GASTAUTOREN – BEITRAG
Der Fall A. beschäftigt weiter Justiz und inzw. auch die Polizei, denn abermals verweigert das Jugendamt die Herausgabe eines 13. Jährigen Mädchens trotz gültigem Gerichtsbe- schluss! Man erwirkte sogar im letzten Moment einen Eilbeschluss gegen den inzwischen zweiten Herausgabebeschluss des BG Hernals!? Dem Vernehmen nach führt man doch allen Ernstes nach „Gefahr für Leib und Leben“ des Mädchens ins Treffen, denn anders wäre ein solcher Eilbeschluss des LG f. Zivilrechts- sachen nicht möglich und schon gar nicht nach einem Zweitbeschluss des Erstgerichtes, welches den Fall seit drei Jahren bearbeitet und zu einem entsprechenden Schluss kam: „Das Mädchen ist nicht gefährdet in der Familie, es besteht keinerlei Gefahr durch die Eltern und insbes. dem Vater; somit ist das Mädchen an die Mutter (alleinerziehend) auszuhändigen!“ Das will das Jugendamt Wien unter der Fallführung von Frau Eva S. und deren Chefin Frau Ilonka S. vom JA 21B nicht einsehen!? Als der Fall der äußerst Dubios ist durch den Vater öffentlich wurde, wurde dieser zum Feindbild Nr. 1 für das Jugendamt. Trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Richter Robert R. vom BG Hernals bezog man sich immer wieder auf den Vater, denn dieser sei ja nicht einsichtig und erdreistet sich den Fall öffentlich zu machen und so die Integrität des Jugendamtes Wien und insbes. des JA 21B anzuzweifeln. Doch, dass genau dort (lt. Internen Aussagen von Bediensteten des JA Wien) die meisten „Kindsabnahmen“ und Weiterführungen in Pflegefamilien in ganz Wien stattfinden spricht wohl für sich. Ebenso, dass man Großteils nur in Familien eingreift wo man glaubt „leich- tes Spiel“ zu haben und wirklich gefährdete Familien nur oberflächlich betreut (mehrere Fälle in den letzten Jahren!) sagt auch alles aus! So gab es sogar im Vorjahr einen gravierenden Zwischenfall, denn eine Verwandte einer Familie aus Tschetschenien griff zum letzten Mittel um gegen das JA vorzugehen und wollte sich vor Ort das Leben nehmen! Nur dem raschen Eingreifen beherzter Bürokräfte des JA 21 war es zu verdanken, dass sich die Dame nicht aus dem Fenster stürzte. Unsere Recherchen ergaben, dass man dem Vater den sexuellen Missbrauch seiner Töchter vorwarf, dies jedoch nie wirklich bewies. Letzten Endes hat sich der Vater mit den Kindern in die Heimat abgesetzt, als letztes Mittel der Willkür des JA 21 zu entgehen. Lieber wirtschaftliche Probleme und miese Lebensbe- dingungen als ständige Repressalien durch das Wiener Jugendamt, das ist bezeichnend für die Zustände in der Schlosshoferstraße in Floridsdorf! Die Ermittlungen der Polizei in die wir involviert waren (Zeugen), ergaben wie erwartet, dass der Familie rein gar nichts vorzuwerfen war und man einfach willkürlich den Missbrauch anführte ohne jeden Beweis dafür (ärztliche Untersuchungen udgl.). So wurde der Fall nieder- gelegt, doch Gerüchten zur Folge verfolgt das JA 21 weiter den Fall und damit die Familie!? Ähnlich ergeht es der Familie A. , welche auch vom JAW beharrlich verfolgt wird ohne je einen Beweis für die Anschuldigungen (Mutter könne das Kind nicht schützen!?) angetreten zu haben. Dazu hat man auch nie irgendwelche „Auflagen“ erteilt, dass die Mutter ihre Tochter zurückbekommen könne!? Dies obwohl dies ausdrücklich bei einer Tagsatzung vom Richter gefordert, ebenso wie die Beweisführung. Man berief sich jedoch nur auf ein Gut- achten welches inzw. als ungültig gilt, in dem Prof. D. die Mitter als gefährlich für das Kind hinstellt. Nachdem dem Gutachter jedoch das Naheverhältnis zum Jugendamt (Parteilichkeit) sowie die Angabe falscher Tätigkeiten in seiner Homepage nachgewiesen werden konnte, musste er sich als befangen erklären und damit ist auch sein Gutachten hinfällig. Außerdem wurd e durch Prof. Friedrich ein neues Gutachten über alle Familienmitglieder erstellt, welches eindeutig die Ungefährlichkeit der Familie für das Kind bescheinigt! U.a. auf Grund dieses Gutachtens sowie mehrerer Einvernahmen aller Familienmitglieder durch den Richter kam dieser zum Schluss, dass eben die 13 Jährige an die Mutter heraus- zugeben ist! Dies bekräftigte er in einem zweiten Beschluss vor einer Woche abermals! Wohl durch interne Kontakte zum Landesgericht f. Zivilrechtssachen gelang es den Damen S. vom JA 21B ein Eilverfahren zu erreichen, in dessen laufe die Herausgabe des Mädchen an die Mutter gestoppt wurde. Nun ist die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses jedoch fragwürdig und rechtlich bedenk- lich. Denn da der Richter am Erstgericht einen Zweitbeschluss rausgab und das in einem Verfahren, welches bereits drei Jahre dauert, ist ein Eilverfahren auf Grund der endgültigen Beschlussfähigkeit eher unzulässig! Darüber hinaus ist fragwürdig ob ein Rekurs gegen ein bereits beschlussfähiges Verfahren erlaubt ist, denn man könnte das als Verfahrensfehler sehen, weil die Vermutung sich auf- drängt, dass man das Verfahren verschleppen will. Sollte dem so sein wird zu klären sein wieso und unter welchen fragwürdigen Umständen ein Richter am LGZ den Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben hat. Da liegt doch die Ver- mutung nahe, dass hier Richter des LGZ ein Naheverhältnis zum JAW bzw. den Damen S. von dessen Regionalstelle Floridsdorf haben! Denn studiert man den Akt A., so ergeben sich keinerlei Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens, da die Abnahme des Kindes zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechtens war! Da man immer wieder erfährt, dass gerade das LGZ Wien für das Jugendamt beschließt so drängt sich auch hier der Verdacht „der Zusammenarbeit“ auf und das wäre nicht nur verwerflich, nein auch strafbar für beide Seiten! Da wird die Korruptionsstaatsanwalt- schaft wohl noch einiges zu tun bekommen um diesen „Intrigensumpf“ auszuheben. Die Familie und ihr Anwalt Herr MMMg. Dr. Hasenöhrl werden weiter für das Mädchen kämpfen und wir werden weiter an dem Fall dran bleiben und berichten. Erich Weber2012-10-27