Futterneid


Kostenlose Entrümpelungen

Wer  kennt  sie  nicht,  die ungarischen  Altwarensammler  die  in ihren  klapprigen  Ladas
grenznahe burgenländische Gemeinden abfahren, um alte Elektrogeräte, defekte Rasen-
mäher  udgl.  mehr einzusammeln.  Derartige  Altgeräte  verstellen meis t wertvollen Platz,
aber viele Bürger(innen)  scheuen den Weg zu den Entsorgungsplätzen des  Burgenländ-
ischen Müllverbandes. Grund dafür ist der Transport, für den es entweder in Ermangelung
eines Autos  keine Möglichkeit gibt oder man will sich einfach nicht das Familienheiligtum
beschädigen.

Hier  treten  die  fahrenden  Altwarensammler  aus  Ungarn  auf  den  Plan.  Immer öfters
kündigen sie  sogar ihr  Kommen mittels  Flugblätter an.  An und für sich sind diese Men-

schen angenehme Zeitgenossen, da sie einserseits nicht aufdringlich sind und anderer-
seits nicht mehr benötigte Gegenstände mitnehmen.

Dem BMV plagt der Futterneid

Diese Fahrnisse  werden dann  ins benachbarte  Ungarn gebracht,  meist repariert  und
weiterverkauft.  Soll auch  so sein,  den wer arbeitet  muss auch  verdienen.  Dieser Ver-
dienst ist  dem Burgenländischen Müllverband  (BMV)  ein Dorn  im Auge.  Im  „Industrie
magazin“
  ist diesbezüglich  folgender Satz  zu lesen:  „Andererseits hat der organisierte
Abtransport auch finanzielle Nachteile für den Verband“.

Seitens  des  BMVs  versucht  man sogar die  Abgeber der  Altwaren zu  kriminalisieren
und behauptet,  dass das Entsorgen an der Grundstücksgrenze illegal sei. Was am Ver-
schenken von  Gegenständen ungesetzlich  sein soll,  weiß offenbar nur der BMV. Aller-
dings dürfte  sich dieser  diesbezüglich auch  nicht wirklich sicher sein und versucht die

Schiene über das Abfallwirtschaftsgesetz zu fahren.

Der BMV  ortet in  den Altgeräte-Transporten nach Ungarn,  illegale Mülltransporte. Das

ist  schon erstaunlich,  legt er  doch auf  diese Geräte wegen  eines finanziellen Vorteils
großen Wert. Also können die Ladungen der ungarischen Altwarensammler kaum Müll
sein.

Polizei zukünftig auf Trödlerjagd

Nichts desto trotz hat sich der BMV an die Polizei gewendet.  Nun sollen doch tatsächlich
Schwerpunktkontrollen  an den Grenzübergängen Nickelsdorf und Klingenbach erfolgen.
Anstatt dass die Exekutive Kontrollen zur Eindämmung der Kriminalität von  Ostblockban-
den durchführen,  müssen diese  nun harmlose  Altwarensammler  kontrollieren  und zur
Anzeige bringen.

Wie man eine eventuell verhängte Strafe von 360 bis zu 7.270 Euro einbringen will, steht
in den Sternen. Selbst eine Sicherstellung des Fahrzeuges ergibt keinen Sinn, da dieses
kaum einen  Wert von 300 Euro aufweist.  Dazu kommt  noch das  Problem des  Abtrans-

portes des von den ungarischen Altwarentrödlern eingesammelten Ladeguts.

BMV sieht einfache Lösung nicht

Wenn diese Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Offenbar
scheint der  BMV eine Art  Schilda zu sein.  Dabei gäbe  es eine  einfach Lösung. Nach
dem Motto „Konkurrenz belebt den Markt“ könnte der BMV seine erhofften finanzielle
Vorteile sichern und müsste nicht fadenscheinige Ausreden gebrauchen.  Auch die un-
nötige Intervention der Polizei hätte sich in der Sekunde erledigt.

Beim BMV müsste man sich nur dazu aufraffen, nach vorheriger Ankündigung, die nicht

mehr benötigten Gegenstände an den Grundstücksgrenzen  „Frei Haus“ einzusammeln.
Genau wie es die ungarischen Altwarentrödler praktizieren.  Den Bürger(innen) wird es
egal sein, an wen sie die zwar noch  brauchbaren oder reparaturbedürftigen, aber nicht
mehr benötigten Gegenstände verschenken.

Aber offenbar scheint man beim BMV nicht soweit zu denken oder ist einfach nur zu faul
dazu den Hintern aus dem Lehnstuhl zu erheben und bedient sich lieber Methoden, die
jeder Beschreibung spotten.

*****

2011-06-29
 

Grüner Futterneid


Grüne orten Polit-Skandal

Einen  Skandal erster  Güte glauben die  Grünen-Niederösterreich geortet zu haben.  Mit
Entsetzen mussten sie feststellen, dass  „Visa, Mastercard und Co.“  auf der offiziellen
Homepage der FPÖ werben.  Offenbar haben die Grünen nicht ganz bekommen, dass in
Österreich eine  freie  Marktwirtschaft herrscht  und daher  jeder kaufen,  verkaufen und
werben kann, wie und wo es ihm beliebt.
Screen: http://www.fpoe.at/

Kreditkartenfirmen werben für rechte Ideologien

Für den Grünen Landesgeschäftsführer Niederösterreichs, Thomas Huber, ist jedenfalls klar,
dass die FPÖ dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen ist und die Kreditkartenfirmen
mit ihrer Werbung,  die Ideologie  und Aktivitäten dieser Partei unterstützen.  Er sieht darin
einen Polit-Skandal, der sich kaum noch überbieten lässt.
Ob für die erstaunliche  Einstellung von Huber der  Futterneid eine Rolle spielt?  Das Kredit-
kartengeschäft ist ein  beinhartes Business,  dass  rein auf  Gewinn orientiert ist.  Da würde
die  Homepage der  Grünen,  mit ihrer linken Ideologie, mit Sicherheit  der falsche  Platz für
eine derartige Werbe-Einschaltung sein.

Missbraucht die FPÖ Daten von Kreditkartenkunden?

Aber Huber dürfte noch skandalträchtigere Motive vermuten, als die bloße Tatsache einer
Werbeeinschaltung,  denn einer seiner  Fragen lautet,  ob der Datenschutz  aufgrund der
Kooperation zwischen den  Kreditkartenunternehmen und der FPÖ gesichert ist.  Was will
der Grün-Politiker  mit  dieser  Frage wohl zum  Ausdruck bringen?  Glaubt er  womöglich,
dass die Freiheitlichen die Kundendaten missbräuchlich verwenden werden?

Bei Werbung für Heroin kein Problem

Allerdings stellen wir uns die Frage, warum der Grüne Landesgeschäftsführer Niederöster-
reichs, Thomas Huber,  bei folgender Werbung auf der offiziellen  Webseite der grünalter-
nativen Jugend, keinerlei Problematik sah.
Screen: http://www.gaj.at

Obwohl wir intensivst im Internet recherchiert haben, konnten wir von Huber keine Stel-
lungsnahme zur Heroin-Werbung der GAJ finden. Einerseits kritisiert der Grün-Politiker
eine  seriöse  Werbeeinschaltung,  welche  nach  dem Prinzip der  freien  Marktwirtschaft
völlig in Ordnung ist, während ihm die Bewerbung harter Drogen, nicht eine einzige Zeile
wert war.
*****

2011-01-24
 

Sexistische Werbung?


SPÖ-Frauen im Kampf gegen Sexismus

Die Wiener  Frauenstadträtin  Sandra Frauenberger will nun ein deutliches Zeichen gegen
Sexismus in der Werbung setzen. Dabei kann sie sich der Unterstützung der SPÖ-Bundes-
frauen erfreuen.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at)
Wie die SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz heute in eine Presseaussend-
ung festhält, geht es um die Würde der Frauen und auch um stereotype Rollenbilder, die
durch herabwürdigende und verachtenswerte  Darstellungen suggeriert werden.
Zum Zwecke der Untermauerung ihrer kämpferischen Absichten, wurde unter diesem Link
ein Download-Musterbrief eingerichtet, um Frauen die Möglichkeit zu geben, sich mittels
Brief gegen sexistische Werbung zu beschweren.

Ein höchst erstaunlicher Grund

Harte Geschütze die da aufgefahren werden dachten wir uns und wollten natürlich wissen,
welche spezielle  Art der Werbung derartige Kampfmassnahmen erfordern.  Wir ersuchten
im Büro der Frau Andrea Mautz,  um genaue Aufklärung  zu diesem Thema  und erhielten
prompt nachfolgendes E-Mail.

Zitat aus dem Mail: Die Werbung suggeriert: „Wer das entsprechende Bier konsumiert,
bekommt die dazupassende Frau.“

Die Hirter Bier Werbung war also Stein des Anstoßes. Zugegeben, sehr produktbezogen
ist dieses Sujet nicht. Die drei sehr attraktiven Damen dienen offensichtlich als Blickfang
für den Gerstensaft.
Das Erstaunliche daran ist, dass das angeblich sexistische Sujet auf den gemeindeeigenen
Werbeflächen  plakatiert wird. Bei Gewista ist man eben anderer Meinung, als bei den SPÖ-
Bundesfrauen.  Auch scheint man dort  auf die  Meinung von  Sandra  Frauenberger keinen
besonderen Wert zu legen.

Zu jeder Flasche eine Frau

Wir sehen in diesem Werbeplakat keine herabwürdigende Art auf Sexualität und Haarfarbe.
Es gibt ein altes Sprichwort das besagt, sowie der Schelm denkt, so ist er. Man muss schon
über eine sehr ausschweifende Fantasie verfügen um in dieser Werbung zu erkennen, dass
zur betreffenden Biersorte, die dazupassende Frau erhältlich ist.
Das Werbung in sehr vielen Fällen nicht produktbezogen ist, ist eine Tatsache. In der Werb-
ung werden auch Dinge oder Ereignisse versprochen, von denen ein jeder normaldenkender
Mensch weiß, dass diese nicht eingehalten werden können.
Wenn es Frauenberger und ihren Mitstreiterinnen darum geht, dass Werbesujets in denen
Frauen vorkommen nur realitätsbezogen sein dürfen um nicht als sexistisch zu gelten, frag-
en wir uns wie in der Praxis dann ein  Werbeplakat für  Tampons oder  Monatsbinden aus-
sehen soll.

Attraktive Frauen sind Werbeträgerinnen

Attraktive Frauen spielen in der Werbung eine sehr wichtige Rolle als Werbeträgerinnen. Es
liegt in der Natur der Sache, dass hübsche Frauen ein Blickfang sind und dies auch von der
Werbeindustrie ausgenützt wird.
Bei jeder Autosalon-Ausstellung posieren äußerst attraktive Models, obwohl diese mit den
Blechkarossen im eigentlichen Sinn nichts zu tun haben. Auch wird niemand auf die Idee
kommen, dass er zum passenden Auto die dazugehörige Frau erhält.

Realitätsbezogene Werbung

Aber kommen  wir zur realitätsbezogenen Werbung.  Wir haben im  Internet zwei sehr
schöne Beispiele dafür gefunden.  Ein Fitnessstudio wirbt für den Besuch in seinen Hal-
len und die allseits bekannte Firma Palmers bewirbt auf diesem Plakat Strumpfhosen.
(Fotoquelle: watchgroup-sexismus.at)
 
Das Werbeplakat vom  Fitnessstudio Atrium wird als sexistisch verurteilt.  Wäre es weniger
sexistisch wenn statt dem knackigen Frauen-Po, ein von Zellulitis zerfurchtes Hinterteil zu
sehen wäre. Vermutlich wäre dieses zwar  realitätsbezogener, aber dem  Studiobetreiber
ging es offenbar darum, den Erfolg eines durchgeführten Fitnessprogramms aufzuzeigen.

(Fotoquelle: http://www.epamedia.at)
Dass der Großteil der Frauen nicht so aussieht, wie die auf dem Palmers-Plakat abgebildeten
Models, dürfte jeder(frau) klar sein.  Hier wird allerdings ganz realitätsbezogen für Damenbe-
kleidung Werbung gemacht. Ist auch dieses Sujet sexistisch und herabwürdigend?

Futterneid und Konkurrenzdenken

Beim Thema sexistische Werbung kommt eines immer wieder klar in den Vordergrund. Die
Frauen die auf den Plakaten abgebildet sind oder in diversen Werbespots mitspielen, sind
zum überwiegenden Teil äußerst attraktiv.
Nun liegt bekanntlicher  Weise zwar die  Schönheit im Auge des  Betrachters,  aber es ist
schon auffällig dass jene Damen die am lautesten Sexismus rufen, nicht unbedingt zu den
attraktiven weiblichen Geschlechtsgenossinnen zählen.
Daher drängt sich für uns der Verdacht auf, dass es hier vordergründig gar nicht um Sexis-
mus in der Werbung geht, sondern dieses Thema als Vorwand für vorhandenen Futterneid
und/ oder Konkurrenzdenken verwendet wird.
*****
2010-07-28
  

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Nachtwächter vs. Polizist

 

Der Nachtwächter

Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss 
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.

Dein Freund und Helfer

Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den  dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.

Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.

Handlers Aussage

Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform  bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.

Futterneid ?

Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei.   Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht.  Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.

Mike Tyson

So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.

Exekutivdiensttauglich ?

Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
  
2009-07-07
  

Inhalts-Ende

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