Eine unendliche Geschichte


GASTAUTOREN – BEITRAG

 
Der Fall A. beschäftigt weiter Justiz und inzw. auch die Polizei, denn abermals verweigert
das  Jugendamt  die Herausgabe eines  13. Jährigen Mädchens trotz gültigem Gerichtsbe-
schluss! Man erwirkte sogar im letzten Moment einen Eilbeschluss gegen den inzwischen
zweiten Herausgabebeschluss des BG Hernals!?
 
 
Dem Vernehmen nach führt man doch allen Ernstes nach „Gefahr für Leib und Leben“ des
Mädchens  ins  Treffen,  denn  anders  wäre ein solcher Eilbeschluss des LG f. Zivilrechts-
sachen  nicht  möglich und schon gar nicht nach einem Zweitbeschluss des Erstgerichtes,
welches den Fall seit drei Jahren bearbeitet und zu einem entsprechenden Schluss kam:
 
„Das  Mädchen  ist  nicht gefährdet in der Familie,  es besteht keinerlei Gefahr durch die
Eltern und  insbes.  dem  Vater;  somit  ist das Mädchen an die Mutter (alleinerziehend)
auszuhändigen!“
 
Das  will  das  Jugendamt  Wien unter der Fallführung von Frau Eva S. und deren Chefin
Frau Ilonka S. vom JA 21B nicht einsehen!? Als der Fall der äußerst Dubios ist durch den
Vater öffentlich wurde, wurde dieser zum Feindbild Nr. 1 für das Jugendamt.
 
Trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Richter Robert R.  vom BG Hernals bezog man
sich  immer wieder auf den Vater,  denn dieser sei ja nicht einsichtig und erdreistet sich
den  Fall  öffentlich  zu machen und so die Integrität des Jugendamtes Wien und insbes.
des JA 21B anzuzweifeln.
 
Doch, dass genau dort (lt. Internen Aussagen von Bediensteten des JA Wien) die meisten
„Kindsabnahmen“ und Weiterführungen in Pflegefamilien in ganz Wien stattfinden spricht
wohl für sich. Ebenso, dass man Großteils nur in Familien eingreift wo man glaubt „leich-
tes Spiel“  zu haben und wirklich gefährdete Familien nur oberflächlich betreut (mehrere
Fälle in den letzten Jahren!) sagt auch alles aus!
 
So gab es sogar im Vorjahr einen gravierenden Zwischenfall, denn eine Verwandte einer
Familie  aus  Tschetschenien  griff  zum  letzten Mittel um gegen das JA vorzugehen und
wollte sich vor Ort das Leben nehmen!
 
Nur  dem  raschen Eingreifen beherzter Bürokräfte des JA 21 war es zu verdanken,  dass
sich  die  Dame  nicht  aus dem Fenster stürzte.   Unsere Recherchen ergaben, dass man
dem  Vater  den  sexuellen  Missbrauch  seiner Töchter vorwarf,  dies jedoch nie wirklich
bewies.
 
Letzten Endes hat sich der Vater mit den Kindern in die Heimat abgesetzt,  als letztes Mittel
der  Willkür des JA 21 zu entgehen.   Lieber wirtschaftliche Probleme und miese Lebensbe-
dingungen als ständige Repressalien durch das Wiener Jugendamt, das ist bezeichnend für
die Zustände in der Schlosshoferstraße in Floridsdorf!
 
Die Ermittlungen der Polizei in die wir involviert waren (Zeugen), ergaben wie erwartet, dass
der  Familie  rein  gar  nichts  vorzuwerfen  war  und man einfach willkürlich den Missbrauch
anführte ohne jeden Beweis dafür (ärztliche Untersuchungen udgl.). So wurde der Fall nieder-
gelegt,  doch  Gerüchten zur Folge verfolgt das JA 21 weiter den Fall und damit die Familie!?
 
Ähnlich  ergeht  es  der  Familie A. ,  welche auch vom JAW beharrlich verfolgt wird ohne je
einen  Beweis für die Anschuldigungen (Mutter könne das Kind nicht schützen!?)  angetreten
zu  haben.   Dazu  hat  man  auch  nie irgendwelche „Auflagen“ erteilt,  dass die Mutter ihre
Tochter zurückbekommen könne!? Dies obwohl dies ausdrücklich bei einer Tagsatzung vom
Richter gefordert,  ebenso wie die Beweisführung.   Man berief sich jedoch nur auf ein Gut-
achten welches inzw. als ungültig gilt, in dem Prof. D. die Mitter als gefährlich für das Kind
hinstellt.
 
Nachdem  dem  Gutachter jedoch das Naheverhältnis zum Jugendamt (Parteilichkeit) sowie
die Angabe falscher Tätigkeiten in seiner Homepage nachgewiesen werden konnte, musste
er sich als befangen erklären und damit ist auch sein Gutachten hinfällig.
 
Außerdem  wurd e durch  Prof. Friedrich  ein neues Gutachten über alle Familienmitglieder
erstellt,  welches  eindeutig  die  Ungefährlichkeit  der  Familie  für  das  Kind  bescheinigt!
U.a.  auf  Grund dieses Gutachtens sowie mehrerer Einvernahmen aller Familienmitglieder
durch den Richter kam dieser zum Schluss, dass eben die 13 Jährige an die Mutter heraus-
zugeben ist!   Dies bekräftigte er in einem zweiten Beschluss vor einer Woche abermals!
 
Wohl durch interne Kontakte zum Landesgericht f. Zivilrechtssachen gelang es den Damen
S. vom JA 21B ein Eilverfahren zu erreichen, in dessen laufe die Herausgabe des Mädchen
an die Mutter gestoppt wurde.
 
Nun  ist  die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses jedoch fragwürdig und rechtlich bedenk-
lich.   Denn  da  der Richter  am Erstgericht einen Zweitbeschluss rausgab und das in einem
Verfahren, welches bereits drei Jahre dauert, ist ein Eilverfahren auf Grund der endgültigen
Beschlussfähigkeit eher unzulässig!
 
Darüber hinaus ist fragwürdig ob ein Rekurs gegen ein bereits beschlussfähiges Verfahren
erlaubt ist, denn man könnte das als Verfahrensfehler sehen, weil die Vermutung sich auf-
drängt, dass man das Verfahren verschleppen will.
 
Sollte dem so sein wird zu klären sein wieso und unter welchen fragwürdigen Umständen
ein Richter am LGZ den Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben hat. Da liegt doch die Ver-
mutung nahe, dass hier Richter des LGZ ein Naheverhältnis zum JAW bzw.  den Damen S.
von dessen Regionalstelle Floridsdorf haben!   Denn studiert man den Akt A.,  so ergeben
sich keinerlei Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens, da die Abnahme des Kindes
zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechtens war!
 
Da man immer wieder erfährt,  dass gerade das LGZ Wien für das Jugendamt beschließt
so drängt sich auch hier der Verdacht „der Zusammenarbeit“ auf und das wäre nicht nur
verwerflich,  nein  auch  strafbar für beide Seiten!   Da wird die Korruptionsstaatsanwalt-
schaft wohl noch einiges zu tun bekommen um diesen „Intrigensumpf“ auszuheben.
 
Die  Familie  und ihr Anwalt Herr MMMg. Dr. Hasenöhrl werden weiter für das Mädchen
kämpfen und wir werden weiter an dem Fall dran bleiben und berichten.
 
Erich Weber

2012-10-27