Wer schützt eigentlich Kinder vor den Jugendämtern?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Herausgabe einer 13 Jährigen geriet zur Odyssee, welch ein Skandal!
 
{besps}jaskandal{/besps}
 
Am Freitag dem 12.10.12,  sollte eine 13 Jährige Schülerin (Name der Redaktion bekannt) nach
einem  Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals an die Mutter welche das ordentliche Sorgerecht
hat vom Jugendamt Wien herausgegeben werden. Doch die Fallführende Sozialarbeiterin sowie
auch die Vorgesetzte Sozialarbeiterin verweigerten die Herausgabe!
 
Frau Eva S.  sowie ihre Vorgesetzte Ilonka S. vom Jugendamt Wien Floridsdorf kündigten dieses
Vorgehen auch beim Anwalt der Mutter Herrn MMMg. Dr. Hasenöhrl an. Der protestierte vehement
und  intervenierte  mit  seiner  Klientin sowie dem Kindsvater und einem Medienvertreter beim zu-
ständigen Richter am Bezirksgericht Hernals.
 
Doch  der  war  sich  uneinig,  ob  nun  der neuerliche Sorgerechtsantrag seinen Vorbeschluss
aufheben würde oder nicht. Doch schien er der Meinung, dass es sich seitens der Damen vom
Jugendamt  um  eine  willkürliche  Handlung  handle.   Aber  das wollte er noch prüfen und so
mussten die Eltern der Minderjährigen unverrichteter Dinge wieder gehen.
 
Man  ging  auf  Anraten  des Richters und vorheriger Kontaktaufnahme nun ins Bezirkspolizei-
kommando  Döbling.   Denn  nach  Meinung  des  Vaters  ist die fortwährende Anhaltung des
Mädchens in der Kinderwohngemeinschaft Scheibenbergstraße in Wien Währing rechtswidrig.

So  wollte  man besprechen wie man ggf. strafrechtlich gegen das Verhalten von den beiden
Damen S.  im Jugendamt vorgehen könne.   Darüber hinaus wurde auch durch die Polizei be-
kannt, dass die Herrschaften der sogenannten  „Jugendwohlfahrt“  das Mädchen aus der WG
schaffen  wollten,  wohl damit sie nicht abgeholt werden konnte, trotz aufrechtem Beschluss
des Gerichtes zur Herausgabe!
 
Nachdem der Stadthauptmann bei der leitenden Sozialarbeiterin telefonisch wiederholt inter-
venierte,  war  man  der  Meinung,  dass  das  Mädchen  in der WG Scheibenbergstraße ver-
bleiben würde. Also sah man vorerst von einer Anzeige wegen Kindesentziehung bzw. sogar
Entführung ab und begab sich zur Wohngemeinschaft nach Währing.
 
Unterstützung  durch  die  Polizei  gab es deshalb nicht,  da diese nur nach Aufforderung des
Gerichtes  tätig  werden kann.   Da der Familienrichter sich aber nicht einig war,  ob nun der
Beschluss  durchsetzbar wäre oder nicht,  zögerte er Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch
zu setzen.
 
In  der  WG  verweigerte  man natürlich die Herausgabe des 13 Jährigen Mädchens abermals,
trotz Hinweis des Rechtsvertreters,  dass man sich damit strafbar machen würde!   Doch das
interessierte  die Dame der Regionsverwaltung des Wiener Jugendamtes nicht im Geringsten.
Wieder  zog  man  unverrichteter Dinge ab und erstatte per Mail dem Richter Bericht,  in der
Hoffnung,  dass  dieser  diese  Rechtswidrigkeiten  des  Wiener  Jugendamtes entsprechend
ahnden würde.
 
Dieser versprach im Gespräch in der Früh, dass er sich maximal binnen 8 Tagen entscheiden
werde,  worauf  nun  täglich  gepocht  wird.   Gegen  alle  beteiligten Mitarbeiter des Wiener
Jugendamtes  bereitet  man  inzwischen weitere rechtliche Schritte vor.   Auch wenn die bis-
herigen  Schritte gegen die Damen S.  und höhere Stellen ergebnislos blieben bzw.  noch in
Arbeit sind.
 
Scheinbar  ist  unsere  Justiz  gegenüber  den  Jugendämtern und deren Mitarbeitern relativ
zahnlos! Denn wie oft geht die Justiz gegen die Jugendämter und deren Machenschaften vor?
So  gut  wie  nie,  wie  auch  die aktuellen Missbrauchsfälle aus den 50er bis 90er Jahre des
letzten Jahrhunderts drastisch zeigen!
 
Wer  schützt  unsere Kinder  vor  der  Abnahme  und  Entfremdung von den Eltern durch die
Jugendämter Österreichs und insbesonders  Wiens?   Niemand!   Das Jugendamt wird durch
niemanden kontrolliert, hat nahezu unendliche Macht und die Justiz schaut zu!?
 
Man mache sich selbst ein Bild,…….
(Info: www.kinderrechtsinitiative.npage.at )
 
Erich  Weber

2012-10-16