Die Rathausfrau

 

Diese Meldung haben wir in einer Aussendung der  „GRÜNEN Wien“  entdeckt.
Am Wiener Rathaus prangt seit einer Ewigkeit eine eiserne Skulptur: der Rathausmann.
Wir finden, es wäre an der Zeit, ihm eine RathausFRAU zur Seite zu stellen.
Dringend Partnerin gesucht

Kein Aprilscherz

     
Was wir anfänglich für einen verfrühten Aprilscherz gehalten haben, hat laut den
„GRÜNEN“ in Wirklichkeit einen ernsten politischen Hintergrund. Man will mit dieser
Aktion darauf aufmerksam machen, dass Frauen die im Magistrat oder in der Privat-
wirtschaft arbeiten, den Männern gegenüber benachteiligt sind.
Da sind die Wiener mit ihrem feschen gestanden Rathausmann gegenüber den
Parisern eindeutig im Vorteil. Denn welche Frau würde schon gerne neben
Quasimodo im Glockenturm der Notre Dame arbeiten ?

Der Wettbewerb

Die „GRÜNEN“ haben dazu einen eigenen Wettbewerb ausgeschrieben und für
den besten Entwurf ein Preisgeld von 200,- Euro in Aussicht gestellt.
Die Stadträtin Frau Monika Vana, die für diese Aktion offensichtlich Pat(e)in
steht, freut sich schon auf zahlreiche Zusendungen.
Wir unterstützen diese Aktion natürlich und schreiben ebenfalls ein Preisgeld aus.
Vorschläge mailen Sie uns bitte unter office@erstaunlich.at oder senden Sie
direkt an die Redaktion „ERSTAUNLICH“ Postamt Bruck/L. Leithagürtel 2
Postfach 6 A-2460 Bruck/Leitha. Einsendeschluss ist ebenfalls der 31.03.2009
Die Gewinnermittlung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

Der beste Vorschlag, bzw. die beste Idee wird von uns mit einer Prämie von
100,- Euro belohnt. Der oder die Gewinner(in) wird von uns schriftlich ver-
ständigt. Bitte vergessen Sie daher nicht Ihre E-Mail Adresse anzugeben.
Das etwas geringere Preisgeld resultiert daraus, dass wir keine von Steuergeldern
subvensionierte Partei sind, sondern dieses aus eigener Tasche bezahlen.

Kanditatinnen bitte melden

Und nun zum heiteren Teil dieser Aktion. Da wir strikte Befürworter der Quoten-
regelung sind, fordern wir das eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, den
Arbeitsplatz an der Spitze des Rathauses mit beiderlei Geschlecht zu besetzen.
Geeignete Kanditatinnen mögen ihre Bewerbung bitte bei der MA 2412, zu Handen
Herrn Ing. Breitfuss abgeben.
Bewerbungsformulare können bei der Sachbearbeiterin Frau Knackal angefordert
werden.

Auch Palasatene ist noch solo

Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. Die Quotenregelung muss natürlich
auch im umgekehrten Fall eingehalten werden. Es ist daher nicht einzusehen,
dass vor dem Parlament nur die Palasatene Dienst schiebt. Ein männlicher Part
muß unbedingt gefunden werden.
Fühlt sich auch einsam
Wir haben da an einen Palästinenser gedacht, der aber auf Grund unseres strengen
Ausländergesetzes, eventuell Schwierigkeiten bei der Arbeitsbewilligung haben
könnte.
Wir ersuchen daher die „GRÜNEN“ diesbezüglich ihren politischen Einfluss
geltend zu machen, so das dieser Mann unverzüglich seinen Dienst antreten
kann.

Mißachtung der Quotenregelung in der Werbung

Auch in der Werbung stimmt die Quotenregelung nicht ganz. Eine Vorreiterrolle
hat eindeutig die Firma Almdudler mit ihrem „Trachtenpärchen“. Das nennen
wir Gleichberechtigung in Reinkultur.

Ein Vorbild der Quotenregelung
Aber was ist mit „Red Bull“ oder „Meister Propper“. Hier wird das männliche
Geschlecht sowohl im tierischen, als auch im menschlichen Bereich eindeutig
bevorzugt.
So geht das nicht und wir fordern daher den Eigentümer vom roten Bullen auf,
sich unverzüglich mit der lila Kuh von Milka zu fusionieren.
 
      Diese Beweisfotos wurden von uns gesichert !
Unbestätigten Meldungen nach, hat bereits Frau Knackal von der MA 2412 ein
Auge auf den muskulösen Putzmann „Propper“ geworfen und wir ersparen uns
daher eine adäquate Partnerin für ihn zu suchen.
Nun wieder zum Ernst des Alltages. Das mit den 100,- Euro Preisgeld meinen wir
ernst und ersuchen Sie daher uns zahlreiche Entwürfe zu senden.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Stauni
  
2009-03-21
  

Mon Cherie

 

Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen

Gestern wurde die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung, des verurteilten
Heurigenwirtes Helmut Osberger vom OGH abgewiesen.
Osberger war wegen versuchten Mordes, an dem Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger,
zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Mit so einer Praline, wurde der Spitzer Bürgermeister vergiftet

Die Wahrheit kennt nur Einer

In einem Indizienprozess kam man zum Schluss, dass der Heurigenwirt den Spitzer
Bürgermeister mit einer vergifteten Praline, nach dem Leben getrachtet hat.
Wir maßen uns hier nicht an zu urteilen, ob Osberger die Tat wirklich begangen hat, oder
ob die Justiz ein Fehlurteil gefällt hat.
Die „wirkliche“ Wahrheit weiß nur Osberger selbst.
Die vom Verteidiger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde begründete sich unter anderem
auch darauf, dass ein Geschworener während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen
ist und ein schlafender Geschworener könne so auch nicht dem ordnungsgemäßen Verlauf
einer Gerichtsverhandlung folgen.

Erstaunlicher Vergleich

Vom OGH wurde diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Es wäre alles zu verstehen, wenn wir nicht diese erstaunlichen Zeilen in der Wiener Zeitung
und in der Presse entdeckt hätten.
Einen der eingebrachten Kritikpunkte von Osbergers Verteidiger, wonach ein Geschworener
während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei, verglich der Vorsitzende und
Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz, mit einer „kaputten Glühbirne“, deretwegen
man nicht gleich ein ganzes Haus abreißt. Sei einer der Geschworenen tatsächlich „einmal
kurz nicht aufmerksam“ gewesen, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei. Auch Fehler
im Ermittlungsverfahren bzw. in der Verhandlung konnte der OGH keine erkennen
Sollte dieses Zitat der Wahrheit entsprechen, ist dies sehr bedenklich und unserer Meinung
nach, ist diese Aussage eines Richters nicht würdig.
Einen Menschen zu verurteilen und seinen Versuch seine Freiheit wieder zu erlangen, mit
dem Auswechseln einer „kaputten Glühbirne“ zu vergleichen, ist in der Tat erstaunlich.

Wird Widerspruch belohnt ?

Die Erhöhung des Strafmaßes von 20 Jahre auf „Lebenslang“, erscheint uns subjektiv
betrachtet wie eine „Belohnung“ dafür, dass man es gewagt hatte eine Nichtigkeitsbe-
schwerde einzubringen.
Laut Verteidiger N. Rast liegen bereits Beweise vor, welche die Unschuld von Osberger
bestätigen sollen.
Aus diesem Grund wird man sich auch um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen.
Sollte dieses Verfahren auch in die Hose gehen, kann Osberger, wiederum subjektiv
betrachtet froh sein, dass es in Österreich keine Todesstrafe mehr gibt.
Stauni
 
2009-03-20
   

Ein grünes Österreich TEIL 2

 

Ein nicht normaler Beitrag

Es ist normal nicht unser Stil, Beiträge durch Link-Hinweise zu gestalten. Aber in diesem
Fall war es uns leider nicht anders möglich, um nicht den Rahmen unserer Webseite zu
sprengen.
Wir haben jeweils einen kurzen Teil des betreffenden Beitrages kopiert. Den gesamten
Artikel können Sie unter dem angegebenen Link nachlesen.
   
Unser leicht ironischer Beitrag „Ein grünes Österreich“ vom 15.03.2009, wurde von
Rigardi.org heftigst kritisiert. Das ist auch ihr gutes Recht und nachdem wir in dem folgen-
den Kommentar wörtlich dazu  aufgefordert wurden ….
 

Kommentar von Rigardi.org  

 \“…statt Klischees wiederkäuen WIE ein blauer Propagandapparat\“
Ich bitte um beachtung der Formulierung. Und die kritisierte Aussage
könnte in der Tat 1:1 von Strache auf einer
x-beliebigen FPÖ-Wahlveranstaltung gebracht worden sein.
Ich warte
immer noch auf unrealistische, grüne Forderungen. Also welche, die
wirklich exisieren und nicht dumme und eben substanzlose Klischees 😉
….Beweise zu erbringen, sind wir dem auch nachgekommen.
 
Wir sind einige Zeit im Internet „gesurft“ und haben erstaunliches entdeckt.

Gelesen in: 

http://www.gruene.at/lesbischwul_trans/zivilpakt/

Grüne Position  

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebens-
gemeinschaften
Zivilpakt für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
langfristig: Reform der Ehe – Abschaffung obsoleter Bestimmungen (wie Kinder zu zeugen
oder die Pflicht zur Mitwirkung am Erwerb)
   
Unser Kommentar:
  
Wir ersparen uns hier den „Blah blah“ Standardsatz, „wir haben ja  nichts gegen Schwule“,
sondern beziehen Stellung wie wir das sehen.
Ob es gefällt oder nicht, es gibt gewisse Normen die das Zusammenleben regeln.
   
Als Norm gilt, was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird.
Wenn sich wer außerhalb dieser Norm bewegt und damit niemanden schädigt oder belästigt,
dem sei es sein Privatvergnügen.
   
Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, akzeptierte und gelebte Normen, durch jene
Personen aufzuheben.
**********

Gelesen in:  

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/feinstaub/830010/index.do
   
Geländewagen – sogenannte SUV (Sport Utility Vehicle) – sollen aus Städten und dicht
bebauten Ortszentren verbannt werden, wenn es nach den Grünen geht.
    
Unser Kommentar:
   
Warum man ein SUV-Verbot fordert ist absolut nicht nachvollziehbar. Es sind dem Gesetz
nach zugelassene Fahrzeuge, die den geforderten Richtlinien entsprechen. Nach den SUV
kommen dann wahrscheinlich die Sportwagen und dann……und so weiter, und so weiter. 
**********

Gelesen in: 

http://www.gras.at/index.php?option=com_content&task=view&id=28&Itemid=32
 
Wir fordern weiterhin offene Grenzen und Bleiberecht für alle!“, betont die GRAS.
 
Unser Kommentar:
 
Hier bezieht sogar die „alte Garde“ nicht mehr so ganz unrealistische Stellung. Aber frei
nach dem Motto: „Wen die Alten nicht mehr so wollen, ist sofort Ersatz zur Stelle“,
finden sich sofort grüne Newcomer ein,  die weiter fantasieren.
**********

Gelesen in: 

http://www.salzburg.com/nwas/index.php?article=DText/e1d78$*g3g5a2vfej3eo2as&img=
&text=&mode=&section=thema%20wahl09&channel=thema&sort=#
 
Außerdem wollen die Grünen den Energieverbrauch der privaten Haushalte durch die
Sanierung der vor 1982 gebauten Häuser senken. Schwaighofer verwies auf einen aktuellen
Rohbericht des Rechnungshofes, wonach Salzburg bei der Sanierungsrate im Vergleich mit
den anderen Bundesländern an letzter Stelle liegt. Und auch gegen den behutsamen Ausbau
der Wasserkraft hätte Schwaighofer nichts einzuwenden. Neue Kraftwerke an der Salzach
lehnt er jedoch ab.
 
Unser Kommentar:
  
Soviel zur Energiepolitik. Wer die Forderungen bezahlen soll, wurde leider vergessen
zu erwähnen. Wahrscheinlich die kleinen Häuselbauer.
**********

Gelesen in: 

http://www.amsel-org.info/to/Newsletter_Sep08.htm
 
Der Film von Florian Opitz zeigt anschaulich, welche Auswüchse Privatisierungen haben
können.
Alles was über Jahrzehnte mit Steuergeldern aufgebaut wurde, wird in ein paar Jahren
zerstört,
für kurzfristige Gewinne von Privatunternehmen, wieder unterstützt durch die Steuer-
zahlerInnen. Clip unter: http://www.amazon.de/gro%C3%9Fe-Ausverkauf-OmU-Florian-
Opitz/dp/B00165U6SY/ref=pd_sbs_d_11
   
VeranstalterIn: Grüne Akademie mit den Grünen Steiermark
 
Unser Kommentar:
  
Ja diese bösen Privatunternehmer. Der linkste Grüne sollte zwischenzeitlich begriffen
haben, dass Marx und Lenin tot sind und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Mag sein, das der Kapitalismus nicht die beste Wirtschaftsform ist, aber es gibt
schlechtere, nämlich den Kommunismus.
**********

Gelesen in: 

http://www.gruene.at/frauen/frauenquoten/

Frauen an die Spitze!  

Um in allen Bereichen zumindest eine 50%-Quote von Frauen in Spitzenpositionen
zu erreichen und zu sichern, gibt es ein Maßnahmenpaket der Grünen – ein
Aktionsprogramm zur Besetzung der Hälfte der von der Regierung zu
besetzenden Top-Positionen (von der Burgtheaterdirektion bis zum Rechnungs-
hofpräsidium) mit Frauen
 
Unser Kommentar:
   
Dann kann man den GRÜNEN, mit ihrem Schlachtruf „Frauen an die Spitze“ nur viel
Erfolg wünschen, falls sie sich vorher nicht aufgelöst haben. Ein Prof. Van der Bellen, „leider“
ein Mann, war jahrelang ein Garant für die Stabilität des grünen Lagers. Nun ist eine Frau
an der Spitze und die GRÜNEN dürfen am eigenen Körper erfahren wie es ist, nach
Quotenregelung zu besetzen.
**********

Nicht wir waren substanzlos

Soviel zu den teilweise „inhaltlich substanzlosen“ und „unrealistischen“ Forderungen
der Grünen.
Es hätte zu den von uns angeführten grünen Forderungen und Programmen hunderte Hinweise
auf Links gegeben, wir haben aber uns darauf beschränkt, zu jedem Punkt nur einen Hinweis
zu geben.
Liebe Leute von Rigardi.org, wir hoffen Eurem Wunsch nachgekommen zu sein und widmen
diesen Beitrag Euch.
Seit nicht böse oder enttäuscht, wenn es Leute mit einer geringeren liberalen Einstellung gibt.
Sie sind deswegen nicht gleich Rassisten oder Nazis.
So wie wir Eure Meinung akzteptieren hoffen wir, dass Ihr auch unsere Meinung akzeptiert.
Stauni
 2009-03-19
  

Die getunte Frau

 

Offensivwerbung

Nachfolgendes Inserat haben wir im „Bezirksblatt“ Nr.11, Ausgabe März 2009 für Bruck/Leitha,
gefunden.
Da blickt eine vollbusige junge Frau, dem Leser mit lasziven Blick entgegen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Erotikinserat, sondern man staune, um eine entgeltliche
halbseitige Einschaltung des „Ärzte Service Österreich“.
   
Im Inserat geht es auch nicht um karitative Zwecke, wie z.b. in „Ärzte ohne Grenzen“,
sondern hier wird Frauen zum Diskontpreis eine Brustvergrößerung angeboten.
Durch das vollbusige Model, soll der „Normalfrau“ offensichtlich vermittelt werden,
wie toll so eine extreme Oberweite  aussieht.
   
Nebenbei wird gleich Fettabsaugung angeboten, anstatt anzuraten sich körperlich fit
zu halten und eine gesunde Ernährung zu sich zu nehmen.

    

 
Wir haben mit einigen Ärzten gesprochen und ihnen diese Annonce gezeigt.
Erstaunen und ungläubiges Kopfschütteln war Ihre Reaktion.
 

Schädigung des Standesansehens ?  

Ärzte sind Respektpersonen für alle Generationen. Ärzte heilen Menschen und retten
Leben. Ärzte sind hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wir sind der Meinung, dass durch dieses Inserat das Standesansehen des Arztberufes
geschädigt wird.
 
Ausserdem wird so manche Frau, die bis dato mit ihren Brüsten ganz zufrieden war,
unter Umständen Komplexe entwickeln und unbedingt so einen „Dolly Buster“-Busen
haben wollen. 
Ob das im Sinne der Gesundheit eines Menschen ist, sei dahingestellt.
  
Jeder verantwortungsvolle Arzt wird bestätigen, dass operative Eingriffe unter Voll-
narkose ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Kein verantwortungsvoller Arzt wird einen Patienten dazu animieren, sich seinen 
Blinddarm entfernen zu lassen, obwohl keine medizinische Notwendigkeit dazu besteht,
sondern weil es vielleicht gerade „schick“ ist.
 
Ärzte haben einen Eid abgelegt. Sollte für dieses, mehr als erstaunliche Inserat, ein Arzt
verantwortlich sein und  diesen Eid nicht mehr so in Erinnerung haben, kann er ihn zur
Auffrischung wie folgt nachlesen.

 

Hypokratischer Eid

Ich schwöre, Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen
anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:
Den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und
ihn, wenn er Not leidet, mit zu versorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie
es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung und alle übrige
Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch
durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil;
ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.
Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine
Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe
dies ist.
Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes
willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen
und Männern, Freien und Sklaven.
Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde
ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.
Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden
und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.

  

Werbung wie bei Autozubehör 

Das o.a. Inserat erinnert uns eher an die Werbung einer Werkstätte für Autotuning.
Wollen Sie flotter und glatter unterwegs sein ? Wuchtiger Fronstspoiler gefällig ?
Sollen wir die Stromlinienform verändern ? Etc., etc.

Stellen Sie sich vor, ein Rechtsanwalt würde ein derartiges Inserat schalten.
Paketpreis für Mord und Totschlag für Euro „soundsoviel“. Unmöglich werden Sie
sagen. Genauso unmöglich erscheint uns auch die kommerzielle Werbung für Brust-
vergrößerungen und Fettabsaugung.
  
Der Anwalt würde im Prinzip auch nur eine Dienstleitung anbieten, für die er die
Ausbildung hat. Ein solches Verhalten wird ihm jedoch von der Anwaltskammer, zwecks
Wahrung des Standesansehens untersagt.
  

Geschäft mit vorgegaukelten Schönheitsidealen   

Das der Mensch im Laufe der Zeit nicht jünger wird, ist eine unverrückbare Tatsache.
Durch das Älter werden, finden naturgemäß anatomische Veränderungen im und am
Körper statt.
Manche Menschen wollen oder können das nicht akzeptieren und nehmen die Dienste
eines Schönheitschirurgen in Anspruch. Das ist auch ihr gutes Recht.
 
Bedenklich wird es allerding, wenn jemand mit einem derart „marktschreierischen“
Inserat, am Selbstwertgefühl von Menschen zu kratzen versucht und diese dazu
animiert, Dienste von Schönheitschirurgen in Anspruch zu nehmen.
 

Was sagt die Ärztekammer zu diesem Inserat ?

Sehr geehrter Herr Reder,
vielen Dank für die Übermittlung des Inserates. Als Ärztekammer für NÖ kannten wir die
ÄrzteServiceÖsterreich Gesellschaft bisher nicht, konnten in der Kürze der Zeit auch leider
nicht herausfinden, welcher Arzt oder welche Ärzte sich dahinter verbergen. Geschäfts-
führerin ist eine Dame, die keine Ärztin ist. Das Institut ist auch nicht Mitglied der Ärzte-
kammer, sondern der Wirtschaftskammer, daher können wir rechtlich nichts dagegen
unternehmen.
Auch die Werberichtlinien für Ärzte sind hier nicht anzuwenden.
Recht ist die eine Seite, Ethik und Moral eine andere Seite. Wir verurteilen diese Art der
Werbung, da hier Menschen aufgrund vorgegaukelter Schönheitsideale in Operationen
getrieben werden. Gerade labile Personen werden hiervon leicht beeinflusst, diese schön-
heitschirurgische Tendenz ist sehr problematisch.
Die plastische Chirurgie ist nach Unfällen eine wichtige Sache, die, so sie indiziert sind,
auch von der Kasse bezahlt wird. 
Mit freundlichen Grüßen Birgit J.
— Mag. Birgit J.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ärztekammer für Niederösterreich
Wipplingerstraße 2
1010 Wien
   
Diese E-Mail haben wir von der Ärztekammer erhalten, nachdem wir um eine Stellungs-
nahme ersucht haben.
     
Die in dieser Klinik tätigen Ärzte, sollten vielleicht ein ernstes Wort mit ihrem PR-Manager
reden, den agressive und marktschreierische Werbung hat im medizinischen Bereich 
nichts verloren.
   
Stauni
  
2009-03-18
   

Nix ist fix im Internet

Des Hackers beste Bücher

Kevin Mitnick war einmal das, was man Hacker-Gott nannte. Er erzeugt die Angst, die schein-
bar sichere Systeme brauchen, um besser zu werden. Es heißt: Wer keine Angst hat, wird
unvorsichtig und leichtsinnig. Wer Angst hat, bleibt ernst und wachsam.
Kevin Mitnick erzeugte in den 90er Jahren jenen Ernst, den das Leben braucht.
Mehrfach saß er in Haft und in den USA hatte er drei Jahre PC-Verbot. Mit guten Gründen:
An die 100 Male hackte er sich in das System des Verteidigungsministeriums (Pentagon) ein.
Als er wieder in Freiheit kam und an den Computer durfte, verlegte er sich wie jeder intel-
ligente Mensch auf Sicherheitsberatung. Er kennt die Schwächen vieler Systeme und berät
gegen gutes Geld bis heute jene, die seinen schlechten Ruf zu schätzen wissen.
Denn nur die mit dem schlechten Ruf wissen, was die mit dem angeblich guten Ruf verbergen.

Warmlesen

Seine Bücher bereitete er für Laien und Anfänger auf. Das berühmteste ist „Die Kunst des
Einbruchs“. Hier können sich Anfänger warmlesen und eine Ahnung davon bekommen, welche
Schwächen das eigene Netzwerk, das eigene PC-Programm hat. Für Profis ist es nicht geeignet,
meint ein anonym bleibender Leser auf „Amazon“, wo man dieses Buch für 10 Euro erstehen
kann.
  

  
Der Buchleser meint: „Für jemanden, der eine genauere, über wilde Phantasien hinausgehende
Vorstellung von IT-Security hat, ist das Buch äußerst anstrengend. Es zieht sich, die Storys sind
in epischer Breite erzählt, technische Hintergründe werden – mit Verlaub – idiotengerecht auf-
bereitet“.
Das macht es für jemanden, der weiß, worum es geht, sehr, sehr, sehr langatmig. Allerdings
scheint es gerade dadurch für den Sicherheitsanfänger und -interessenten spannend.
So gesehen hat das Buch was mit den Live-Hacking-Shows auf Veranstaltungen gemeinsam:
Wer weiß, wie’s geht, für den sind’s alte Hüte, wer sowas noch nie gesehen hat, steht und
„staunt.“

Spannende Geschichten

Ein anderer Buchleser meint: „Kevin Mitnick beschreibt im Buch „Die Kunst des Einbruchs“
diverse Angriffsszenarien auf vertrauliche Informationen und Netzwerke, die angeblich alle
so in etwa wie geschildert abgelaufen sein sollen. Interessant ist das Buch; man wird zum
Nachdenken über die eigene Sicherheit und wie man diese verbessern kann angeregt“.
Da die genannten Sicherheitslücken längst gepatcht sein sollten ist dieses Buch eher als
Anleitung zu verstehen, wie man grundsätzlich die eigene Sicherheit erhöhen kann, indem
man einfache Regeln befolgt. Leser ohne Security-Background kommen unserer Meinung
nach auch auf ihre Kosten, da einfach spannende Geschichten beschrieben werden.
Was uns an diesem Buch nicht besonders gefallen hat sind die Danksagen am Anfang
(er bedankt sich bei tausenden Personen im einzelnen), diese sollten übersprungen werden,
und das zehnte von elf Kapiteln, in dem in jedem Halbsatz genau ein anderes Buch des
Autors genannt wird. Leichte Lektüre mit ernstem Hintergrund.
Sein nach der Haft veröffentlichtes Buch heißt „Die Kunst der Täuschung“. Hier bespricht er
die Fähigkeit mancher, manchem etwas abzuringen, wodurch man ohne Täuschung entweder
viel Geld oder viel Einfluss bräuchte. Die Grundlage des Vertrauens schafft Sicherheitslücken.

Schleichwege

Ein Buchleser bespricht dieses Buch so:
Das Buch liefert vielfältige Sicherheitsbetrachtungen für die größte Bedrohung der Computer-
systeme – den Menschen. […][Mitnick] und sein Co-Autor zeigen auf teils haarsträubende
Weise, wie einfach es sein kann, Firmenmitarbeiter und Insider hereinzulegen, sich Passwörter
zu erschleichen und den gesamten, teuer erkauften technischen Schutzwall einer Firma oder
Behörde zu umgehen. Der Trick: Social Engineering, die professionelle Version von Dreistigkeit.
 
Mitnick zeigt die vielen kleinen Einzelschritte, die mit ausgefeilter Planung andere Menschen
gezielt manipulieren und täuschen, bis sie die gewünschten Informationen herausgeben. […]
Die Geschichten könnten aus einem schlechten Krimi sein und hinterlassen teils Ungläubigkeit
und bei so manchem Leser sicher ab und zu ein schlechtes Gewissen.
Die Autoren stellen aber auch klar, dass Mitarbeiter nicht per se Idioten sind, sondern dass
einfach alle Menschen anfällig für Manipulationen sind. Zu den vielen kleinen Geschichten gibt
es Trickanalysen und der Leser erfährt, welche Möglichkeiten Unternehmen haben, Mitarbeiter
zu sensibilisieren und das Unternehmen gegen solche Sicherheitslücken besser zu schützen.

 
Dieses Buch erschien 2003 und gibt es bei Amazon um 10 Euro.
Mit diesem Beitrag haben wir zwar einige Zeit zurückgegriffen, die Problematik aber ist nach
wie vor aktuell.
Auch in Zeiten von „sicheren“ Firewalls und anderen ausgeklügelten Sicherheitssystemen,
sollte man sich nicht ruhig zurück lehnen, sondern eigene Sicherheit aktiv betreiben.
Vielleicht sollte man sich in einer ruhigen Stunde diese Bücher zu Gemüte führen, um im
absoluten Sicherheitsgefühl , nicht auf einmal erstaunlich überrascht zu werden.
Stauni
2009-03-17

Geschlechtsneutral

 

Ein erstaunliches Gesetz

In letzter Zeit haben wir häufig Post von Gewerbetreibenden bekommen, denen eine
„geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“, gelinde gesagt ein wenig seltsam erscheint.
Wir haben auch bei den Tageszeitungen, die Stelleninserate schalten, recherchiert und
wurden von diesen auf dieses Gesetz hingewiesen.
Wir haben uns das betreffende Gesetz einmal etwas genauer angesehen und den Passus
für diese „geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“ in der Tat erstaunlich gefunden.

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz GlBG
                       Inhaltsverzeichnis
                           I. Teil
     Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
  § 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder
öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für
Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte
ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist
unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen
Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen
Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen
lassen.

Zarte Frauen als Eisenbieger

Laut diesem Paragrafen, müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt wen jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren.
In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, muss
im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Auch dürfen keine Altersbegrenzungen oder körperliche Voraussetzungen in der Stellenaus-
schreibung als Bedingung angegeben werden.

Erheblicher Mehraufwand für Unternehmer

Das Gesetz gilt natürlich nur für den privaten Arbeitsmarkt. Bund und Gemeinden haben da
eigenene Bestimmungen, aber dazu später.
Ein derartig, an der Praxis vorbeigehendes Gesetz haben wir selten gesehen.
Abgesehen davon, dass es jedem Unternehmer freigestellt sein muss, welche Anforderungen
er an sein zukünftiges Personal stellen darf, hat er mit diesem Gesetz einen erheblichen
Arbeitsaufwand und wird zum Lügen gezwungen, um nicht in die Diskriminierungsfalle zu
laufen.
Gehen wir in die Praxis und nehmen wir an, dass ein Discobetreiber, in dessen Lokal vor-
wiegend jüngeres männliches Publikum verkehrt und er auf Grund dieser Tatsache weibliches
Personal bis zu einem bestimmten Alter sucht, so darf er diese Tatsache nicht in sein Stellen
-angebot schreiben.

Behinderung bei gezielter Personalsuche

Er wird im Vorfeld gesetzlich daran gehindert, rasch und gezielt, geeignetes Personal für
seinen Betrieb zu finden.
Das nichtsagende und geschlechtsneutrale Inserat wird etliche Telefonanrufe oder Vor-
stellungstermine von Bewerbern zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen des Disco-
betreibers entsprechen.
Er darf ihnen allerdings den wirklichen Grund einer Absage nicht mitteilen, sondern sagt
am besten, dass die Stelle bereits besetzt ist.

Diskriminierung

Begriffsbestimmungen
 
  § 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine
Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren
Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere
Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
  (2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein
nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die
einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen
des anderen Geschlechtes benachteiligen können, es sei denn, die
betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein
rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur
Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
  (3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur
Diskriminierung vor.
Bleiben wir bei dem Discobetreiber. Dieser sucht noch einen Türsteher, der auch die
körperlichen Voraussetzungen für diesen Job mitbringen soll. Ein Inserat „Suche Türsteher,
Mindestgröße 1,95m, mindestens 100kg schwer, mit Kampfsporterfahrung“ wäre
gesetzeswidrig.
Aufgrund der körperlichen Voraussetzungen die hier gefordert sind, ist es ableitbar, das
solche von einer Frau nicht erfüllt werden können.
Man wird ihm unterstellen, dem Anschein nach die neutrale Vorschriften verletzt zu haben
und dies stellt zumindest eine mittelbare Diskriminierung dar.
Wir haben bei der „Anwaltschaft für Gleichbehandlung“ angerufen, da wir wissen
wollten, wie viele Betriebe im Jahr 2008 nach diesem Gesetz angezeigt wurde.
Leider führt man dort keine diesbezüglichen Aufzeichnungen .
Geltungsbereich
  § 16. (1) Die Bestimmungen des II. Teiles gelten für den Bereich
der Arbeitswelt, dazu zählen
  1. Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem
     Vertrag beruhen;
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse
  1. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter/innen im Sinne des
     Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287;
  2. zu einem Land, einem Gemeindeverband oder einer Gemeinde;
  3. zum Bund.

Sonderstellung für Bund und Gemeinden

Für Bund und Gemeinden wurden aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer
Ausnahmeregelungen gefunden. Sie fallen auch nicht in das o.a. Gesetz, sondern erhielten
unten nachstehende gesetzliche Regelungen.

„Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes

(Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG)“
Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
§ 15. (1) In Ausschreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen sind die mit dem Arbeits-
platz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie
zu keiner Diskriminierung einer Person wegen einer im § 13 genannten Gründe führen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Arbeitsplätze oder für Funktionen, für die das Vorliegen eines
Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe
steht, unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist.
Ausnahmebestimmungen
§ 13b. (1) Bei Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit
einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe steht, liegt keine Diskriminierung
vor, wenn das betreffende Merkmal auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen
Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und ent-
scheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern es sich um einen recht-
mäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Da wir nicht den gesamten Gesetzestext in den Beitrag kopieren wollten, kann sich der
geneigte Leser unter nachfolgendem Link ausführlich informieren.
 
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=26
Aus den Ausnahmebestimmungen  zur Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
geht eindeutig hervor, dass Bund und Gemeinden sehr wohl körperliche Voraussetzungen
und Altersgrenzen bestimmen dürfen, ohne dabei in die Gefahr einer Diskriminierung zu
gelangen.

Zweierlei Maß

Es ist ja völlig logisch, Personal auch nach diesen Kriterien  auszusuchen. Wenn z.b. die
Exekutive oder Justiz Wachbeamte sucht, ist es völlig legitim körperliche und altersmäßige
Anforderungen zu stellen.
Warum dies den Unternehmern in der Privatwirtschaft gesetzlich verwehrt wird, ist im
höchsten Maße erstaunlich.
 
In diesem Gesetz sind sicherlich auch viele positive Punkte enthalten, aber mit den
Bestimmungen zu den  „geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen“, hat man
das Kind mit dem Bad augeschüttet.
Diese sind logisch nicht nachvollziehbar und völlig praxisfremd.
Stauni
  
2009-03-16
   

Ein grünes Österreich

 

Einige Zukunftsvisionen der Grünen

Wir haben uns in die Forderungen und erwünschten Zukunftspläne der GRÜNEN
eingelesen. Das die GRÜNEN ein Sammelbecken des linken Lagers sind, ist hin-
länglich bekannt. Marxistisches und leninistisches Gedankengut wird als Kulturerbe
gepflegt. Aber selbst Marx oder Lenin würden im Grab rotieren, wenn sie die Mög-
keit hätten von  so einigen unrealistische Forderungen in Kenntnis zu gelangen.

Deren Hauptthematik besteht darin:

Keine Energie aus kalorischen Kraftwerke, da diese die Umwelt belasten, aber auch keine
Wasserkraftwerke oder Windkraftenerige. Von Atomkraftwerken ganz zu schweigen.
Unser Kommentar: Völlig richtig, warum brauchen wir eigentlich Kraftwerke, der
                                     Strom kommt ohnehin aus der Steckdose.
Mehr Rechte für die Frauen, vor allem am Arbeitsplatz. Frauen gehören unbedingt in
Spitzenpositionen, Qualifikation ist dabei sekundär.
Unser Kommentar:  Richtig so. Zur Erfüllung der selbsterfundenen Quotenregelung
                                      muss etwas geschehen. Dabei ist es egal ob (man) ? (frau) die
                                      notwendige Qualifikation mitbringt. Wenn ein Zivildiener
                                     Verteidigungsminister werden kann, liegt es nahe das eine Putzfrau
                                     auch Bundeskanzler(in) wird.
Mehr Rechte und Toleranz für Schwule. Schwule sollen rechtlich getraut werden dürfen
und müssen von den Heteros akzeptiert werden.
Unser Kommentar:  Na ja, wem kümmern schon einige Millionen Jahre Evolution ?
                                      In Amerika hat man der Natur ohnehin schon ein Schnippchen ge-
                                      schlagen. Dort können Männer bereits Kinder gebären.
Natürlich das leidige Thema Auto. Diese gehören ohnehin verboten, also ab in die
Schrottpresse damit.
Unser Kommentar:  Weg mit diesen Umweltbomben. Wem kümmert’s schon, dass
                                      mittlerweile jeder zweite Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom
                                      Auto abhängig ist. Wirtschaftsberichte sind ohnehin nur Schund-
                                      literatur und brauchen nicht ernst genommen zu werden.
Unternehmer sind automatisch Ausbeuter der arbeitenden Schicht und sollten am besten
enteignet werden.
Unser Kommentar:  Auch klar, jedes Privatunternehmen gehört sofort verstaatlicht. Wem
                                       interessiert es schon, dass gerade die privaten Klein- und Mittelbetriebe
                                      die Stütze der österreichischen Wirtschaft sind und Arbeitsplätze ohne
                                      staatliche Subventionen schaffen. Da schneiden doch die Staatsbetriebe
                                      mit ihren Millionenverlusten wesentlich besser ab, auch wenn Frauen
                                      in deren Spitzenpositionen sitzen.
Offene Grenzen für alle. Jeder sollte nach Österreich kommen dürfen und in der Sekunde
die selben Rechte haben wie die ansässige Bevölkerung. Über die Pflichten wird leider
nichts genaues geschrieben.
Unser Kommentar:  Auch richtig. Jeder Österreicher sollte dazu gesetzlich verpflichtet
                                      werden, mindestens fünf Asylanten bei sich aufzunehmen und für
                                      Kost und Logie zu sorgen. Auch sollte man Überlegungen anstellen,
                                      Luxushotels in Asylantenheime umzuwandeln, da diese in der
                                      Wirtschaftskrise ohnehin nicht mehr gebraucht werden.

Österreichs Zukunft

Überspitzt formuliert würde Österreichs Zukunft,  dann wie folgt  aussehen:
Zwei Schwule radeln auf einem Tandemfahrad zum Standesamt, wo sie von einer
„Standesbeamtin“ getraut werden. Dann wollen sie weiter zu ihrem Arbeitsplatz, den
es nicht mehr gibt, weil die Millionenverluste des Staatsbetriebes nicht mehr finanziert
werden konnten.
Also fahren sie nach Hause, wo sie mit den bereits wartenden Asylanten, Gesell-
schaftsspiele veranstalten werden. Allerdings nur bis zum Einbruch der Dunkelheit.
Denn Licht gibt es keines mehr, weil keine Kraftwerke mehr vorhanden sind.
Da kommt einer auf die Idee „Blinde Kuh“ zu spielen, den dazu braucht man nichts
zu sehen.
Ein solches „Blindes Kuh“ – Spiel widerspiegelt sich in so manchen unrealistischen
Forderungen der  GRÜNEN  wieder.
Die Verantwortlichen in deren Fraktion sollten einmal darüber nachdenken, warum sie
von einem Herrn Strache, sowohl rechts als auch links überholt wurden.
Stauni
  
2009-03-15 

Der arme Herr Elsner

 

Jemand hatte die gleiche Idee   

Wir wollten für dieses Wochenende einen ausführlichen Beitrag über den Ex-Banker Elsner
bringen.
Doch wie es oft in der Medienlandschaft passiert, war jemand mit der selben Idee schneller.

Unter nachfolgenden Link können Sie den wirklich treffenden Beitrag „Einer für alle“
nachlesen.   http://www.kritikus.at/2009/03/12/einer-fuer-alle/
  
Allerdings haben wir uns nicht geschlagen gegeben und einige Kleinigkeiten hinzu gefügt.

Pechmarie Elsner

Der arme Herr Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt und mit dem wir kein
Mitleid haben, hatte einfach nur Pech.

Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.

Der naive Banker

Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er durch
diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der Politik
hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit voraus.

Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro betrachtet
und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der „Wirtschaftskrise“
zugeschrieben wird, nimmt sich die von Elsner angeblich verursachte Schadenssumme, eher
wie ein Ladendiebstahl aus.

Gefängnis statt Unterstützung

Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, würde er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle, sondern  mit dem Finanzminister am runden Tisch sitzen und um eine
staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank feilschen.

Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast gelungen
wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der amerikan-
ischen Refco entgleist wäre.

Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.

Profilierer und Streber

Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Retter
der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Sparbuch bei
dieser.

Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war.
Es wäre interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.

Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben.

Stauni
  
2009-03-14
  

Sledgehammer

Aktion Vorschlaghammer

Ein „Bravo“ den Fahndern des BKA die nun einen internationalen Internet-Kinderpornoring
zerschlagen haben. Wie wir erst kürzlich im Beitrag „Kinderporno“ vom 08.03.2009
berichtet haben, sind die „Konsumenten“ dieser perversen Webseiten in allen sozialen
Schichten vorhanden.
   
Alleine während der Überwachung der Webseite durch die Behörden, wurden 12 (!)
Millionen „Mausklicks“ von rund 145.000 „Kunden“ aus 170 Ländern registriert.
Bei dieser Aktion wurden in Österreich bei Hausdurchsuchungen 935 Verdächtige
ausgeforscht.

Alle soziale Schichten und Altersgruppen

Über 200 dieser Männer in verschiedenen Altersgruppen, hatten sich Bilder und Videos
heruntergeladen, an denen sie sich ergötzten und anschließend mit anderen Perverslingen
tauschten.
   
Laut Presseberichten befanden sich unter den „Konsumenten“ Akademiker, Politiker,
Beamte, Lehrer bishin zum normalen Arbeiter.
Einem wurde sogar nachgewiesen, ein eigenes Video gedreht zu haben, wobei seine
Tochter als Hauptdarstellerin herhalten mußte.
 
Die Webseite wurde vom Ausland aus gehackt, um an die Daten der „Konsumenten“
zu gelangen. Anschließend wurde diese Webseite rigoros überwacht bis der Zugriff
erfolgte.
 
In Österreich ist es leider auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich,
eine Webseite „legal“ zu hacken um an User und Hintermänner heranzukommen.

Anonyme Rechtsbrecher geniessen Schutz

Das der Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit im Internet gesetzlich gewährleistet
wird,  ist in Ordnung.
Was wir allerdings erstaunlich finden ist, dass Webseiten die eindeutig gegen bestehendes
Recht verstossen denselben Schutz geniessen.
   
 Anonyme Rechtsbrecher im rechtsfreien Raum Internet
 
Jedes Printmedium würde in diesem Falle sofort beschlagnahmt und die Verantwortlichen
zur Rechenschaft gezogen werden.

Dringender Handlungsbedarf

Die Justiz in Österreich steht diesen anonymen Rechtsbrechern meist hilflos gegenüber.
Der Grund dafür, sind nicht angepasste Gesetze für diese „Neuzeit“. Man hat zwar ein
„Stalkergesetz“ kreiert, aber bei gesetzlichen Schritten gegen solche kriminellen Web-
seiten hinkt man hinterher.
Seitens der Politik sollte man sich ernsthaft überlegen, eine gesetzliche Möglichkeit
zu schaffen, dass Webseiten die eindeutig gegen österreichisches Recht verstossen und
anonym betrieben werden, diese von Spezialisten der Polizei gehackt werden dürfen.

Nachdem man die Gesetzesbrecher und Verantwortlichen ausgeforscht hat, müssten
diese Webseiten zerstört werden. Es ist höchste Zeit für diesen Schritt.

Stauni
 
2009-03-14
  

Wargames und Amoklauf


Waffendiskussion

Der Amoklauf in Deutschland (Winningen), bei dem ein Schüler 17 Menschen wahllos
getötet hatte, löst eine Diskussion um das Waffenrecht aus.

In Österreich ist die Sachlage klar: Besitz von Kriegsmaterialien ist verboten, auch
Pumpguns sind untersagt. Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schießeisen sind
nur mit Waffenkarte erlaubt. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

Für andere Waffen der Kategorie C und D, also Gewehre und Schrotflinten ist keine
Behördenerlaubnis nötig. Jeder über 18 Jährige kann sie anschaffen. Wartezeit im
Geschäft sind drei Tage. Ob das ausreichend ist, sei dahingestellt.

Nur registrierte Waffen in der Statistik

360.000 Österreicher hatten 1998 einen Waffenpass. Heute (2009) sind es 244.000.
Das heißt aber nicht, dass weniger Waffen in Umlauf sind. Verbucht sind nur registrierte
Waffen. Spekulationen gehen von 2 Millionen Waffen aus, die im Umlauf sind.

Studien, die einen Zusammenhang zwischen Aggressionsverhalten und Waffenbesitz
feststellen wollen, kommen meist aus den USA und sind, so Experten, nicht auf Öster-
reich umlegbar. In England wurde 1997 ein Privatwaffenverbot durchgesetzt, seither
blüht der Schwarzmarkt.

Die Verteidiger

Am Hitzigsten setzt sich das österreichische Internetforum IWÖ
http://www.iwoe.org/bbforum/viewtopic.php?t=7478  für die Liberalisierung der
Schusswaffe ein. In diesem Forum versammeln sich Sportschützen, Jäger und Waffen-
narren. Sie analysieren Medienberichte penibel und spüren Waffengegner auf.

Natürlich ist man weit davon entfernt, von einem Zusammenhang, dass der Waffen-
besitz dieses 16-Jährigen einen Amoklauf erst möglich machte.

Kampfspiele

Es gibt auch Überlegungen, wie weit Computerspiele für solche Amokläufe verant-
wortlich sind. Dem verantwortlichen Fachhandel ist es offensichtlich egal, den wie
könnte sonst eine namhafte Firma aus dieser Branche, zwei Tage nach dem Amoklauf,
via Postwurfsendung ein brandneues Kampfspiel anbieten

Hier kann man pausenlos andere Menschen erschiessen

Wir glauben es ist die Kombination zwischen realen Waffen und der virtuellen   Welt
des Kampfes. Durch das heutige Computerzeitalter ziehen sich immer mehr junge Leute
aus der Gesellschaft zurück. In der realen Welt werden sie vielleicht gemobbt und können
oder wollen sich nicht behaupten.

Virtuelle Welt

Sie flüchten dann in diese virtuelle Fantasiewelt, in der sie per Mausklick immer Herr
der Lage sind. Sollte ein Spiel einmal nicht so verlaufen wie sie sich es vorstellen,
gibt es noch immer den „Powerknopf“ zu ausschalten.

Diesen Ausschaltknopf gibt es in der realen Welt nicht. Dort können Probleme auch nicht
per Maus oder Joystick gelöst werden.
Die technische Vorrichtung für die Lösung eines Problems ist bei Amokläufern dann
die Schusswaffe. 

Tödliche Kombination

Der junge Amokläufer aus Deutschland (Winningen),  war laut Berichten von anderen
Mitschülern gemobbt und gehänselt worden. Irgendwie muss es dann in seinem Kopf
ausgesetzt haben.
Vor dem Amoklauf  hatte der Schüler Zugang zu beiden Komponenten,  nämlich ein-
schlägige Computerspiele und Waffen.

Ein angeschlagenes Selbstvertrauen, Kampferfahrung am PC und eine 9mm Pistole, haben
dieses Blutbad ermöglicht.
 
Stauni
 
2009-03-13
 
 

Reaktion der GIS

Schnelle Reaktion von der GIS

Kaum war unser  gestriger Beitrag „GIS und die Verhältnismäßigkeit“ zwei Stunden
online, reagierte man bei der GIS.
   
Folgendes E-Mail wurde an uns weitergeleitet:
 
Sehr geehrter Herr 
vielen Dank für Ihren Anruf. Ich verstehe Ihren Unmut über die Mahnung vom
Inkassobüro.
 
Ich übermittle Ihnen zur Ansicht einen Computerausdruck der Originalzahlscheine,
welche am 12. April 2008 bzw. 29. Mai 2008 erstellt und abgesandt wurden.
 
Nach Durchsicht Ihrer Kontodaten, habe ich festgestellt, dass die Einzahlung für
den Vorschreibungszeitraum Mai-Juni 2008, Euro 42.56 am 12. Juni 2008 verbucht
wurde.
 
Der verbleibende Restbetrag von Euro 6.21 wurde noch nicht beglichen.
Das Mahnwesen der GIS ist aus wirtschaftlichen Gründen an ein externes
Inkassobüro ausgelagert. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Rundfunkgebühren-
gesetz, BGBl. I 159/1999 §4 Abs.4 i.d.g.F.
 
Wie telefonisch vereinbart, bitte ich Sie den Betrag von Euro 6.21 an uns zu über-
weisen.
Sowie die Einzahlung bei uns verbucht werden kann, stornieren wir den Auftrag
an das Inkassobüro.
 
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
 
Wenn ich noch etwas für Sie tun kann, rufen Sie mich bitte kurz an. Meine direkte
Durchwahl ist 05 0200 xxx. Ich bin gerne für Sie da.
 
Mit freundlichen Grüßen
Offensichtlich fühlte man sich bei der GIS, über die eigene Vorgehensweise nicht ganz
wohl und  hat einen Blick ins ABGB „§ 1333 Abs.2“ riskiert.
     
Egal, sei wie es sei, die GIS hat positiv reagiert und ihr angeschlagenes Image,
zumindest in diesem Fall, verbessert.
Stauni
  
2009-03-13 
   

Narrenfreiheit


Entmündigt

Früher gab es den Ausdruck  „Entmündigter“, für Personen die nicht ganz im
Besitz ihrer geistigen Kräfte waren. Heutzutage drückt man sich vornehm aus und
verwendet das Wort  „Besachwalterte“ für diese Leute.

Beim Thema „Sachwalterschaft“ wiehert der Amtsschimmel besonders.
Ein Beispiel: Wenn ein Nicht-Besachwalterter einen Zigarettenautomaten absichtlich zer-
kratzt, kann sein, dass er zwei Monate bedingt vom Strafrichter erhält.

Keine Anzeige

Wenn ein Besachwalterter das gleich tut, wird er nicht einmal angezeigt. Besachwalterte
genießen die Freiheit der Narren. Sie arbeiten nichts, leben vom Staat, dürfen im Internet
unbehelligt jeden Schwachsinn schreiben und können mehr oder weniger auch ungeschoren
kriminell werden.

Ein solcher Mann narrte jahrelang die Wiener Polizei im Nobelviertel Döbling.
Ein 49-jähriger Ingenieur war als Querulant und Einbrecher bekannt. Doch das
Gericht verweigerte einen Hausdurchsuchungsbefehl, weil bei einem Besach-
walterten dieser nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgestellt wird.
 
Der Ingenieur konnte unbehelligt einbrechen
 
Somit konnte der Mann weiterhin seinen kriminellen Neigungen nachgehen.
Er beging Einbrüche am laufenden Band.
 

Es wurde lebensgefährlich

Jetzt geschah dieses: Er knackte einen Audi und fuhr rund 600 Kilometer durch Wien.
Erst als er wieder losfahren wollte, wurde er festgenommen. Jetzt lag eine Gefahr für Leib
und Leben vor und es gab auch eine Hausdurchsuchung.

Dort fand man allerlei, wie Navigationssysteme , Ausweise, Handys, Geld und
anderes Diebsgut. Es soll aus 60 (!) Autoeinbrüchen stammen.

Nicht geschäftsfähig

Es ist interessant zu beobachten, dass kriminelle Besachwalterte weiterhin mit Glacehand-
schuhen angefasst werden.
Sie sind eine Gefahr für ihre Mitmenschen und das Geschäftsleben.
 
  Wenn sie schon strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen
  werden  können, sollten sie wenigsten hier untergebracht werden  !
 
Nimmt sich ein Mensch einen Kredit oder Anwalt und wird er dann besachwaltert, kann er
Jahre danach die Rechnung zurückfordern, weil er argumentieren kann, er war damals schon
nicht mehr Herr seiner Sinne.
Es gibt Banken und Anwälte in Wien, die bereits diese Erfahrungen gemacht haben.

Bedenkliche Entwicklung

Der kriminelle Ingenieur, der im Verdacht steht, 60 Autos aufgebrochen zu haben sitzt nun
in Haft. Lange hat es gedauert.
Das Sachwalterschaftsgesetz schafft eine Zweiklassengesellschaft vor dem Recht, über die
man nachdenklich werden muss.

Aus einem gesunden Rechtsempfinden heraus, fühlt sich fast jeder Mensch durch
den Staat, gegen kriminelle Subjekte beschützt.
Wenn nun dieses Rechtsempfinden dadurch gestört wird, dass jemand sein
Recht auf Schutz verliert, weil es sich beim Täter um einen Besachwalterten
handelt, kann dies bedenkliche Entwicklungen zur Folge haben.

Selbstschutz

Nehmen wir ein Beispiel an, ein Besachwalterter bricht Herrn Müller mehrmals
seinen Autospiegel ab. Die Polizei kann nicht einschreiten, da ein abgebrochener
Autospiegel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Irgendwann wird es Herrn Müller wahrscheinlich zu bunt und er wird sich, bzw.
sein Eigentum „selbst schützen“.
Das eine derartige Aktion eines Selbstschutzes auch aus dem Ruder laufen kann,
sollten sich die Verantwortlichen einmal vor Augen führen.
 
Stauni
  
2009-03-12
    
 

GIS und die Verhältnismäßigkeit


Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt sich’s  völlig ungeniert

Das die „GIS“  (Gebühren Info Service GmbH) nicht den besten Ruf  in der Bevölkerung 
genießt, ist allseits bekannt. Es ist vor allem der Umgang mit den Kunden, der diesen
Ruf verursacht hat.
Allerdings setzt man seitens der GIS aber auch nichts daran diesen Zustand zu ändern, was
durch nachfolgenden Fall untermauert wird.

Unhöfliches Schreiben

Herr H. erhielt gestern ein Schreiben von der  „IS Inkasso Service GmbH“ mit dem
Aktenzeichen 877-8/20231-*,  aus 4020 Linz, Südtirolerstrasse 9. 
Auf Grund der im Brief angegebenen  E-Mail Adresse service-gis@inkasso.at nehmen
wir an,  dass es sich um ein hauseigenes Inkassobüro handelt.
In diesem unhöflich formulierten Schreiben wird Herr H. aufgefordert einen offenen
Rechnungsbetrag der GIS von  „6,21 Euro“ zzgl. Spesen von  „20,60 Euro“ zu bezahlen.
Die geforderte Schuld stamme aus dem Juni 2008.

Kein Schwarzseher oder Zahlungsverweigerer

Herr H. ist bereits jahrelanger GIS-Kunde und das bis zum heutigem Tag und bezahlte bis
dato seine Rechnungen immer pünktlichst per Telebanking.
Da er den Betrag von 6,21 Euro nicht nachvollziehen konnte, rief er beim Inkassobüro
an. Auch dort war dieser untypische Betrag nicht nachvollziehbar und es wurde ihm geraten,
sich mit der GIS direkt in Verbindung zu setzen, was er auch tat.
Dort stellte sich im Gespräch heraus, dass Herr H. im Juni 2008 statt 48,77 Euro, einen
Betrag von 42,56 Euro überwiesen hatte. Ihm war hier ein Typfehler unterlaufen, der zu
der besagten Differenz von 6,21 Euro geführt hatte.

Neun Monate Stillschweigen

Jeder ordentliche Kaufmann hätte den Kunden in der Folgerechnung darauf aufmerksam
gemacht und den ausstehenden Betrag zu dieser hinzu gerechnet.
Nicht bei der GIS, denn die machte neun (9) Monate gar nichts, um dann durch ihr haus-
eigenes Inkassobüro, den über vierfachen Betrag einheben zu lassen.
Herr H. überwies sofort die ausstehenden 6,21 Euro, jedoch nicht die Forderungen des
Inkassobüros.

Ein Blick ins Gesetzbuch

Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen bei der GIS den  „§ 1333 Abs.2“ des ABGB
ansehen. In diesem geht es um die Verhältnismäßigkeit der Einbringung einer Schuld.
Unserer Meinung nach wurde in diesem Fall von der GIS, ein unangemessenes Verhalten
gegenüber dem Schuldner an den Tag gelegt. Auch die Art der Schuldeintreibung war
nicht zweckentsprechend.
Die GIS hat einen einzigen Vorteil gegenüber dem freien Markt. Ihre Kunden sind
zwangsverpflichtet.
Würde sich ein Privatunternehmen seinen  zahlenden Kunden gegenüber so verhalten,
wäre es schon längst pleite.
Stauni
 
2009-03-12
   

Sachverständiger sucht Frauenkontakt

 

Ein ganz normaler Schadensfall

Heute berichten wir über einen ganz normalen Vorfall, der allerdings eine erstaunliche
Entwicklung genommen hatte.
Herr R. war am 31.01.2009 bei seiner Bekannten Frau Silvia K. eingeladen. Während
sie in der Küche einen Snack zubereitete, hielt sich R. im Wohnzimmer auf, wobei
ihm ein kleines Unglück widerfuhr.
Er stolperte über das Verlängerungskabel des am Tisch stehenden Laptop und riss
diesen vom Tisch.  Der Computer knallte gegen die Sesselkante und landete schließlich
beschädigt am Boden.  Es handelte sich dabei um einen zwei Jahre alten Laptop, der
seinerzeit ca. 1.000,- Euro gekostet hat und vielleicht noch einen Zeitwert zwischen 200,-
und 300,- Euro hat.
Wie gesagt, ein Vorfall der jeden Tag passieren kann und nichts besonderes ist.
Herr R. nahm das Gerät mit und suchte am nächsten Werktag eine  Computerfirma auf,
um eine Reparatur durchführen zu lassen. Dort sagte man ihm, das Gerät sei irreparabel
und er möge sich ein Neues anschaffen.
Herr R. ist ein größerer Kunde beim Versicherungsunternehmen UNIQUA und hat dort
unter anderem auch eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden auf-
kommt.
Also übergab er den beschädigten Laptop und eine Schadensmeldung an seinen Ver-
sicherungsbetreuer, der den Computer samt Meldung der Schadensabteilung des Ver-
sicherers überbrachte.
Bis dahin eine ganz normale Abwicklung eines ganz normalen Schadenfalles.

Sachverständiger ersucht um Rückruf

In der zweiten Februarwoche, meldete sich der Versicherungsbetreuer bei Herrn R.
und ersuchte, dass sich die Geschädigte Frau Silvia K., mit dem Sachverständigen
Herrn Günter Z., telefonisch in Verbindung setzen möge.
Herr R. gab die Telefonnummer an Frau Silvia K. weiter und diese rief den Sachver-
ständigen an, um sich zu erkundigen was man von ihr wolle.
Der SV Günter Z. teilte ihr mit, dass ein Fragebogen zu den Daten des Gerätes auszu-
füllen sei.
Auch keine große Sache dachte Frau Silvia K. und ersuchte, man möge ihr den Frage-
bogen per Post zusenden.

Und ab jetzt wird es erstaunlich   

Der Sachverständige Günter Z. erklärte aber, er wolle ihr beim Ausfüllen behilflich sein
und bestand eindringlich darauf, sie persönlich zu treffen.
Silvia K. kam das Ganze seltsam vor und schlug ein Treffen mit dem Sachverständigen
aus. Der aber ließ nicht locker und wollte sie unbedingt zu einem Treffen überreden.
Da Silvia K. jetzt aber Angst bekam, weil Günter Z. nun auch ihre Telefonnummer
über das Handydisplay hatte, legte sie auf und rief sofort Herrn R. an.
Der wiederum verständigte seinen Versicherungsbetreuer über diesen Vorfall, der
seinerseits mit dem Sachverständigen telefonischen Kontakt aufnahm.

Tarnen und täuschen

Dieser erklärte, er handle im Auftrag der RSG-(Risiko Service und Sachverständigen
GmbH, so zu verfahren.
Die Versicherungsanstalt UNIQUA hat 100% der Anteile, an der RSG GmbH.
Vielleicht sollte mit der Firma RSG GmbH der Eindruck erweckt werden, dass die
UNIQUA durch unabhängige Sachverständige prüfen lässt. 
Bei einer 300,- Euro Geschichte wahrscheinlich uninteressant, aber es gibt sicherlich
auch sehr große Schäden, wo dann die „unabhängige“ RSG GmbH prüft und ihre Gut-
achten ausstellt.

Dem Sachverständigen auf den Zahn gefühlt

Die Angelegenheit hat uns natürlich neugierig gemacht und ein Mitarbeiter von uns,
rief den „unabhängigen“ RSG-Sachverständigen Günter Z. an, um ihn folgendes
zu fragen:
 
Er befindet sich im Besitz des Laptop und der Schadensmeldung. Frau Silvia K. war zum
Zeitpunkt des Schadenseintrittes in einem anderen Raum und könne daher diesbezüglich
ohnehin keine Angaben machen. Ein Datenblatt für das beschädigte Gerät, könne man 
auch mit der Post schicken.
 
Also warum will er Silvia K. unbedingt persönlich treffen ?
    
Zuerst erklärte dieser, er habe strikten Auftrag des Herrn Dr. K. von der RSG, so
zu verfahren.
Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass man bei Dr. K. rückfragen werde, änderte er
seine Aussage dahingehend: „Nicht vom Herrn Dr. K. persönlich, es gebe aber eine
firmeninterne Order der RSG darüber.“
Auf die Anfrage ob er uns diese Anweisung zukommen lassen könnte, gab es eine
neuerliche Version. „Das Ganze wurde einmal bei einem Meeting besprochen, er
könne sich aber nicht mehr erinnern, wann und wo das war.“
Nachdem es sinnlos war mit diesem Mann ein Gespräch zu führen, wurde dies
unsererseits beendet.

Bei RSG war man ahnungslos

Allerdings nahmen wir telefonischen Kontakt mit der RSG auf. Herr Dr. K. war
leider in einer Besprechung, aber sein Stellvertreter Herr Martin S. zeigte sich
höchst verwundert.
Bei RSG wisse man über derartige Order oder Weisungen nichts und versprach uns
eine Stellungsnahme von RSG, durch Herrn Dr. K.
Erstaunlich, was sich so ein Sachverständiger eines Versicherungsunternehmens
erlaubt. Vielleicht hat ihm die angenehme Telefonstimme von Silvia K. dazu
inspiriert, die Angelegenheit mit einem persönlichen Treffen erledigen zu wollen.
   
Aber vielleicht sollte er auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alle Damen mit
ihm treffen wollen, nur weil er Sachverständiger ist.
Sobald wir eine Stellungsnahme von der RSG haben, werden wir über den Ausgang
dieser Angelegenheit berichten.

Stauni
  
2009-03-11
      

Gagenfinanzierung bei EVN

  

Energieversorger EVN im Aufwind     

Wie schön  dass es noch Betriebe gibt, die von der weltweiten Wirtschaftskrise nicht
betroffen sind. Die EVN ist einer dieser Betriebe, die einen Umsatz von etwa 2,2
Milliarden Euro erwirtschaften konnten.
51%  dieses Betriebes, der rund 9.500 Mitarbeiter beschäftigt,  befindet sich im Besitz
des Landes Niederösterreich.   
   
 Zentrale der Energiemacht, hier wird richtig Geld gemacht 
     
Dem Wirtschaftsbericht der EVN von 2006/07 ist zu entnehmen, dass das Unternehmen zu-
letzt ein Umsatzplus von 7,8 % und einen Gewinn in der Höhe von 227 Millionen Euro einfahren
konnte. Auch die Beteiligungen in Südosteuropa laufen gut und so sind fast alle glücklich und
zufrieden. 
   

Nicht alle sind glücklich      

Die Betonung liegt auf „fast alle“, den wären da nicht die finanziellen Zuwendungen an die
aktiven Vorstände in der Höhe von rund einer Million Euro, sowie weitere 1,2 Millionen an
ehemalige Vorstände und deren Familien.
     
Der ÖVP-nahe  Chef der EVN bekommt davon alleine ein jährliches Grundgehalt von 550.000,-
Euro zuzüglich Gewinnbeteiligung in der Höhe von etwa 200.000,- Euro, was einen Jahresver-
dienst von rund 750.000,- Euro ergibt. 
    

Kräftige Preiserhöhungen      

Derartige Gehälter müssen natürlich auch finanziert werden und so kam man an einer kräftigen
Tariferhöhung nicht  vorbei.
    
Den Medien gegenüber bezifferte man die Erhöhung des Gaspreises mit maximal 28%. Rechnet
man aber die tatsächliche Steigerung , anhand der, von der EVN ausgeschickten Broschüre nach,
kommt man auf Verbrauchspreiserhöhungen von bis zu 37,5 %.
    
Ein ähnlich gelagertes Verhältnis ergibt sich auch beim Strompreis, wo die kolportierten 10 % tat-
sächlich 12,6 % sind.
(Zahlen aus Presseaussendung FPÖ-NÖ entnommen)     
Erstaunlich ist, dass diese Preiserhöhung gerade zu einem Zeitpunkt eintrat, in der Energie am
Weltmarkt, so billig wie schon lange nicht mehr einzukaufen war. 
    
Da die EVN den Wiener Energieversorgern aber um nichts nachstehen wollten, räumte auch
sie den Kunden die Möglichkeit eines Widerspruches ein, der allerdings auch mit einer Beendigung
des Liefervertrages sanktioniert wurde. 
    

Wer bezahlt die Zeche ?       

Es ist der „Otto Normalbürger“, die fleißig arbeitende Schicht unseres Landes. Es sind Mindest-
pensionisten und sozial schwache Menschen, denen man einen lachhaften „Heizkostenzu-
schuss“ gewährt, um zu zeigen wie „sozial“ man ist. 
     
Also fassen wir zusammen, da gibt es enorme Gewinne, traumhafte Gagen und im gleichem
Atemzug eine kräftige Preiserhöhung.
    
Obwohl das Land Niederösterreich mit 51% Mehrheitseigentümer ist, findet sich kein
Volksvertreter, der diesen Irrwitz Einhalt gebietet. 
   

Was macht der Landesvater ?      

Wie hat der Landeshauptmann Dr. Pröll, als gewählter Mandatar und Vertreter des nieder-
österreichischen Volkes darauf reagiert ?
     
Ausser das er sich bei jeder ihm bietenden Gelegenheit, mit alten Leuten, kleinen Kindern
und herzigen Viecherln ablichten lässt, um von irgendwelchen Lettern freundlich herab zu
lächeln, machte gar nichts.
   
 
Gibt sich sehr volksnah der Landesvater, solange es nichts kostet !
  
Dabei hätte er als Vertreter des niederösterreichischen Volkes die Pflicht und als Vertreter
des Mehrheitseigentümer die Möglichkeit, dem ganzen einen Riegel vorzuschieben. 
   
Stauni 
  
2009-03-10
    

Chello lernt es nie

 

Reklamationen ohne Ende   

Beschwerden über UPC-Telekabel gibt es unendlich. Vom schlechten Service begonnen
bis hin zu inkompetenten Mitarbeitern.
Auch wir haben schon einmal ein „persönliches Erlebnis“  mit UPC Telekabel gehabt und
den Beitrag „Troublemaker UPC“ im Dezember 2008 verfasst.
Obwohl UPC Telekabel, speziell im Bereich Internet, erhebliche Marktanteile an mobile
Internetanbieter verloren hat, fährt man dort den monopolistischen Kurs weiter.
Man lebt offensichtlich in der „guten alten Zeit“, wo von einer Konkurrenz weit und
breit nichts zu sehen war.

Neue Story

Heute ist uns wieder eine erstaunliche Episode über den Gemeindebetrieb zugetragen
worden.
Herr Gruber war seit über zehn Jahre Kunde bei UPC Telekabel. Als er mit dem
Internet begonnen hatte, gab es keine Alternative.
Permanente Preiserhöhungen, ewige Wartezeiten am Telefon, wo sich dann meist
ein unwissender Callcentermitarbeiter meldete und immer öfters auftretende Netz-
ausfälle, bewegten ihn dazu seine beiden Verträge zu kündigen und mobil zu surfen.
 
  Kabelloses Internet
Gute Alternative zu monopolistischen Kabelanbietern
 

Kündigungen offensichtlich schon gewöhnt

   
Bei UPC Telekabel nahm man die Kündigung zur Kenntnis und wollte nicht einmal
wissen, warum diese erfolgt war. Normalerweise bemüht sich ein Unternehmen
seine Kunden zu halten. Offensichtlich spielt dies bei UPC keine Rolle, dafür
forderte man Herrn Gruber schriftlich auf, seine beiden Modems fristgerecht zurück
zu geben, ansonsten man extra Spesen verrechnen müsse.
Also pilgerte er heute in den Telekabel-Shop in Wien 10., Favoritenstrasse 80, um
seine beiden Modems, innerhalb der Frist zu retournieren. für die er seinerzeit
140,- Euro ( 70.- pro Stück) Kaution bezahlt hatte,
Dort wandte er sich an den „Schalter 3“ wo eine junge schwarzhaarige Dame um die
20 Jahre, die beide Modems in Empfang nahm und eine Übernahmebestätigung
ausstellte. Herr Gruber wollte nun seine 140,- Euro retour, da er seine Verpflichtung
erfüllt hatte.

Probleme bei Kautionsrückerstattung

     
„Nein Geld gäbe es erst in 4-6 Wochen auf dem Postweg“, meinte die Telekabelmit-
arbeiterin.
Auf die Frage warum, bekam er die Antwort, dass man in diesem Shop keinen Bargeld-
verkehr und daher keine Kassa habe.
Weiters erklärte die junge Frau wörtlich: „Die lange Wartezeit ergebe sich daraus, dass
man in der zuständigen Abteilung zu wenig Mitarbeiter habe“.   
  

   So schnello ist nur Chello

Nur nicht bei der Kautionsrückerstattung

 

Doch eine Kassa

   
Wir haben uns mit einem kleinem Trick erkundigt, ob in diesem Shop tatsächlich
kein Bargeldverkehr über die Bühne geht. Wir gaben vor, eine offene Rechnung
zu haben und würden diese gerne bar einbezahlen.
Und siehe da, auf einmal gab es eine Kassa, in diese unsere Bareinzahlung ge-
flossen wäre.
   
Was die personelle Unterbesetzung der Abteilung für die Retourerstattung von
Kautionen betrifft, können wir UPC Telekabel nur raten, den Personalstand zu
erhöhen, den dies wird dringend notwendig sein, wenn man mit Kunden weiter so
verfährt.
   
Stauni
   
2009-03-09 

No money, no energy

 

Kein Geld für Energie   

Ob ein Wiener kein Geld hat oder nicht, erkennt man daran, wie oft er bei den
Strom- und Gaswerken im Foyer im Kundenzentrum Spitalgasse sitzt.
Vier Inseln mit Beratern sind in der Wienstrom in der Spitalgasse. Im Jahr
kommen 100.000 Wiener zu Gesprächen.
 
Auslastung für Beratung gering
   

Beratungsdienste sehr gering gefragt   

Nur 20 Prozent lassen sich zur Abmeldung oder Ummeldung beraten. Der Rest
ist pleite. Diese Leute können nicht mehr zahlen und wünschen Stundung oder Wieder-
aufsperren des Stroms.
   
Was im Sommer weniger ausmacht, wo keine Heizung nötig ist, ist im Winter fatal.
Offizielle Zahlen, wie viele Haushalte aktuell ohne Storm und Gas sind, gibt es nicht,
so der Pressesprecher der Wien Strom.
   
Die Zahlen, die offiziell sind: Im Monat werden 4.000 Ratenvereinbarungen abgeschlossen.
Das macht 48.000 Betroffene  im Jahr.
   

Wer sind die Betroffenen ?    

Betroffen sind meist Kleinhaushalte, die im Alltag untergehen. Vielfach ist die Situation
selbst erzeugt und einfach zu umschreiben: Zerrüttete Familienverhältnisse, viele Kinder,
Arbeitslosigkeit, kein Mann im Haushalt, wenig Lohn.
 
   Ohne Geld steht der Stromzähler still
 
Vielfach ist die Situation klarerweise selbst herbeigeführt. Daraus macht auch Wienstrom
keinen Hehl, daher hält sich das Mitleid in Grenzen. Doch man berücksichtigt die soziale
Situation und sagt: “ Wenn der erste Zahlschein mit der Ratenzahlung bezahlt wird, wird
nicht abgedreht!“
   

Wiedereinschaltung ist teuer   

Die Wienstrom hat einen gewissen Spielraum und kann drei bis vier Monatsraten
für Rückstände zinsenfrei anbieten. Zusätzlich kommt eine Bearbeitungsgebühr
von acht Euro dazu. Teuer wird es, wenn der Strom einmal weg ist. Dann müssen alle
Rechnung beglichen sein – plus 70 Euro Wiederaufschaltgebühr.
    
Besonders miese Kunden bekommen ihren Strom erst wieder gegen Hinterlegung einer
Kaution von drei Monatsbeiträgen, die verzinst angelegt werden und, wird wieder regel-
mäßig bezahlt, in der Jahresabrechnung gutgeschrieben werden.
Bis zum tatsächlichen Abdrehen des Stromes vergehen aber mindestens zehn Wochen.
  

Bei Preiserhöhung eigene Strategie   

Bei Strom- und Gaspreiserhöhnungen hat Wien-Energie eine eigene
Taktik. Da ist erst im vorigen Spätherbst, zigtausenden Kunden ein Schreiben
vom Energieversorger ins Haus geflattert, indem eine saftige Kostenerhöhung
angekündigt wurde.
   
Fairerweise wurde eine Widerspruchsmöglichkeit angeboten, die allerdings
im gleichen Atemzug mit der Sanktion einer Vertragskündigung  „belohnt“
wurde.
    
Dafür hat sich Wien Energie aber noch im Schlußsatz ihres Schreibens als
fairer und zuverlässiger Partner bezeichnet.
   
Stauni
   
2009-03-09
  

Kinderporno

 

Perverse in allen sozialen Schichten   

In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
   
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet,
Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
    

Justiz verschärft bestehende Gesetze   

Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
     
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der
Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht
und Graulicht“ schreibt:
    
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt.
Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von
Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004
wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst.
Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno-
graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“
(Zitat Ende)
Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
   
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden.
Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere
Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs-
antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda,
Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009,
wenn das Plenum des Parlaments tagt.
    
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht
sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver-
ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
   

Problem anonyme Webseiten   

Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
   
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
    
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie
sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist.
Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ?
Die technischen  Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
   

Gesetzloser Raum Internet ?    

Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie.
    
Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto
„Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
    
Stauni
  
2009-03-08 
    

E-Card Lösung aus Absurdistan

 

Datenschutzrat und andere Experten  

Bei seiner heutigen Sitzung im Bundeskanzleramt, diskutierte der Datenschutzrat über
Möglichkeiten, wie der Missbrauch bei Verwendung der E-Card vermieden werden könne.
Am Vortag wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen, den Gesund-
heitsminister zu ersuchen, eine effektive Identitätskontrolle einzuführen.
  

Heikle Thematik   

Mit der Thematik befasste sich der Datenschutzrat, unter Beiziehung von Experten des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
 
Dabei wurden folgende erstaunliche Erwägungen in Betracht gezogen.
  
1.)  Ausweitung der Identitätskontrolle auf Ambulanzen und Spitäler.
2.)  Ausstattung der E-Card mit Fingerabdruck (Fingerprint), allerdings ohne zentrale
       Speicherung.
3.)  Ausbau der E-Card zur Bürgerkarte mit Foto.
(Quelle APA OTS)
  
Viele E-Cards erfordern viele Experten
 
Man fordert weiters eine politischen Einscheidung des Nationalrates und werde sich dann
neuerlich damit befassen.
  
Zur Ausweitung der Identitätskontrollen auf Ambulanzen und Spitäler  gibt es nichts zu sagen,
soferne sie nicht mit Punkt  2 oder 3 verbunden sind.
    

Schilda gibt es wirklich  

Der Punkt 2 ist wohl der erstaunlichste Vorschlag. Da werden doch tatsächlich Fingerab-
drücke auf der E-Card gefordert, die allerdings zentral nicht gespeichert werden sollen.
In der Praxis müsste nun „Jedermann(frau)“ zu seinem Sozialversicherungsträger pilgern
und dort seinen Fingerprint auf die E-Card produzieren lassen, der dann ausser auf dieser,
nirgendwo abgespeichert ist.
   
Sollte dieser Vorschlag ernst gemeint sein, so kann man ihn nur mit einem Schildbürger-
streich vergleichen. Beim jeden Arztbesuch müsste man dann logischer Weise vor Ort,
einen neuerlichen Fingerabdruck bei der Sprechstundenhilfe abgeben, den nur so ist ein
Vergleich möglich, ob man tatsächlich der Karteninhaber ist.
  

Neuer Ausweis    

Der Punkt 3 ist ebenfalls so absurd wie kostenintensiv. Jeder Mensch besitzt ohnehin min-
destens einen amtlichen Lichbildausweis. Warum sollte man noch zusätzlich einen
„ Krankenscheinausweis“  einführen ?
Wer soll die Kosten dafür übernehmen und wer verdient daran ?
   
Es gibt eine Lösung dieses ganzen Problems zum Nulltarif. Soferne ein Patient dem Arzt
nicht persönlich bekannt ist, legt man zur E-Card einen amtlichen Lichtbildausweis bei der
Sprechstundenhilfe vor.
   
Diese Lösung haben die „Experten“ wohl nicht erkannt oder wollten sie nicht erkennen.
Frei nach dem Motto „Warum einfach, wenn es umständlich auch geht“.
Bezeichnender Weise wurden auch Experten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-
träger, in diese Sitzung mit einbezogen.
   
Sollten diese der gleichen Meinung wie Mitglieder des Datenschutzrates gewesen sein,
ist es nun nachvollziehbar warum unsere Krankenkassen im Minus sind.
   
Stauni
    
2009-03-06 
  

GRATISINSERAT


Werte Leserin, werter Leser !

 

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, auf unserer

Webseite kostenlos zu inserieren.

Wir sind damit Leserwünschen nachgekommen und freuen

uns,  dieses Gratis-Service für Privatpersonen anzubieten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion von Erstaunlich

 

Manche sind gleicher

  

Irrtum    

Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklage
erhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf  welche  Art und Weise  der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
   

Kein Interesse am öffentlichen Interesse      

Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.
Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
   

Der Ankläger und die Strafprozessordnung      

Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren und
um deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit  unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
    

Schlechte Wahlwerbung ?    

Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus das
Blitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen.
     
Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt.
  
Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht 
   
Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte.
     
Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“
österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen
Spitzenpolitiker  Dieter Althaus.
     
Stauni
  
2009-03-05
  

Geschäft mit dem Tierleid

  

Touristenattraktion     

Wer kennt sie nicht, die Zoos in aller Welt, die in jedem Touristenprospekt als
„kulturelles Highlight“ jeder Stadt angepriesen werden.
Wird ein neuer Zoo oder eine neue „Abteilung“ eines Zoos eröffnet, findet das unter
größtem „Tra-Tra“ mit Blaskapelle statt. Kommunalpolitiker aller Fraktionen ereifern
sich, wer als Erster das Band „in die neue Gefangenschaft“ durchschneiden darf. 

Lebenslang eingesperrt, aber warum ? ? ?  

Autoabgase pur für Wildtiere   

Zoos gibt es in allen Größen und Spielarten, vom klassischen Tiergarten mit Käfigen und
sogenannten „Freigehegen“ bishin zu Safariparks, wo man dann zwischen Tieren hindurch-
fahren kann, die von Natur aus gar nicht wissen was ein Auto ist, aber dafür die gestei-
gerten Abgase einatmen dürfen.
      
Um die Einnahmen der Zoos zu steigern gibt es dann die „beliebten Shows“. Da müssen
dann die ohnehin verstörten Tiere oft dieselben abnormalen Kunststücke vollführen wie ihre
leidgeprüften Artgenossen im Zirkus.
    
 
Würde das ein Elefant in der Wildnis auch machen ? ? ?

Weiterbildung ?    

Die Betreiber von Zoos geben vor, die Menschen weiterzubilden und die Arten zu schützen.
Bei den dürftigen Informationen auf den Hinweisschildern, dürfte das wohl kaum der Fall
sein.
Unter Artenschutz verstehen wir auch, daß ein Tier artgerecht leben kann. Ob das für die
meisten Tiere, die in der Natur unendliche Weiten gewöhnt sind zutrifft, möge dahinge-
stellt bleiben.
   
 Unendliche Weiten sehen anders aus
       
Man sieht es auch am Verhalten der Tiere, wenn z.b. Elefanten mit völlig stumpfen Blick,
grundlos ihren Kopf endlos hin- und herschwingen, oder an den Raubkatzen die ständig
von einem zum anderen Ende ihres Gefängnisses, der Wand entlang hin – und herlaufen.
    
Haben Sie schon einmal in einem Dokumentar-Tierfilm einen Löwen gesehen, der ständig
zwischen zwei Bäumen hin- und herläuft ?
Wir könnten hier endlos lang weiter Beispiele, über die durch Zoo-Psychose gezeichneten
Tiere, anführen.
   

Natürliche Triebe abgestumpft   

Auch „müssen“ immer öfter künstliche Befruchtungen durchgeführt werden, da bei den
meisten Tieren der Fortpflanzungstrieb durch die Gefangenschaft abhanden gekommen ist.
Also wenn das artgerechte Tierhaltung ist möchten wir gar nicht wissen, wie eine nicht
artgerechte Tierhaltung aussieht.   
Vielleicht verstehen die Zoobetreiber, den russischen Tanzbären am Nasenring, darunter.
             
 Orientierung am schlechten Beispiel   

In der  „guten“  alten Zeit   

Könnte man eventuell Verständnis dafür aufbringen, dass in vergangenen Zeiten keine tech-
nische Möglichkeit vorhanden war, um einem Kind zu zeigen wie ein lebensechter Löwe aus
-sieht, ist dies in der heutigen Zeit völlig anders.
     
Multimedia in 3D-Technik und Internet-Zeitalter lassen den Dschungel samt Tierwelt
direkt ins Wohnzimmer kommen.  Zoos sind nicht mehr zeitgerecht, waren schon immer
Tierquälerei und diese ist auf Grund des heutigen technischen Standes, in keiner Weise
mehr zu rechtfertigen.
    
Stauni
 
2009-03-04
  

Der Krampf mit dem Kampf

 

Überraschende Festnahme

Alfons Mensdorff-Pouilly, Waffenlobbyist und Ehemann der Ex-Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat, wurde am Freitag den 28.02.09 in seiner Heimatgemeinde Luising
(Bezirk Güssing) festgenommen und nach Wien ins Landesgericht überstellt.
Laut Staatsanwaltschaft Wien besteht der Verdacht der Geldwäsche und Verdunkelungs-
gefahr. Es geht um angebliche untitulierte Zahlungen des britischen Waffenkonzerns BAE
an Mensdorff-Pouilly.

Anschuldigungen zurück gewiesen

Ermittlungen bezüglich der Beschaffung von Kampfflugzeugen durch die Tschechische
Republik im Jahr 2004 als auch den österreichischen Ankauf der Eurofighter ließen den
Verdacht aufkommen, dass Mensdorff-Pouilly als Berater des an der Eurofighter GmbH
beteiligen Rüstungskonzerns BAE in angebliche Schmiergeldzahlungen bei nationalen
und internationalen Beschaffungsvorgängen für militärisches Gerät involviert gewesen sei.
Mensdorff-Pouilly und sein Anwalt hatten diese Vorwürfe stets als falsch und haltlos 
zurückgewiesen.
  

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

  
Wie weiters bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien auch wegen des
Verdachts der falschen Zeugenaussage, gegen Mensdorff-Pouilly.
Grund dafür war der Verdacht, Alfons Mensdorff-Pouilly habe im parlamentarischen
Eurofighter-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt.
Für Alfons Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.

Ehe mit Politikerin

Die Beantwortung der Frage, ob die Ehe mit einer Spitzenpolitikerin dem Herrn
Mensdorff-Pouilly für seine Geschäfte nützlich gewesen ist, überlassen wir dem
geneigten Leser selbst.

Waffenhändler und Vermittler

Fakt  ist  jedoch, dass sich Regierungen aller Herren Länder für den Ankauf von Kriegs-
gerät, im kleineren oder größeren Ausmaß, Waffenhändler oder Vermittler bedienen, mit
denen sie offiziell meist nichts zu tun haben wollen.
Aus deren Sicht irgendwie verständlich, den wer will schon mit dem Einkauf von
Dingen in Verbindung gebracht werden, mit denen Kriege geführt und Menschen
getötet werden.

Was ist passiert ?

In der Regel bleiben diese Händler oder Vermittler weitgehend unbehelligt. Also taucht
hier die „Gretchenfrage“ auf, wem ist Mensdorf-Pouilly so kräftig auf die Zehen ge-
stiegen, dass er in behördliche Ermittlungen geriet, die sogar zu seiner Festnahme
führten.
Stauni
 
2009-03-01 
   

Internet-Terror

Werte Leserin, werter Leser

Wir hätten Ihnen gerne zum gestrigen Beitrag „Kriminelle Internetauswüchse“ , Fotos
und Daten vom Verantwortlichen Gottfried D., des besagten staatsfeindlichen Forums,
zur Ansicht gestellt.
Wie in unserer Blattlinie festgehalten ist, berichten wir auch über erstaunliche
Personen. Obwohl ihn wahrscheinlich, ausser seiner Hardcore-Schreiber-Gemeinde
niemand kennt und vermutlich auch sonst keiner auf seine Bekanntschaft Wert legt,
ist Gottfried D. für uns eine „erstaunliche“ Person, allerdings im negativen Sinne.

Wir halten uns an das Gesetz

Nach einem Gespräch mit unserem Anwalt, haben wir von der Veröffentlichung
von Daten und Bildern Abstand genommen. Es wäre ein medienrechtlicher Verstoß
gewesen und wir wollen uns nicht ausserhalb des gesetzlichen Rahmen bewegen.
Wir wollen uns nicht auf die gleiche Stufe wie „Genderwahn“ setzen.
Es ist jedoch äußerst erstaunlich, daß ein Mann, nur weil er sich in der Anonymität
bewegt, so lange schon ein derartiges Forum betreiben kann.
Aber wie bereits gestern erwähnt, ermitteln die Behörden bereits.

Zivil- oder Strafrecht ?

Von zivilrechtlichen Klagen dürften die Betroffenen Abstand genommen haben, um
nicht in das Motto „ausser Spesen nichts gewesen“ zu fallen.
Gottfried D. Ist mittellos und dies dürfte ihn noch zusätzlich inspirieren, Leute am
laufenden Band zu beleidigen oder beleidigen zu lassen.
Mit einer strafrechtlichen Verurteilung könnte sich das Blatt aber für ihn wenden.
Zumindestens müßte er aus seiner viel geschätzten Anonymität heraustreten und
das behagt ihm sicher nicht.

Ausreichende Tatbestände

Nun, Gründe gäbe es genug. Einige Minuten Durchsicht des kriminellen Forums
würden ausreichen, quer durch das Strafgesetzbuch, Anzeigen zu erstatten.
Wir sind nicht sehr klagefreudig, aber unser Anwalt hat uns dazu geraten, Straf-
anzeige gegen Gottfried D., betreffend der strafbaren Handlungen gegen unseren
Chefredakteur, zu erstatten.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Gottfried D. Mit Ignoranz zu belegen um seine
Euphorie zu bremsen, oder ihn anzuzeigen um ihn aus der Anonymität zu locken.
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung, hätten wir die rechtliche Möglichkeit Fotos
und Daten zu veröffentlichen.
Aber wie bereits Eingangs erwähnt, wem interessiert schon ein Gottfried D.
Welche der beiden Möglichkeit für uns in Betracht kommt, werden wir uns
überlegen.
Stauni
  
2009-02-28
  

Kriminelle Internetauswüchse

Wir bedauern das wir gestern keinen Beitrag gebracht haben, aber umfangreiche
Recherchen haben uns leider davon abgehalten, dafür wird Sie aber der Heutige
umso mehr interessieren. Er zeugt davon, welche Auswüchse es im Internet
geben kann.

Zur Vorgeschichte

Bei Internetrecherchen sind wir auf das Forum „Genderwahn“ gestossen.
In diesem Forum wird in übelster Weise über den Rechtsstaat Österreich hergezogen.
Richter, Staatsanwälte, Justiz- und Polizeibeamte werden in übelster Weise beschimpft
und verunglimpft. Vielen Textpassagen enthalten Fäkalausdrücke, Kraftausdrücke und
Verbalaussagen die sonst nur in Hardcore Pornofilme zu hören sind.
Auch Politiker kommen darin nicht zu kurz und werden mit den gleichen Ausdrücken
bedacht.

Schlechte Internetkultur

Im Beitrag „Vom Nobody zum Mythos“ am 10.02 2009, haben wir das
Forum „Genderwahn“ als Beispiel schlechter Internetkultur erwähnt.
Daraufhin war dort der Teufel los und wir haben in diesem Forum fairerweise
Stellung bezogen. Die Antworten waren dem Stil dieses Forums entsprechend
und wir haben daraufhin den Beitrag „Genderwahn(sinn) am 11.02.2009 verfasst.
    
Für uns war das Thema damit erledigt. Bei Genderwahn offensichtlich aber nicht.
Es wurde in übler Weise über unseren Webmaster und Chefredakteur Erich Reder
hergezogen. Man dichtete ihm an, er sei ein Rotlichtboß, stellte angebliche Zitate
von Websites ins Forum und verwies auf Links im Internet.
    
Wir haben keinen einzigen glaubhaften, seriösen Hinweis gefunden, der die Behaupt-
ungen von „Genderwahn“ bestätigt.
Bis auf ein anonymes Sexforum, wo er von einem ebenfalls anonymen Poster als
Peepshowchef genannt wird. Na, mit dem kann man leben.

Zur Person Erich Reder

Herr Reder hält Firmenbeteiligungen an einer Gesellschaft, die Gastronomiebetriebe
betreibt, sich mit Immobilienvermietungen beschäftigt und unter anderem auch
im Peepshowgeschäft tätig ist.
Alle diese Betriebe sind behördlich genehmigt und daher legal. Es werden auch
dementsprechende Summen an Abgaben an den Staat abgeführt.
Offensichtlich versucht man bei „Genderwahn“ in Ermangelung vernünftiger Argumente,
seine Firmenbeteiligungen als kriminell oder unmoralisch hinzustellen.
Dem sei entgegnet, daß sich auch in Häusern die der Kirche gehören, Bordelle befinden.
    
Niemand, ausser vielleicht bei „Genderwahn“, käme auf die Idee, deswegen den Klerus
zu kriminalisieren oder den Papst als Rotlichtboss hinzustellen.
Nebenbei sei erwähnt, daß eine derartige Firmenbeteiligung wesentlich klüger war, als
in Aktien zu investieren, was durch die jetztige Wirtschaftskrise auch bewiesen wird.

Kein Ende der Beflegelungen

Im Seltsam-Forum „Genderwahn“, nahmen die Beflegelungen und Unterstellungen
kein Ende. Anfangs dachten wir, irgendwann wird denen fad werden und sie werden
wieder zur ihrer Tagesordnung der „Rechtsstaatsbeschimpfung“ zurückkehren.
Falsch gedacht , irgendjemand hatte dort unendlich viel Zeit und postete unter ver-
schiedensten Nicknames fröhlich drauf los. Offensichtlich hat der Mann eine ge-
spaltene Persönlichkeit, sonst hätte er sich seine Fragen nicht selber beantworten
müssen. Allerdings war er am Schreibstil, den er nicht sorgfältig veränderte,
leicht zu entlarven.
Nach über zwei Wochen Dauerbeschuss, hatte unser Chefredakteur, der sonst ein
sehr geduldiger Mensch ist, genug.
Wir wollten wissen, wer hinter diesen ganzen Schwachsinn eingentlich steckt und
begannen zu recherchieren.
Dabei kam erstaunliches zu Tage. Wir haben mit einigen „gemäßigten“ Mitgliedern
aus diesem Forum gesprochen.
Diese verurteilten ebenfalls die Gangart dieser Hardcore-Schreiber, sind aber machtlos.
Ein Grundsatz in diesem Forum ist es, kein Mitglied verlässt das Forum ohne nach-
haltige Sanktionen und niemand kritisiert dieses Forum ungestraft.
Offensichtlich eine straff geführte Organisation, im Stil einer amerikanischen Strassen-
gang.

Wer sind die Obermacher ?

Das hat uns natürlich sehr neugerig gemacht und wir begannen die Suche nach dem
„Bossen“ von Genderwahn. Kein leichtes Unterfangen wenn man bedenkt, daß es
ausser einem Fantasie-Impressum auch keinen offiziellen Verantwortlichen gibt.
Aber wir dürften uns nicht „Erstaunlich“ nennen, wenn dies für uns eine unüber-
brückbare Hürde gewesen wäre.
Mit etlichen Telefonaten und etwas Glück, konnten wir einen der  mutmaßlichen
„Verantwortlichen“ dieses Forums ausmachen.
Fürchtet sich vor Veröffentlichung.
Hat unendlich viel Zeit, Herwig B.., der Admin und Mod
Es ist der 55-jährige Frühpensionist Herwig B.. 
Er wird im Forum unter einem seiner Nickname „Andreas“ , als Administrator und
Moderator angeführt ist und  daher kommen wir zu dem Schluß, das auch er für den
Inhalt des Forums mitverantwortlich ist.
Aus den uns vorliegenden Schriftstücken, sowie Zeugenaussagen ist unser Schluß
eindeutig nachvollziehbar.
   
Doch er sitzt lieber in seiner Wohnung im 16.  Wiener Gemeindebezirk, täglich vor
seinem Computer und lässt via Internet seine geistigen Ergüsse auf die Menschheit los,
als seiner Verantwortung im Forum nachzukommen.
Er legt auf auf Anonymität (aus verständlichen Gründen) sehr viel Wert, spielt den Ahnungs-
losen wenn er auf seine Verantwortung angesprochen wird, schreckt aber nicht davor 
zurück unbescholtene Personen als „kriminell“ zu bezeichnen.
Auch wirft er Personen bereits abgetane strafbare Handlungen vor, wenn diese nicht so
spuren wie er will. Der Mann sollte sich vielleicht einmal ins StGB einlesen.
    
Erstaunlich ist nur, daß gerade jener Mann, der den Rechsstaat und das System auf
das Übelste beschimpfen lässt, sich es in diesem System gemütlich gemacht hat und sich
auch von diesem aushalten lässt.

Der Anruf

Nachdem wir auch die Telefonnummer von B. ausfindig gemacht hatten, rief
unser Chefredakteur bei ihm an, weil er wissen wollte was das Ganze soll und forderte
B. auch auf, diese Schreiberei über seine Person einzustellen.
     
Dieses Gespräch wurde über eine Freisprechanlage, im Beisein von Zeugen geführt.
Die Antwort vom Herwig B. fiel genauso aus, wie sein Geschreibsel. Er wurde laut und
beleidigend und hielt nachdrücklich fest, daß er nichts aus dem Forum entfernen werde.
Daraufhin beendete unser Chefredakteur das Gespräch.

B. entarnt sich selbst

Wir hatten den Hinweis bekommen, daß B. auch unter dem Nickname „ANDREAS“
schreibt.
Und dieser „ANDREAS“ schreibt am selben Abend im Genderwahn-Forum, daß er
Reder wegen gefährlicher Drohung, bei der Polizei angezeigt hat.
Reder hat ausschließlich mit B. gesprochen und damit ist es amtlich, daß  B. und
ANDREAS ein und die selbe Person sind. Damit wurden uns weitere Recherchen
erspart.

Gefährliche Drohung ?

Wir haben uns das ganze Geschreibsel auch ausgedruckt, sodaß man es später nicht
in Abrede stellen kann. Da unser Chefredakteur, B.  in keinster Weise bedroht hat,
sieht er die ganze Sache gelassen und wird selbstverständlich einer Ladung der Polizei
Folge leisten. Das ist bei Genderwahn nicht so, aber dazu später.
Dafür gibt sich B.  aber sehr klagefreudig. Wenn es um seine Person eng wird, setzt
er sofort Fristen und droht mit Klagen. Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern
und sehen etwaigen Klagen mit Gelassenheit entgegen.
Erstaunlich ist aber, daß gerade B. , der so auf den Rechtsstaat pfeift und akzeptiert, daß
dieser auf das Übelste beschimpft wird, sofort die Hilfe dieses Rechtsstaates in Anspruch
nimmt, wenn er sich bedroht oder sonstig in seinen Rechten verletzt fühlt.

Behörden ermitteln bereits

Wenn man sich die Beiträge in diesem Forum durchliest wundert man sich, warum sich
der Rechtsstaat so etwas gefallen läßt. Uns wurde gesagt, daß es schwierig ist einer
derartigen Website, ohne offiziellen Verantwortlichen und im Niemandsland gehostet,
habhaft zu werden.
    
Die Mühle des Gesetzes mahlt zwar bereits, aber sie mahlt langsam.
Ladungen, an den von der Behörde ausgeforschten Verantwortlichen sind bereits erfolgt,
aber diesen werden keine Folge geleistet.

 Ladungen von Behörden werden von den Verantwortlichen einfach ignoriert

Radikale Lösung

Immer wieder werden illegale Hanffelder von der Polizei entdeckt und gnadenlos
gerodet. Diese Website ist mit so einem Hanffeld vergleichbar, es werden nämlich
laufend strafbare Handlungen gesetzt und hat sich daher in die Illegalität manövriert.
        
Statt einer Sense sollte man dort einen Hacker einsetzen dürfen und das hat mit Zensur
nichts zu tun.
Stauni
2009-02-27
   

Der Schmäh mit dem Schnee

  

Polizei ermittelt gegen Winterdienste     

Während die Polizei in Neunkirchen/NÖ gegen eine Winterdienstfirma ermittelt, die
zwar reichlich Vorauszahlungen kassierte, aber keine Schneeräumung durchführte, ist
jetzt auch ein renommiertes Wiener Schneeräumungsunternehmen in die Schlagzeilen geraten.
Laut Polizei ist ein 27-jähriger Serbe, der sich in Österreich illegal aufhält, mit einem
Streuwagen der Firma ATTENSAM in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt.
      
Der Mann überfuhr im alkoholisierten Zustand in der Prater Hauptallee einen Joger, der
noch am Unfallort verstarb.
Laut Chef der Hausbetreuungsfirma, war der Mann nicht im Betrieb tätig, sondern wurde ihm
das Fahrzeug von einem Verwandten überlassen, um die Schneeräumung durchzuführen.

Qualifiziertes Personal und kein Schnee    

Da ist es doch erstaunlich, daß man auf der Website von Attensam, sein so hoch qualifi-
ziertes Personal hervorhebt, denn dort steht wortwörtlich:
    
Dafür garantieren wir mit unserem Namen, gemeinsam mit unseren mehr als 1.500 bestens
qualifizierten Mitarbeitern.
    
Von den letzten schneefreien Wintern in Wien verwöhnt, dürften wohl einige qualifizierte
Mitarbeiter abgewandert sein und man hat vielleicht auf Grund des überraschenden
Schneefalls Leute aufgenommen, die dem Firmencredo nicht so entsprechen.
Wie ist es sonst möglich, daß ein Angestellter dieser Firma, einem völlig Unberechtigten
ein Dienstfahrzeug zur Aufgabenerfüllung übergibt ?
 
  
In den vergangenen Jahren mußte man den Schnee in Wien suchen. 

Aufklärer in eigener Sache    

Auch wenn der Chef dieses Unternehmens, der so ganz nebenbei erwähnt sehr viele Auf-
träge von der Gemeinde Wien erhält, gegenüber der „Krone Zeitung“ erklärt: “ Wir werden
den Hergang des Unfalles lückenlos aufklären“ , wird das wohl nicht sein Job sein.
      
Ja was gibt es denn schöneres, wenn man in behördliche Ermittlungen gerät, diese selbst
aufzuklären. Es wird in diesem Fall viel mehr, als nur der Unfallhergang aufzuklären sein und
das wird in den  Aufgabenbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden fallen.
    

Attensam erhält viele Gemeindeaufträge    

Wir haben die Firma etwas genauer  unter die Lupe genommen  und Recherchen angestellt.
Uns liegen Rechnungen einer Wiener Hausverwaltung vor, welche die Winterbetreuung betreffen.
Da hat doch die Firma Attensam in den letzten schneearmen bis schneefreien Wintern in der
Bundeshauptstadt, eine Preissteigerung von von knappe 22 Prozent geschafft.
Warum weiß kein Mensch, an den gestiegenen Einsätzen kann es wohl nicht gelegen sein, weil
es fast keinen Schnee gab, der zu räumen war.
     
Aber das ist noch nicht genug, wir haben uns auch Vergleichsrechnungen einer gleichwertig
renommierten Hausbetreuungsfirma besorgt und siehe da, diese sind für das gleiche Objekt
fast um die Hälfte billiger.
       
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die Firma ATTENSAM ausschließlich im Hochpreis-
segment tätig ist.
Doch im Sinne des Steuerzahlers, sollten sich die Verantwortlichen bei der
Gemeinde Wien eventuell auch andere Anbote gleichwertiger Firmen einholen.
     
Stauni
  
2009-02-24
  

Selbstverstümmelung ?

  

Modeerscheinung Piercing     

Heute wollen wir uns mit dem Thema des Piercings beschäftigen. In letzter Zeit ist es
immer stärker in Mode gekommen, sich Metallstifte in alle möglichen Körperregionen
stechen bzw. durchstechen zu lassen.
    
Während einige Leute dezente Piercings als Schmuck zur Schau tragen, gibt es Personen
deren Piercingsucht an Selbstverstümmelung grenzt.
Während sich Jugendliche früher die Haare wachsen ließen, um gegen die etablierte
Gesellschaft zu protestieren, werden heute alle möglichen Metallgegenstände „implantiert“.
     

Gesundheitliche Schäden     

Allerdings konnte man sich die Haare wieder abschneiden lassen, ohne dabei gesund-
heitliche Schäden zu riskieren, mit dem Piercings ist das nicht so einfach.
Die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung tritt bereits beim Einsetzen eines Piercings
ein. Nach dem Entfernen des Implantates bleiben oft Löcher in den betroffenen Körper-
regionen zurück.
   
  Piercing auf extreme Art    

    

Berufliche Voraussetzung 

Aus diesem Grund haben wir recherchiert, welche Voraussetzungen man für einen Beruf
benötigt um derartige medizinische Eingriffe vornehmen zu können.
Das Ergebnis war in der Tat erstaunlich. Man muß lediglich einen Wifi-Kurs besuchen und
anschließend die Prüfung ablegen. Der Kurs dauert 12 Tage zu je 9 Stunden um die nach-
folgende kompakte Materie zu erlernen.

Auszug aus dem ONLINE KURSBUCH der Wifi Salzbug    

Ausbildung zum/zur Piercer/in  Termine
 
Piercings werden immer beliebter. Jedes Piercing kann attraktiv und schön sein, voraus-
gesetzt es verheilt problemlos. Dafür sorgt die fachgerechte Arbeit des Piercers, der
über eine fundierte Ausbildung verfügen muss.
Inhalt:
Sterilisation und Desinfektion – Blutstillung – Steriles Arbeiten – Vorbereitung des
Arbeitsplatzes – Kontraindikationen – Beratungsgespräch – Behandlungsablauf – Material-
kunde – Gesetzliche Vorschriften – Abfallentsorgung – Hygiene und Desinfektionslehre –
Dermatologie – Erste Hilfe – Grundkenntnisse jugendpsychologischer Einschätzung – Arznei-
mittelkunde und Allergologie – Praktisches Arbeiten
Hinweis:
Für das praktische Arbeiten sind mindestens 3 Modelle sind mitzubringen!
Seminarleiter:
Martina S. und Gerald K.
 
   Termine & Buchung Preis   
   Sortierung:  Datum   Ort   
 
19.01.2009 bis 11.02.2009   (72700018)    2.740,00 EUR
 
Zeit:  Stundenplan
Mo-Mi 9.00-18.00
 Ort:  WIFI Salzburg, (Julius – Raab – Platz 2, 5027 Salzburg) 
     Kursplätze vergeben
 
 

Ganz wichtig die Kursgebühr   

Liest man sich das Kursangebot der Wifi durch, kann man durchaus zu dem Schluß kommen,
das Wichtigste sind die 2.740,- Euro Kursgebühr.
Wir wollen hier nicht den Beruf des Piercers schlecht reden, sondern kritisieren das
Ausbildungsangebot.
     
  Beratungsgespräch ist wohl nicht optimal verlaufen

Krankenpfleger im Nachteil   

Während ein Krankenpfleger einen mehrmonatigen medizinischen Lehrgang absolvieren muß,
um eine Person im Rollstuhl zu schieben, kann jemand der einen 12-tägigen Kurs hinter
sich hat, medizinische Eingriffe vornehmen, wie im obigen Bild dargestellt.
Niemand käme auf die Idee, sich im Spital von einem Krankenpfleger auch nur eine Spritze
setzen zu lassen.
     
Beim piercen jedoch ist die Situation völlig anders, denn es sind meistens Jugendliche,
die sich der gesundheitlichen Gefahr nicht bewußt sind und sich Metallstifte durch ihre
Körperteile stechen lassen.
      
Wie bereits gesagt, Piercer ist sicher ein ehrenwerter Beruf, jedoch eine Ausbildungszeit
von 12 Tage ist wesentlich zu gering, um eine fundierte Ausbildung zu erlangen, die zur
Vornahme eines medizinischen Eingriffs notwendig ist.
   
Stauni   
     
2009-02-23
    

Manager in der Krise

 

Managergehälter in Krisenzeiten

   
Seit Obamas Idee, die Managergehälter in den USA zu limitieren, sind auch bei uns heftige
Diskussionen zu diesem Thema entbrannt.
Es taucht immer wieder die Frage auf, ob man in Zeiten wie diesen, Führungskräften auch
unbegrenzt hohe Gehälter zahlen darf oder soll.
  

Regierung befürchtet Managerabwanderung

  
Die Regierung argumentiert, daß man in die Gehaltsstruktur von privatwirtschaftlich
geführten Betrieben nicht eingreifen könne, da sonst die Gefahr bestünde Mitarbeiter
in Führungspositionen an das Ausland zu verlieren.
  
Einerseits hat diese Argumentation etwas für sich, jedoch wenn diese „privatwirtschaftlich
geführten Betriebe“ auf Grund von unfähigen Manager Verluste schreiben und dann
noch um staatliche Hilfe betteln, ist es wahrlich nicht schade wenn diese „Manager“ ins
Ausland abwandern. Es wird ihnen niemand eine Träne nachweinen.
  

Unterschiedliche Vorschläge der Opposition

  
Die FPÖ fordert, daß Manager, die Staatshilfe beanspruchen, nicht mehr als der
Bundeskanzler verdienen dürfen.
  
Die Grünen fordern eine grundsätzliche Deckelung von Managergehältern. Manager
staatsnaher Betriebe sollen nicht mehr als 500.000,- Euro jährlich verdienen. Manager
von Banken, die Staatshilfe beanspruchen oder Kurzarbeit anordnen, deren Salär darf
285.000 Euro jährlich inklusive Prämien nicht übersteigen.
  
Auch wurden Stimmen laut die forderten, daß kein Manager mehr als der Bundespräsident
verdienen darf.
  

Spitzengehälter

  
Wir haben uns die Jahresgehälter vom Bundespräsidenten und Kanzler, sowie von einigen
Topmanager staatlicher Betriebe und von Betrieben die Hilfe vom Staat erwarten
herausgesucht.
   
Bundespräsident Heinz Fischer ………………… 319.872,- Euro
 
Bundeskanzler Werner Faymann ……………….285.600,- Euro
 
OMV Wolfgang Ruttensdorfer ………………….2.195.000,- Euro
ÖIAG Peter Michaelis …………………………………700.000,- Euro
Erste Bank Andreas Treichl …………………….4.420.000,- Euro
Telekom Austria Boris Nemsic ………………..1.422.000,- Euro
AUA Alfred Ötsch ……………………………………….523.200,- Euro
ORF Alexander Wrabetz ……………………………349.000,- Euro
    
Gegen den Gehalt von Erste-Chef Treichl, sieht  der des Bundespräsidenten fast
lachhaft aus. Solche nicht nachvollziehbare Gehälter erzürnen die Volksseele.
     
Wenn dann noch Millionenpleiten gebaut werden und sich Manager einen Bonus
genehmigen oder ein untragbarer Manager wegen Unfähigkeit, mit einer Millionen-
abfertigung in Pension geschickt wird, ist das Desaster perfekt.
  

Parteipolitische Interessen

  
Klar ist , daß dahinter auch parteipolitische Interessen stecken. Alle Parteien und
zwar ohne Ausnahme haben ein starkes Interesse daran, vorallem in Staatsbetrieben
ihre Interessen zu wahren. So werden immer öfters brave Parteisoldaten, die wenig
bis gar keine Ahnung von der Materie haben, in Positionen gesteckt mit denen sie
hoffnungslos überfordert sind. Das Ergebnis sind dann die Megapleiten mit Millionen-
verluste.
   
Es ist längst an der Zeit sich ernsthaft zu überlegen, geeignete Kanditaten für solche
Positionen zu suchen.
      
Auch die Bezahlung dieser Topmanager sollte leistungsorentiert sein. Es ist nicht
verwerflich, wenn eine Führungskraft gutes Geld verdient, allerdings sollte es mit
dem Gewinn des Betriebes im Einklang stehen.
   
Eine prozentuale Beteiligung wäre hier sicherlich eine gute Lösung. Auch sollten diese
Manager für Verluste, die sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachen, haften.
Stauni
   
2009-02-22 

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

Keine Drogenwerbung

 

 

 

Mit unserem Beitrag „Kokain, Heroin und andere Drogen“ dürften wir in ein Wespen-
nest gestochen haben.
Heute hat uns der Admin LIQUID, von dieser impressumlosen Website einen Leserbrief
geschickt, von dem wir lediglich nur die ersten Zeilen veröffentlichen.

Der Leserbrief

Dieser Artikel entbehrt sich nicht nur jeglichem Wahrheitsanspruch, er ist noch dazu
eine Verleumdung wie sie im Buche steht.
1)Minderjährige haben auf marihuana.at keinen Zutritt! Das ist eindeutig den Forums-
regeln zu entnehmen……………..
Der Autor des Artikels sollte sich schämen!

mfg
liquid
marihuana.at
cannabis.at

Neue Computergeneration

Das nennen wir eine fortschrittliche Computergeneration, die erkennen doch tat-
sächlich über die Tastatur oder Maus, wie alt der User ist.
Den Rest des Briefes veröffentlichen wir nicht, da wir der Meinung sind, daß der
Verfasser nicht ganz clean gewesen sein kann, als er diesen geschrieben hat.
Wir werden diesem Forum hier keine Plattform für Drogenwerbung bieten.
Der Admin meint auch, daß auf seiner Website alles Rechtens sei.
Na klar, darum haben sie ja auch vergessen ein Impressum anzugeben.

Admin spielt auf Drogenwebsite wichtig

Originalposting auf der Drogenwebsite von Liquid , heute um 16:55
ich hab mir mal erlaubt eine Mail an den Seitenbetreiber zu schicken indem ich die
ungeheuerlichen Anschuldigungen verurteile und ihn auffordere diesen Artikel zu
entfernen.
mMn fällt der Artikel unter Verleumdung und so habe ich das auch geschrieben.
ich warte auf eine Antwort.

Hier ist die Antwort

Eines können wir mit Sicherheit sagen, wir wurden nicht aufgefordert den Artikel zu
entfernen. Warum der Admin seine Mitglieder anlügt, können wir nur vermuten.
Vielleicht will er den Macho raushängen lassen um Eindruck zu schinden.
Lieber LIQUID, eines können wir mit Sicherheit garantieren, Sie haben uns weder
beeindruckt, noch würden wir den Artikel entfernen, selbst wenn Sie das gefordert
hätten.
Seien Sie soviel Mann oder Frau, Ihre Identität preiszugeben, dann sind auch wir
bereit über Sinn oder Unsinn von Drogen zu diskutieren.
Personen die sich feige hinter einem Nickname verstecken, akzeptieren wir nicht als
Diskussionspartner.
  
Stauni
  
2009-02-20
    

Bitterer Kaffee für Meinl ?

   

Hausdurchsuchungen bei Meinl   

Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
   
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß  Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
      
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
   
  Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
     
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.

Erstaunliche Aussagen    

Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.

Und dann war noch das:   

Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………

Werbe-Ikone K.H. Grasser  

Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“  sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
   
 Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land 
           
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.

Topmanager weis von nichts      

Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es  scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
    
Wer von nichts weiß, der hat gut  lachen
     
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen. 
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
  
Stauni
   
2009-02-19

Inhalts-Ende

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