Presseausweise anderer Journalistenclubs werden
mit Ausweisen eines Micky-Mouse-Clubs gleichgesetzt
Verwunderung löste bei uns eine heutige Presseaussendung des Kuratoriums für
Presseausweise aus. In dieser geht es um die Zulassung von Journalisten bei den
Demonstrationen zum kommenden Akademikerball.
„Das Kuratorium für Presseausweise begrüßt ausdrücklich das Vorgehen der Wiener
Landespolizeidirektion, bei Demonstrationen zum Akademikerball Journalisten zuzu-
lassen, die einen Presseausweis des Kuratoriums für Presseausweise besitzen“, so heißt
es unter anderem wörtlich in der eingangs erwähnten Presseaussendung. Zu diesem
Thema gibt es einen recht interessanten Beitrag vom ÖJC, der unter diesem LINK auf-
rufbar ist.
Zudem fordert das Kuratorium, dass nur mehr Presseausweise. – welche von ihnen
ausgestellt wurden – bei Demonstrationen und anderen größeren Amtshandlungen als
‚Einsatz-Ausweis-Dokumente‘ anzuerkennen sind. Beanspruchen diese Herrschaften da-
mit eine Monopolstellung?
Tief wird es aber bei der Begründung der Forderung des Kuratoriums, welche wir nach-
folgend wörtlich zitieren:
„Journalistenclubs haben mit ihrer freihändigen und ungeprüften Vergabe von soge-
nannten Presseausweisen auch an branchenfremde Personen nicht nur eine Entwertung
dieses Arbeitsinstrumentes verschuldet, sondern auch eine Geschäftemacherei auf Kosten
eines ganzen Berufsstandes betrieben. Der Presseausweis des Kuratoriums wird – im
Gegensatz zu anderen Ausweisen – nach strengen und überprüften Zulassungsbeding-
ungen zuerkannt.“
Und weiter im Text:
„Die freihändige Vergabe sogenannter Presseausweise wurde von Dritten zur Geschäfte-
macherei genutzt. Diese Ausweise, die gegen die Einzahlung von 100 Euro oder mehr
ohne Nachweis besonderer Kenntnisse oder der Zugehörigkeit zu einer Redaktion zu
beziehen sind, schossen in den vergangenen Jahren wie Schwammerln aus dem Boden.
Heute ist es fast schon einfacher, einen sogenannten Presseausweis zu erhalten, als
einen Ausweis des Micky-Mouse-Clubs. Konsequenz ist die Entwertung der Presseaus-
weise, weil sie von Behörden als bedeutungs-und gehaltslose Urkunden angesehen
werden. Wenn sich Personen, die keine Journalisten sind, bei Polizeieinsätzen als solche
ausgeben, entsteht nicht nur ein Imageschaden für den Journalismus, sondern auch ein
Sicherheitsrisiko“, so der Vorsitzende des Kuratoriums für Presseausweise Prof. Dr. Axel
Franz Hubmann.
Es hat schon seine Richtigkeit, dass mit Presseausweisen Schindluder getrieben wird,
allerdings ist dies ja nicht nur auf diese Ausweise beschränkt. Es ist schon klar, dass ein
jeder Krämer seine eigene Ware lobt, wie in diesem Fall das Kuratorium für Presseaus-
weise. Das darf aber nicht dazu führen, alle Journalistenclubs unter Generalverdacht
zu stellen.
Es gibt nach wie vor auch andere seriöse Journalistenclubs, wie beispielsweise den
ÖJC, um nur einen zu nennen. Diesen gibt es seit 1977 und ist in sowohl in Österreich
als auch im Ausland anerkannt. Auch beim ÖJC gelten strenge Kriterien für die Aus-
stellung eines Presseausweises. Diesen daher mit einem Ausweis eines „Micky-Mouse-
Clubs“ gleichzusetzen, entbehrt unserer Meinung nach jeglicher journalistischen Ehre.
*****
2015-01-21
Wird durch Zwangsinserate künstlich am Leben erhalten
Das kleine Logo am rechten Rand mit den Worten „Gut zu wissen“ hat für die „Wiener
Zeitung“ eine sehr große Bedeutung. Diese liegt offensichtlich darin, dass es für die Macher
dieser Zeitung gut zu wissen ist, dass es den § 10 des Unternehmensgesetzbuches gibt.
Völlig veraltete Verordnung
Mit dieser völlig veralteten und unzeitgemäßen Bestimmung, wird die „Wiener Zeitung“
nämlich am Leben erhalten. Diese Verordnung besagt nämlich, dass Eintragungen im
Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen in
der Ediktsdatei (§ 89j GOG) und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ bekannt zu machen
sind.
Gebe es diese Verordnung nicht, wären die Pforten am Wiedner Gürtel bereits geschlos-
sen. Da klingt es wie Hohn dass der Geschäftsführer der WZ, Herr Mag. Schiessl in seinem
Schreiben festhält, Transparenz ist für alle Unternehmen von essentieller Bedeutung.
Wiener Zeitung offeriert Transparenz
Wenn es nach besagter Transparenz ginge, gäbe es diese für die zwangseingetragenen
Unternehmen in der Wiener Zeitung vermutlich nicht. In der heutigen Zeit informiert sich
jeder Mensch via Internet, wenn er über ein Unternehmen Auskünfte benötigt. Niemand
informiert sich über das Printmedium „Wiener Zeitung“ über eine Firma.
Im Internet-Zeitalter ist eine solche Eintragung im Annoncenteil der „Wiener Zeitung“
genauso wichtig, als wenn in China ein Sack Reis umfällt. Zahlreiche renommierte Inter-
netplattformen bieten den Service von derartigen Eintragungen kostengünstig bis gratis
an.
Dieses Schreiben ist eine Verhöhnung der Unternehmer
Es spricht der Monopolist
Da ist es doch beruhigend wenn Mag. Schiessl meint, dass die Tarife für die Einschaltung
durch gesetzliche Verordnung festgelegt und unter den marktüblichen Einschaltkosten
liegen. Aus einer Monopolstellung heraus dieses zu verlautbaren ist in der Tat erstaunlich.
Fast könnte man Mitleid mit der „Wiener Zeitung“ bekommen, hält doch deren Geschäfts-
führer in seinem Schreiben fest, dass sein Unternehmen dem Gesetz nach zur Direktver-
rechnung dieser Einschaltungen verpflichtet ist. Bei diesem Satz könnte man direkt zum
Schluss kommen, dass diese Verordnung der „Wiener Zeitung“ unangenehm ist und nur
durchführt wird weil es das Gesetz verlangt.
Sind alle Mitbewerber dubios?
Interessant ist auch der Hinweis auf dubiose Internethandels- und Gewerberegister. Ver-
mutlich hat es der Information des Herrn Mag. Schiessl bedurft, um Unternehmer über
diese Tatsache aufzuklären. Warum er als Monopolist andere Bewerber als dubios be-
zeichnet, wäre noch aufzuklären.
Vielleicht meint der Geschäftsführer der „Wiener Zeitung“, dass Unternehmer so dumm
sind und solche Angebote nicht in den Mülleimer werfen. Zur gefälligen Information des
Herrn Mag. Schiessl. Wenn es nicht diesen § 10 des Unternehmensgesetzbuches gäbe,
würden auch die Erlagscheine der „Wiener Zeitung“ im Papierkorb landen.
Handelsregistereintrag ist ohnehin kostenpflichtig
Um hier keine Irrtümer aufkommen zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister und
die Veröffentlichung dieser Eintragung in der „Wiener Zeitung“, sind zwei verschiedene
Paar Schuhe. Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. Die gesetzliche Verpflichtung
zum Eintrag ins Handelsregister, müssen Unternehmer ohnehin extra bezahlen.
Daher entspricht unserer Meinung nach die gesetzliche Verpflichtung zur Zwangsveröf-
fentlichung der Handelsregistereintragung in der „Wiener Zeitung“ auf Kosten der Unter-
nehmer, nicht mehr den Wertvorstellungen einer liberalen Wirtschaft.
*****
2010-06-08
UPC verzeichnet Kundenschwund
Wir haben schon einige Beiträge über den Gemeindebetrieb UPC-Telekabel geschrieben.
Leider war wenig erfreuliches über diese Firma zu berichten und das wir nicht falsch
gelegen sind, beweist nachfolgendes Schreiben von UPC.
Das Resultat langjähriger monopolistisch betriebener Geschäftspolitik
Dieses wurde uns von einem „Erstaunlich“-Leser geschickt und bewahrheitet unsere
seinerzeitige Aussage, dass dem Unternehmen über kurz oder lang die Kunden weg-
laufen werden.
Gratismonate
Offensichtlich ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo sich der Kundenschwund bemerk-
bar macht. Aus diesen Grund versucht man „Abtrünnige“ mit zwei Gratismonaten zum
Bleiben zu bewegen.
Den betreffenden Kunden hat UPC telefonisch leider nicht erreicht und möchte nun auf
dem Briefweg wissen, welchen Grund es für die Kündigung gegeben hat.
Stellvertretend für ihn antworten wir, allerdings sind es mehrere Gründe die beim
Kabelanbieter eine Kundenflucht verursachen.
Einige Gründe
Da wären einmal die Preise. Die Zeiten der Monopolstellung sind vorbei und andere
Anbieter locken mit weitaus günstigeren Angeboten. Vielleicht sollte man sich bei UPC
gegebenenfalls über die Preis/Leistungsangebote der Konkurrenz informieren.
Die häufigen Ausfälle des Internets und die Verleugnung dieses Problems durch die
hauseigenen Techniker. Es wäre sinnvoller eine Panne zuzugeben, als den Kunden
mitzuteilen, dass man eigentlich kein Problem hat.
Mit dieser Antwort sahen sich etliche Leute bemüßigt ihren Computer zu zerlegen,
weil sie glaubten dieser sei defekt.
Dann wäre noch das Callcenter-Problem. Wir wissen leider nicht ob den Mitarbeitern
aufgetragen wurde Anrufer um jeden Preis abzuwimmeln, oder ob dies aus Eigen-
initiative geschieht.
Antworten wie: „…wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja kündigen…“
oder „..nein, Vorgesetzte sind für Kunden nicht zu sprechen…“ udgl., kommen
beim Anrufer sicherlich nicht gut an.
Vertrauensschwund
Auch die Rückzahlung einer Kaution nach sage und schreibe 7(!) Wochen und das
auch nur weil der Kunde seinen Anwalt eingeschaltet hat, gründet sicherlich keine
vertrauensbildende Maßnahme und Vertrauen ist die Grundbasis eines jeden
Geschäfts.
Selbstbewusste Kunden
Werte Geschäftsführung von UPC-Telekabel. Sie wollten Antworten warum
Kunden bei Ihnen kündigen, wir haben Ihnen einige aufgezählt.
Die Konsumenten sind mittlerweile mündig geworden und lassen sich nicht mehr
auf dem Kopf herumtanzen.
Umdenken angesagt
Vielleicht sollte bei Ihnen ein Umdenken beginnen, da Kunden keine Bittsteller
sind, sondern Leute die für Leistungen bezahlen. Wird diese Leistung schlecht oder
gar nicht vollbracht, darf sich niemand wundern wenn die Kunden abwandern oder
ausbleiben.
Stauni
2009-04-28