GASTAUTOREN – BEITRAG
Der Fall A. beschäftigt weiter Justiz und inzw. auch die Polizei, denn abermals verweigert
das Jugendamt die Herausgabe eines 13. Jährigen Mädchens trotz gültigem Gerichtsbe-
schluss! Man erwirkte sogar im letzten Moment einen Eilbeschluss gegen den inzwischen
zweiten Herausgabebeschluss des BG Hernals!?
Dem Vernehmen nach führt man doch allen Ernstes nach „Gefahr für Leib und Leben“ des
Mädchens ins Treffen, denn anders wäre ein solcher Eilbeschluss des LG f. Zivilrechts-
sachen nicht möglich und schon gar nicht nach einem Zweitbeschluss des Erstgerichtes,
welches den Fall seit drei Jahren bearbeitet und zu einem entsprechenden Schluss kam:
„Das Mädchen ist nicht gefährdet in der Familie, es besteht keinerlei Gefahr durch die
Eltern und insbes. dem Vater; somit ist das Mädchen an die Mutter (alleinerziehend)
auszuhändigen!“
Das will das Jugendamt Wien unter der Fallführung von Frau Eva S. und deren Chefin
Frau Ilonka S. vom JA 21B nicht einsehen!? Als der Fall der äußerst Dubios ist durch den
Vater öffentlich wurde, wurde dieser zum Feindbild Nr. 1 für das Jugendamt.
Trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Richter Robert R. vom BG Hernals bezog man
sich immer wieder auf den Vater, denn dieser sei ja nicht einsichtig und erdreistet sich
den Fall öffentlich zu machen und so die Integrität des Jugendamtes Wien und insbes.
des JA 21B anzuzweifeln.
Doch, dass genau dort (lt. Internen Aussagen von Bediensteten des JA Wien) die meisten
„Kindsabnahmen“ und Weiterführungen in Pflegefamilien in ganz Wien stattfinden spricht
wohl für sich. Ebenso, dass man Großteils nur in Familien eingreift wo man glaubt „leich-
tes Spiel“ zu haben und wirklich gefährdete Familien nur oberflächlich betreut (mehrere
Fälle in den letzten Jahren!) sagt auch alles aus!
So gab es sogar im Vorjahr einen gravierenden Zwischenfall, denn eine Verwandte einer
Familie aus Tschetschenien griff zum letzten Mittel um gegen das JA vorzugehen und
wollte sich vor Ort das Leben nehmen!
Nur dem raschen Eingreifen beherzter Bürokräfte des JA 21 war es zu verdanken, dass
sich die Dame nicht aus dem Fenster stürzte. Unsere Recherchen ergaben, dass man
dem Vater den sexuellen Missbrauch seiner Töchter vorwarf, dies jedoch nie wirklich
bewies.
Letzten Endes hat sich der Vater mit den Kindern in die Heimat abgesetzt, als letztes Mittel
der Willkür des JA 21 zu entgehen. Lieber wirtschaftliche Probleme und miese Lebensbe-
dingungen als ständige Repressalien durch das Wiener Jugendamt, das ist bezeichnend für
die Zustände in der Schlosshoferstraße in Floridsdorf!
Die Ermittlungen der Polizei in die wir involviert waren (Zeugen), ergaben wie erwartet, dass
der Familie rein gar nichts vorzuwerfen war und man einfach willkürlich den Missbrauch
anführte ohne jeden Beweis dafür (ärztliche Untersuchungen udgl.). So wurde der Fall nieder-
gelegt, doch Gerüchten zur Folge verfolgt das JA 21 weiter den Fall und damit die Familie!?
Ähnlich ergeht es der Familie A. , welche auch vom JAW beharrlich verfolgt wird ohne je
einen Beweis für die Anschuldigungen (Mutter könne das Kind nicht schützen!?) angetreten
zu haben. Dazu hat man auch nie irgendwelche „Auflagen“ erteilt, dass die Mutter ihre
Tochter zurückbekommen könne!? Dies obwohl dies ausdrücklich bei einer Tagsatzung vom
Richter gefordert, ebenso wie die Beweisführung. Man berief sich jedoch nur auf ein Gut-
achten welches inzw. als ungültig gilt, in dem Prof. D. die Mitter als gefährlich für das Kind
hinstellt.
Nachdem dem Gutachter jedoch das Naheverhältnis zum Jugendamt (Parteilichkeit) sowie
die Angabe falscher Tätigkeiten in seiner Homepage nachgewiesen werden konnte, musste
er sich als befangen erklären und damit ist auch sein Gutachten hinfällig.
Außerdem wurd e durch Prof. Friedrich ein neues Gutachten über alle Familienmitglieder
erstellt, welches eindeutig die Ungefährlichkeit der Familie für das Kind bescheinigt!
U.a. auf Grund dieses Gutachtens sowie mehrerer Einvernahmen aller Familienmitglieder
durch den Richter kam dieser zum Schluss, dass eben die 13 Jährige an die Mutter heraus-
zugeben ist! Dies bekräftigte er in einem zweiten Beschluss vor einer Woche abermals!
Wohl durch interne Kontakte zum Landesgericht f. Zivilrechtssachen gelang es den Damen
S. vom JA 21B ein Eilverfahren zu erreichen, in dessen laufe die Herausgabe des Mädchen
an die Mutter gestoppt wurde.
Nun ist die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses jedoch fragwürdig und rechtlich bedenk-
lich. Denn da der Richter am Erstgericht einen Zweitbeschluss rausgab und das in einem
Verfahren, welches bereits drei Jahre dauert, ist ein Eilverfahren auf Grund der endgültigen
Beschlussfähigkeit eher unzulässig!
Darüber hinaus ist fragwürdig ob ein Rekurs gegen ein bereits beschlussfähiges Verfahren
erlaubt ist, denn man könnte das als Verfahrensfehler sehen, weil die Vermutung sich auf-
drängt, dass man das Verfahren verschleppen will.
Sollte dem so sein wird zu klären sein wieso und unter welchen fragwürdigen Umständen
ein Richter am LGZ den Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben hat. Da liegt doch die Ver-
mutung nahe, dass hier Richter des LGZ ein Naheverhältnis zum JAW bzw. den Damen S.
von dessen Regionalstelle Floridsdorf haben! Denn studiert man den Akt A., so ergeben
sich keinerlei Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens, da die Abnahme des Kindes
zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechtens war!
Da man immer wieder erfährt, dass gerade das LGZ Wien für das Jugendamt beschließt
so drängt sich auch hier der Verdacht „der Zusammenarbeit“ auf und das wäre nicht nur
verwerflich, nein auch strafbar für beide Seiten! Da wird die Korruptionsstaatsanwalt-
schaft wohl noch einiges zu tun bekommen um diesen „Intrigensumpf“ auszuheben.
Die Familie und ihr Anwalt Herr MMMg. Dr. Hasenöhrl werden weiter für das Mädchen
kämpfen und wir werden weiter an dem Fall dran bleiben und berichten.
Erich Weber
2012-10-27
GASTAUTOREN – BEITRAG
Herausgabe einer 13 Jährigen geriet zur Odyssee, welch ein Skandal!
{besps}jaskandal{/besps}
Am Freitag dem 12.10.12, sollte eine 13 Jährige Schülerin (Name der Redaktion bekannt) nach
einem Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals an die Mutter welche das ordentliche Sorgerecht
hat vom Jugendamt Wien herausgegeben werden. Doch die Fallführende Sozialarbeiterin sowie
auch die Vorgesetzte Sozialarbeiterin verweigerten die Herausgabe!
Frau Eva S. sowie ihre Vorgesetzte Ilonka S. vom Jugendamt Wien Floridsdorf kündigten dieses
Vorgehen auch beim Anwalt der Mutter Herrn MMMg. Dr. Hasenöhrl an. Der protestierte vehement
und intervenierte mit seiner Klientin sowie dem Kindsvater und einem Medienvertreter beim zu-
ständigen Richter am Bezirksgericht Hernals.
Doch der war sich uneinig, ob nun der neuerliche Sorgerechtsantrag seinen Vorbeschluss
aufheben würde oder nicht. Doch schien er der Meinung, dass es sich seitens der Damen vom
Jugendamt um eine willkürliche Handlung handle. Aber das wollte er noch prüfen und so
mussten die Eltern der Minderjährigen unverrichteter Dinge wieder gehen.
Man ging auf Anraten des Richters und vorheriger Kontaktaufnahme nun ins Bezirkspolizei-
kommando Döbling. Denn nach Meinung des Vaters ist die fortwährende Anhaltung des
Mädchens in der Kinderwohngemeinschaft Scheibenbergstraße in Wien Währing rechtswidrig.
So wollte man besprechen wie man ggf. strafrechtlich gegen das Verhalten von den beiden
Damen S. im Jugendamt vorgehen könne. Darüber hinaus wurde auch durch die Polizei be-
kannt, dass die Herrschaften der sogenannten „Jugendwohlfahrt“ das Mädchen aus der WG
schaffen wollten, wohl damit sie nicht abgeholt werden konnte, trotz aufrechtem Beschluss
des Gerichtes zur Herausgabe!
Nachdem der Stadthauptmann bei der leitenden Sozialarbeiterin telefonisch wiederholt inter-
venierte, war man der Meinung, dass das Mädchen in der WG Scheibenbergstraße ver-
bleiben würde. Also sah man vorerst von einer Anzeige wegen Kindesentziehung bzw. sogar
Entführung ab und begab sich zur Wohngemeinschaft nach Währing.
Unterstützung durch die Polizei gab es deshalb nicht, da diese nur nach Aufforderung des
Gerichtes tätig werden kann. Da der Familienrichter sich aber nicht einig war, ob nun der
Beschluss durchsetzbar wäre oder nicht, zögerte er Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch
zu setzen.
In der WG verweigerte man natürlich die Herausgabe des 13 Jährigen Mädchens abermals,
trotz Hinweis des Rechtsvertreters, dass man sich damit strafbar machen würde! Doch das
interessierte die Dame der Regionsverwaltung des Wiener Jugendamtes nicht im Geringsten.
Wieder zog man unverrichteter Dinge ab und erstatte per Mail dem Richter Bericht, in der
Hoffnung, dass dieser diese Rechtswidrigkeiten des Wiener Jugendamtes entsprechend
ahnden würde.
Dieser versprach im Gespräch in der Früh, dass er sich maximal binnen 8 Tagen entscheiden
werde, worauf nun täglich gepocht wird. Gegen alle beteiligten Mitarbeiter des Wiener
Jugendamtes bereitet man inzwischen weitere rechtliche Schritte vor. Auch wenn die bis-
herigen Schritte gegen die Damen S. und höhere Stellen ergebnislos blieben bzw. noch in
Arbeit sind.
Scheinbar ist unsere Justiz gegenüber den Jugendämtern und deren Mitarbeitern relativ
zahnlos! Denn wie oft geht die Justiz gegen die Jugendämter und deren Machenschaften vor?
So gut wie nie, wie auch die aktuellen Missbrauchsfälle aus den 50er bis 90er Jahre des
letzten Jahrhunderts drastisch zeigen!
Wer schützt unsere Kinder vor der Abnahme und Entfremdung von den Eltern durch die
Jugendämter Österreichs und insbesonders Wiens? Niemand! Das Jugendamt wird durch
niemanden kontrolliert, hat nahezu unendliche Macht und die Justiz schaut zu!?
Man mache sich selbst ein Bild,…….
(Info: www.kinderrechtsinitiative.npage.at )
Erich Weber
2012-10-16
In eigener Sache
Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser Mann war Herausgeber des Linkslinken Blog Warteschlange. Aus unerfindlichen
Gründen hatte er es sich vor einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, den Herausgeber von
ERSTAUNLICH mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte, entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche Verhalten von Wolfgang Kirchleitner entstanden natürlich Kosten,
welcher dieser trotz Aufforderung nicht bezahlte. Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag. Nicht dass diese Summe nun jemanden in
unermesslichen Reichtum stürzen würde, wurde der Betrag trotzdem eingefordert, um
Kirchleitner zu zeigen dass beleidigendes Verhalten nicht toleriert wird. Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen. Vom Bezirksgericht Favoriten wurde auch die beantragte „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben, sondern erhielt auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog „Warteschlange“ seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden. Es werden lediglich Überschriften mit entsprechen-
den Links zu den Medien gesetzt, welche über die aktuellen Ereignisse berichten. Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“ dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf. Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft bemühen, wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat, welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu können. Zweckdienliche Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****
2010-09-13