Zwangsanstalten


Alibiaktion auf Kosten der Zwangsversicherten

Mit nachfolgendem Schreiben samt Fragebogen wurden in diesem Monat, die bei der SVA
zwangsversicherten Unternehmer(innen) beglückt.  Die Aktion nennt sich  „Urbefragung“
und ist eigentlich das Papier nicht wert auf dem es steht.  Aber der SVA dürfte das nichts
ausmachen, denn die Kosten dafür tragen ohnehin die Zwangsbeglückten.
 
Der Selbstbeweihräucherungsbrief der SVA
 
Ganz interessant ist der beigeschlossene Fragebogen, der mit einer Urbefragung ungefähr
so viel zu tun hat, wie sie selige Mutter Theresa  mit einer Pornofilmproduktion.   Die vier
Suggestivfragen – mit mehreren Antwortmöglichkeiten –  können einem selbständig denk-
enden Menschen maximal ein müdes Lächeln entlocken.
 
Interessant  ist  auch die Codierung am rechten oberen Rand des Fragebogens.   Damit ist
zumindest  sichergestellt,  dass  man  in  der  SVA  in  Kenntnis  gelangt,  von wem dieses
Pamphlet retourniert wurde.   Erstaunlich und überflüssig sind  dann nur die scheinheiligen
Fragen nach Geschlecht und Alter.
 
 
An und für sich haben die Fragen mit einer „Urbefragung“ nichts zu tun,  denn die Kernfrage
einer  solchen  hätte  lauten müssen:  „Finden Sie die SVA noch zeitgemäß oder sind Sie für
deren  Abschaffung?“    Diese  Option  ließ  man  offenbar aus gutem Grunde weg,  denn da
hätte der Multifunktionär Dr. Leitl einen gut dotierten Job weniger, wenn sich die Zwangsver-
sicherten für eine Abschaffung der SVA entscheiden würden.
 

Habenzinsen und Transparenz sind bei der SVA Fehlanzeige

Allerdings  sind  uns zwei Fragen besonders ins Auge gestochen.   Da wird doch tatsächlich
gefragt, ob man für eine Einführung von Habenzinsen sei.   Diese Frage ist aus dem Grund
sehr interessant,  da die SVA bei Zahlungsverzug horrende Verzugszinsen verrechnet.  Bei
Überzahlung und dem daraus entstehendem Guthaben – die meist durch  Fehlverrechnung
entsteht –  gab es bis dato keine Zinsen für den Zwangsversicherten. Offenbar haben diese
den Weg nur  in die Kassa der SVA gefunden.
 
Und die Fehlverrechnung bringt uns schon zur nächsten Frage die lautet:  „Mehr Transpar-
enz  bei  der  Beitragsverrechnung“.   Offenbar  scheint  man in der SVA nach Jahrzehnte
langer undurchsichtiger Beitragsvorschreibung zur Erkenntnis gelangt zu sein, dass kaum
ein Zwangsversicherter den Durchblick hatte.   Selbst  profunde Steuerberater hatten mit
der Nachvollziehbarkeit der SVA-Vorschreibungen ihre liebe Mühe und Not.
 
Da  erscheint  es doch  erstaunlich,  dass  die  SVA  plötzlich den Zwangsversicherten die
Möglichkeit eröffnen will, ihre Beitragsvorschreibungen nachvollziehen zu können.  Wäre
es nicht die verdammte Pflicht eines jeden ordentlichen Unternehmens,  seine Rechnung
oder  Vorschreibungen so zu gestalten,  dass diese für die Kunden einwandfrei nachvoll-
ziehbar sind? Wir meinen Ja, allerdings scheint das nicht für die SVA zu gelten.
 
Eine österreichische Unart ist es  „Zwangsanstalten“  verschiedener Art mit aller Kraft
künstlich am Leben zu erhalten. Uns ist auch klar warum, immerhin werden dadurch gut
dotierte Posten für Politgünstlinge geschaffen.
 
Allerdings haben diese „Zwangsanstalten“ eine Gemeinsamkeit. Mangelhafte bis gar keine
Leistungen für Geld,  dass mit nicht nachvollziehbaren Vorschreibungen zwangsweise ein-
gehoben wird.
 
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2012-06-21