Wird Ausländerkriminalität zur Selbstverständlichkeit?
Noch immer verschlossene Augen?
Immer wieder wollen uns linke Gutmenschen Glauben machen, dass die Öffnung der
Ostgrenzen und die ungezügelte Zuwanderung keine negative Auswirkung auf die
Kriminalität in unserem Land hat.
Allein die Meldungen in der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung, sollten diesen
Herrschaften die Augen öffnen und eines Besseren belehren.
Alle Screens: Kronen-Zeitung Printausgabe vom 14.09.2011
Auch wenn wir der Kronen-Zeitung gelegentlich vorwerfen doppelmoralisch zu sein
begrüßen wir es, dass die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs bei der Auslän- derkriminalität auf „political correctness“ verzichtet und das Kind, respektive die Täter beim Namen nennt.
Es gibt sie doch noch
Auch wir haben heute ein wenig recherchiert und einen Geschäftszweig der Ausländer-
kriminalität endeckt, den es laut Aussagen diverser Behörden eigentlich gar nicht mehr geben sollte. Eine erhebliche Anzahl von Ausländern bietet in 1100 Wien Triesterstraße, vor der Filiale der Firma OBI und SOCHOR widerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten an.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Widerrechtlich und kriminell aus dem Grund, da keiner der Anbieter eine Gewerbebe-
rechtigung besitzt, geschweige denn Steuern oder Sozialabgaben entrichtet. Es werden
gewerbliche Angebote in verschiedenen Berufssparten offeriert.
ERSTAUNLICH testete dies heute und ein Lockvogel täuschte Interesse bei den gewerb- lichen Anbietern vor. Maler, Tapezierer, Maurer, Elektriker, Gas/Wasserinstallateure udgl. mehr, bieten ganz offen ihre Dienste. Entweder zu Pauschalpreisen oder zu Stundenlöhne zwischen 7,- und 15,- Euro. Unser Lockvogel war so dreist und verlangte den Vorweis eines Gewerbescheines, der UID-Nummer, sowie nach vollendeter Arbeit eine Rechnung, da er vorgab diese von der Steuer absetzen zu wollen. Keiner der Dienste anbietenden Personen konnte diese Kriterien erfüllen.
Standortwechsel
Diese illegalen Ein-Mann-Unternehmen hielten sich früher direkt am Gelände der Firmen
SOCHOR und OBI auf. Nun verhindert ein Wächter, dass die illegalen Dienstleistungs-
anbieter das Firmengelände betreten.
Fotos: © erstaunlich.at
Ein arbeitsloser Wächter Illegale Dienstanleisungsanbieter
Nun haben die, ohne Gewerbeberechtigung und Abgaben hinterziehenden Kleinunter- nehmer ihre Firmensitze auf den Gehsteig vor den betroffenen Baumärkten verlagert. Da sind dem Wächter (obiges Bild im roten Kreis) die Hände gebunden.
Keine gebunden Hände haben hingegen die Behörden und wir fragen uns, warum diese nicht einschreiten. Die angesammelte Menge der Personen ist wohl kaum zu übersehen. Diese Leute stehen permanent von Montag bis Freitag (Werktage) am Gehsteig vor den obig angegebenen Filialen der Baumärkte.
Was würde wohl einem Österreicher passieren, wenn dieser Dienstleistungen anbietet ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen und obendrein weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlt?
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2011-09-14
Deitsche Sprache nix wichtig TEIL2
Wird die deutsche Sprache abgeschafft?
In unserem Beitrag „Deitsche Sprache nix wichtig“ haben wir schon ausführlich darüberberichtet, dass es offenbar nicht mehr wichtig ist in Österreich der deutschen Sprache
mächtig zu sein. Gut wir geben zu, dass perfekte Deutschkenntnisse bei unqualifizierten
Tätigkeiten nicht unbedingt erforderlich sind. Sollten die Azubis bei der Gemeinde Wien
nach ihrer Lehrzeit noch immer nicht Deutsch können, kann man sie ja für Hilfsdienste
einsetzen.
Allerdings waren wir bis dato der Meinung, dass für Unternehmensgründer in Österreich,
Kenntnisse der deutschen Sprache unerlässlich sind. Immerhin muss sich der Gewerbe-
treibende in spe, mit Gesetzen und Verordnungen herumschlagen.
Bedenkt man wie sich die Zwangsvereinigung WKO immer wieder gebärdet und von
einem österreichischen Staatsbürger alle möglichen Ausbildungsnachweise und Prüf- ungen verlangt, wenn sich dieser einen Gewerbeschein lösen will, erscheint uns folgende Aussendung der WKO mehr als erstaunlich. Allen nicht Informierten sei mitgeteilt, dass die Wirtschaftskammer bei jeder Gewerbeberechtigungs-Erteilung ihren Sanktus geben muss .Screen: http://www.gruenderservice.at
PDF-Download durch Anklicken des Bildes
Betriebsgründung ohne deutsche Sprachkenntnisse?
Nicht nur Achmed und Ali müssen nicht Deutsch können, denn diese fremdsprachige Infor-mation für eine Unternehmensgründung gibt es in bosnischer, kroatischer, serbischer,
russischer, rumänischer, polnischer, ungarischer, tschechischer, slowakischer und eng- lischer Sprache.
Auffallend ist auch, dass sich die fremdsprachigen Informationen, bis auf die englische
Version, auf Staaten des ehemaligen Ostblocks, Ex-Jugoslawien und der Türkei beziehen.
Bevor nun der Alibi-Einwand kommt, dass diese ein Service für globale Unternehmen sei,
kann eine solche Ausrede einwandfrei entkräftet werden. Globale Unternehmen die in
Österreich ein Unternehmen gründen bedienen sich der Dienste von Wirtschaftsanwälten,
Also dienen die fremdsprachigen Gründerinformationen der WKO für Kleingewerbetreib-
ende. Da stellt sich naturgemäß die Frage, wie diese Personen Voraussetzungen für die Unternehmensgründung erbringen können, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherr- schen. Es wird kaum möglich sein, die erforderlichen Kenntnisse der österreichischen Rechtsformen, Sozialversicherungs- und Steuergesetze zu verstehen, wenn man nicht einmal der Landessprache mächtig ist.Screen: http://www.gruenderservice.at
Version in deutscher Sprache
Gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus?
„Unternehmerisches Engagement darf nicht an Sprachproblemen scheitern. Gerade das
Fachvokabular rund um Gründungen ist oft sehr schwierig zu verstehen, deshalb ist es
für uns eine Selbstverständlichkeit, Informationen für Gründer auch mehrsprachig anzu-
bieten“, meint Mag. Elisabeth Zehetner von der WKO, in einer heutigen Presseaussendung.
Offenbar gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus und der verbliebene
Rest darf mit seinen Zwangmitglieds-Beiträgen derartig erstaunliche Kampagnen finanz-
ieren.
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2011-03-24Zuwachs an Sozialschmarotzern
Arbeitsmarkt- Liberalisierung rückt näher
Ab dem Jahr 2011 soll der Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Ländern des ehemaligen
Ostblocks geöffnet werden. Der AMS-Chef Kopf meint, dass sich dieses Liberalisierung im
kommenden Jahr fatal auf die Arbeitslosenzahlen in Österreich auswirken werde.
Auch der FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer schlägt in die selbe Kerbe
und kommt zur Ansicht, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts für jene Oststaaten die 2004
der EU beigetreten sind, die Zahl der Tagespendler massiv erhöhen und gleichzeitig für
mehr arbeitslose Österreicher sorgen wird.
Entspannung am Personalmarkt
Die Ansicht der beiden Herren können wir zumindest aus dieser Sicht nicht teilen. Die
kommende Liberalisierung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen. Vor-
allem die unter Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotel-
lerie und Gastgewerbe, werden endlich aufatmen können.
Wir fragen uns ohnehin, wie es z.B. eine(n) arbeitslos gemeldete(n) Kellner(in) geben kann,
wo doch die Gastronomie begonnen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten
Personalmangel aufweist.
Keine Scheinselbständigen mehr
Aber auch die Baubranche wird Grund zur Freude haben. Endlich vorbei die Zeiten wo sich
ausländische Bauarbeiter einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-Montageunternehmen lösen
mussten und sich bei der SVA pflichtversichern ließen, um auf einer hiesigen Baustelle arbei-
ten zu können.
Arbeitslosenzahl wird sich erhöhen
Doch der Schein trügt, denn die Arbeitslosenzahlen werden nach geraumer Zeit tatsäch-
lich in die Höhe schnellen. Österreich ist ein Paradies für Sozialschmarotzer und so wird der
einfältigste Slowake, Tscheche, Ungar oder Pole in kürzester Zeit begriffen haben, dass man
vom österreichischen Staat auch Geld erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.
Sozialstaat wird noch mehr abgezockt werden
Nach Erfüllung der Mindestarbeitszeitdauer welche für die Inanspruchnahme der Arbeits-
losenunterstützung notwendig ist, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften
diese Sozialleistung in Anspruch nehmen.
Und zwar nicht weil ihre Arbeitkraft nicht mehr gebraucht wird, sondern weil man auf eine
Kündigung seitens des Arbeitnehmers Wert legen wird. Dadurch wird das angekündigte
Szenario der Herren Kopf und Hofer tatsächlich eintreten, wenn auch aus einer anderen
Perspektive.
Keine Arbeit bedeutet Heimreise
Diesem könnte man ganz leicht einen Riegel vorschieben. Von ausländischen Arbeitkräften
wird keine Arbeitslosenversicherung eingehoben und dadurch besteht kein Anspruch auf
eine Arbeitslosenunterstützung. Sollte die notwendig gesetzliche Regelung noch fehlen,
so ist eine zu schaffen. Tritt tatsächlich der Fall ein, dass eine ausländische Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird, so muss jene Person nur mehr die Heimreise antreten und fällt daher dem österreichischen Staat nicht mehr zur Last. Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und zu einem Geheule anstimmen wird, wenn sie diesen Beitrag gelesen haben. Diesen Per- sonen sei aber gesagt, dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier- bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses zusammenbricht. *****
2010-04-08
Verlosen statt verkaufen
Millionenvilla zu verlosen
(Kärnten) Frau Traude Daniel will ihre Villa, samt Grundstück verkaufen. Wie sie selbstgegenüber der Presse angibt, ist die Erzielung ihres Verkaufspreises zur Zeit wegen der
angespannten Wirtschaftlage nicht möglich.Also kommt man auf die Idee, die millionen-
schwere Villa per Los zu verkaufen.
Auszug aus der Startseite der Website www.hausverlosung.at
Zu Ihrer Sicherheit:Es werden insgesamt 9.999 Lose zu je 99 € verkauft, die in Reihenfolge des Zahlungsein-
gangs bei der Bank zur Verlosung verwendet werden. (Verlosungsbedingungen) Aus diesem Satz entnehmen wir, daß die Verlosung nur dann stattfindet, wenn alle 9.999
Lose an den Mann/Frau gebracht worden sind.
Weiterer Auszug aus der Website www.hausverlosung.at (FAQ)
Frage:19. Was passiert mit meinem Geld, wenn zu wenig Teilnehmer mitspielen?
Antwort:
Geld retour…abzgl. 19,- Euro
Veranstalter kann absagen, Teilnehmer muß zahlen
Das heißt wenn die Verlosung seitens des Veranstalters abgesagt wird, muß jeder Teil-nehmer noch Euro 19,- für das Spektakel berappen.
Auch nicht schlecht, denn wenn nicht alle Lose verkauft werden, hat sich die Verlosung
erledigt. Nehmen wir an das Ganze stoppt bei 8.000 Losen, dann hätte Frau Traude Daniel
Euro 152.000,- vereinnahmt. Wenn man dann noch die angelaufenen Spesen abzieht, wird
noch ein satter Gewinn übrigbleiben. Diese Frau sollte man eigentlich zur Finanzminis-
terin machen.
Auszug aus dem Glückspielgesetz, bzgl. der Ausnahmen
Glücksspielmonopol § 3. Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetznicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Ausnahmen aus dem Glücksspielmonopol § 4. (1) Glücksspiele, die nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden, unter-
liegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz 0,50
Euro nicht übersteigt. (2) Ausspielungen mittels eines Glücksspielautomaten unterliegen nicht dem Glücksspiel-
monopol, wenn 1.die vermögensrechtliche Leistung des Spielers den Betrag oder den Gegenwert von 0,50
Euro nicht übersteigt und
2.der Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von 20 Euro nicht übersteigt. (3) Warenausspielungen mittels eines Glücksspielapparates unterliegen nicht dem Glücks-
spielmonopol, wenn die vermögensrechtliche Leistung den Betrag oder den Gegenwert von
1 Euro nicht übersteigt und es sich um die Schaustellergeschäfte des „Fadenziehens”,
„Stoppelziehens”, „Glücksrades”, „Blinkers”, „Fische- oder Entenangelns”, „Plattenangelns”
, „Fische- oder Entenangelns mit Magneten”, „Plattenangelns mit Magneten”, „Zahlenkessel-
spiels”, „Zetteltopfspiels” sowie um diesen ähnliche Spiele handelt. Eine Warenausspielung
liegt nicht vor, wenn die Einlösung des Gewinns in Geld möglich ist. (4) Lebensversicherungsverträge, nach denen die in Ab- und Erlebensfall zu leistende Ver-
sicherungssumme für den Fall der Auslosung vorzeitig zu zahlen ist, unterliegen nicht dem
Glücksspielmonopol. (5) Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol
, solange das zusammengerechnete Spielkapital solcher Ausspielungen desselben Veranstalters
4 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und wenn mit der Ausspielung nicht persönliche
Interessen der Veranstalter oder Erwerbszwecke verfolgt werden. ——————————————————————————————– Nummernlotterien § 12. Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile durch fortlaufende Num-
mern gekennzeichnet sind. Die Treffer werden in einer öffentlichen Ziehung ermittelt. ——————————————————————————————— Sonstige Ausspielungen Sonstige Nummernlotterien § 32. (1) Sonstige Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile (Lose)
durch fortlaufende Nummern gekennzeichnet sind und bei denen die Treffer mit jenen Spielantei-
len erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden. (2) Die sonstigen Nummernlotterien gliedern sich nach Art der Treffer in: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen;
2. Geldlotterien, bei denen die Treffer nur in Geld bestehen;
3. gemischte Lotterien, bei denen die Treffer in Geld und Waren oder geldwerten Leistungen
bestehen.
———————————————————————————————– Übertragung des Rechts zur Durchführung sonstiger Ausspielungen § 36. (1) Der Bund kann die Ausübung des ihm zustehenden Rechtes zur Durchführung von sonstigen
Nummernlotterien (§ 32), Tombolaspielen (§ 33), Glückshäfen (§ 34) und Juxausspielungen (§ 35)
durch Bewilligung an andere Personen übertragen. (2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist nur zulässig: 1. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit einem Spielkapital bis
einschließlich 15 000 Euro an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben, wenn mit der
Veranstaltung nicht Erwerbszwecke verfolgt werden;
2. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit höherem Spielkapital so-
wie von sonstigen Nummernlotterien nur an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben und
auf Grund ihrer im Interesse des allgemeinen Wohls gelegenen Tätigkeit eine Förderung verdienen,
wenn durch die Veranstaltung die Erreichung bestimmter Einzelzwecke mildtätiger, kirchlicher oder
gemeinnütziger Art im Inland angestrebt wird.
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Erstaunlicher Rechtsstandpunkt der Finanz
Rein rechtlich spricht punkto Glücksspielgesetz nichts gegen diesen Verkauf. Laut den geltenden Bestimmungen gebe es keinerlei Hindernisse, sagt Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums, auf APA-Anfrage. Dieses Glücksspiel zielt nicht auf eine gewerbsmäßige Tätigkeit ab. Bei der Verlosung desKärntner Anwesens handle es sich um eine einmalige Lotterie und die sei unproblematisch. Wir haben uns das oben angeführte Gesetz sehr genau durchgelesen und können beim besten Willen nicht erkennen, wo hier eine Ausnahme für Frau Daniel, beziehungsweise für derartige Verkäufe bestehen soll. Was uns ebenfalls nicht klar ist, welche Bemessungs- grundlage wird hier für die Grunderwerbssteuer herangezogen ?
Wenn diese Aktion rechtlich einwandfrei in Ordnung sein sollte, kann man nur jedem Gewerbe- treibenden anraten, seinen Gewerbeschein zurück zu legen und als Privatmann(frau) seine Waren mittels Verlosung an den Mann/Frau zu bringen. Die andere Möglichkeit wäre noch, „einmalige private Verlosungen“ über eine Internetplatt- form zu organisieren, wo der Plattformbetreiber offiziell mit den „Privaten“ ja nichts zu tun hat. Stauni