Schlauer sucht Frau
Nachfolgendes Inserat haben wir in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung entdeckt.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.02.12)
Diesen Wunsch haben vermutlich viele Männer. Aber ob das Inserat zielführend sein wird,
wagen wir zu bezweifeln. Aber wie heißt es so schön: „Probieren geht über Studieren!“
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2012-02-03
Schwunghafter Menschenhandel
Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.
Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab. Die angeworbenen Ungarinnen wurden mit brutalsten Mitteln
gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet. Dort mussten
sie voerst der Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.
Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst
als eine 19-Jährige flüchten konnte und Anzeige erstattete, wurde die Polizei in Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.
Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers
Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010, mit dem Thema „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer Peter Laskaris, der unserer Meinung nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.
Allerdings ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-
lich die Meinung, dass es in Österreich keine Zwangsprostitution gibt. Wie der Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.
Gefügigmachung durch Drohungen
Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“. Vor allem bulgarische und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt, Frauen zu Prostitution
zu zwingen.
Diese Banden operieren vorwiegend im ländlichen Raum und locken Mädchen und junge
Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen unverhohlen mitgeteilt, dass sie die Prostitution auszuüben haben. Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese Drohungen gegen die Verwandten im fernen Bulgarien oder Rumänien,
die Frauen davon ab zu flüchten und/oder polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die dann so
zwangsverpflichteten Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.
Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise. Es ist noch nicht solange her, dass ein rumänischer Zuhälter eine Prostituierte im
10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.
Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?
Uns wundert dass Laskaris, der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist, von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.
Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen. Er meinte, dass in Wien jeder ein Bordell eröffnen könne, ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen. Auf die Frage der Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines Bordells qualifiziert meinte er wörtlich: „Qualifikation ist das, was man
gerne macht.“
Dass heißt im Klartext, dass die ungarischen, bulgarischen und rumänischen Zuhälter-
banden zur Ausübung ihrer Tätigkeit qualifiziert sein müssen, denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.
Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich
Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock. Aus Insiderkreisen wird uns glaubhaft versichert, dass mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.
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2010-11-20
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Dass in Beziehungen von Lesben und Schwulen auch nicht alles eitle Wonne ist, wird
durch die heutige Konferenz zur Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen bewie-
sen.
Die einsame Kämpferin gegen Sexismus, Sandra Frauenberger (SPÖ) eröffnete heute
die Konferenz der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebens-
weisen. Die SPÖ-Stadträtin bemängelte, dass Lesben und Schwule, die Gewalt in
ihren Beziehungen erleben, die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur kaum nut-
zen.
Gewaltschutz für Gewalttäter
Höchst interessant ist die Feststellung, dass Personen welche Gewalt ausüben, eben-
falls die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur nicht in Anspruch nehmen. Dass ist
natürlich völliger Schwachsinn, denn warum sollte ein Gewalttäter einen Gewaltschutz
in Anspruch nehmen? Aber im Rathaus scheint man darüber eine eigene Ansicht zu
vertreten.
Screen: www.wien.gv.at
Eine solche Gewaltschutz-Infrastruktur wäre zum Beispiel, die Inanspruchnahme der
sofortigen Wegweisung und des Betretungsverbots durch die Polizei bei Gewalt in
Wohnungen.
Screen: www.help.gv.at
Weggewiesen wird fast immer der Mann
In 99,99 Prozent aller Fälle in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, wird der Mann
aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen und mit einem 14-tägigen Betretungsver-
bot belegt.
Wie verhält sich nun die Polizei, wenn diese zu einem Fall von häuslicher Gewalt in einer
gleichgeschlechtlichen Beziehung gerufen wird? Nach welchen Kriterien erfolgt nun eine
eventuell notwendige Wegweisung und das daraus resultierende Betretungsverbot?
Das Männlein- und Weibleinspiel
Fragen die Beamten nach der Rollenverteilung in dieser Beziehung, also wer Männlein
oder Weiblein ist, beziehungsweise spielt? Gibt es in diesen speziellen Fällen eine be-
sondere Order von obiger Stelle?
Wir wussten es nicht und haben daher im Büro der Stadträtin Sandra Frauenberger
angerufen. Aber auch dort wusste man nicht Bescheid und konnte uns diesbezüglich
keine Auskunft geben, was uns allerdings nicht sehr verwundert hat.
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2010-11-16
ÖGB jubelt über anonymen Bericht
„Wir sind froh über den großen Meilenstein, der mit der Vereinbarung zur Einkommens-
transparenz gelungen ist“, diese Meinung vertritt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Bekannter-
weise müssen Betriebe welche mehr als 999 Mitarbeiter(innen) beschäftigen, ab dem Jahr
2011 bis hin zu Firmen ab 150 Beschäftigte ab dem Jahr 2014 einen anonymen Einkommens-
bericht veröffentlichen.
Diese Maßnahme wird im Gleichbehandlungsgesetz verankert und soll zur Einkommens-
transparenz dienen. Die erste Frage die sich für uns stellt ist, welche Transparenz soll durch
einen anonymen Bericht gewährleistet werden?
Kollektivvertrag übersehen?
Aber weiter geht es im Reigen der Erstaunlichkeiten. Die gesamte Rote Fraktion, begonnen
von der Frauenministerin Heinisch-Hosek, bis abwärts bis zum kleinsten Funktionär ist der
Meinung, dass diese Einkommenstransparenz zur Schließung der Einkommensschere von
Gehältern zwischen Mann und Frau dienen soll.
Angeblich verdienen Frauen gegenüber Männern, bei einer gleich qualifizierten Tätigkeit
bis zu 18 Prozent weniger. Da erscheint es doch erstaunlich, dass der ÖGB nicht locker
lassen will, bis eine völlige Gleichheit hergestellt ist.
Erstaunlich erscheint es deshalb, gibt es doch den Kollektivvertrag, welcher auch vom
ÖGB mitbeschlossen wurde. In diesem werden Löhne nach Arbeitsjahren und nicht nach
Geschlecht berechnet. Offensichtlich scheint ÖGB-Präsident Erich Foglar diesen Umstand
vergessen zu haben.
Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?
Wurde im Gleichbehandlungswahn bereits das Gesetz einer geschlechtneutralen Posten-
vergabe für Privatbetriebe geschaffen, scheint die Spitze dieses erstaunlichen Wahns noch
nicht erreicht zu sein.
Laut Kollektivvertrag muss ohnehin der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werden.
Wenn Unternehmen aus geschäftspolitischen Überlegungen heraus, ein Geschlecht egal
ob es sich dabei um eine Frau oder einen Mann handelt über den KV bezahlt, so ist dies
Angelegenheit des Betriebes. Ein Eingriff in die Entlohnungsstruktur eines Unternehmens
käme einer Enteignung gleich.
Möglicherweise ist es den Gleichberechtigungsfanatikern entgangen, dass es viele Berufe
gibt in denen Frauen bei gleicher Qualifikation mehr als ihre männlichen Geschlechtsge-
nossen verdienen. Als kleine Beispiele wollen wir den Gastgewerbebereich oder Dienst-
leister wie Friseure anführen.
Müssen Männer in Zukunft auch Kinder gebären?
Ist dieses ganze Gleichbehandlungsgerede nicht ohnehin schon erstaunlich genug, plant die
Frauenministerin eine weitere Absurdität. Firmen die in Zukunft keinen anonymen Einkom-
mensbericht veröffentlichen, kommen auf eine „schwarze Liste“.
Mittlerweile darf man sich schon die berechtigte Frage stellen, wann kommt die Frauen-
ministerin Heinisch-Hosek und ihre treuergebenen Parteigenossen, wie zum Beispiel Sozial-
minister Hundstorfer auf die Idee, dass auch Männer Kinder zu gebären haben.
Da diese fiktive Forderung zur Zeit aus anatomischen Gründen nicht möglich ist, wird man
vielleicht die Medizin bemühen und dies ebenfalls im Gleichbehandlungsgesetz verankern.
Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Ehren, aber man sollte nicht das Kind mit dem
Bad ausschütten.
Ablenkungsmanöver?
Vielleicht dient dieses Gleichberechtigungs-Gehabe auch nur dazu, von den wirklichen Pro-
blemen abzulenken. Als ob Österreich momentan keine anderen ernsthaften Sorgen hätte,
befinden sich politisch Verantwortliche zur Zeit auf einem exzessiven Gleichberechtigungs-
Kreuzzug. Für dieses Verhalten gibt es allerdings eine neumodische Wortschöpfung, näm-
lich den Ausdruck „Genderwahn“.
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2010-06-07
Häusliche Gewalt
Wie in dieser Woche im deutschen Stern-TV zu sehen war, geht häusliche Gewalt zunehm-
end auch vom schwachen Geschlecht aus. Die alte hergebrachte Weisheit, dass bei häus-
licher Gewalt immer nur die Männer schuld sind, ist so unsinnig wie das Frauen hinter den
Herd gehören.
Psychoterror
Da Frauen den Männern meist körperlich unterlegen sind, äußern sich die Attaken gegen
Männer nicht in physischer, sondern vorwiegend in psychischer Gewalt. Während bei uns
Millionen in Frauenhäuser investiert werden, die oft gar nicht notwendig sind sondern im-
mer öfters dazu dienen politischen Protektionskindern ein sorgenfreies Leben mit dement-
sprechenden Gehalt zu bieten, gehen die Schweizer bereits andere Wege.
Erstes Männerhaus in der Schweiz
Die Eidgenossen haben erkannt, dass auch Männer immer öfters Opfer häuslicher Gewalt
werden und reagierten darauf mit einem „Männerhaus“, mit dem richtungsweisenden
Namen „ZwüscheHalt“ In diesem werden Väter unterstützt, welche durch Trennungs-
situationen aus der Bahn geworfen wurden.
(Fotoquelle: www.zwueschehalt.ch)
Die Vermittlung von psychologischen Beratungsgespächen, die Suche nach einer neuen
Dauerbleibe und Auskunftserteilung über staatliche Institutionen und Gerichte bei Streit-
igkeiten um die Kinder oder ums Geld, stehen an der Tagesordnung.
Chance für Väter
Auch bietet das „Männerhaus“ die Gelegenheit, dass Väter ungestört mit ihren Kindern zu-
sammen sein können. Ausserdem wird garantiert, dass nachtragende Elternteile keinen
Zutritt haben, um den Gästen einen ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen.
Feministinen werden entäuscht sein
Ein Bravo den Schweizern, die mit dieser Aktion eine Vorbildfunktion für die Gleich-
berechtigung zwischen Mann und Frau erfüllen. Den einzigen denen das nicht gefallen
wird, sind sicherliche einige feministische Frauengruppen. Denn nach deren Ideologie
geht häusliche Gewalt immer vom Mann aus.
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2009-12-12
Wehrhafte Dame
Im Burgenland sitzen die Colts locker, zumindest beim weiblichen Geschlecht. In der Nacht
von Freitag auf Samstag, geriet eine 25-jährige Gastwirtin mit einigen Männern in einen
Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam.
High Noon
Die Wirtin fuhr nach Hause, holte eine Pistole und „bedrohte“ damit ihre Kontrahenten.
Die riefen die Polizei und die „wehrhafte“ Burgenländerin wurde festgenommen. Die
Waffe, die übrigens ungeladen war, wurde beschlagnahmt.
Vor den Trümmern ihrer Existenz
So weit, so nicht gut. Sollte die Wirtin verurteilt werden, kann sie nicht einmal bei der
Gemeinde Strassen kehren, denn dazu benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
Der Gewerbeschein würde ihr im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit entzogen
werden.
Die Nächste zog blank
Eine Woche vorher im Burgenland, griff eine Lady ebenfalls zur Waffe. Allerdings handelte
es sich um keine Gastwirtin, sondern um eine Polizeibeamtin. Diese lebt mit ihrem Mann in
Scheidung und im noch gemeinsamen Haushalt tobt ein Rosenkrieg.
Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Gatten, bedrohte die Polizistin
diesen mit einem geladenen Sturmgewehr. Der rief die Polizei und erstattete Anzeige. Und
ab jetzt wird es erstaunlich.
Dienstwaffen bleiben
Sie musste zwar ihre „Privatwaffen“ abgeben und erhielt ein Betretungsverbot bis zum
12.10.2009. Die Dienstwaffen sind jedoch weiterhin in ihrem Besitz, denn sie wurde nicht
vom Dienst suspendiert. Zu den Dienstwaffen zählt natürlich auch das Sturmgewehr. Also
läuft diese „wehrhafte“ Dame weiterhin bis an die Zähne bewaffnet durch die Gegend.
Erstaunliches Statement
„Das ist ein Fall für den Staatsanwalt, der ermittelt und entscheidet, ob es zu einem
Prozess kommt“, so die Sicherheitsdirektion. „Vorerst übt die Polizistin weiter ihren
Dienst aus. Sie ist eine gute Beamtin, ihr ist bisher nichts vorzuwerfen“, heißt es dazu
aus dem Landeskommando.
Das ist ja direkt erfreulich, dass der Beamtin bis heute nichts vorzuwerfen ist. Das sie
weiterhin im Dienst bleibt erstaunt uns nicht, denn jener Beamte der in Krems einen
14-jährigen Jungen auf der Flucht in den Rücken geschossen hatte, ist ja auch bis
heute im Dienst.
Betretungsverbot für eine Frau
Das an dieser Angelegenheit was dran sein muß und sich der zukünftige Ex-Gatte die
Story nicht aus den Fingern gesogen hatte kann man daraus schliessen, dass gegen
die Frau ein Betretungsverbot verhängt wurde. Eine derartige Maßnahme wird gegen
eine Frau, wohl wirklich nur in den seltesten Fällen verhängt. Im übrigen bestritt die
Beamtin, die ihr zur Last gelegte Tat.
Der Unterschied
Aber spielen wir das Spiel weiter. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen können
wir jetzt schon voraussagen, sollte die Polizistin verurteilt werden, wird sie weiterhin im
Dienst bleiben und auch in Zukunft auf die Menschheit losgelassen werden.
Dieses Glück wird ihrer Geschlechtgenossin wohl kaum widerfahren, weil diese ja „bloß“
eine Gastwirtin und keine Polizistin ist. Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass
für beide Damen die Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-10-11
Zwei Stunden Mutterbesuch
Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.
Von der Volkshilfe zur Caritas
Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.
Von der Pflegerin zur Sachwalterin
Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen.
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.
Beim Gericht abgeblitzt
Des öfteren versuchte der Sohn beim Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.
Hausverbot
Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter Dr. Egon Bachler Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.
Kritische Caritas
Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.
Geht’s hier etwa ums Geld ?
Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
2009-07-27
Erstaunliche Klage
Nicht viel Verständnis hatte der Oberste Gerichtshof mit einer Pensionistin, die eine Pensions-
bonifikation einklagte. Grund für die Klage war, das die Frau erst mit 62 Jahren in Pension ging,
obwohl für Frauen die Erreichung des 60. Lebensjahres genügt, diese in Anspruch nehmen zu
können.
Entscheidung des OGH im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000.html
Bonifikationsanspruch
Für diesen verspäteten Pensionsantritt, wollte die Frau eine gesetzliche vorgesehene Boni-
fikation einfordern. Diese beträgt pro Jahr der späteren Inanspruchnahme 4,2 Prozent der
Regelpension (§261c ASVG).
Vom Mann zur Frau
Allerdings hatte das Ganze einen Schönheitsfehler. Die Frau wurde 1945 als Mann geboren
und unterzog sich im Jahre 2006, also 61-jährig einer Geschlechtsumwandlung.
2007 ging dann die frischgebackene Frau in Pension.
Die Gretchenfrage vor Gericht war nun, ob eine Geschlechtsumwandlung rückwirkend gilt
oder nicht. Die Pensionistin warf als Argument ein, sie habe bereits 2003 geplant, sich einer
Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.
Der OGH blieb hart
Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Frau. Als Begründung wurde angeführt, dass
die Operation erst nach dem Erreichen des Regelpensionsalters durchgeführt wurde.
Die bloße Absicht sich bereits 2003 dafür entschieden zu haben, habe keine rechtliche Rele-
vanz und sei dadurch auch rechtlich bedeutungslos.
Also Männer, sollte sich jemand für eine Geschlechtsumwandlung interessieren, ziehen Sie
diese vor dem Erreichen des Regelpensionsalters für Frauen durch.
Eines ist uns jedoch unklar, war dieses Urteil Männer- oder Frauenfeindlich ?
Stauni
2009-07-15
Wehrpflicht
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht Wehrpflicht. Sie beginnt mit dem
vollendeten 17. und endet mit dem vollendeten 50. Lebensjahr. Zur Ableistung des
Grundwehrdienstes können Sie bis zu Ihrem 35. Lebensjahr einberufen werden (Wehr-
pflichtige die Kaderübungspflichtig sind und einen Dienstgrad als Charge erreicht haben
bis zum 50. Lebensjahr, Unteroffiziere und Offiziere bis zum 65. Lebensjahr).
So steht es in der Website des Bundesministeriums für Landesverteidigung unter:
http://www.bmlv.gv.at/
Karrierechancen beim Heer
Ob eine allgemeine Wehrpflicht heutzutage noch zweckmäßig ist oder nicht, darüber
scheiden sich die Geister.
Es gibt beim Bundesheer allerdings nicht nur Wehrpflichtige, sondern auch Berufssoldaten
unter denen ebenfalls Frauen zu finden sind.
Für den Beruf des Soldaten (Soldatin) ist eine freiwillige Meldung zum Ausbildungsdienst
Voraussetzung.
In einem Auswahlverfahren wird dann die körperliche Leistungsfähigkeit überprüft sowie
die gesundheitliche und psychologische Eignung für den Ausbildungsdienst festgestellt.
Auch die Karrierechancen sind nicht ohne. Beim österreichischen Bundesheer kann man
es sogar als Zivildiener, bis zum Verteidigungsminister bringen.
Wehrpflicht für Frauen ?
Frauen fallen nicht unter die allgemeine Wehrpflicht in Österreich. Da lässt die FPÖ mit
einer erstaunlichen „Idee“ aufhorchen. Frauen sollen in Zukunft auch zur militärischen
Stellung eingeladen werden.
An eine Verpflichtung will man seitens der FPÖ noch nicht denken, aber es sei jedenfalls
Tatsache, das Frauen durch das Fehlen dieses Angebots im Nachteil sind.
Welcher Nachteil ?
Wir haben über diese Aussage immer wieder nachgedacht, aber uns ist kein Nachteil für
das Fehlen dieses „Angebots“ eingefallen, es sei denn, man findet es als Vorteil 8 Monate
kein Geld zu verdienen.
Wer gerne Soldatin spielen will, hat ohnehin die Möglichkeit sich freiwillig zu melden.
Unter diesem Link finden weibliche „Rambos“ ausführlich Information und Angebot:
http://www.bmlv.gv.at/karriere/frauen/karriere.shtml
Erstaunlich für uns ist es auch, dass diese seltsame Idee gerade von der FPÖ kommt.
Wir hätten eine solche Fantasie eher der grünen Fraktion zugetraut, wo doch aus
deren Reihen immer der Ruf nach Gleichberechtigung und Geschlechtsneutralität tönt.
Stauni
2009-06-15