Ein ganz normaler Schadensfall
Heute berichten wir über einen ganz normalen Vorfall, der allerdings eine erstaunliche
Entwicklung genommen hatte.
Herr R. war am 31.01.2009 bei seiner Bekannten Frau Silvia K. eingeladen. Während
sie in der Küche einen Snack zubereitete, hielt sich R. im Wohnzimmer auf, wobei
ihm ein kleines Unglück widerfuhr.
Er stolperte über das Verlängerungskabel des am Tisch stehenden Laptop und riss
diesen vom Tisch. Der Computer knallte gegen die Sesselkante und landete schließlich
beschädigt am Boden. Es handelte sich dabei um einen zwei Jahre alten Laptop, der
seinerzeit ca. 1.000,- Euro gekostet hat und vielleicht noch einen Zeitwert zwischen 200,-
und 300,- Euro hat.
Wie gesagt, ein Vorfall der jeden Tag passieren kann und nichts besonderes ist.
Herr R. nahm das Gerät mit und suchte am nächsten Werktag eine Computerfirma auf,
um eine Reparatur durchführen zu lassen. Dort sagte man ihm, das Gerät sei irreparabel
und er möge sich ein Neues anschaffen.
Herr R. ist ein größerer Kunde beim Versicherungsunternehmen UNIQUA und hat dort
unter anderem auch eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden auf-
kommt.
Also übergab er den beschädigten Laptop und eine Schadensmeldung an seinen Ver-
sicherungsbetreuer, der den Computer samt Meldung der Schadensabteilung des Ver-
sicherers überbrachte.
Bis dahin eine ganz normale Abwicklung eines ganz normalen Schadenfalles.
Sachverständiger ersucht um Rückruf
In der zweiten Februarwoche, meldete sich der Versicherungsbetreuer bei Herrn R.
und ersuchte, dass sich die Geschädigte Frau Silvia K., mit dem Sachverständigen
Herrn Günter Z., telefonisch in Verbindung setzen möge.
Herr R. gab die Telefonnummer an Frau Silvia K. weiter und diese rief den Sachver-
ständigen an, um sich zu erkundigen was man von ihr wolle.
Der SV Günter Z. teilte ihr mit, dass ein Fragebogen zu den Daten des Gerätes auszu-
füllen sei.
Auch keine große Sache dachte Frau Silvia K. und ersuchte, man möge ihr den Frage-
bogen per Post zusenden.
Und ab jetzt wird es erstaunlich
Der Sachverständige Günter Z. erklärte aber, er wolle ihr beim Ausfüllen behilflich sein
und bestand eindringlich darauf, sie persönlich zu treffen.
Silvia K. kam das Ganze seltsam vor und schlug ein Treffen mit dem Sachverständigen
aus. Der aber ließ nicht locker und wollte sie unbedingt zu einem Treffen überreden.
Da Silvia K. jetzt aber Angst bekam, weil Günter Z. nun auch ihre Telefonnummer
über das Handydisplay hatte, legte sie auf und rief sofort Herrn R. an.
Der wiederum verständigte seinen Versicherungsbetreuer über diesen Vorfall, der
seinerseits mit dem Sachverständigen telefonischen Kontakt aufnahm.
Tarnen und täuschen
Dieser erklärte, er handle im Auftrag der RSG-(Risiko Service und Sachverständigen
GmbH, so zu verfahren.
Die Versicherungsanstalt UNIQUA hat 100% der Anteile, an der RSG GmbH.
Vielleicht sollte mit der Firma RSG GmbH der Eindruck erweckt werden, dass die
UNIQUA durch unabhängige Sachverständige prüfen lässt.
Bei einer 300,- Euro Geschichte wahrscheinlich uninteressant, aber es gibt sicherlich
auch sehr große Schäden, wo dann die „unabhängige“ RSG GmbH prüft und ihre Gut-
achten ausstellt.
Dem Sachverständigen auf den Zahn gefühlt
Die Angelegenheit hat uns natürlich neugierig gemacht und ein Mitarbeiter von uns,
rief den „unabhängigen“ RSG-Sachverständigen Günter Z. an, um ihn folgendes
zu fragen:
Er befindet sich im Besitz des Laptop und der Schadensmeldung. Frau Silvia K. war zum
Zeitpunkt des Schadenseintrittes in einem anderen Raum und könne daher diesbezüglich
ohnehin keine Angaben machen. Ein Datenblatt für das beschädigte Gerät, könne man
auch mit der Post schicken.
Also warum will er Silvia K. unbedingt persönlich treffen ? Zuerst erklärte dieser, er habe strikten Auftrag des Herrn Dr. K. von der RSG, so zu verfahren. Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass man bei Dr. K. rückfragen werde, änderte er seine Aussage dahingehend: „Nicht vom Herrn Dr. K. persönlich, es gebe aber eine firmeninterne Order der RSG darüber.“ Auf die Anfrage ob er uns diese Anweisung zukommen lassen könnte, gab es eine neuerliche Version. „Das Ganze wurde einmal bei einem Meeting besprochen, er könne sich aber nicht mehr erinnern, wann und wo das war.“ Nachdem es sinnlos war mit diesem Mann ein Gespräch zu führen, wurde dies unsererseits beendet.
Bei RSG war man ahnungslos
Allerdings nahmen wir telefonischen Kontakt mit der RSG auf. Herr Dr. K. war
leider in einer Besprechung, aber sein Stellvertreter Herr Martin S. zeigte sich
höchst verwundert.
Bei RSG wisse man über derartige Order oder Weisungen nichts und versprach uns
eine Stellungsnahme von RSG, durch Herrn Dr. K.
Erstaunlich, was sich so ein Sachverständiger eines Versicherungsunternehmens
erlaubt. Vielleicht hat ihm die angenehme Telefonstimme von Silvia K. dazu
inspiriert, die Angelegenheit mit einem persönlichen Treffen erledigen zu wollen.
Aber vielleicht sollte er auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alle Damen mit ihm treffen wollen, nur weil er Sachverständiger ist. Sobald wir eine Stellungsnahme von der RSG haben, werden wir über den Ausgang dieser Angelegenheit berichten.
Stauni 2009-03-11