Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt
Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten Ruf genießt, ist kein Geheimnis. Dies hat aber nichts mit dem „ewigen K(r)ampf“ Steuerpflichtiger vs. Finanzamt zu tun, sondern liegt am Auftreten etlicher Finanz- polizisten. Einen sehr interessanten und aufschlussreichen Beitrag dazu, gibt es von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen werden. Mit dem Thema „Finanzpolizei“ beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer aktuellen Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“. Wie sich aus dem Unter- titel (Screenshot) ersehen lässt, befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel. Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die WKO ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich, Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist unter dem Tresen), in der die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter (Marktamt, Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.) zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen. Aus diesem Grund haben auch meist alle Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher auch Einsicht) auf diese, um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das ist an und für sich problemlos, da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und nun sind wir bei des Pudels Kern. Die WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine Anmeldebestätigung der Krankenkasse Daten, die einwandfrei unter den Daten-
schutz fallen. Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten mittels ihrer Laptops (ein solcher wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort in der Lage sind zu überprüfen, ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab, dass die von der WKO besagte Bereit-
haltung von Meldungen bei der Sozialversicherung, von niemanden gefordert wird. Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse, liest sich für uns wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes. Wir
wollten natürlich wissen, wie die Zwangsanstalt zu ihrer Meinung kam. Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis. Entweder hatte man keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03