Kokain, Heroin und andere Drogen

 

Drogenwebsite im Internet    

Bei Recherchen im Internet sind wir auf eine äußerst erstaunliche Website gestossen
und zwar mit dem Namen  http://www.marihuana.at/
   
Der Name „Mariuhana“ hört sich im ersten Moment relativ harmlos an. Es könnte ja
auch eine reine Informationsseite gegen Drogenmißbrauch oder eine harmlose Hippie –
und Reggae-Seite sein, wo ein paar Kiffer ihre Träume austauschen.
     
Nach dem Aufruf der Seite präsentiert sich dem Besucher folgendes Bild:

   

           cannabis.at

  …baut um, wir bitten um Geduld

Folgende Bereiche können jedoch besucht werden:

                  Forum 

  

Da waren wir erstaunt 

Also haben wir uns ins Forum geklickt und was sich das abspielt glaubt man kaum.
Da werden Erfahrungsberichte mit harten Drogen ausgetauscht und Tips gegeben,
welche Drogen man mit welchen nehmen soll, um den ultimativen Kick zu erhalten.
  
Aber das ist noch nicht alles. Man erfährt auch wie man Pflanzen für die Drogen-
gewinnung züchtet und betreut, wie man halluzinogene Pilze züchtet und Opium aus
Mohnkapseln gewinnt. Alles schön zum selber basteln.
      
Hersteller und Vertreiber von Drogenzubehör werden selbstverständlich auch angeboten,
als wären sie der Bäckerladen um die Ecke.
Den gesamten Inhalt dieses Forums wiederzugeben, würde den Rahmen unserer Website
sprengen. Der geneigte Leser kann sich aber selbst ein Bild davon machen.

 

Drogeneinstieg leicht gemacht   

Wer bis jetzt mit Drogen nichts so wirklich am Hut hatte, aber diese vielleicht einmal
probieren möchte, ist nach einem Besuch dieser Seite sicher „live dabei“.
Da gibt es die Anfragen von „Neulingen“, welche die beste Einstiegsdroge sei und
natürlich die dazugehörenden Antworten.
    
  Wer noch keine Ahnung hat, wird ausreichend informiert 
        
Impressum gibt es wie erwartet natürlich keines. Der Inhaber dieser Domain lautet auf
Pocketbong,  Personennamen:  Christian Schmiedl, 1050 Wien, Krongasse 17

Drogenbekämpfung vs. Drogenwerbung    

Während einerseits massenhaft Geld zur Drogenbekämpfung ausgebenen wird, steht eine
derartige Anleitung zum Drogenmissbrauch völlig ungeschoren im Internet.
Sogar unschuldige Bürger kommen im Kampf gegen Drogen zu Handkuss, wenn sie mit einem
schwarzafrikanischen Dealer verwechselt werden.
     
Unserer Rechtsmeinung nach verstößt der Inhalt dieser Seite ganz eindeutig gegen den
§ 282 Abs.2 des Strafgesetzbuches (Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung),
nämlich jenen Handlungen die im Suchtmittelgesetz (§ 27 bis § 32) eindeutig mit Strafen
bedroht sind.
     
Erstaunlich ist, daß gegen solche kriminellen Websites, die auch für unsere Kinder
frei zugänglich sind, seitens der verantwortlichen Politiker nichts unternommen wird.
   
Stauni
  
2009-02-17

Abzocke mit Sicherheits-Aspekt

Sicherheitsgurte und Kindersitze    

Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung von
Sicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.

Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß

Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoß
gegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
    
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.

Öffis völlig ungesichert 

In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder gar
Kindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert.
    
Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders  arg betroffen 
    
Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz
teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon  wir sprechen.

Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers    

Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
    
Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer
Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun.
    
Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß
das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist.
   
Stauni
    
2009-02-16
  

Farce AWD-Klage

 

Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück

  
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
 
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST

8.000 Betroffene in Österreich

 
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Haftung bei schlechter Beratung

  
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.

VKI erkennt Klagsaussicht

   
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.

Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
 

VKI wirbt medienmässig für Klage

  
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.

Neuerlicher Griff ins Geldbörsel

   
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
   
2009-02-14 

Politikerkrankheit Amnesie

  

Tödlicher Skiunfall 

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) musste nach seinem Skiunfall am
Neujahrstag auf der steirischen Riesneralm, bei dem eine 41-jährige Slowakin tödlich
verletzt wurde, selbst mit schweren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden.
 
Riesneralm in der Steiermark. Hier ereignete sich der tödliche Skiunfall.

Strafverfahren fraglich 

Ob es zu einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung kommen wird, ist noch nicht sicher.
Es wird von den Sachverständigengutachten abhängen, ob die Staatsanwaltschaft Leoben
einen Strafantrag stellen wird.
Zeugen zu dem Unfallvorhergang gibt es keine und auch der Leibwächter befand sich
angeblich ausserhalb des Blickfeldes von Althaus.
Nach seinen eigenen Angaben, könne sich Althaus an überhaupt nichts mehr erinnern.
    
 „Ich kann mich an nichts mehr erinnern“ 

Niemand hat was gesehen

Eigentlich sehr praktisch, keine Zeugen, ein Bodyguard der auch nichts gesehen hat und
Amnesie des Unfallbeteiligten.
Dafür hatte die deutsche „Bild-Zeitung“, unter Berufung auf Partei- und Regierungskreise
berichtet, daß Althaus in etwa zwei Monaten in die Politik zurückkehren und auf Platz
eins der CDU-Landtagswahlliste kandidieren werde.
Da wir die Berichte dieser Zeitung nicht immer ganz ernst nehmen, haben wir diesen auch
keine besondere Bedeutung zugemessen.
    

Wahrscheinlich überraschende Genesung 

Da ist es umso erstaunlicher, daß wir heute in verschiedenen seriösen österreichischen
Tageszeitungen lesen, daß Althaus bei der kommenden Landtagswahl in Thüringen, als
Spitzenkanditat der CDU ins Rennen gehen wird.
   
Da ist es doch sicherlich auch nur ein Zufall, daß die Genesung zeitig so günstig fällt,
daß sich sein politisches Comeback mit der Landtagswahl ausgeht.
Zum Unfall selbst können wir keine Stellung nehmen da wir nicht dabei waren und uns auch
keine Gutachten von Sachverständigen bekannt sind. Allerdings sind wir uns aber ziemlich
sicher, daß es gegen Althaus keinen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Leoben geben wird.
      
Einen „Vorteil“ hat das Ganze aber für den Politiker Althaus. Er kann jede Menge Wahl-
versprechen abgeben und wenn er sie dann nicht hält, kann im niemand Wahlbetrug vor-
werfen. Da hat er plötzlich wieder keine Erinnerung wie bei seinem Skiunfall.
    
Stauni
       
2009-02-13 

Genderwahn(sinn)

  

Genderwahn fühlt sich vor den Kopf gestossen 

Wir haben in unserem gestrigen Beitrag „Vom Nobody zum Mythos“ das Internetforum
„Genderwahn“ als Beispiel angeführt. Da wir uns auch sehr viel im Internet bewegen,
um zu sehen was es „erstaunliches“ gibt, sind wir auf dieses Forum gestoßen.
   
Eigentlich wollten wir über den Sinn dieses Forums gar nichts schreiben, da jedoch
dort helle Aufregung darüber herrscht, weil wir uns erlaubt haben Kritik an dem
Forum zu üben, werden wir „Genderwahn“ einige Zeilen „widmen“.

Das ist das Impressum von Genderwahn 

Aus Gründen des Datenschutzes veröffentlichen wir unser persönliches Profil nicht.
Wir sehen unsere Aktivitäten als einen gesellschaftpolitischen Auftrag Öffentlichkeit
zu gestalten und erfüllen hier gleichermaßen die Pflicht eines mündigen und demokratie-
fähigen Staatsbürgers.
Wir sind bemüht dem Recht des Kindes auf beide Elternteile Aufmerksamkeit und Stimme zu
verleihen.
Es sind ausschließlich Fakten auf die wir unsere Analysen und Erkenntnisse stützen,
gemeinsam mit den Publikationen wissenschaftlich anerkannter Experten bilden sie die das
Fundament dieser Website. Die Veröffentlichung vieler dieser Inhalte sind nicht im Inter-
esse politisch verantwortlicher Kräfte, die mit – in einem bislang beispiellosen Ausmass –
vorgelebter Ignoranz und Respektlosigkeit zu glänzen versuchen.
Dem Gesetz zur Veröffentlichung des Impressums in manchen Staaten wie Österreich, setzen
wir unser individuelles Recht auf Schutz der Persönlichkeit gegenüber.
Jeder hat die Möglichkeit per email Verbindung aufzunehmen.
Name:       ju§tiz-INSIDERS
Adresse:  
www.genderwahn.com
Ort:           WorldWideWeb
Land:        (in)humanes Österreich
Aus diesem Impressum ist es absolut nicht ersichtlich, wer dort die Verantwortung trägt.
Dies hat auch sehr gute Gründe. In Genderwahn wird unter anderem über den Rechtsstaat
Österreich und die Justiz hergezogen. Richter und Staatsanwälte werden in übelster Weise
verunglimpft. Vielen Textpassagen enthalten Fäkalausdrücke und Verbalaussagen die sonst
nur in Hardcore Pornofilme zu hören sind. Wir werden diese hier nicht wiederholen.
Auf jeden Fall ist es für den Verantwortlichen sehr praktisch, wenn man ihn im Impressum
nicht entlarven kann.
   

Website auf Server im Nirvana

Nach unseren Informationen nach, liegt diese Website auf einem ukrainischen Server.
Dies dürfte wahrscheinlich auch seine guten Gründe haben, den in jedem kultivierten
europäischen Land, hätte man diese Website bereits vom Netz genommen und das hat mit
Zensur nichts zu tun. Sollten Sie, werte(r) Leser(in) das nicht glauben und Sie haben
einen guten Magen, dann blättern Sie einfach dort nach.
       
Nachdem man dort zwar gerne austeilt, aber offensichtlich nicht gerne einsteckt, war
man gleich megamäßig angerührt. Es erschienen etliche Postings, in denen man sich
offensichtlich „missverstanden“ fühlte. Aus diesem Grund haben wir folgendes Posting
in dieses Forum gesetzt.

Unser Originalposting am 11.02.09, 21:06 Uhr 

Sg. Damen, Sg. Herren, Sg. Hr. Mag. Baumgartner !
Nun, da hat sich doch tatsächlich wer erdreistet, über das objektive Forum Genderwahn,
wo man sich ausschließlich einer gewählten Sprachkultur bedient, Kritik zu üben.
Nein, so wichtig ist uns dieses Forum nicht, sondern diente uns lediglich als Parade-
beispiel schlechter Internetkultur.
Nachdem wir jedoch an den Rechtsstaat Österreich, mit all seinen Schwächen glauben,
haben wir dieses Forum als Beispiel angeführt.
Einer der Poster hier meint, wir sollten über die Werbung für uns, in diesem stark be-
suchten Forum froh sein.
Um das richtig zu stellen, es ist für uns keine Werbung in diesem Forum erwähnt zu
werden. Für unsere Werbung verwenden wir seriöse Blogverzeichnisse und Einschaltungen
in Tageszeitungen.
Sollte sich hier irgendwer in seiner Ehre oder sonstigen Rechtsgüter verletzt sehen, steht
es ihm offen uns zu klagen.
Wir haben im Gegenteil von Genderwahn unser Impressum veröffentlicht, da wir uns unserer
Verantwortung stellen.
Auch haben wir es nicht notwendig auf einem ukrainischen Server zu liegen. Unsere Website
liegt bei AON.
Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion von Erstaunlich
   
Hoffentlich wird dieses Posting im Genderwahn-Forum auch verstanden, weil
nämlich keine Fäkal- und Kraftausdrücke darin vorkommen.
   

Kritik und Kontrolle hat seine Berechtigung 

Klar stimmt bei uns in Österreich so einiges nicht. Es ist auch legitim Behördenentscheide
oder Gerichtsurteile zu kritisieren und sie legal zu bekämpfen.
 
Auch ist es wichtig Personen die auf Grund ihres gesellschaftlichen oder beruflichen Status,
sowie Personen die Inhaber eines Amtes sind und aus dieser Position über andere Menschen
bestimmen, urteilen oder richten, genau auf die Finger zu schauen.
  
Und wenn jene Personen glauben über dem Gesetz zu stehen, sie mit allen legalen Mitteln in
die Schranken zu weisen und ihr Fehlverhalten schonungslos aufzudecken.
   
Allerdings sollte es in einer kultivierten Form geschehen, den wer sich verbal ständig unter
der Gürtellinie bewegt, wird über kurz oder lang nicht mehr ernst genommen und kann auch
nichts bewegen oder verändern.
    
Stauni
     
2009-02-11

Gratis Taxi fahren

  

Neues EU-Verbraucherschutzgesetz 

Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-
privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen.
    
Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge  auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.

Taxifahrt zum Nulltarif

Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrt
spielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl
nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein.
    
Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
   
 
Laut EU-Verordnung ist das Gratisfahren juristisch möglich
  
Der Fahrgast setzt sich ins Taxi und der Fahrer bringt ihn an das gewünschte Ziel.
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte
„Widerrufsformular“.
       
Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen.
      
Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im  Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen.
       
Stauni
   
2009-02-09

Pressestunde als Wahlwerbung

 

Schon wieder Strache

Eigentlich wollten wir dem H.C. Strache nicht wieder sofort einen Beitrag „widmen“
aber die heutige Pressestunde im ORF 2 hat uns dazu veranlasst. Klingt das
Interview mit Strache im Nachrichtenmagazin „News“ wie ein schlechter Scherz,
hat dieser Mann heute bewiesen, daß er seine Aussagen durchaus ernst meint.
 

Haider-Kurs

Auf die Frage warum er nun plötzlich einen „Haider-Kurs“ fahre, gab Strache zur
Antwort, daß er Haider einige Tage vor dessen Unfalltod zu einem klärenden Ge-
spräch eingeladen habe. In diesem wurden gewisse Unstimmigkeiten ausgeräumt
und man kam sich wieder näher. Ausserdem erkannte er bei Haider, das dieser in
Nostalgie über vergangene FPÖ-Zeiten verfiel und in gewisse Wehmut versank.
Wie praktisch das ein Toter keine Stellungsnahmen mehr abgeben kann.
  

Petzner dementierte

Dafür bezog Stefan Petzner zu dieser Aussage Stellung, obwohl er sich vorerst
dazu nicht äußern wollte. Nachdem aber Strache immer wieder bewusst falsche
Darstellungen über dieses Treffen in der Öffentlichkeit verbreitet, muß er als Teil-
nehmer an diesem Treffen folgende Richtigstellungen vornehmen, so Petzner.
  
Es sei unrichtig, daß Strache zu diesem Treffen eingeladen hat, vielmehr entspreche
es der Wahrheit, daß Haider dieses Treffen vorgeschlagen habe. Es ist unwahr, daß
Haider bei dem Treffen mit Wehmut die Trennung von der FPÖ thematisiert hat.
Richtig ist vielmehr, daß die Trennung in diesem Gespräch nicht thematisiert wurde,
sondern über sachpolitische Themen diskutiert wurde, so Petzner weiter.
    

Klagefreudig

Was uns aufgefallen ist, daß sich Strache damit rühmte, daß man über 80 Klagen
gegen Personen am Laufen habe, die „Unwahrheiten“ über ihn oder die FPÖ verbreitet
haben. Es ist schon erstaunlich, daß gerade ein Strache, der ja auch nicht sehr zimper-
lich in seiner Wortwahl und Anschuldigungen gegenüber anderen Personen oder Parteien
ist, derart viele Leute verklagt. Offensichtlich teilt er gerne aus, kann aber nichts ein-
stecken.
 

Journalistische Fehlbesetzung

Unserer Meinung nach waren die Journalisten Hans Bürger und Martina Salomon, in
dieser Pressestunde eine Fehlbesetzung. Während Salomon vor Strache, wie das
Kaninchen vor der Schlange saß und jedes mal zusammenzuckte, wenn dieser sie
anschaute, verwies Bürger jedesmal auf den Rechts- oder Beschwerdeweg, wenn
Strache irgendwie unangenehm wurde.
   
Die Beiden waren dem Verbalakrobaten H.C. Strache in keinster Weise gewachsen.
Warum der ORF hier nicht Journalisten eines Kalibers wie Josef Broukal eingesetzt hat,
wird wohl immer ein Geheimnis bleiben.
Auf jeden Fall hat Strache die Situation voll ausgenützt und eine knappe Stunde lang
volle Wahlwerbung betrieben.
    
Das er und seine Partei im ORF beschnitten wird, über das braucht er sich nie wieder
beschweren.
  
Stauni
 
2009-02-08 

Die Horrorvisionen des H.C. Strache

 

Wahlerfolg wie Seifenblase zerplatzt  

H.C. Strache konnte mit seinem Wahlerfolg im vergangen Herbst, bis zum heutigen
Tage eigentlich nichts bewegen und auch aus der Treibjagd auf die Regierungsparteien
ist nichts geworden. Auch sein peinlicher Auftritt in Klagenfurt hat nichts gebracht, selbst
wenn er jetzt eine orange Krawatte trägt. Vielleicht sollte er sich auch noch eine rote
Nelke ins Knopfloch stecken.
 
Dafür hat er im stillen Kämmerlein einige seltsame Ideen entwickelt.
Einige Beispiele seines Programms wollen wir hier aufführen, die er umsetzen will
wenn er Wiener Bürgerneister ist.

Keine sofortige Versicherung von Ausländern

Er will das Ausländer erst nach sieben bis acht Jahren, nachdem sie bewiesen haben das
sie anständig sind und deutsch sprechen, erst dann eine schrittweise Versicherung erhalten.
Die Idee mit der Versicherung finden wir besonders pervers, den was macht ein Aus-
länder der hier in einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen sozialversicherungspflichtigen
Verhältnis steht, wenn er erkrankt. Nach der Idee von Strache müßte er das nun aus
eigener Tasche bezahlen oder im schlimmsten Fall einfach sterben.

Drogenhandel und Prostitution verbieten

Weiters will er sofort den Drogenhandel abstellen, wie er da machen will hat er leider
nicht verraten. Dafür will er aber auch die illegale Prostitution gesetzlich verbieten.
Leider dürfte ihm als Politiker entfallen sein, was das Wort „illegal“ heißt. Eine illegale
Handlung bedeutet nämlich ohnehin, das die Tat ungesetzlich ist und geahndet wird.
Aber er will auch die legale Protitution verbieten. Na ja, da werden aber einige seiner
Kollegen nicht wirklich viel Freude damit haben. Vielleicht trifft man wieder einen
blauen Politiker im Bordell, der selbstverständlich nur die Arbeitsbedingungen der
dort arbeitenden Mädchen kontrolliert.
 

High Noon

Als Besitzer von zwei Waffen ist er auch dafür, das der Waffenzugang für Inländer
liberalisiert wird. Es sollte ein Anspruch für Richter bestehen, Verteidigungswaffen zu
tragen.
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Herr Strache die Gesetze und Verordnungen
seines eigenes Landes kennt.
Richter, Exekutivbeamte und Justizvollzugsbeamte haben ohnehin einen erleichterten
Zugang zum Waffenbesitz. Als Begründung dient der dienstliche Umgang mit übel
beleumdeten Personen, denen unter Umständen auch ausser Dienst nicht aus dem Weg
gegangen werden kann.

Soldaten sollen scharfe Waffe mit nach Hause nehmen

Während in einer Kaserne,  kein einziger  Soldat eine scharfe Patrone in seinem Spind haben
darf, kann sich Strache vorstellen, daß die Wehrpflichtigen ihr scharf geladenes Sturm-
gewehr nach Hause mitnehmen.
Dann wird der Wahlslogan „Wien darf nicht Chigago werden“ seine Bedeutung verlieren,
denn dann wird Wien „Chigago 1930“ sein.
Strache fordert weiters, einen erleichterten Schusswaffenzugang für Ärzte, Taxifahrer
und Trafikanten, da diese Berufsgruppen besonders gefährdet sind und immer wieder
überfallen werden.
  

Nur Inländer dürfen sich wehren

  
Da wird der, für seine nicht besondere Ausländerfreundlichkeit bekannte Strache, in einen
ideologischen Gewissenskonflikt geraten.
Wie will H.C. Strache diesen Vorgang bewerkstelligen. Waffen für Inländer, während
die Ausländer in diesen Berufsgruppen weiterhin überfallen werden dürfen, ohne sich
wehren zu können.
Aber vielleicht kommt er noch auf die Idee eines Berufsverbotes für Ausländer, für
diese Berufsgruppen, die man laut Strache eigentlich bewaffnen müßte und ja nur ein
Inländer befugt ist eine Waffe zu führen.
Stauni
  
2009-02-07

Gemeindebau verfällt

  

Gemeindebau weist starke Bauschäden auf

Wenn Frieda Nödl, den nach ihr benannten Gemeindebau im derzeitigen Zustand, der schon
so einige Zeit besteht, sehen könnte würde sie sich im Grab umdrehen.
Der  „Frieda Nödl Hof“  im dritten Wiener Gemeindebezirk, in der Rochusgasse 3-5, weist
massive Mängel auf. Seit Jahren verunsstaltet ein Holzgerüst die Fassade des Gemeinde-
baues.
    
Das Holzgerüst ist allerdings nur die Spitze des Eisberges,  wesentlich länger kämpfen die
Mieterinnen und Mieter für eine Sanierung der desolaten Zustände ihres Wohnhauses.
Risse und Sprünge in den Wänden und Decken, verrostete Abwasserrohre, sich auflösende
Fassadenteile sind nur einige sofort zu behebende Mängel.

  

   Fassadenteile lösen sich vom Haus
                       
Erstaunlich ist auch, daß das Holzgerüst den Mietern verrechnet wurde, daß zu einem
Geschäftseingang für die Gewerbetreibenden im Erdgeschoss führt.
Aber auch diese klagen über massive Umsatzeinbussen, der auf den vorhandenen Zustand
des Hauses mit Holzverschlag zurückzuführen ist.  
   

Das Holzgerüst lädt nicht unbedingt zum Einkaufsbummel ein
        

Vernichtende Gutachten und keine Reaktion  

Es wurden bereits mehrere Gutachten erstellt, in der die Fassade als gefährlich
eingestuft wurde.
Wiener Wohnen und der zuständige Wohnbaustadtrat waren bis zum heutigen
Zeitpunkt untätig.
   
Abgesehen das sich der Gemeindebau zum Schandfleck der Welthauptstadt Wien ent-
wickelt hat, kann den Bewohnern ein derartiger Zustand nicht länger zugemutet werden
und deshalb ist ein sofortige Sanierung notwendig.
Wegen der ständig auftretenden Risse und der kontinuierlichen Schimmelbildung
in und an den Wänden, haben die Mieter bereits aufgehört ihre Wohnungen
ausmalen zu lassen. 
 

Dem Bezirksvorsteher fällt nichts auf  

Der Zustand dieser Wohnhausanlage muß auch dem SPÖ-Bezirksvorsteher Hohenberger
aufgefallen sein, liegt doch der Gemeindebau mit dem „dekorativen Holzverschlag“
an der Fassade, in unmittelbarer Nähe der Bezirksvorstehung und somit auf seinem
Arbeitsweg.

 

Ein derart großes Gebäude kann man doch nicht übersehen ?

Kein Bauauftrag und daher auch keine Ersatzvornahme 

Erstaunlich ist auch, daß jeder private Hausbesitzer längst einen amtlichen Bau-
auftrag erhalten hätte, wenn sich sein Haus in so einem Zustand befände.
Und hätte dieser jahrelang nichts gemacht, sowie es hier der Fall ist, wäre schon
längst eine amtliche Ersatzvornahme durchgeführt worden.
     
Nur das Magistrat will es sich hier offensichtlich nicht mit dem größten Hausbesitzer
und ihrem Chef, nämlich der „Stadt Wien“ verscherzen.
Tja, Wien ist eben anders.
    
Stauni
      
2009-02-03

Toleranz für Schwule ?

  

Toleranz kann man nicht erzwingen

Schwule an der Schule
vom Blog des Herrn Marco Schreuder, Die Grünen, am Montag, den 02.02.09 :
Dieser Lehrer darf als Vorbild dienen. Wenn ich daran denke, dass unser grün-rotes
Projekt zum Thema Homosexualität an den Wiener Schulen aufgrund der Untätigkeit der
SPÖ nicht vom Fleck kommt, wirkt dieser Film nochmals besonders eindringlich:

Diese Aktion grenzte an psychischer Vergewaltigung

Warum dieser Lehrer, sein Name ist Fabio Ficano und unterrichtet an einer Berliner
Realschule, als Vorbild dienen soll ist uns unklar.
Er spielt in einer gemischten Schulklasse, den 14 bis 18 jährigen einen Film vor,
in denen offensichtlich homosexuelle Männer miteinander Zärtlichkeiten austauschen.
               
 Jeder wie er will, aber ohne Zwang zur Toleranz 
                    
Wir haben uns den Film etliche male angesehen und kamen immer wieder zu der Erkenntnis,
daß dieser Film von der gesamten Schulklasse abgelehnt wurde.
Männer sollten männlich sein, war noch einer der harmlosesten Kommentare die dem Lehrer
entgegen gehalten wurde.

Suggestivfragen und verletztes Ego 

Auch die Suggestivfrage von Ficano an seine Schüler: „Also Männern gesteht man keine
Zärtlichkeiten zu ?“ brachte kein positives Echo.
Er sei auch von den Kommentaren verletzt und da müsse man eben durch, bis sich die
Vorurteile abbauen, so Ficano weiter.
       
Warum sich der Lehrer verletzt fühlt ist erstaunlich, denn wer mit dem Feuer spielt
darf sich nicht wundern wenn er sich die Finger verbrennt.
Auch der Besuch des dort ansässigen Schwulen und Lesbenverbandes, brachte nicht den
gewünschten Erfolg.
In den Rollenspielen die diese Jugendlichen aufführen durften oder mußten, war
erkennbar das sie sich nicht wohlfühlten und versuchten, die ganze Aktion ins Lächerliche
zu ziehen.

Den Jugendlichen war es sichtbar unangenehm 

Die anonym abgebenen Statements der Jugendlichen, die dann in einer Runde vorgelesen
wurden waren durchaus positiv, aber offensichtlich nur aus dem Grund, endlich Ruhe zu haben.
Dies bewies sich auch, als der Lehrer Ficano am Ausgang die Schüler nochmals zu diesem
Thema persönlich befragte. Da war auf einmal von einem positiven Feedback nichts mehr
zu merken. Von Ablehnung bis zum peinlichen Herausreden reichte die Palette der
Antworten.
       
Unserer Meinung nach ist es gut wenn die SPÖ in Untätigkeit verharrt, wenn solche Personen
mit derartigen Aktionen Toleranz erzwingen wollen und dabei noch als Vorbild gesehen werden.
     
Stauni
       
2009-02-02

Berufsdenunziant Nikotinsheriff

Schwachpunkt Mensch    

    
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
   
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare 
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“

20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“

Jeder Verantwortliche kann bestraft werden

Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.

Raucherverbot auch im Bordell

Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.

Weites Betätigungsfeld

   
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni

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