Zwangsanstalten


Alibiaktion auf Kosten der Zwangsversicherten

Mit nachfolgendem Schreiben samt Fragebogen wurden in diesem Monat, die bei der SVA
zwangsversicherten Unternehmer(innen) beglückt.  Die Aktion nennt sich  „Urbefragung“
und ist eigentlich das Papier nicht wert auf dem es steht.  Aber der SVA dürfte das nichts
ausmachen, denn die Kosten dafür tragen ohnehin die Zwangsbeglückten.
 
Der Selbstbeweihräucherungsbrief der SVA
 
Ganz interessant ist der beigeschlossene Fragebogen, der mit einer Urbefragung ungefähr
so viel zu tun hat, wie sie selige Mutter Theresa  mit einer Pornofilmproduktion.   Die vier
Suggestivfragen – mit mehreren Antwortmöglichkeiten –  können einem selbständig denk-
enden Menschen maximal ein müdes Lächeln entlocken.
 
Interessant  ist  auch die Codierung am rechten oberen Rand des Fragebogens.   Damit ist
zumindest  sichergestellt,  dass  man  in  der  SVA  in  Kenntnis  gelangt,  von wem dieses
Pamphlet retourniert wurde.   Erstaunlich und überflüssig sind  dann nur die scheinheiligen
Fragen nach Geschlecht und Alter.
 
 
An und für sich haben die Fragen mit einer „Urbefragung“ nichts zu tun,  denn die Kernfrage
einer  solchen  hätte  lauten müssen:  „Finden Sie die SVA noch zeitgemäß oder sind Sie für
deren  Abschaffung?“    Diese  Option  ließ  man  offenbar aus gutem Grunde weg,  denn da
hätte der Multifunktionär Dr. Leitl einen gut dotierten Job weniger, wenn sich die Zwangsver-
sicherten für eine Abschaffung der SVA entscheiden würden.
 

Habenzinsen und Transparenz sind bei der SVA Fehlanzeige

Allerdings  sind  uns zwei Fragen besonders ins Auge gestochen.   Da wird doch tatsächlich
gefragt, ob man für eine Einführung von Habenzinsen sei.   Diese Frage ist aus dem Grund
sehr interessant,  da die SVA bei Zahlungsverzug horrende Verzugszinsen verrechnet.  Bei
Überzahlung und dem daraus entstehendem Guthaben – die meist durch  Fehlverrechnung
entsteht –  gab es bis dato keine Zinsen für den Zwangsversicherten. Offenbar haben diese
den Weg nur  in die Kassa der SVA gefunden.
 
Und die Fehlverrechnung bringt uns schon zur nächsten Frage die lautet:  „Mehr Transpar-
enz  bei  der  Beitragsverrechnung“.   Offenbar  scheint  man in der SVA nach Jahrzehnte
langer undurchsichtiger Beitragsvorschreibung zur Erkenntnis gelangt zu sein, dass kaum
ein Zwangsversicherter den Durchblick hatte.   Selbst  profunde Steuerberater hatten mit
der Nachvollziehbarkeit der SVA-Vorschreibungen ihre liebe Mühe und Not.
 
Da  erscheint  es doch  erstaunlich,  dass  die  SVA  plötzlich den Zwangsversicherten die
Möglichkeit eröffnen will, ihre Beitragsvorschreibungen nachvollziehen zu können.  Wäre
es nicht die verdammte Pflicht eines jeden ordentlichen Unternehmens,  seine Rechnung
oder  Vorschreibungen so zu gestalten,  dass diese für die Kunden einwandfrei nachvoll-
ziehbar sind? Wir meinen Ja, allerdings scheint das nicht für die SVA zu gelten.
 
Eine österreichische Unart ist es  „Zwangsanstalten“  verschiedener Art mit aller Kraft
künstlich am Leben zu erhalten. Uns ist auch klar warum, immerhin werden dadurch gut
dotierte Posten für Politgünstlinge geschaffen.
 
Allerdings haben diese „Zwangsanstalten“ eine Gemeinsamkeit. Mangelhafte bis gar keine
Leistungen für Geld,  dass mit nicht nachvollziehbaren Vorschreibungen zwangsweise ein-
gehoben wird.
 
*****

2012-06-21
 

VOYCER.DE


Abo-Markt im Internet

Am 5. Februar 2011 verfassten wir den Beitrag „Achtung! Abo-Falle“.   Es handelte sich um
die übliche Geschäftpraktik, per Internet Abos an die Bevölkerung zu bringen. Wir erhielten
einen virtuellen Fragebogen per nachfolgenden E-Mail.
Zirka zwei Stunden später trudelte ein neuerliches E-Mail ein, welches u.a. die Bestätigung
einer Abo-Bestellung zum Inhalt hatte.

Der Ablauf war schlüssig

Das erste Mail war von einer gewissen Frau Isabella L. mit dem Username „islok“ abgesandt
worden.  Im zweiten Mail  war dann  plötzlich der  Username der Dame mit dem Rang eines
Admins versehen. Durch diesen Umstand kamen wir zum Schluss, dass Frau L. mit der Be-
stätigung einer unserseits nicht getätigten Abo-Bestellung etwas zu tun haben musste.
Bis gestern haben wir der Angelegenheit keine besondere Bedeutung zugemessen, da Abo-
Verkäufe jeglicher  Art übers  Internet alltäglich  sind und  daher nichts  Außergewöhnliches
darstellen. Wie gesagt bis gestern, da erreichte uns nämlich ein Mail der Umfrage-Starterin
Isabella L. alias “islok”.
 

Umfragestarterin hatte keine Ahnung

Frau L. versicherte auch in ihren Kommentaren im betreffenden Beitrag glaubhaft, dass sie
von einer Abo-Einladung an jene,  die an der Umfrage teilgenommen  haben nichts wusste
und dies ihr auch mit keinem Wort mitgeteilt wurde, während sie die Umfrage erstellte.
Ferner fügte sie hinzu,  dass das  Abo-Schreiben,  sowie die Hinzufügung ihres Usernamen
ohne ihr  Wissen erfolgte.  Sie ersuchte  uns auch  um Anonymisierung  ihrer persönlichen
Daten. Diesem Ersuchen haben wir unverzüglich entsprochen und möchten hier unserem
Bedauern Ausdruck  verleihen,  dass wir  angenommen haben  sie könnte mit der Abo-Be-
stellung etwas  zu tun  haben.   Allerdings der Ablauf des  Geschehnisses ließ  uns im guten
Glauben zu dieser Annahme kommen.
Wir haben nun ein wenig weiter recherchiert und fanden auf der Webseite von voycer.de
folgenden Eintrag.
Screen: voycer.de

Wer schrieb dieses E-Mail?

Damit dürfte klar sein, dass Frau L. tatsächlich für ihre Umfragen die Dienste von „voycer.
de“ in Anspruch nimmt oder genommen hat.  Erstaunlich ist allerdings, dass L. alias „islok“ 
nicht über die Abo-Einladung informiert wurde. Noch erstaunlicher ist allerdings dieses Mail.

Behördliche Überprüfung wird angeraten

Nun darf  dreimal geraten  werden wer das  größte Interesse  daran hat,  dass Abos von
„voycer.de“ unters Volk gebracht werden.  Richtig geraten, nämlich „voycer.de“ selbst.
Allerdings bleibt es im Unklaren wer diesbezüglich ein Mail versendet, von dem der eigent-
liche Absender, im konkreten  Fall Isabella L.  alias „islok“ , keine Ahnung hatte. Möglicher-
weise kann uns  „voycer.de“  diesbezüglich Auskunft erteilen, welche wir gerne veröffent-
lichen werden. Frau L. kann nur angeraten werden, diese Angelegenheit in ihrem eigenen
Interesse behördlicherseits überprüfen zu lassen.

*****

2011-03-21

Update am 14.04.2011

Nachdem wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachkommen, informieren wir unsere
Leser(innen) von einem Schreiben der Firma „voycer.de“, welches uns von einem Vertreter
des Unternehmes gemailt wurde.  Folgender Ausschnitt aus  dem Mail betrifft die Berichter-
stattung von ERSTAUNLICH.



Damit stellt  „voycer.de“ klar,  dass es sich bei  den zugesandten  „Abos“ um einen kostenlo-
sen Dienst handelte. Damit ist die Bezeichnung „Abo-Falle“ für  „voycer.de“  nicht zutreffend.

Allerdings muß sich „voycer.de“  folgende Fragen von uns gefallen lassen.  Die Vorgangs-
weise  des Unternehmens  war sehr  ungeschickt.  In unserer hochsensiblen  Zeit schliesst
vermutlich jeder Computernutzer sofort auf ein kostenpflichtiges Abo, wenn er aufgefordert
wird eine  Abo-Bestätigung durchzuführen,  obwohl er kein Abo bestellt hat.  Auch der Aus-
druck „Abo“  war in diesem Fall sehr unglücklich gewählt.

Noch ungeschickter war es natürlich ohne Wissen der Studentin Isabella L., diese zur Ad-
min von „voycer.de“ zu machen und unter ihrem Usernamen „islok“ ein offizielles Mail an
jenen User zu versenden, der unverbindlich an einer Umfrage dieser Studentin teilnahm.

Wir hoffen  mit diesem  Update eventuelle  Missverständnisse  aus dem Weg geräumt zu
haben.

Die Redaktion

2011-04-14

 

Erstaunliche Online-Umfrage


Wie gefällt die WIENER WIRTSCHAFT?

Diese Frage stellt die Wirtschaftskammer Wien, in der jüngsten Ausgabe ihres Jubel-
blattes, welches von den zwangsverpflichteten Mitgliedern finanziert wird. Man will
hier offensichtlich einen Art „Selbstbestätigung“ erfahren, wie beliebt das Print-
medium ist.

Die Wirtschaftskammer möchte von ihren Zwangsmitgliedern unter anderem auch erfahren,
was diese von den bunten Elementen der Zeitschrift, wie Leben und Lifestyle, Pro und
Kontra, Buchtipps und dem „Wirtschaftshoroskop“ (Anm. der Red.:war in dieser Ausgabe
nicht mehr vorhanden) halten.

Zu diesem Zwecke startete die Wirtschaftskammer eine Online-Umfrage unter www.wko.at/

wien. Bis zum 13.November können die Zwangsmitglieder ihre Meinung via Internet kund-
tun.
  
Wenn man die Seite aufruft erscheint folgender Bildschirminhalt, ausgenommen des von
uns hinzugefügte Banner, den wir dem Jubelblatt entnommen haben.



Die Meinungsabgabe ist ausschliesslich nur Mitgliedern vorbehalten, so ist es zumindest
gleich Eingangs in roten Lettern vermerkt. Da auch der Herausgeber dieses Magazins

unfreiwilliges Mitglied der Wirtschaftskammer ist haben wir uns gedacht, schauen wir
mal in die Webseite hinein und geben unser Kommentar dazu ab.

Username und Kennwort

Um in den virtuellen Fragebogen zu gelangen, muss das Mitglied seinen Usernamen und
sein Kennwort angeben. Da sind wir bereits auf das erste Problem gestossen, den wir hatten
keines von den beiden geforderten Bedingungen.

Keine Registrierungsmöglichkeit

Also an dem sollte es doch nicht scheitern dachten wir uns und begannen die Suche nach
einer Registrierungsmöglichkeit, sowie es auf den billigsten Webseiten möglich ist. Wir suchten
die komplette Seite durch und stellten fest, dass keine Möglichkeit zur Registrierung vorhan-
den war.

Also probierten wir es über die Funktion: „Anmeldung mit a.sign.premium“, was immer das

auch bedeuten mag und erhielten folgendes Ergebnis.



Hotline war auch ein Flop

Nachdem wir auch hier kläglich gescheitert waren, schritten wir zu Plan „B“ und riefen die
angegebene Hotline 0800 221 223 an und dachten, dass uns dort geholfen wird. Nachdem
wir geschlagene 35(!) Minuten in der Leitung hingen und ausser der bezaubernden weib-
lichen Tonbandstimme, die uns immer wieder suggerierte das sich gleich wer melden würde,
zu keinem Erfolg kamen, gaben wir auf.

Nur kein Kommentar, ist ein guter Kommentar

Wir fassen zusammen. Die Wirtschaftskammer startet eine Online-Umfrage auf ihrer Webseite
und will von ihren Zwangsmitgliedern wissen, was diese von der Zeitschrift  „WIENER WIRT-
SCHAFT“ halten.

Dabei verabsäumen sie es aber den Usern eine Registrierung zu ermöglichen, obwohl für die

Teilnahme der Username und Kennwort zwingend vorgeschrieben ist. Diese Vorgangsweise
erinnert uns sehr an so manche „Serviceleistungen“ der Wirtschaftskammer.

Einen positiven Vorteil hat diese Methode jedoch. Wenn niemand die Möglichkeit hat ein
Kommentar abzugeben, kann auch kein Negatives dabei sein. Also, hoch lebe die „WIENER

WIRTSCHAFT“. Traurig ist nur, dass das Ganze mit den Geldern der Zwangsmitgliedern finan-
ziert wird.

Stauni

  
2009-10-29
  

Volkszählung oder KGB-Verhör

Kleine Volkszählung (Mikrozensus)

Ende Mai 2008 fand Frau M. an ihrer Wohnungstür eine Benachrichtigung vor, in der von der
„STATISTIK AUSTRIA“ in höchst amtlicher Form vorgehalten wurde, daß man nicht antreffen
konnte. Na klar, normale Menschen arbeiten ja auch unter der Woche. Weiters stand in dieser
Benachrichtigung, daß man am 03.06.08 um 12 Uhr nochmals vorsprechen werde, um die Er-
hebung für den Mikrozensus durchzuführen. Man wies noch auf die gesetzliche Verpflichtung
der Auskunftserteilung hin. Ob Frau M. zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zeit hatte, interessierte
die Herrschaften von „STATISTIK AUSTRIA“ überhaupt nicht. Trotz intensiver Bemühungen
konnte Frau M. auf der angebenen Telefonnummer niemand erreichen. Am 03.06.08 erschien
dann eine Mitarbeiterin des Institutes am Arbeitsplatz der Frau M., der zufällig im selben Haus
wie ihre Wohnung liegt und wollte während der Arbeitszeit eine längere Befragung durchführen.
Frau M. wies darauf hin, daß so etwas nicht akzeptabel sei und ersuchte um Zusendung eines
Fragebogens um diesen schriftlich beantworten zu können. So was gäbe es nicht sagte die Inter
-viewerin und begab sich auf und davon.
Drei Tage später flatterte ein Brief von „STATISTIK AUSTRIA“ ins Haus, der interessanter Weise
noch auf 30.05.08 rückdatiert war (Vielleicht hatte man dort keinen Kalender zur Hand) und in
dem der Frau M. unterstellt wurde, sie hätte bei der Mikrozensus-Erhebung die Auskunft verwei-
gert. Frau M. rief daraufhin beim Institut an und klärte die Situation auf. Und siehe da, am 16.06.
erhielt sie einen Fragebogen samt Begleitschreiben.
Und jetzt wird es interessant. Der Fragebogen besteht aus achtzehn (18) A4 Seiten, vollgestopft
mit Fragen.Sie haben auf diesen die Möglichkeit die Fragen zu beantworten, wobei es bei den Ant
-worten mehrere Möglichkeiten gibt, oder das Feld „Vw“ für verweigert anzukreuzen.
Er beginnt ganz harmlos, wie die Größe der Wohnung, wie viele Leute darin wohnen, wie hoch der
Mietzins ist, wie hoch sind die Betriebskosten, seit wann man dort wohne, Mietverhältnis, Heizung,
sanitäre Einrichtungen etc.
All diese Fragen hat Frau M. brav beantwortet, jedoch bei den folgenden Fragen, die wir anschlies-
send auszugsweise sinngemäß wiedergeben, hat sie das Feld „Vw“ für verweigert angekreuzt, da
diese ihre Intimsphäre betreffen und sie nicht bereit war, diese wildfremden Personen preiszugeben.
Außerdem hätte sie zum Teil Daten Dritter weitergeben sollen, zu deren Auskunft sie ohnehin nicht
berechtigt ist. Aber das scheint bei „STATISTIK AUSTRIA“ niemanden zu stören. Wir hätten gerne
den gesamten 18-seitigen Fragebogen eingescannt. Dies hätte aber den Artikel unübersichtlich gemacht.

Wiedergabe von erstaunlichen Fragen, die sich über sechzehn (16) A4 Seiten erstrecken:

Wo ihre Eltern geboren sind. Wann sie von wann bis wo, als was gearbeitet hat. Ob sie schon an einem Streik beteiligt
war. Ob sie schon in Karenz war. Was für berufliche Stellung sie habe. Wieviele Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte
noch arbeiten. Wie oft sie arbeite. Teilzeit oder Vollzeit und wenn Teilzeit ob sie vielleicht krank ist. Ob sie Betreuung
brauche und für wen. Wenn sie weniger als die normale Arbeitszeit gearbeitet hat warum. Ob sie einen Zweitberuf ausübe
und wenn ja, wieviel Zeit sie dort arbeitet. Ob sie mehr arbeiten wolle. Ob sie überhaupt grundsätzlich gerne arbeite.
Was sie früher garbeitet hat und warum sie dort nicht mehr arbeitet. Was für Schulbildung sie habe. An welchen Kursen
sie die letzten vier Wochen teilgenommen habe und wenn ja waren die geschäftlich oder privat. Ob sie einen Schulabschluss
habe. Ob sie Matura oder ein Hochschulstudium hat. Ob sie eine Lehre angeschlossen hat etc., etc.

Neuerliche Behelligung am Arbeitsplatz !

Was das mit einer Volkszählung zu tun hat, ist uns ein absolutes Rätsel. Da aber Frau M. kooperativ war,
legte sie dem ausgefüllten Fragebogen ein Begleitschreiben bei, wo sie „STATISTIK AUSTRIA“ er-
mächtigte bei den zuständigen Behörden, wie Magistrat, Krankenkassen oder Finanzämter, in ihre Akten
Einsicht zu nehmen. Sie schickte das gesamte Konvolut am 20.06.08an die „STATISTIK AUSTRIA“. Dort
hat es denen offensichtlich nicht so gefallen und sie schickten wieder einen Interviewer los.
Dieser fand sich am 25.06.08 am Arbeitsplatz der Frau M. ein und wollte sie erneut befragen. Frau M. wies
darauf hin, daß sie bereits die Fragen schriftlich beantwortet habe. Der Institutmitarbeiter wollte aber nicht
locker lassen und erklärte ihr, daß die Nichtbeantwortung von Fragen strafbar sei. Frau M. wandte sich nun
völlig entnervt an ihren Lebensgefährten und dem platzte der Kragen. Er rief in der zuständigen Abteilung
die Abteilungsleiterin (Name der Redak. bekannt) und fragte dort nach was man eigentlich wolle. Auf den
Fragebögen ist das Feld „Vw“ für verweigert angegeben und daher sei es völlig legitim, bei Fragen die man
nicht beantworten will, dieses Feld anzukreuzen. Auch was man mit derartigen Informationen von Frau M.
bezwecke, wollte der Lebensgefährte Herr R. wissen. Die dortige Abteilungsleiterin konnte weder auf die
Frage mit dem Feld „Vw“ und die Verwendung der Auskünfte eine vernüftige Anwort geben, sondern stot-
terte nur irgendwas von einer EU-Verordnung herum. Herr R. ließ sie aber darauf wissen, falls Frau M. sich in
dieser Angelegenheit strafbar gemacht habe, könne man ja ein Strafverfahren einleiten, man werde dies aber
bis zur letzten Instanz durchziehen.
Seitdem hat man von der „STATISTIK AUSTRIA“ nie wieder was gehört.

Wir haben diesen gesamten Schriftverkehr samt Fragebögen und sind diese penibel durchgegangen. Derartige

Fragen stehen einer Finanzbehörde oder einem Gericht zu, wenn man dort als Beschuldigter involviert ist.

Und selbst dort kann der Befragte die Auskünfte verweigern ohne dafür bestraft zu werden.

Also stellt sich für uns die Frage, mit welcher Berechtigung stellt „STATISTIK AUSTRIA“ , die weder eine

Behörde noch ein Gericht ist, derartige Fragen die unserer Meinung nach mit einer Volkszählung nichts zu

tun haben. Und als Tüpfelchen auf dem „i“ versuchen sie die Leute unter dem Hinweis einer Bestrafung

von einem Betrag bis zu Euro 2.180,-, zu einer Antwort zu bewegen.

Stauni

Inhalts-Ende

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