Empfiehlt die WKO eine Verletzung des Datenschutzes?


Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt

Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf  genießt,  ist  kein  Geheimnis.   Dies  hat  aber  nichts mit dem  „ewigen  K(r)ampf“
Steuerpflichtiger  vs.  Finanzamt  zu  tun,  sondern  liegt  am  Auftreten  etlicher Finanz-
polizisten.    Einen sehr  interessanten  und  aufschlussreichen  Beitrag  dazu,  gibt  es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit  dem  Thema  „Finanzpolizei“  beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen  Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“.   Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt,  befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel.  Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die  WKO  ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich,  Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist  unter  dem Tresen),  in  der  die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter  (Marktamt,  Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.)  zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen.   Aus diesem  Grund haben auch meist alle  Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher  auch  Einsicht)  auf diese,  um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das  ist  an und für sich problemlos,  da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und  nun  sind  wir  bei  des  Pudels  Kern.   Die  WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine  Anmeldebestätigung  der  Krankenkasse  Daten,  die  einwandfrei  unter den Daten-
schutz fallen.  Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten  mittels  ihrer  Laptops  (ein  solcher  wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort  in  der  Lage sind zu überprüfen,  ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab,  dass  die  von der WKO besagte Bereit-
haltung  von  Meldungen  bei  der  Sozialversicherung,  von niemanden gefordert wird.  Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse,  liest  sich  für  uns  wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes.  Wir
wollten  natürlich  wissen,  wie  die  Zwangsanstalt  zu ihrer Meinung kam.   Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis.   Entweder  hatte  man  keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03