Empfiehlt die WKO eine Verletzung des Datenschutzes?


Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt

Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf  genießt,  ist  kein  Geheimnis.   Dies  hat  aber  nichts mit dem  „ewigen  K(r)ampf“
Steuerpflichtiger  vs.  Finanzamt  zu  tun,  sondern  liegt  am  Auftreten  etlicher Finanz-
polizisten.    Einen sehr  interessanten  und  aufschlussreichen  Beitrag  dazu,  gibt  es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit  dem  Thema  „Finanzpolizei“  beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen  Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“.   Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt,  befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel.  Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die  WKO  ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich,  Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist  unter  dem Tresen),  in  der  die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter  (Marktamt,  Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.)  zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen.   Aus diesem  Grund haben auch meist alle  Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher  auch  Einsicht)  auf diese,  um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das  ist  an und für sich problemlos,  da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und  nun  sind  wir  bei  des  Pudels  Kern.   Die  WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine  Anmeldebestätigung  der  Krankenkasse  Daten,  die  einwandfrei  unter den Daten-
schutz fallen.  Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten  mittels  ihrer  Laptops  (ein  solcher  wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort  in  der  Lage sind zu überprüfen,  ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab,  dass  die  von der WKO besagte Bereit-
haltung  von  Meldungen  bei  der  Sozialversicherung,  von niemanden gefordert wird.  Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse,  liest  sich  für  uns  wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes.  Wir
wollten  natürlich  wissen,  wie  die  Zwangsanstalt  zu ihrer Meinung kam.   Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis.   Entweder  hatte  man  keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
*****
2014-12-03

Wird Ausländerkriminalität zur Selbstverständlichkeit?


Noch immer verschlossene Augen?

Immer wieder wollen uns linke Gutmenschen Glauben machen, dass die Öffnung der

Ostgrenzen und die ungezügelte  Zuwanderung keine negative Auswirkung auf die

Kriminalität in unserem Land hat.

 

Allein die Meldungen in der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung,  sollten diesen

Herrschaften die Augen öffnen und eines Besseren belehren.

 

 

 

 

Alle Screens: Kronen-Zeitung Printausgabe vom 14.09.2011

 

Auch wenn wir der Kronen-Zeitung gelegentlich vorwerfen doppelmoralisch zu sein

begrüßen wir es,  dass die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs  bei der Auslän-
derkriminalität auf  „political correctness“ verzichtet und das Kind,  respektive die
Täter beim Namen nennt.

 

Es gibt sie doch noch

Auch wir haben heute ein wenig recherchiert und einen Geschäftszweig der Ausländer-

kriminalität endeckt,  den es laut Aussagen diverser Behörden eigentlich gar nicht mehr
geben sollte. Eine erhebliche Anzahl von Ausländern bietet in 1100 Wien Triesterstraße,
vor der Filiale der Firma OBI  und SOCHOR  widerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten an.

 


Foto: © erstaunlich.at

Foto: © erstaunlich.at
 

Widerrechtlich und  kriminell aus  dem Grund,  da keiner der Anbieter  eine Gewerbebe-

rechtigung besitzt, geschweige denn Steuern oder Sozialabgaben entrichtet. Es werden

gewerbliche Angebote in verschiedenen Berufssparten offeriert.

 

ERSTAUNLICH testete dies heute und ein Lockvogel täuschte Interesse bei den gewerb-
lichen Anbietern vor.  Maler, Tapezierer, Maurer,  Elektriker,  Gas/Wasserinstallateure udgl.
mehr, bieten ganz offen ihre Dienste. Entweder zu Pauschalpreisen oder zu Stundenlöhne
zwischen 7,-  und 15,- Euro.   Unser Lockvogel war so dreist und verlangte den Vorweis
eines Gewerbescheines, der UID-Nummer, sowie nach vollendeter Arbeit eine Rechnung,
da er vorgab diese von der Steuer absetzen zu wollen.   Keiner der Dienste anbietenden
Personen konnte diese Kriterien erfüllen.

 

Standortwechsel

Diese illegalen Ein-Mann-Unternehmen hielten sich früher direkt am Gelände der Firmen

SOCHOR und OBI auf.   Nun verhindert ein Wächter,  dass die illegalen Dienstleistungs-

anbieter das Firmengelände betreten.


Fotos: © erstaunlich.at

 

Ein arbeitsloser Wächter                         Illegale Dienstanleisungsanbieter
 

Nun haben die, ohne Gewerbeberechtigung und Abgaben hinterziehenden Kleinunter-
nehmer ihre Firmensitze auf den Gehsteig vor den betroffenen Baumärkten verlagert.
Da sind dem Wächter  (obiges Bild im roten Kreis) die Hände gebunden.

 

Keine gebunden  Hände haben  hingegen die Behörden  und wir fragen uns,  warum
diese  nicht einschreiten.   Die angesammelte Menge der  Personen ist wohl kaum zu
übersehen.  Diese Leute stehen permanent von Montag bis Freitag  (Werktage) am
Gehsteig vor den obig angegebenen Filialen der Baumärkte.
 
Was würde wohl einem Österreicher passieren, wenn dieser Dienstleistungen anbietet
ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen und obendrein weder
Steuern noch Sozialabgaben bezahlt?

 

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2011-09-14
 

Deitsche Sprache nix wichtig TEIL2


Wird die deutsche Sprache abgeschafft?

In unserem Beitrag  „Deitsche Sprache nix wichtig“  haben wir schon  ausführlich darüber
berichtet,  dass es  offenbar nicht  mehr  wichtig  ist in Österreich  der deutschen  Sprache
mächtig zu sein.  Gut wir geben zu,  dass perfekte Deutschkenntnisse bei unqualifizierten
Tätigkeiten nicht  unbedingt erforderlich sind.  Sollten die Azubis bei der Gemeinde Wien
nach ihrer  Lehrzeit noch  immer nicht  Deutsch können,  kann man sie  ja für Hilfsdienste
einsetzen.

Allerdings waren wir bis dato der Meinung, dass für Unternehmensgründer in Österreich,
Kenntnisse der deutschen Sprache unerlässlich sind. Immerhin muss sich der Gewerbe-
treibende in spe, mit Gesetzen und Verordnungen herumschlagen.

Bedenkt  man  wie  sich die  Zwangsvereinigung WKO  immer  wieder  gebärdet und  von

einem  österreichischen  Staatsbürger  alle  möglichen  Ausbildungsnachweise  und Prüf-
ungen verlangt, wenn sich dieser einen Gewerbeschein lösen will, erscheint uns folgende
Aussendung der WKO mehr als erstaunlich. Allen nicht Informierten sei mitgeteilt, dass die
Wirtschaftskammer bei jeder Gewerbeberechtigungs-Erteilung ihren Sanktus geben muss .

Screen: http://www.gruenderservice.at

PDF-Download durch Anklicken des Bildes

Betriebsgründung ohne deutsche Sprachkenntnisse?

Nicht nur Achmed und Ali müssen nicht Deutsch können, denn diese fremdsprachige Infor-
mation  für  eine  Unternehmensgründung  gibt  es  in bosnischer,  kroatischer,  serbischer,
russischer,  rumänischer,  polnischer,  ungarischer,  tschechischer, slowakischer und eng-
lischer Sprache.

Auffallend  ist auch,  dass sich  die fremdsprachigen  Informationen,  bis auf  die englische
Version, auf Staaten des ehemaligen Ostblocks, Ex-Jugoslawien und der Türkei beziehen.
Bevor nun der  Alibi-Einwand kommt, dass diese ein Service für globale Unternehmen sei,
kann eine  solche Ausrede  einwandfrei  entkräftet  werden.  Globale  Unternehmen  die in
Österreich ein Unternehmen gründen bedienen sich der Dienste von Wirtschaftsanwälten,

welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift perfekt beherrschen.

Also dienen  die fremdsprachigen  Gründerinformationen der WKO für Kleingewerbetreib-

ende.  Da stellt sich naturgemäß die Frage,  wie diese Personen Voraussetzungen für die
Unternehmensgründung erbringen können, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherr-
schen.  Es  wird  kaum möglich sein,  die erforderlichen  Kenntnisse  der österreichischen
Rechtsformen,  Sozialversicherungs-  und  Steuergesetze zu verstehen,  wenn man nicht
einmal der Landessprache mächtig ist.

Screen: http://www.gruenderservice.at

Version in deutscher Sprache

Gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus?

„Unternehmerisches  Engagement  darf nicht  an Sprachproblemen  scheitern.  Gerade das
Fachvokabular  rund um  Gründungen  ist  oft  sehr schwierig  zu verstehen,  deshalb  ist es
für  uns  eine  Selbstverständlichkeit,  Informationen  für  Gründer auch  mehrsprachig anzu-
bieten“, meint Mag. Elisabeth Zehetner von der WKO, in einer heutigen Presseaussendung.

Offenbar gehen der WKO  die österreichischen Zwangsmitglieder  aus und der verbliebene
Rest darf  mit seinen  Zwangmitglieds-Beiträgen  derartig erstaunliche Kampagnen  finanz-
ieren.

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2011-03-24
 

Zuwachs an Sozialschmarotzern


Arbeitsmarkt- Liberalisierung rückt näher

Ab dem Jahr 2011 soll der Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Ländern des ehemaligen
Ostblocks geöffnet werden. Der AMS-Chef Kopf meint, dass sich dieses Liberalisierung im
kommenden Jahr fatal auf die Arbeitslosenzahlen in Österreich auswirken werde.
Auch der FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer schlägt in die selbe Kerbe
und kommt zur Ansicht, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts für jene Oststaaten die 2004
der EU beigetreten sind, die Zahl der Tagespendler massiv erhöhen  und gleichzeitig für
mehr arbeitslose Österreicher sorgen wird.

Entspannung am Personalmarkt

Die Ansicht der beiden Herren können wir zumindest aus dieser Sicht nicht teilen. Die
kommende  Liberalisierung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen. Vor-
allem die unter  Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotel-
lerie und Gastgewerbe, werden endlich aufatmen können.
Wir fragen uns ohnehin, wie es z.B. eine(n) arbeitslos gemeldete(n) Kellner(in) geben kann,
wo doch die Gastronomie begonnen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten
Personalmangel aufweist.

Keine Scheinselbständigen mehr

Aber auch die Baubranche wird Grund zur Freude haben. Endlich vorbei die Zeiten wo sich
ausländische Bauarbeiter einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-Montageunternehmen  lösen
mussten und sich bei der SVA pflichtversichern ließen, um auf einer hiesigen Baustelle arbei-
ten zu können.

Arbeitslosenzahl wird sich erhöhen

Doch der Schein trügt, denn die Arbeitslosenzahlen werden nach geraumer Zeit tatsäch-
lich in die Höhe schnellen. Österreich ist ein Paradies für Sozialschmarotzer und so wird der
einfältigste Slowake, Tscheche, Ungar oder Pole in kürzester Zeit begriffen haben, dass man
vom österreichischen Staat auch Geld erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.

Sozialstaat wird noch mehr abgezockt werden

Nach Erfüllung der Mindestarbeitszeitdauer welche für die Inanspruchnahme der Arbeits-
losenunterstützung notwendig ist, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften
diese Sozialleistung in Anspruch nehmen.
Und zwar nicht weil ihre Arbeitkraft nicht mehr gebraucht wird, sondern weil man auf eine
Kündigung  seitens des Arbeitnehmers Wert legen wird. Dadurch wird das angekündigte
Szenario der Herren Kopf und Hofer tatsächlich eintreten, wenn auch aus einer anderen
Perspektive.

Keine Arbeit bedeutet Heimreise

Diesem könnte man ganz leicht einen Riegel vorschieben. Von ausländischen Arbeitkräften
wird keine Arbeitslosenversicherung eingehoben und dadurch besteht kein Anspruch auf
eine Arbeitslosenunterstützung. Sollte die notwendig gesetzliche Regelung noch fehlen,
so ist eine zu schaffen.

Tritt tatsächlich der Fall ein, dass eine ausländische Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird,
so muss jene Person nur mehr die Heimreise antreten und fällt daher dem österreichischen
Staat nicht mehr zur Last.
Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und
zu einem Geheule anstimmen wird, wenn sie diesen Beitrag gelesen haben. Diesen Per-
sonen sei aber gesagt, dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier-
bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses zusammenbricht.
*****

2010-04-08
  

Verlosen statt verkaufen

Millionenvilla zu verlosen 

(Kärnten) Frau Traude Daniel will ihre Villa, samt Grundstück verkaufen. Wie sie selbst
gegenüber der Presse angibt, ist die Erzielung ihres Verkaufspreises zur Zeit wegen der
angespannten Wirtschaftlage nicht möglich.Also kommt man auf die Idee, die millionen-
schwere Villa per Los zu verkaufen.

Auszug aus der Startseite der Website www.hausverlosung.at

Zu Ihrer Sicherheit:
Es werden insgesamt 9.999 Lose zu je 99 € verkauft, die in Reihenfolge des Zahlungsein-
gangs bei der Bank zur Verlosung verwendet werden. (Verlosungsbedingungen)
 
      
Aus diesem Satz entnehmen wir, daß die Verlosung nur dann stattfindet, wenn alle 9.999
Lose an den Mann/Frau gebracht worden sind.
         

Weiterer Auszug aus der Website www.hausverlosung.at (FAQ)

Frage:
19. Was passiert mit meinem Geld, wenn zu wenig Teilnehmer mitspielen?
Antwort:
Geld retour…abzgl. 19,- Euro
   

Veranstalter kann absagen, Teilnehmer muß zahlen

Das heißt wenn die Verlosung seitens des Veranstalters abgesagt wird, muß jeder Teil-
nehmer noch Euro 19,- für das Spektakel berappen.
Auch nicht schlecht, denn wenn nicht alle Lose verkauft werden,  hat sich die Verlosung
erledigt. Nehmen wir an das Ganze stoppt bei 8.000 Losen, dann hätte Frau Traude Daniel
Euro 152.000,- vereinnahmt. Wenn man dann noch die angelaufenen Spesen abzieht, wird
noch ein satter Gewinn übrigbleiben. Diese Frau sollte man eigentlich zur Finanzminis-
terin machen.
   

Auszug aus dem Glückspielgesetz, bzgl. der Ausnahmen

Glücksspielmonopol
§ 3. Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetz
nicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol).
Ausnahmen aus dem Glücksspielmonopol
§ 4. (1) Glücksspiele, die nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden, unter-
liegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz 0,50
Euro nicht übersteigt.
(2) Ausspielungen mittels eines Glücksspielautomaten unterliegen nicht dem Glücksspiel-
monopol, wenn
1.die vermögensrechtliche Leistung des Spielers den Betrag oder den Gegenwert von 0,50
Euro nicht übersteigt und
2.der Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von 20 Euro nicht übersteigt.
(3) Warenausspielungen mittels eines Glücksspielapparates unterliegen nicht dem Glücks-
spielmonopol, wenn die vermögensrechtliche Leistung den Betrag oder den Gegenwert von
1 Euro nicht übersteigt und es sich um die Schaustellergeschäfte des „Fadenziehens”,
„Stoppelziehens”, „Glücksrades”, „Blinkers”, „Fische- oder Entenangelns”, „Plattenangelns”
, „Fische- oder Entenangelns mit Magneten”, „Plattenangelns mit Magneten”, „Zahlenkessel-
spiels”, „Zetteltopfspiels” sowie um diesen ähnliche Spiele handelt. Eine Warenausspielung
liegt nicht vor, wenn die Einlösung des Gewinns in Geld möglich ist.
(4) Lebensversicherungsverträge, nach denen die in Ab- und Erlebensfall zu leistende Ver-
sicherungssumme für den Fall der Auslosung vorzeitig zu zahlen ist, unterliegen nicht dem
Glücksspielmonopol.
(5) Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol
, solange das zusammengerechnete Spielkapital solcher Ausspielungen desselben Veranstalters
4 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und wenn mit der Ausspielung nicht persönliche
Interessen der Veranstalter oder Erwerbszwecke verfolgt werden.
——————————————————————————————–
Nummernlotterien
§ 12. Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile durch fortlaufende Num-
mern gekennzeichnet sind. Die Treffer werden in einer öffentlichen Ziehung ermittelt.
———————————————————————————————
Sonstige Ausspielungen
Sonstige Nummernlotterien
§ 32. (1) Sonstige Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile (Lose)
durch fortlaufende Nummern gekennzeichnet sind und bei denen die Treffer mit jenen Spielantei-
len erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden.
(2) Die sonstigen Nummernlotterien gliedern sich nach Art der Treffer in:
1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen;
2. Geldlotterien, bei denen die Treffer nur in Geld bestehen;
3. gemischte Lotterien, bei denen die Treffer in Geld und Waren oder geldwerten Leistungen
   bestehen.
 ———————————————————————————————–
Übertragung des Rechts zur Durchführung sonstiger Ausspielungen
§ 36. (1) Der Bund kann die Ausübung des ihm zustehenden Rechtes zur Durchführung von sonstigen
Nummernlotterien (§ 32), Tombolaspielen (§ 33), Glückshäfen (§ 34) und Juxausspielungen (§ 35)
durch Bewilligung an andere Personen übertragen.
(2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist nur zulässig:
1. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit einem Spielkapital bis
 einschließlich 15 000 Euro an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben, wenn mit der
 Veranstaltung nicht Erwerbszwecke verfolgt werden;
 2. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit höherem Spielkapital so-
 wie von sonstigen Nummernlotterien nur an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben und
 auf Grund ihrer im Interesse des allgemeinen Wohls gelegenen Tätigkeit eine Förderung verdienen,
 wenn durch die Veranstaltung die Erreichung bestimmter Einzelzwecke mildtätiger, kirchlicher oder
 gemeinnütziger Art im Inland angestrebt wird.
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Erstaunlicher Rechtsstandpunkt der Finanz

Rein rechtlich spricht punkto Glücksspielgesetz nichts gegen diesen Verkauf. Laut den
geltenden Bestimmungen gebe es keinerlei Hindernisse, sagt Harald Waiglein, Sprecher
des Finanzministeriums, auf APA-Anfrage.
Dieses Glücksspiel zielt nicht auf eine gewerbsmäßige Tätigkeit ab. Bei der Verlosung des
Kärntner Anwesens handle es sich um eine einmalige Lotterie und die sei unproblematisch.
 
Wir haben uns das oben angeführte Gesetz sehr genau durchgelesen und können beim
besten Willen nicht erkennen, wo hier eine Ausnahme für Frau Daniel, beziehungsweise für
derartige Verkäufe bestehen soll. Was uns ebenfalls nicht klar ist, welche Bemessungs-
grundlage wird hier für die Grunderwerbssteuer herangezogen ?
       
Wenn diese Aktion rechtlich einwandfrei in Ordnung sein sollte, kann man nur jedem Gewerbe-
treibenden anraten, seinen Gewerbeschein zurück zu legen und als Privatmann(frau) seine
Waren mittels Verlosung an den Mann/Frau zu bringen.
Die andere Möglichkeit wäre noch, „einmalige private Verlosungen“  über  eine Internetplatt-
form zu organisieren, wo der Plattformbetreiber offiziell  mit den „Privaten“ ja nichts zu tun hat.
   
Stauni

Inhalts-Ende

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