürfe gegen das Bundesheer“ hat bereits internationales
Medienecho ausgelöst. Zahlreiche türkische Gazetten, sowie Webseiten berichten über
den Fall. Wir werden jedenfalls an der Geschichte dranbleiben.
 
Rekrut Mehmet Yusuf Erdas
*****

2010-05-22
  

Alter Verkaufsschmäh


Erstaunliches E-Mail

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des vorangegangen  Beitrags  hat uns ein Mail des
Weiss-Verlags erreicht, um dessen Veröffentlichung wir ersucht werden. Diesem Ersuchen
kommen wir natürlich nach, um unsere Leser(innen) die erstaunliche Rechtfertigung dieser
Firma nicht vorzuenthalten.

Mail im Originaltext

Sehr geehrter Herr Reder!

Entgegen dem Eintrag vom 21.04.2010 handelt es sich bei unserem Vertrieb nicht
um einen neuen Verkaufsschmäh. Seit über 50 Jahren vertreiben wir unsere Bücher,
indem wir Sie an unsere Kunden (weit über 100.000 Firmen in ganz Österreich) ver-
senden. Ein Service, den diese auch zu schätzen wissen, da sie auf diese Weise jeder-
zeit über aktuelle Fachliteratur verfügen.
Nicht benötigte Bücher können – für die Kunden vollkommen kostenfrei – mit dem
Vermerk „retour“ über den nächsten Postkasten an uns zurückgesendet werden.
Dieser Vertriebsweg wurde auch in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
die 1995 erging, für zulässig und üblich erkannt. Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB be-
steht für den Empfänger unserer Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder
zurückzusenden.
Wir ersuchen Sie, diese Stellungnahme umgehend  auf Ihrer Homepage zu veröffent-
lichen.
Mit freundlichen Grüssen
Doris Vorzellner
 
Weiss Verlag Ges.m.b.H
Doris Vorzellner
Hietzinger Hauptstrasse 33
A – 1130  Wien
Tel.: +43 1 877 62 05-14
Fax: +43 1 877 62 05-21
E-Mail: doris.vorzellner@austrosoft.at
www.austrosoft.at
Da scheinen wir ja mit unseren Beiträgen von heute und dem 21.April,  bei der betref-
fenden Firma etwas ausgelöst zu haben und korrigieren hiermit den Titel „Neuer Ver-
kaufsschmäh“ auf „Alter Verkaufsschmäh“.

Keine ausreichende Kundeninformation

Nachdem Frau Vorzellner sehr gesetzestreu scheint und folgende Judikatur in Ihrem
Mail festhielt: „Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB besteht für den Empfänger unserer
Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder zurückzusenden.“, fragen wir
uns, warum ein Hinweis auf diesen Passus in der Rechnung unterblieb, welcher der
nicht bestellten Lieferung beilag?
Diese Rechnung vermittelt augenscheinlich den Eindruck, der Kunde soll bezahlen
oder das Buch retour senden. Wahrscheinlich wurde wegen Arbeitsüberlastung ver-
gessen, auf den § 864 Absatz 3 ABGB hinzuweisen. Auch findet sich kein Hinweis
auf die portofreie Rücksendung der nicht bestellten Ware.
Die nächste Frage die sich ergibt ist, wenn der Weiss-Verlag in Kenntnis des § 864
Absatz 3 ABGB ist und schon vergisst dies einem zwangsbeglückten Kunden mitzu-
teilen, warum versendet er dann eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung?
Mit der Bestimmung des § 864 Absatz 3 ABGB ist eine solche ohnehin überflüssig.

Auch auf der überflüssigen Mahnung findet sich kein Hinweis auf die Bestimmung
des § 864 Absatz 3 ABGB
 
Vielleicht sollten sich die Herrschaften des Weiss-Verlags über diese Fragen Gedan-
ken machen, bevor sie uns das nächste Mal ein E-Mail zur Veröffentlichung senden.
*****

2010-05-21
  

Neuer Verkaufsschmäh TEIL2


Zwangsbeglückung

Am 21.April 2010 haben wir den Beitrag „Neuer Verkaufsschmäh“ geschrieben. Dabei
ging es um den WEISS Verlag in Wien 13., der eine erstaunliche Geschäftsstrategie
entwickelt hat.
Dieser Verlag sendet Unternehmen ganz einfach Fachbücher zu, obwohl diese bei der
besagten Firma gar nichts bestellt haben und nicht einmal von der Existenz dieses Verlages
in Kenntnis sind.

Nicht einmal ein frankiertes Rückkuvert

Interessant dabei ist, sollte ein zwangsbeglückter Kunde keinen Wert auf die nicht bestellte
Ware legen, so wird er aufgefordert diese retour zu senden. Natürlich auf eigene Kosten,
denn der Weiss-Verlag findet es nicht einmal der Mühe wert, ein frankiertes Kuvert für
die Rücksendung beizulegen.
Wo unerwünschte Zusendungen landen können sich auch die Verantwortlichen der Firma
Weiss ausrechnen, nämlich im Mülleimer. Das wollen die Herrschaften dieses erstaunlichen
Verlages aber offensichtlich nicht so hinnehmen und versenden sogar „Zahlungserinner-
ungen“, falls sich ein unfreiwilliger Kunde erdreistet hat, die unfreiwillig erhaltene Ware
nicht an den Verlag zu retournieren.
Ein solch zwangbeglückter Kunde, der den seinerzeitigen Beitrag las,  hat uns heute eine
derartige „Zahlungserinnerung“ übermittelt.

Die Datenbeschaffung

Dieser „Kunde“ hat sich auch beim Weiss-Verlag erkundigt, wie diese an seine Daten
gelangten. Man höre und staune, die Firma bedient sich des Handelsregisters um an
Adressen von Firmen zu kommen, um ihre Ware loszuwerden.
Ob dafür das Handelregister geschaffen wurde sei dahingestellt. Jedenfalls scheint der
Weiss-Verlag nach dem Motto „Frechheit siegt“ seine Geschäft abzuwickeln zu wollen.
Zuerst bedient er sich eines öffentlichen Buches um an Adressen zu gelangen und versen-
det anschließend an ahnungslose Unternehmer seine Ware.

Was kommt nach der Mahnung?

Wenn diese dann, die nicht bestellten Lektüren in den Altpapiercontainer verfrachten, erhalten
sie eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung. Man darf gespannt sein, welche Schritte
der Weiss-Verlag noch gegen zwangsbeglückte Kunden unternimmt, welche nicht bereit sind
nur einen Cent an diese Firma mit der erstaunlichen Geschäftspraktik zu überweisen.
*****

2010-05-21
  

Blasmäuschen bietet Naturfranzösisch


Prostitutionsexpertin Frauenberger

Auf die Novellierung des Prostitutionsgesetzes wollen wir nicht näher eingehen. Aller-
dings kommen wir nicht herum, einige Anmerkungen zu diversen Erstaunlichkeiten in
dieser Causa niederzuschreiben.
Da wäre einmal die Aussage der  Stadträtin Sandra Frauenberger: „Solange es Freier gibt,
wird es die Straßenprostitution geben – daran wird auch ein Verbot nichts ändern.“ Die
Stadträtin dürfte in der Schule des Lebens  nicht gut aufgepasst haben, denn sonst wüsste
sie, dass die  Prostitution das „älteste Gewerbe der Welt“  ist.

Was fällt unter Straßenprostitution?

Auch scheint Frauenberger nicht zu wissen, was das Wort Straßenprostitution überhaupt be-
deutet. Dann wollen wir die unbedarfte Stadträtin einmal kurz aufklären. Jegliche Prostitution
die außerhalb von Arealen und geschlossenen Räumen stattfindet fällt unter den Begriff Stra-
ßenprostitution.
Wie bereits erwähnt gibt es die Prostitution seit Menschengedenken. Auch bereits zu einer
Zeit, wo es noch gar keine Straßen gegeben hat und die Menschen noch in Höhlen wohnten.
Daher wäre der Ausspruch von Frauenberger dahingehend zu korrigieren,  dass es die Prosti-
tution solange geben wird, solange es Menschen geben wird.

Die Kondom Watchers

Wir finden es zwar löblich dass sich die Stadträtin für eine Kondompflicht ausspricht und
diese zwingend vorschreiben will, können uns aber beim besten Willen nicht vorstellen wie
die Einhaltung dieser kontrolliert werden soll.
Möglicherweise wird es eine neue Kapperltruppe nach den Vorbildern der „Waste Wat-
chers“ oder „Parksheriffs“ geben. Diese werden dann vermutlich in Separees einfallen
und einen Koitus Interruptus erzwingen, um nachzusehen ob dem Penis ein Kondom über-
gezogen wurde.

Ein Tiefschlag für die Kronen Zeitung

Beim nächsten Punkt den Frauenberger vor hat, wird die Kronen Zeitung aufjaulen. Die
Stadträtin will nämlich per Gesetz verbieten, dass von Frauenseite ungeschützter Sex
angeboten wird.
Dann fallen Inserate wie „Blasmäuschen bietet Naturfranzösisch mit Mundvollend-
ung“ im allgemein beliebten Familienblatt aus. Und wenn man den betreffenden Anzei-
genteil in der Krone studiert wird man feststellen, dass der Ausfall nicht unerheblich sein
wird.
Entweder lässt Krone-Chef Dichand seine Muskeln spielen um sich nicht die Butter vom
Brot nehmen zu lassen oder die Inserate werden in Zukunft möglicherweise so aussehen:
„Französischexpertin bietet Konversation in fließendem französisch, mit anschlie-
ßendem Dinner“.
*****

2010-05-20
  

Monsterbau in Kleingartensiedlung


Ein Zeichen der Integration

Schrebergärten waren schon immer eine österreichische, im Speziellen eine wienerische An-
gelegenheit .  Der Wiener ist ein geselliger Mensch und dieses kulturelle Erbe ermöglicht
auch heute noch ein geselliges Miteinander der sogenannten Kleingärtner.
Mittlerweile haben auch schon  türkische Mitbürger, welche die ewige Grillerei auf der
Donauinsel satt haben,  die Kleingartenidylle entdeckt. Dagegen ist nichts einzuwenden,
denn dies ist ein deutliches Zeichen der Integration.

Strenge Bauordnung in KGV

Allerdings kann es nicht angehen, dass sich ein türkischer  Mitbürger über jegliche Gesetze
und Vorschriften hinwegsetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen für Kleingärten finden Sie
unter diesem „Link“.
Im Leopoldstädter KGV „Wasserwiese“ spielt sich seit geraumer Zeit ein echter Skandal ab.
(Screen: http://members.chello.at)
Die Bauordnung in diesen Kleingartenvereinen wird normalerweise von der zuständigen
Magistratsabteilung rigoros überwacht um zu verhindern, dass in Schrebergärten Mon-
sterbauten errichtet werden, die nicht ins Ortsbild passen.

Gilt die Bauordnung nicht für Türken?

Um diese Bauordnung scheint sich der türkische Kleingartenbesitzer nicht zu scheren, denn
sein errichtetes  „Schrebergartenhaus“  hat wahrlich nichts mehr mit einem solchen zu
tun. Es überschreitet die zulässigen Maße erheblich.
Möglicherweise hat der gute Mann, die türkische mit der österreichischen Bauordnung
verwechselt und nach dem bei uns keine Erdbebengefahr herrscht, einen Monsterbau
hingestellt.
Zwischenzeitlich bereits fertiggestellt und bezugsfertig.

Kein Amt der Stadt Wien schritt ein

Das erstaunliche an der Angelegenheit war und ist jedoch, dass kein Amt während der
Bautätigkeit, in der sich schon die Größendimension herauskristallisierte, einen Grund
zum Einschreiten sah. Normalerweise ist die Stadt Wien mit einem Baustopp oder Ab-
bruchbescheid sehr schnell zur Stelle.
Auch die Abteilung „Büro für Sofortmaßnahmen“, die normalerweise gleich erscheint
wenn ein Hund am Gehsteig ein Häufchen macht, glänzte bis dato durch Abwesenheit.
Die zu Recht verärgerten Nachbarn vermuten eine Sonderbehandlung  des türkischen
Schrebergärtners durch die Stadt Wien.

Gerüchteküche

Ganz böse Zungen behaupten, dass dieser türkische Mitbürger ein Naheverhältnis zur
türkischen Freundin des Wiener Bürgermeisters unterhält. Von diesem Gerücht wollen
wir uns allerdings distanzieren, weil es keine Beweise dafür gibt.
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2010-05-20
  

Der Fehlerteufel

 

Traurige Tatsache

Österreich wird für den Pleitestaat Griechenland in den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd.
Euro zur Verfügung stellen, für den Euro-Schutzschirm werden Kredithaftungen bis zu 15 Mrd.
Euro ermöglicht.
Werte Leute der FPÖ. Für dieses Inserat solltet Ihr keinen einzigen Cent bezahlen, denn
entweder will man Euch mit Gewalt vorführen oder es hat sich ein erstaunlicher Fehler-
teufel eingeschlichen.
*****

2010-05-19
  

Misshandlungsvorwürfe gegen das Bundesheer

 

Misshandlungs- und Diskriminierungsvorwürfe

Die Union der  Türkischen Vereine in Deutschland erhebt schwere Misshandlungsvorwürfe
gegen das österreichische Bundesheer. Dies geschieht mittels einem offenen Brief, via einer
heutigen APA-OTS Aussendung, der an den Bundeskanzler und den Verteidigungsminister
gerichtet ist.
In diesem Schreiben werden dem Oberstleutnant R. T. und dem Vizeleutnant H. S., un-
menschliche Behandlung und Diskriminierung des Rekruten Mehmet Yusuf Erdas angelastet.
Erdas ist Österreicher mit türkischer Abstammung und leistete in der  Kloster Neuburger
Magdeburg Kaserne, sowie in Bruck an der Leitha seinen Präsenzdienst ab.
Rekrut Mehmet Yusuf Erdas

Bitte lesen Sie die Presseaussendung

Wir wollen hier nicht den gesamten Text der APA-OTS Aussendung wiedergeben und
ersuchen unsere Leser(innen) daher den verlinkten Beitrag  zu lesen, um sich selbst ein Bild
über die in den Raum gestellten Vorwürfe zu  machen.
Da uns diese Story interessierte, setzten wir uns mit diesem Verein in Verbindung um näheres
zu erfahren. Der Vater des betroffenen jungen Mannes rief uns an und erzählte eine erstaun-
liche Geschichte.

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Beim Vater von Erdas handelt es sich um Prof. Dr. Mehmet Erdas, einen promovierten Wissen-
schaftler. Also gehen wir einmal davon aus, dass sich ein Mann mit einer derart hohen Bildung,
diese Geschichte nicht aus den Fingern gesaugt hat.
Den Wahrheitsgehalt können wir allerdings auch nicht überprüfen, dass aber an der Geschichte
etwas dran sein könnte ergibt sich aus den Tatsachen, dass bei der Staatsanwaltschaft Anzeige
erstattet wurde und einem promovierten Akademiker die Folgen einer eventuellen falschen An-
schuldigung sehr wohl bewusst sein müssten.

Verteidigungsministerium dementiert

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dementierte die Anschuldigungen
von Prof. Dr. Mehmet Erdas und wies die Vorwürfe als haltlos zurück. In einer heutigen
APA-OTS Aussendung, die unmittelbar nach den Beschuldigungen erfolgte, meint man
dass die Misshandlungsvorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind.
Außerdem wurden mehrere Anzeigen gegen den Rekruten eingebracht und sei dieser vom
Dienst enthoben worden, was eine ungewöhnliche und äußerst seltene Maßnahme bei Wehr-
pflichtigen sei. Inzwischen wurde Mehmet Yusuf Erdas aus dem Wehrdienst entlassen.

Nicht sehr auskunftsfreudig

Wir haben natürlich auch bei der Pressestelle des Verteidigungsministeriums angerufen und
ersuchten um eine Stellungsnahme zu den schweren Vorwürfen, die gegen das Bundesheer
erhoben wurden. Zu einer solchen war man dort nicht bereit und verwies auf die APA-OTS
Aussendung.
Warum sich die Herren im Ministerium nicht näher äußern wollten ist für uns erstaunlich.
Man darf gespannt sein, ob ein unabhängiges österreichisches Gericht, Licht ins Dunkle
dieser Misshandlungs- und Diskriminierungsvorwürfe bringt.
*****

2010-05-18
  

Inhalts-Ende

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