Wehrhafte Dame
Im Burgenland sitzen die Colts locker, zumindest beim weiblichen Geschlecht. In der Nachtvon Freitag auf Samstag, geriet eine 25-jährige Gastwirtin mit einigen Männern in einen
Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam.
High Noon
Die Wirtin fuhr nach Hause, holte eine Pistole und „bedrohte“ damit ihre Kontrahenten.Die riefen die Polizei und die „wehrhafte“ Burgenländerin wurde festgenommen. Die Waffe, die übrigens ungeladen war, wurde beschlagnahmt.
Vor den Trümmern ihrer Existenz
So weit, so nicht gut. Sollte die Wirtin verurteilt werden, kann sie nicht einmal bei der
Gemeinde Strassen kehren, denn dazu benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
Der Gewerbeschein würde ihr im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit entzogen
werden.
Die Nächste zog blank
Eine Woche vorher im Burgenland, griff eine Lady ebenfalls zur Waffe. Allerdings handeltees sich um keine Gastwirtin, sondern um eine Polizeibeamtin. Diese lebt mit ihrem Mann in Scheidung und im noch gemeinsamen Haushalt tobt ein Rosenkrieg.
Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Gatten, bedrohte die Polizistin
diesen mit einem geladenen Sturmgewehr. Der rief die Polizei und erstattete Anzeige. Und
ab jetzt wird es erstaunlich.
Dienstwaffen bleiben
Sie musste zwar ihre „Privatwaffen“ abgeben und erhielt ein Betretungsverbot bis zum12.10.2009. Die Dienstwaffen sind jedoch weiterhin in ihrem Besitz, denn sie wurde nicht vom Dienst suspendiert. Zu den Dienstwaffen zählt natürlich auch das Sturmgewehr. Also
läuft diese „wehrhafte“ Dame weiterhin bis an die Zähne bewaffnet durch die Gegend.
Erstaunliches Statement
„Das ist ein Fall für den Staatsanwalt, der ermittelt und entscheidet, ob es zu einemProzess kommt“, so die Sicherheitsdirektion. „Vorerst übt die Polizistin weiter ihren
Dienst aus. Sie ist eine gute Beamtin, ihr ist bisher nichts vorzuwerfen“, heißt es dazu
aus dem Landeskommando. Das ist ja direkt erfreulich, dass der Beamtin bis heute nichts vorzuwerfen ist. Das sie weiterhin im Dienst bleibt erstaunt uns nicht, denn jener Beamte der in Krems einen 14-jährigen Jungen auf der Flucht in den Rücken geschossen hatte, ist ja auch bis heute im Dienst.
Betretungsverbot für eine Frau
Das an dieser Angelegenheit was dran sein muß und sich der zukünftige Ex-Gatte die
Story nicht aus den Fingern gesogen hatte kann man daraus schliessen, dass gegen
die Frau ein Betretungsverbot verhängt wurde. Eine derartige Maßnahme wird gegen
eine Frau, wohl wirklich nur in den seltesten Fällen verhängt. Im übrigen bestritt die
Beamtin, die ihr zur Last gelegte Tat.
Der Unterschied
Aber spielen wir das Spiel weiter. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen können
wir jetzt schon voraussagen, sollte die Polizistin verurteilt werden, wird sie weiterhin imDienst bleiben und auch in Zukunft auf die Menschheit losgelassen werden.
Dieses Glück wird ihrer Geschlechtgenossin wohl kaum widerfahren, weil diese ja „bloß“
eine Gastwirtin und keine Polizistin ist. Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass für beide Damen die Unschuldsvermutung gilt.Stauni 2009-10-11