Grüne Verbots-Partei hat Wien fünf Jahre zulange schikaniert


Am 11. Oktober eine klare Absage erteilen

Die  Autofahrerfeindlichkeit,  die in Wien seit  Rot-Grün deutlich zugenommen hat,
entspricht  der  grünen  Polit-Mentalität  des  gelebten Kommunismus,  so der frei-
heitliche Klubchef der Wiener FPÖ,  Mag. Johann Gudenus.  Grüne Ampel-Wellen
gehören  seit  Rot-Grün  der  Vergangenheit  an,  dass hier seit 2012 nicht einmal
mehr eine Evaluierung durchgeführt wurde, ist dabei mehr als ärgerlich.
Autofahrer  sind für Verkehrsstadträtin Vassilakou nicht mehr als die Melkkuh der
Stadt,  die  zwar  kräftig zur Kasse gebeten,  aber ansonsten nur schikaniert wird.
„Das ist Symptom einer erbärmlichen Politik der Verbote und Bosheiten“,  ärgert
sich  Gudenus.   Denn  nicht nur beim Punkt Verkehr,  auch in allen anderen Be-
reichen  des  Lebens,  versuchen  die Grünen  die  Rechte der Bürger mehr und
mehr  einzuschränken  und  artikulieren  auch,  wie  bei der Forderung nach der
Öffnung  des  Theresianum-Parks,  immer  wieder  Enteignungs-Phantasien.  So
erinnert  Gudenus  etwa  an  das  angedachte  Hundeverbot  in  der Lobau,  das
Verbot von Heliumballons,  das Verbot von Limonaden an Schulen, das Verbot
von Zigaretten- und Kaugummi-Automaten, und so weiter und sofort.
Zudem  haben  die Grünen in den vergangenen fünf Jahren auch nicht davor
zurück geschreckt,  undemokratische,  an der Stadtverfassung komplett vor-
beigehende Methoden anzuwenden, um ihren Willen durchzusetzen.
„Ich  erinnere  einmal  mehr  an  die willkürlich durchgeführte Anrainerbefragung
zum Umbau der Mariahilfer Straße sowie der Ausweitung der Parkpickerl-Zonen“,
sagt  Gudenus,  der abschließend betont,  dass die SPÖ bei diesem Treiben still-
schweigende  Schützenhilfe  geleistet hat.  „Ich bin sicher, dass die Wienerinnen
und Wiener dieser Politik des Drüberfahrens am  11. Oktober eine klare Absage
erteilen werden.“ (Quelle: APA/OTS)
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2015-08-30

Autofahrer sind weiterhin die Melkkühe der Nation


Daten des Fahrzeughandels sind alarmierend

Mobilität  wird  für viele Menschen vom Muss zum Luxus.   Die Regierung zieht den Menschen
hier  das  Geld  aus  der  Tasche.   Dadurch  droht  ein  enormer  sozialer  und  ökonomischer
Schaden.  Wer daran zweifelt,  braucht sich nur die aktuelle Zahlen aus dem Fahrzeughandel
ansehen.  Vereine wie der VCÖ glänzen zudem mit bestenfalls zynischen Lösungskonzepten.
Wie Studien belegen,  biete die Automobilwirtschaft direkt  250.000 Menschen in Österreich
einen Arbeitsplatz.   Die grün-inspirierte Anti-PKW-Politik wird zu einem sozialen und volks-
wirtschaftlichen  Bumerang.   Ohne Fahrzeugindustrie ist  Österreichs Wohlstand undenkbar.
Aber  leider  scheint  die  Bundesregierung den Autofahrer weiterhin als Melkkuh zu betrachten.
Die  Grünen  scheinen  gar  einen Feind in diesem erkannt zu haben.   Dieser negative Zugang
gegenüber einem essentiellen Sektor unseres Landes zeigt jetzt seine Früchte. Bestes Beispiel
sind  die  alarmierend  rückläufige   Zahlen  im  Fahrzeughandel.   Die  Menschen  und  unsere
Gesellschaft  als  Ganzes  sind  auf  Mobilität  angewiesen,  sowohl  persönlich  als  auch  öko-
nomisch.
Die Kurzarbeit im  Steyrer MAN-Werk scheint manchen Predigern vermeintlich nachhaltiger
Mobilitätsformen  wohl  noch  kein ausreichendes Warnsignal gewesen zu sein.   Eine Fort-
setzung des Autofahrer-Bashings könnte Österreich direkt in eine soziale Krise führen.  Ein
rasches  Umdenken  wäre hier wünschenswert. ..Zynische Argumentationen vom VCÖ und
seinen  bemerkenswerten  Experten  sind  sicher nicht zielführend und disqualifizieren sich
von selbst.
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2014-12-02

Autobahn-Vignette für 2015 schon wieder teurer


Autofahrer,  die Melkkühe der Nation

Mit dem Satz: Das Vignettendesign für das kommende Jahr wird ´himmlisch´,  präsentierte
heute die ASFINAG, die Autobahn-Vignette für das Jahr 2015. Himmlisch wird es aber nur
für den staatlichen Autobahnbetreiber und keineswegs für die Autofahrer.  Denn der Preis
für das Autobahnpickerl wurde erneut angehoben.
Somit  wird  die  PKW-Jahresvignette  im kommenden Jahr  84,40 Euro  und  jene für Motor-
räder 33,60 Euro kosten. Die neue Vignette in Azurblau ist erst ab 1. Dezember 2014 gültig
und die Vignette 2014  verliert mit  31. Jänner 2015  ihre Gültigkeit.   Somit gilt für alle Auto-
und  Motorradfahrer:  Ab 1. Februar 2015 ist ausnahmslos die neue Vignette (mit der Farbe
Azurblau) gültig.
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2014-09-11

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
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2010-10-14
 

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