Wird die deutsche Sprache abgeschafft?
In unserem Beitrag „Deitsche Sprache nix wichtig“ haben wir schon ausführlich darüberberichtet, dass es offenbar nicht mehr wichtig ist in Österreich der deutschen Sprache
mächtig zu sein. Gut wir geben zu, dass perfekte Deutschkenntnisse bei unqualifizierten
Tätigkeiten nicht unbedingt erforderlich sind. Sollten die Azubis bei der Gemeinde Wien
nach ihrer Lehrzeit noch immer nicht Deutsch können, kann man sie ja für Hilfsdienste
einsetzen.
Allerdings waren wir bis dato der Meinung, dass für Unternehmensgründer in Österreich,
Kenntnisse der deutschen Sprache unerlässlich sind. Immerhin muss sich der Gewerbe-
treibende in spe, mit Gesetzen und Verordnungen herumschlagen.
Bedenkt man wie sich die Zwangsvereinigung WKO immer wieder gebärdet und von
einem österreichischen Staatsbürger alle möglichen Ausbildungsnachweise und Prüf- ungen verlangt, wenn sich dieser einen Gewerbeschein lösen will, erscheint uns folgende Aussendung der WKO mehr als erstaunlich. Allen nicht Informierten sei mitgeteilt, dass die Wirtschaftskammer bei jeder Gewerbeberechtigungs-Erteilung ihren Sanktus geben muss .Screen: http://www.gruenderservice.at

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Betriebsgründung ohne deutsche Sprachkenntnisse?
Nicht nur Achmed und Ali müssen nicht Deutsch können, denn diese fremdsprachige Infor-mation für eine Unternehmensgründung gibt es in bosnischer, kroatischer, serbischer,
russischer, rumänischer, polnischer, ungarischer, tschechischer, slowakischer und eng- lischer Sprache.
Auffallend ist auch, dass sich die fremdsprachigen Informationen, bis auf die englische
Version, auf Staaten des ehemaligen Ostblocks, Ex-Jugoslawien und der Türkei beziehen.
Bevor nun der Alibi-Einwand kommt, dass diese ein Service für globale Unternehmen sei,
kann eine solche Ausrede einwandfrei entkräftet werden. Globale Unternehmen die in
Österreich ein Unternehmen gründen bedienen sich der Dienste von Wirtschaftsanwälten,
Also dienen die fremdsprachigen Gründerinformationen der WKO für Kleingewerbetreib-
ende. Da stellt sich naturgemäß die Frage, wie diese Personen Voraussetzungen für die Unternehmensgründung erbringen können, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherr- schen. Es wird kaum möglich sein, die erforderlichen Kenntnisse der österreichischen Rechtsformen, Sozialversicherungs- und Steuergesetze zu verstehen, wenn man nicht einmal der Landessprache mächtig ist.Screen: http://www.gruenderservice.at

Version in deutscher Sprache
Gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus?
„Unternehmerisches Engagement darf nicht an Sprachproblemen scheitern. Gerade das
Fachvokabular rund um Gründungen ist oft sehr schwierig zu verstehen, deshalb ist es
für uns eine Selbstverständlichkeit, Informationen für Gründer auch mehrsprachig anzu-
bieten“, meint Mag. Elisabeth Zehetner von der WKO, in einer heutigen Presseaussendung.
Offenbar gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus und der verbliebene
Rest darf mit seinen Zwangmitglieds-Beiträgen derartig erstaunliche Kampagnen finanz-
ieren.
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2011-03-24