1:0 für den AWD

VKI-Klage ging daneben

In der gestrigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“ war in einer Randnotiz zu lesen, dass die
erste Klage des VKI gegen den AWD abgwiesen wurde.  Grund für die Klage des Anlegers,
der durch den VKI vertreten wurde, war die angeblich falsche Beratung beim Kauf von
Immo-Aktien.  
    
Das Gericht entschied zu Gunsten des AWD und wies die Klage kostenpflichtig ab. 
Eine herbe Niederlage für den VKI, der sich umgehend zu einer „Richtigstellung“
veranlasst sah. 
    

VKI dementiert   

Folgende Zitate stammen aus einer Presseaussendung des VKI 
    
„Dieses Verfahren hat mit dem Vorwurf an den AWD, konservativen Anlegern Immofinanz-
und Immoeast-Aktien als ,sicher‘ verhökert zu haben, keinerlei Zusammenhang“, stellt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, klar……
  
   
und Kolba weiter: 
    
„Es ist natürlich im Interesse des AWD, hier potentielle Kläger zu  verunsichern“.
„Die Geschädigten sollten sich durch diese Manöver nicht kopfscheu machen lassen.“
 
(Quelle: APA OTS) 
    
Klar das der VKI darauf Wert legt, dass sich die Geschädigten nicht „kopfscheu“ machen
lassen sollen, geht es doch bei diesen Sammelklagen um sehr viel Geld.  Das meiste Geld
bei diesen Klagen werden wahrscheinlich die Anwälte und  diverese Prozesskosten-Finanzierer
verdienen. 
    
Wir haben im Beitrag „Farce AWD-Klage“ vom 14.02.2009 bereits ausführlich berichtet, was
wir von dieser Sammelklage halten. 
   

Lotteriespiel Aktie      

Wenn man ein wenig logisch denkt, wird man zur Erkenntis gelangen,  dass Anlagegeschäfte
immer ein Risko bergen, welchen man hilflos ausgeliefert ist. Man kann den Verlauf einer
Aktie weder bestimmen noch beeinflussen.
Es ist fast wie eine Lotterie. Man kann vielleicht gewinnen, aber mit Sicherheit verlieren. 
   

Nochmals zur Kassa gebeten     

Was wir allerdings erstaunlich finden ist, dass es dann noch Leute gibt, die den bereits
ohnehin finanziell geschädigten Personen nochmals Geld aus der Tasche ziehen, indem sie
ihnen von aussichtsreichen Prozeßchancen erzählen. 
    
Etliche Geschädigte werden sicherlich den letzten Strohhalm ergreifen, der ihnen jetzt
vom VKI, in Form einer Sammelklage gegen den AWD, angeboten wird.
Aber auch dieser Strohalm ist nicht kostenlos und könnte nur allzuleicht knicken.
    

Prozeßrisiko     

Jeder Gerichtsprozeß ist ein Risiko und ein Urteil kann in beiden Richtungen ausschlagen.
Hoffentlich haben die Leute vom VKI, jenen Personen die sie jetzt zu einer Sammelklage
ermuntern, auch die Prozessrisken erklärt.
      
Auch das gehört zu einer umfangreichen Beratung dazu. 
    
Stauni
  
2009-03-06
  

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