GASTAUTOREN – BEITRAG
Herausgabe einer 13 Jährigen geriet zur Odyssee, welch ein Skandal! {besps}jaskandal{/besps} Am Freitag dem 12.10.12, sollte eine 13 Jährige Schülerin (Name der Redaktion bekannt) nach einem Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals an die Mutter welche das ordentliche Sorgerecht hat vom Jugendamt Wien herausgegeben werden. Doch die Fallführende Sozialarbeiterin sowie auch die Vorgesetzte Sozialarbeiterin verweigerten die Herausgabe! Frau Eva S. sowie ihre Vorgesetzte Ilonka S. vom Jugendamt Wien Floridsdorf kündigten dieses Vorgehen auch beim Anwalt der Mutter Herrn MMMg. Dr. Hasenöhrl an. Der protestierte vehement und intervenierte mit seiner Klientin sowie dem Kindsvater und einem Medienvertreter beim zu- ständigen Richter am Bezirksgericht Hernals. Doch der war sich uneinig, ob nun der neuerliche Sorgerechtsantrag seinen Vorbeschluss aufheben würde oder nicht. Doch schien er der Meinung, dass es sich seitens der Damen vom Jugendamt um eine willkürliche Handlung handle. Aber das wollte er noch prüfen und so mussten die Eltern der Minderjährigen unverrichteter Dinge wieder gehen. Man ging auf Anraten des Richters und vorheriger Kontaktaufnahme nun ins Bezirkspolizei- kommando Döbling. Denn nach Meinung des Vaters ist die fortwährende Anhaltung des Mädchens in der Kinderwohngemeinschaft Scheibenbergstraße in Wien Währing rechtswidrig.
So wollte man besprechen wie man ggf. strafrechtlich gegen das Verhalten von den beiden Damen S. im Jugendamt vorgehen könne. Darüber hinaus wurde auch durch die Polizei be- kannt, dass die Herrschaften der sogenannten „Jugendwohlfahrt“ das Mädchen aus der WG schaffen wollten, wohl damit sie nicht abgeholt werden konnte, trotz aufrechtem Beschluss des Gerichtes zur Herausgabe! Nachdem der Stadthauptmann bei der leitenden Sozialarbeiterin telefonisch wiederholt inter- venierte, war man der Meinung, dass das Mädchen in der WG Scheibenbergstraße ver- bleiben würde. Also sah man vorerst von einer Anzeige wegen Kindesentziehung bzw. sogar Entführung ab und begab sich zur Wohngemeinschaft nach Währing. Unterstützung durch die Polizei gab es deshalb nicht, da diese nur nach Aufforderung des Gerichtes tätig werden kann. Da der Familienrichter sich aber nicht einig war, ob nun der Beschluss durchsetzbar wäre oder nicht, zögerte er Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch zu setzen. In der WG verweigerte man natürlich die Herausgabe des 13 Jährigen Mädchens abermals, trotz Hinweis des Rechtsvertreters, dass man sich damit strafbar machen würde! Doch das interessierte die Dame der Regionsverwaltung des Wiener Jugendamtes nicht im Geringsten. Wieder zog man unverrichteter Dinge ab und erstatte per Mail dem Richter Bericht, in der Hoffnung, dass dieser diese Rechtswidrigkeiten des Wiener Jugendamtes entsprechend ahnden würde. Dieser versprach im Gespräch in der Früh, dass er sich maximal binnen 8 Tagen entscheiden werde, worauf nun täglich gepocht wird. Gegen alle beteiligten Mitarbeiter des Wiener Jugendamtes bereitet man inzwischen weitere rechtliche Schritte vor. Auch wenn die bis- herigen Schritte gegen die Damen S. und höhere Stellen ergebnislos blieben bzw. noch in Arbeit sind. Scheinbar ist unsere Justiz gegenüber den Jugendämtern und deren Mitarbeitern relativ zahnlos! Denn wie oft geht die Justiz gegen die Jugendämter und deren Machenschaften vor? So gut wie nie, wie auch die aktuellen Missbrauchsfälle aus den 50er bis 90er Jahre des letzten Jahrhunderts drastisch zeigen! Wer schützt unsere Kinder vor der Abnahme und Entfremdung von den Eltern durch die Jugendämter Österreichs und insbesonders Wiens? Niemand! Das Jugendamt wird durch niemanden kontrolliert, hat nahezu unendliche Macht und die Justiz schaut zu!? Man mache sich selbst ein Bild,……. (Info: www.kinderrechtsinitiative.npage.at ) Erich Weber
2012-10-16