ORF: Abkassierversuch ohne Leistung erbringen zu wollen

 


Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten

Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt  scheut  nicht  einmal  davor  zurück  Entgelt  einheben zu wollen,  ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes  Schreiben  flatterte all  jenen ORF-Kunden ins Haus,  die sich vor 5 Jahren
eine  ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges  Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins.   In diesem wird
lapidar  mitgeteilt,  dass  die  technische Lebensdauer der  ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten  sei  und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse.  Gleichzeitig
wird  dem  ORF-Kunden  mitgeteilt,  dass sein Nutzungsvertrag  (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da  das  ORF-Programm  ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte  Nachrichten  vorgesetzt  bekommt,  war  es  für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen,  dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die  Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:

Nach  dem  hg.  Erkenntnis  vom  4. September 2008, Zl. 2008/17/0059,  kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite  Rundfunkempfangsanlage  vorhanden  ist;   „betriebsbereit“  bedeutet  in
diesem  Zusammenhang,  dass  mit  ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.

Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen

Obwohl  sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass  keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen,  wollte  die  Zwangsgebührenanstalt  nicht  aufgeben  und  schickte  nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser  nicht  in  der  Lage  war  eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend  zu  lesen  oder  diese  ihm  egal  war  und  er  mit seinem Brief versuchte,  den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.

Das  funktionierte  aber  nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins.  Mit diesem ist
nicht  gut  Kirschen  essen, speziell  wenn  es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es  in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch.   In diesem erklärte
eine  Dame  der GIS unter anderem doch tatsächlich,  dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich,  welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können.  Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“  der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft,  kann es sich
wohl  nur um einen schlechten Scherz handeln.   Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier)  einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt –  ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.   Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls  lange  Rede  kurzer  Sinn,  der Herausgeber von  www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein,  stünde der Rechtsweg offen.   Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben,  dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“  einzufangen  ist.   Denn  einige  Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.

Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen.  Wenn
keine  technische  Voraussetzungen  mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann  braucht  auch  kein  Programm-Entgelt  mehr bezahlt werden.  Einzig und allein ist
eine  minimale Fernsehgebühr fällig,  die der Bund über die GIS einheben lässt.  Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen.  So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof.   Und  auch die staatliche  Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.

*****

2013-03-19

ORF- Ohne Richtige Funktion TEIL 2

 
Wir haben Ihnen gestern versprochen, den Beweis für die Verschuldensfrage zu liefern.
Wir sind im Besitz, eines vom ORF empfohlenen digitalen Receiver, plus einer orginalen
freigeschaltenen ORF Digi Sat-Karte.

Verschulden beim ORF

Das Verschulden dieser Misere liegt unserer Meinung nach eindeutig beim ORF und dies
können wir auch beweisen.
Der ORF emmpfiehlt in seiner Webseite eine eigene Liste, bezüglich technisch qualifizierter
Geräte.
   
Diese können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:
   

Liste der TÜV-zertifizierten Satelliten-Receiver:

In dieser Liste wird ein Gerät namentlich angeführt, welches uns von einem Leser, samt
ORF-Digi-Sat Karte überlassen wurde.
Dieses Gerät wird vom ORF empfohlen, funktioniert aber auf einmal nicht mehr.

Wörtliche Beschreibung laut Webseitenliste:

DIGIT MF4-S
Digitaler Satellitenreceiver zum Empfang von freien und verschlüsselten Fernseh-
und Radioprogrammen.

Der Alleskönner
Der DIGIT MF4-S ist wegen seiner erstklassigen Empfangsleistung, seines zusätzlichen

Mehrwertes und seiner zahlreichen Ausstattungsmerkmale ein ausgesprochenes
Multitalent. Er ermöglicht den Empfang vielfältiger Programme und auf Wunsch auch
den Empfang von Pay-TV oder Pay-Radio. Der DIGIT MF4-S ist hierzu mit den inte-
grierten Entschlüsselungssystemen CryptoWorks und CONAX sowie mit einer allge-
meinen Schnittstelle (Common Interface) ausgestattet, die die Nutzung weiterer
Entschlüsselungssysteme erlaubt. Der DIGIT MF4-S ist damit auch für künftige
Anforderungen bestens gerüstet. Außerdem lässt sich dieser Receiver leicht und
einfach bedienen. Hiervon zeugt schon das preisgekrönte Bedienkonzept.
Unverbindliche Preisempfehlung: 149,99 €

Spam-Mail als Antwort

Dieser Receiver samt ORF DIGI SAT-Karte, hatte bis zur Umstellung durch den ORF
einwandfrei funktioniert. Allerdings ist seit dem Sendepause.
  
Das beim Staatsrundfunk bezüglich der Codeumstellung offensichtlich ein kräftiger
Bock geschossen wurde, beweist auch nachstehendes E-Mail, dass als Antwort auf
die Anfrage, bezüglich des Programmausfalls der ORF-Programme, gestellt wurde.
Vielen Dank für Ihr E-Mail, das uns heute erreicht hat!
Aufgrund des derzeit stark erhöhten E-Mail-Aufkommens kann es einige Zeit in
Anspruch nehmen, bis wir Ihr E-Mail beantworten können.
Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten Ihnen versichern, dass wir darum
bemüht sind, Ihre Anfrage möglichst rasch zu beantworten.
Sofern Ihre Empfangsprobleme seit Montag, 16. März 2009 bestehen, finden
Sie wichtige Problemlösungen unter folgenden Internetlinks:
http://digital.orf.at/show_content2.php?s2id=663
http://digital.orf.at/show_content2.php?s2id=661
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ORF DIGITAL-Team
1136 WIEN, Würzburggasse 30
T: 0820 919 919 (max. € 0,20/Min)
F: +43 1 87070-361
Montag – Samstag (außer Feiertag): 8.00-22.00 Uhr
http://digital.ORF.at

Bei diesem „Massen-Antwort-Mail“ dürfte es sich um eine verzweifelte Aktion
handeln, lästige Kunden mit deren Anfragen ruhig zu stellen.
Bezeichnend ist nur der Hinweis auf die kostenpflichtige Hotlinenummer. Wir
haben versucht, über diese Nummer mit dem ORF DIGITAL-Team in Verbindung
zu treten.

Ausser Spesen nichts gewesen

Es war ein sinnloses Unterfangen. Ausser einer Warteschleife mit Musik und der
Mitteilung das man überlastet sei, spielte sich gar nichts ab.
Aber dafür kassiert man Euro 0,20 pro Minute, zusätzlich zu den ORF-Gebühren,
obwohl man gar keine ORF-Programme empfangen kann.
Auch der wirtschaftliche Schaden, der durch diese offensichtlich technisch miss-
lungene Codeumstellung entsteht, ist noch nicht abzusehen. Unternehmen die
im ORF werben, legen naturgemäß auf hohe Einschaltquoten wert.

Der Steuerzahler darf’s wieder ausbaden

Diese Quoten werden natürlich bergab gehen, wenn man keine ORF-Programme
empfangen kann. Folglich werden die Firmen weniger oder keine Werbung im
ORF schalten. Den Defizit darf dann wieder der Steuerzahler ausgleichen.
Aber auch die Politiker sollten daran ein starkes Interesse haben, dass dieser Miss-
stand beim ORF schleunigst behoben wird. Der Staatsrundfunk dient als Sprachrohr
der politischen Fraktionen und wenn keine Programme empfangen werden können,
werden die politischen Mitteilungen ungehört verhallen.

Setzen Sie Ihr Recht durch

Wir können den betroffenen Zwangskunden nur empfehlen, dem ORF eine Frist
zu setzen, wieder jene Leistung zu erbringen, für welche auch bezahlt wird.
Sollten Sie eine private Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz haben,
übergeben Sie die Angelegenheit Ihrem Anwalt, sollte der ORF die Frist ungenützt
verstreichen lassen.

ORF nur als Staatsbetrieb existenzfähig

Im Ganzen betrachtet hat der ORF wieder einmal bewiesen, dass er am freien
Privatmarkt keinerlei Überlebungschancen hätte. Wenn ein Privatsender ein
derartiges Service anbieten würde, könnte er mit Sicherheit damit rechnen, dass
ihm die Kunden scharenweise davolaufen würden.
Da ist es für den Staatssender doch gut, dass Zwangskunden nicht kündigen können.
Stauni
  
2009-03-23
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009) unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag  „Die Rathausfrau“  vom 21.03.2009)

  

ORF – Ohne Richtige Funktion TEIL 1

 

ORF Programmausfälle

In den letzten Tagen haben wir zahlreiche Post aus dem ländlichen Raum erhalten, in der
uns mitgeteilt wird, dass die Programme des ORF via Satellit nicht mehr zu empfangen sind.
Wir wurden ersucht diesem nachzugehen und wir haben dies auch getan.

Präpotente Stellungsnahme

Da teilt der ORF in seiner Webseite http://digital.orf.at/show_content2.php?s2id=661
seinen Zwangskunden ganz lapidar mit, dass seit 16.03.2009, ein neuer Verschlüsselungs-
code zum Einsatz kommt. Es betrifft den digitalen Satellitenempfang der Programme ORF1,
ORF2, ORF1HD, ATV, PULS4 und Austria 9
Urheberrechtliche Gründe zwingen den ORF angeblich zu diesem Schritt.
Den gesamten Inhalt, der abgehobenen und präpotenten Mitteilung, können Sie dem o.a.
Link entnehmen.

Die digitale Story

Im Oktober 2006 begann der ORF von analoger auf digitale Ausstrahlung seiner Programme
umzustellen. Die normale Antenne hatte ausgedient und zigtausende Kunden waren
gezwungen sich einen Digitalreceiver, samt ORF-Digital Sat-Karte zu kaufen.
Für die Freischaltung der Karte mußte auch eine einmalige Gebühr berappt werden.
Mit dieser Karte wurde die digitale Zukunft 
                                                                   beim Staatsrundfunk ORF angekündigt !

Schuld sind immer die Anderen

Offensichtlich hat man beim ORF schon erkannt, dass die neuerliche Umstellung nicht so
gelaufen ist wie sie laufen sollte.
Massenhaft technische Pannen dürften die Folge dieser gewesen sein.
Man weist jedoch vorsichtshalber jede Schuld von sich und teilt dem Zwangskunden mit,
wenn er jetzt keinen Empfang mehr habe, können folgende Gründe dafür vorliegen:

Die erste erstaunliche Ausrede

Das zum Zeitpunkt des Keywechsels eine illegale Umgehung der Verschlüsselung vorlag
und dies zum Verlust des Empfangs der ORF-Programme führte.
Es wird noch angeraten sich ein „cryptoworks-zertifiziertes Empfangsgerät„, sowie eine
ORF DIGITAL-SAT-Karte zu beschaffen.
Warum sollte jemand, der sich vor 2(!) Jahren einen geeigneten Receiver samt ORF-Karte
im Fachhandel gekauft hat, eine illegale Umgehung machen, um ORF-Programme wider-
rechtlich zu empfangen ?
   
Mit dem von ihm gekauften Gerät und Karte, war er ohnehin berechtigt ORF-Programme
legal zu empfangen.

Die zweite noch erstaunlichere Ausrede

Es kann auch vorkommen, dass einige Receiver mit gültiger ORF-DIGITAL-SAT-Karte den
neuen Verschlüsselungscode nicht gleich oder gar nicht übernehmen können und so die
Freischaltung der ORF-Programme verloren geht. Das Problem liegt in so einem Fall bei
der Receiver- oder Modulsoftware und damit beim Gerätehersteller, da funktionstaugliche
Receiver einen Keywechsel jedenfalls korrekt umsetzen müssten.

Haltet der ORF die Kunden für dumm ?   

Erstaunlich, Geräte die bis zur Umstellung einwandfrei funktionierten, haben laut ORF auf
einmal ein Hard- oder Softwareproblem.
Für wie dumm halten die ORF-Verantwortlichen die Kunden eigentlich ?

Das es massive Probleme gibt, leitet sich aus folgender ORF-Mitteilung ab:
Bei Fragen zum Satellitenempfang oder auftretenden Empfangs-
problemen wenden Sie sich bitte an das ORF DIGITAL-Serviceteam:
ORF DIGITAL-Infohotline:
Telefon: 0820 919 919 (max. 20 Cent/Min.)
Montag bis Samstag (außer Feiertag) von 8.00 – 22.00 Uhr.
Fax: (01) 870 70-361
E-Mail: info.digital@orf.at
Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens kann es derzeit
zu längeren Wartezeiten bei unserer Service-Hotline kommen.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis.
ORF DIGITAL-Team
Adresse: 1136 Wien
Würzburggasse 30

Das die langen Wartezeiten, auf Grund des höheren Anrufaufkommens liegen, kommt ja
nicht von ungefähr. Man versucht sich heraus zu reden, dass das Verschulden beim Kunden
liegt, auch wenn dieser ein geeignetes Gerät besitzt.
   
Solche und so ähnliche Ausreden, dürfen Sie sich auf der kostenpflichtigen Hotline anhören,
falls es Ihnen nach endlos langer Wartezeit überhaupt gelingt, eine Verbindung zu bekommen.
Das dem nicht so ist können wir belegen. Wir werden Ihnen morgen im „Teil 2“ dieses
Beitrages, diesen Beweis auf den Tisch legen.
Stauni
  
2009-03-22
  
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009)  unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag  „Die Rathausfrau“  vom 21.03.2009)
  

Inhalts-Ende

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