Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Nachtwächter vs. Polizist

 

Der Nachtwächter

Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss 
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.

Dein Freund und Helfer

Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den  dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.

Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.

Handlers Aussage

Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform  bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.

Futterneid ?

Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei.   Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht.  Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.

Mike Tyson

So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.

Exekutivdiensttauglich ?

Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
  
2009-07-07
  

Sachverständiger sucht Frauenkontakt

 

Ein ganz normaler Schadensfall

Heute berichten wir über einen ganz normalen Vorfall, der allerdings eine erstaunliche
Entwicklung genommen hatte.
Herr R. war am 31.01.2009 bei seiner Bekannten Frau Silvia K. eingeladen. Während
sie in der Küche einen Snack zubereitete, hielt sich R. im Wohnzimmer auf, wobei
ihm ein kleines Unglück widerfuhr.
Er stolperte über das Verlängerungskabel des am Tisch stehenden Laptop und riss
diesen vom Tisch.  Der Computer knallte gegen die Sesselkante und landete schließlich
beschädigt am Boden.  Es handelte sich dabei um einen zwei Jahre alten Laptop, der
seinerzeit ca. 1.000,- Euro gekostet hat und vielleicht noch einen Zeitwert zwischen 200,-
und 300,- Euro hat.
Wie gesagt, ein Vorfall der jeden Tag passieren kann und nichts besonderes ist.
Herr R. nahm das Gerät mit und suchte am nächsten Werktag eine  Computerfirma auf,
um eine Reparatur durchführen zu lassen. Dort sagte man ihm, das Gerät sei irreparabel
und er möge sich ein Neues anschaffen.
Herr R. ist ein größerer Kunde beim Versicherungsunternehmen UNIQUA und hat dort
unter anderem auch eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden auf-
kommt.
Also übergab er den beschädigten Laptop und eine Schadensmeldung an seinen Ver-
sicherungsbetreuer, der den Computer samt Meldung der Schadensabteilung des Ver-
sicherers überbrachte.
Bis dahin eine ganz normale Abwicklung eines ganz normalen Schadenfalles.

Sachverständiger ersucht um Rückruf

In der zweiten Februarwoche, meldete sich der Versicherungsbetreuer bei Herrn R.
und ersuchte, dass sich die Geschädigte Frau Silvia K., mit dem Sachverständigen
Herrn Günter Z., telefonisch in Verbindung setzen möge.
Herr R. gab die Telefonnummer an Frau Silvia K. weiter und diese rief den Sachver-
ständigen an, um sich zu erkundigen was man von ihr wolle.
Der SV Günter Z. teilte ihr mit, dass ein Fragebogen zu den Daten des Gerätes auszu-
füllen sei.
Auch keine große Sache dachte Frau Silvia K. und ersuchte, man möge ihr den Frage-
bogen per Post zusenden.

Und ab jetzt wird es erstaunlich   

Der Sachverständige Günter Z. erklärte aber, er wolle ihr beim Ausfüllen behilflich sein
und bestand eindringlich darauf, sie persönlich zu treffen.
Silvia K. kam das Ganze seltsam vor und schlug ein Treffen mit dem Sachverständigen
aus. Der aber ließ nicht locker und wollte sie unbedingt zu einem Treffen überreden.
Da Silvia K. jetzt aber Angst bekam, weil Günter Z. nun auch ihre Telefonnummer
über das Handydisplay hatte, legte sie auf und rief sofort Herrn R. an.
Der wiederum verständigte seinen Versicherungsbetreuer über diesen Vorfall, der
seinerseits mit dem Sachverständigen telefonischen Kontakt aufnahm.

Tarnen und täuschen

Dieser erklärte, er handle im Auftrag der RSG-(Risiko Service und Sachverständigen
GmbH, so zu verfahren.
Die Versicherungsanstalt UNIQUA hat 100% der Anteile, an der RSG GmbH.
Vielleicht sollte mit der Firma RSG GmbH der Eindruck erweckt werden, dass die
UNIQUA durch unabhängige Sachverständige prüfen lässt. 
Bei einer 300,- Euro Geschichte wahrscheinlich uninteressant, aber es gibt sicherlich
auch sehr große Schäden, wo dann die „unabhängige“ RSG GmbH prüft und ihre Gut-
achten ausstellt.

Dem Sachverständigen auf den Zahn gefühlt

Die Angelegenheit hat uns natürlich neugierig gemacht und ein Mitarbeiter von uns,
rief den „unabhängigen“ RSG-Sachverständigen Günter Z. an, um ihn folgendes
zu fragen:
 
Er befindet sich im Besitz des Laptop und der Schadensmeldung. Frau Silvia K. war zum
Zeitpunkt des Schadenseintrittes in einem anderen Raum und könne daher diesbezüglich
ohnehin keine Angaben machen. Ein Datenblatt für das beschädigte Gerät, könne man 
auch mit der Post schicken.
 
Also warum will er Silvia K. unbedingt persönlich treffen ?
    
Zuerst erklärte dieser, er habe strikten Auftrag des Herrn Dr. K. von der RSG, so
zu verfahren.
Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass man bei Dr. K. rückfragen werde, änderte er
seine Aussage dahingehend: „Nicht vom Herrn Dr. K. persönlich, es gebe aber eine
firmeninterne Order der RSG darüber.“
Auf die Anfrage ob er uns diese Anweisung zukommen lassen könnte, gab es eine
neuerliche Version. „Das Ganze wurde einmal bei einem Meeting besprochen, er
könne sich aber nicht mehr erinnern, wann und wo das war.“
Nachdem es sinnlos war mit diesem Mann ein Gespräch zu führen, wurde dies
unsererseits beendet.

Bei RSG war man ahnungslos

Allerdings nahmen wir telefonischen Kontakt mit der RSG auf. Herr Dr. K. war
leider in einer Besprechung, aber sein Stellvertreter Herr Martin S. zeigte sich
höchst verwundert.
Bei RSG wisse man über derartige Order oder Weisungen nichts und versprach uns
eine Stellungsnahme von RSG, durch Herrn Dr. K.
Erstaunlich, was sich so ein Sachverständiger eines Versicherungsunternehmens
erlaubt. Vielleicht hat ihm die angenehme Telefonstimme von Silvia K. dazu
inspiriert, die Angelegenheit mit einem persönlichen Treffen erledigen zu wollen.
   
Aber vielleicht sollte er auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alle Damen mit
ihm treffen wollen, nur weil er Sachverständiger ist.
Sobald wir eine Stellungsnahme von der RSG haben, werden wir über den Ausgang
dieser Angelegenheit berichten.

Stauni
  
2009-03-11
      

A1 – Bezahlen ohne Konsumation

 

Bezahlen ohne zu konsumieren

 

Herr Schmid (Name der Red. Bekannt) ist ein sparsamer Mensch. Auch beim
telefonieren schaut er darauf sich auf’s Notwendigste zu beschränken. Er be-
sitzt bei A1 ein Handy mit einer Flatrate zum österreichischen Festnetz und
zu anderen A1-Handys. In Fremdnetze telefoniert er sehr selten, da seine Tele-
fonpartner fast alle ein A1-Handy besitzen. Ab und zu kommt es jedoch vor,
daß er auch in ein Fremdnetz telefoniert
Als er seine Rechnung für den Zeitraum vom 24.10.08 bis 23.11.08 erhielt, fiel
ihm auf, daß er 13 Minuten für Gespräche in andere Mobilnetze verrechnet
bekam, die ihm auch gesondert in Rechnung gestellt wurden.
Herr Schmid war sich absolut sicher, daß er keine 13 Minuten in Fremdnetze
telefoniert hatte und forderte einen Einzelverbindungsnachweis an.

 

  ….bitte zahlen….bitte zahle….bitte zahlen….

 

 Auszug aus dem Einzelverbindungsnachweis

 


24.10.2008 16:53:37  00:00:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……

27.10.2008 15:14:30 00:00:46 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 15:34:26 00:01:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…..
27.10.2008 15:59:10 00:00:04 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 16:00:07 00:00:53 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 16:00:22 00:00:05 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:46 00:00:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:59 00:00:38 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
27.10.2008 19:25:35 00:00:19 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
28.10.2008 12:28:43 00:01:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436764………
28.10.2008 15:46:17 00:00:47 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..

 

129 % Aufschlag für was ?

 

Der Mann hatte gerundete 5,7 Minuten telefoniert. Verrechnet wurden ihm satte
dreizehn (13) Minuten. Auf unsere Anfrage wurde uns mitgeteilt, daß pro ange-
fangene Minute eine ganze Minute verrechnet wird. Das bedeutet einen Aufschlag
von sage und staune 129 Prozent die der Mann nicht konsumiert hat, aber be-
zahlen muß. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin vom A1-Callcenter, muß daher bereits
für eine (1) Sekunde (pro angefangener Minute) der Preis für eine ganze Minute be-
zahlt werden. 
Das dies die traurige Wahrheit ist, kann aus dem obigen „Einzelverbindungsnachweis“
nachvollzogen werden.

      

Sicherlich hat Herr Schmid auch einen Vertrag unterschrieben, wo dieser Passus
irgendwo kleingedruckt steht. Aber wie heisst es schon immer, „Papier ist geduldig“.
Es ist schon erstaunlich wie A1 bei Kunden für Leistungen abkassiert, die gar
nicht konsumiert wurden.
   
Stauni
  

 

Inhalts-Ende

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