Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Häupl beginnt sich zu sorgen


Die sicherste Millionenstadt der Welt

„Wir können stolz sein,  dass einmal mehr bestätigt wird,  dass Wien die sicherste
Millionenstadt der Welt ist“, dass sind die Worte des Wiener Bürgermeisters Dr. Michael
Häupl vor 4 Monaten.  Den gesamten  Beitrag über die sicherste Stadt der Welt, können
Sie auf der Webseite der Gemeinde Wien  nachlesen.
Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir heute auf APA-OTS folgendes lesen  mußten:
„Bürgermeister Häupl sorgt für Sicherheit der Wienerinnen!“  Und  weil  Wien  ja
die sicherste Stadt  der Welt ist, wurde die Forderung  der SPÖ-Wien,  nach zusätzlichen
1000 PolizistInnen durchgesetzt. Interessant ist auch, warum Häupl nur für die weibliche
Bevölkerung sorgen will, denn von Wienern ist in der Schlagzeile nichts zu lesen.

Warum braucht Wien dann zusätzlich 1000 Polizisten?

Da stellt sich naturgemäß die Frage, warum die sicherste Stadt der Welt, noch zusätzlich
1000 PolizeibeamtInnen benötigt. Diese Frage war natürlich nur hypothetisch gemeint,
den Wien ist alles anderes als die sicherste Stadt der Welt.
Offenbar hatte der Wiener Bürgermeister in seiner Amtszeit, die sich nun dem Ende zuneigt,
nicht bemerkt, dass Wien seit Öffnung der Ostgrenzen ein Eldorado für Einbrecher, Räuber
und sonstiges lichtscheues Gesindel geworden ist.
Einbrüche, Raubüberfälle und andere schwere Gewaltdelikte, welche meist von Banden aus
den  ehemaligen Ostblockländern verübt werden,  stehen in der  Bundeshauptstadt an der
Tagesordnung.

War Häupl bislang anderswertig beschäftigt?

Möglicherweise bemerkte der Wiener Bürgermeister diese Tatsache  nicht, weil er mit dem
Studium der Morgenland-Kultur und des Islams zu sehr beschäftigt war. Anstatt sich um die
Ängste und  Sorgen der  Wiener Bevölkerung zu  kümmern,  schielte er lieber nach Wähler-
(innen) mit Migrations-Hintergrund, in der Hoffnung dass diese ihm noch das Märchen vom
sicheren Wien glauben.

Negatives Image ausbügeln

Umso erstaunlicher ist es nun, dass Häupl 9 Tage vor der  Wien-Wahl, wieder die  Wiener-
(innen) entdeckt und sich nun für die Anliegen der Wiener Bevölkerung stark machen will.
Möglicherweise wurde dem Wiener Bürgermeister spät aber doch mitgeteilt, dass das Pro-
tegieren  einer  erzkonservativen  islamischen  Kandidatinnen bei den Wiener(innen) nicht
wirklich so gut ankommt.
Auch das Posieren auf einem Foto mit dem  SPÖ-Jugendsprecher  Peko Baxant und dessen
Freund,  dem  Motherfucker-Rapper Nazar,  macht auch  nicht wirklich einen schlanken Fuß.
Also war nun Eile geboten, um den Wiener(innen) ein Wahl-Zuckerl vor die Füße zu werfen.

Alles haben es bemerkt, nur Häupl nicht

Alle Parteien mit Ausnahme der SPÖ haben bemerkt,  dass Wien seit Öffnung der Ostgren-
zen eine kriminelle Zuwachsrate zu verzeichnen hatte,  die nur mit mehr Polizei in den Griff
zu bekommen ist. Nur der Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl, bezeichnete Wien noch
vor 4 Monaten, als sicherste Millionenstadt der Welt.

Verhöhnung der Bevölkerung

Daher ist die heutige Aussage der Frauensekretärin der Wiener SPÖ, LAbg. Nicole Krotsch :
„Die Forderung der SPÖ Wien nach 1.000 PolizistInnen wird nun umgesetzt!  Das ist auch
ein wichtiges Signal an die Wienerinnen. Damit wird das Sicherheitsempfinden weiter stei-
gen und Wien auch in Zukunft die  sicherste Hauptstadt der Welt bleiben“,  als Verhöhn-
ung der Wiener(innen) zu bewerten.
Wien war nicht die sicherste Hauptstadt der Welt und das  Sicherheitsempfinden der
Bevölkerung befindet sich bereits seit langer Zeit im freien Fall. Wer angesichts dieser
180 Grad-Drehung der SPÖ, 9 Tage vor der Wien-Wahl, dieses Versprechen für bare
Münze nimmt, dem ist nicht mehr zu helfen.
*****

2010-10-01
 

SPÖ-Politiker diskriminiert Polizisten ab 60


Beleidigende Aussage

Gerade die SPÖ gibt sich als jene Partei aus, die gegen Diskriminierung von älteren
Dienstnehmern ist. Für eine Partei die Gleichberechtigung an allen Fronten fordert,
ist die Aussage des SP-Sicherheitssprecher Godwin Schuster nicht einmal mehr er-
staunlich, sondern schon beleidigend.

Interessanter Artikel in der Krone

In der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung werden folgende Aussagen von Schuster
wiedergegeben, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.  Der SPÖ-Sicherheitssprecher
meint: „„Ein Viertel aller Polizisten ist älter als 50 Jahre. Wie soll denn die Kriminalität von
jemanden bekämpft werden, der 60 ist?“

„Wie soll sich ein 60-Jähriger mit der Brutalität auf der Straße auseinandersetzen? Über-
haupt nicht! Und was bringt dann die Zukunft: Uniformierte Opa-Beamte? Leidet das
Auge des Gesetzes gar jetzt schon am grauen Star?“ so der Politiker der einer Partei
angehört, die sich unter anderen gegen Altersdiskriminierung ausspricht.
Foto/Quelle: Kronen Zeitung
Erfahrenen Beamten wird altersbedingt ihre Qualifikation abgesprochen

Ab 50 zum alten Eisen?

Das heißt im Klartext, dass Godwin Schuster allen Polizeibeamten ab dem 60.Lebensjahr
die Qualifikation für ihre Arbeit abspricht. Dass Polizisten mit zunehmenden Alter ihre
Körperkraft mit Routine ausgleichen und ihren Job mindestens gleichwertig, wenn nicht
besser als ihre jungen Kollegen erledigen, scheint dem SPÖ-Sicherheitssprecher nicht
in den Sinn gekommen zu sein.

Wie lange bleibt Schuster noch im Amt?

Bei der Meinung die Schuster vertritt fragen wir uns natürlich automatisch, wie kann jemand
über 60 noch ordentliche Sicherheitspolitik betreiben? Denn der SPÖ- Sicherheitssprecher
zählt immerhin schon 59 Lenze. Folgt  man seiner Aussage,  bleibt dem guten Mann noch ein
Jahr in der Sicherheitspolitik tätig zu sein. Denn diese dient auch zur Bekämpfung der Krimi-
nalität.

Was anderes wäre es gewesen, wenn Schuster die Gesundheitsfrage gestellt hätte. Aber
bloß das Alter für die Disqualifizierung eines Berufes anzuführen, ist Diskriminierung in Rein-
format.

*****

2010-07-05
  

Modeerscheinung


Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen

Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet,  dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der  Securitymann  hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.

Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein

Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems  beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.

Hoffentlich Freispruch

Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.

Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen

Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
*****

2010-03-08
  

Es lebe die Schweinegrippe


Pharmaindustrie witterte gutes Geschäft

Was macht ein Geschäftsmann, wenn ein großartig angekündigtes Produkt wahrscheinlich
nicht jenen Erfolg bringen wird, den er sich erwartet.  Man muss es nur ordentlich bewerben.
Genauso verhält es sich nun mit dem Impfstoff für die Schweinegrippe.
Hieß es vor gar noch nicht so langer Zeit, die Schweinegrippe würde für Österreich keine
Gefahr darstellen, präsentiert man nun diese als herannahende Volksseuche. Wahrscheinlich
liegt es daran, dass die Pharmaindustrie bereits fleißig begonnen hatte, ein Impfserum gegen
das  H1N1-Virus herzustellen.

Die meisten Mediziner dagegen

Auch die meisten Mediziner sprechen sich gegen eine Impfung aus. Da nützte es gar nichts,
wenn das Gesundheitsministerium verlautbarte, dass zuerst nur „gefährdete“  Personen
geimpft werden.. Also VIP´s der Injektionsnadel, wie ärztliches Personal, Polizisten und
Bundesheerangehörige.

Auch diese Vorgaukelung eines eventuellen Engpasses beim Impfserum werden die Bevölk-
erung nicht zu einem Run auf dieses verleiten, wie man es ja im benachbarten Deutsch-
land gesehen hat.

Ein „Glücksfall“ für die Pharmaindustrie

Da war es doch wie ein Gottesgeschenk für die Pharmaindustrie, dass ein 11-jähriges
Mädchen aus Südtirol, angeblich an der Schweingrippe erkrankt ist. Angeblich deshalb,
weil der behandelnde Arzt von einem ungewöhnlichen Krankheitsverlauf spricht.
 
In der gestrigen ZIB des ORF konnte man sehen, wie das kranke Kind werbewirksam
vermarktet wurde, als es in die Kinderabteilung der Innsbrucker Uni-Klinik überstellt
wurde.

Immer schön in die Kamera winken

Immer wieder war der Eingangsbereich der Intensivstation zu sehen, wo eine Mitarbeiterin
(vermutlich Krankenschwester oder Ärztin) in die Kameras winkte. Na wenn das nicht die
Bevölkerung zu einer Schutzimpfung animieren soll, was dann sonst?

PR-Aktion war ein Flop

Aber offensichtlich hat auch diese „Werbeaktion“ nicht wirklich etwas gebracht, denn
heute hat in den Tiroler Krankenhäusern eine große Impfaktion gegen die Schweine-
grippe für medizinisches Personal begonnen. Das Interesse daran war jedoch äußerst
gering.

Hoffentlich genügend Lagerplatz

Ab 9.November kann sich dann das gemeine Volk gegen den H1N1-Virus impfen lassen.
Allerdings so wie die Lage zur Zeit aussieht und wenn man sich die Meinung der Bevölker-
ung aus diversen Umfragen anhört, wird das Serum seinen Platz in der Lagerhalle neben
den Vogelgrippe-Schutzmasken finden.

Stauni
  
2009-10-27
  

Es lebe der kleine Unterschied

 

Der Fall Wague

Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.

Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-

beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.

Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um

Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.

Beamtshandelter stirbt

Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.

Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende

Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.

Mildesturteile und viele Freisprüche

Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.

Keine Schulung aber schulungskonform

Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.

Warum wärmen wir auf ?

Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.

Erstaunliche Gemeinsamkeiten

Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.

Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder

und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.

Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die

Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.

Die Urteile

Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.

Auch diese Urteile sind zu mild

Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.

Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-

kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.

Warum derartige Unterschiede ?

An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ?  Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
  
Stauni
  
2009-08-27
   

In Linz beginnt’s

 

Nachwehen

War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.
Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen
versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizisten
körperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde
von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.

Alles auf Video

Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.

Wahrheitspflicht

Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.

Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.

http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel

Polizisten lügen doch nicht

Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.  

Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-

schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und
wahllos aus der Menge gezogen wurde.

Anwalt berief

Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.

Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz

irgendwie zu rechtfertigen.

Zu weit links

Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.

Stauni

  
2009-08-20
  

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Polizeistaat ?

 

Er war noch niemals in New York

Der Einbruch in der Wohnung des Wiener Landespolizeikommandanten Mahrer ist
natürlich „Wasser auf die Mühlen“, des ständig nach mehr Polizei rufenden H.C. Strache.
    
Laut Strache stehe Wien vor dem entgültigen Sicherheitskollaps, da die Kriminalitäts-
entwicklung eskaliere.
„Wer jetzt noch nicht begreife, dass Gefahr im Verzug sei, dem sei wirklich nicht mehr
zu helfen“, so der FPÖ-Obmann.
  
Strache war offensichtlich noch nie in New York, den dort könnte er sehen, was „Gefahr
im Verzug“ wirklich bedeutet.

Rundumschlag

Das alle beide Regierungsparteien ihr „Fett abkriegen“ , dafür sorgte Strache auch indem
er dem Wiener Bürgermeister Häupl und der Innenministerin Fekter unterstellte, dass beide
immer nur beschwichtigen und beschönigen. Außerdem hungere man die Exekutive aus.
Gut, Häupl ist eher der gemütliche Wiener Typ von der Sorte „durch´s Reden kommen die
Leut´ zsamm´ „ während Fekter eine Hardlinerin ist. Bei ihr hat man nicht den Eindruck, dass
sie die Polizei unterlaufe, denn selbst zu den massiven Vorwürfen aus Linz, hört und sieht man
von ihr keinen Ton und kein Bild.

Bankräuber mit Visum

Auch eine rückgängig Machung der Schengen-Ostöffnung oder Einführung einer Visapflicht
für die betreffenden Länder wäre sinnlos.  Einbrecher oder Bankräuber pflegen in der Regel
ohnehin nicht, um ein Visum anzusuchen.
Der Ruf der Freiheitlichen nach mindestens 1.500 zusätzlichen Polizisten ist ebenfalls reine
Polemik. Was sollte  diese Personalaufstockung in der Realität wirklich bewerkstelligen ?
Es gibt keinen 100%tigen Schutz und selbst wenn man den Polizeiapparat um 100.000
Polizisten mehr aufstocken würde.

Polizeistaat ?

Allerdings hätte H.C. Strache und sein Mitstreiter Gudenus mit einer derartigen Aufstockung
sicherlich ihre helle Freude, den dann würden wir in einem Polizeistaat leben.
Wenn man diverse Aussagen von Strache verfolgt, entsteht für uns ohnehin der Eindruck,
dass ihm eine solche Staatsform nicht unangenehm wäre.
Stauni
   
2009-05-07
   

Polizei-Skandale

Bordellgeher und Schläger

   
Seit geraumer Zeit kommt die Polizei nicht mehr aus den Negativ-Schlagzeilen.
Von Geiger über Horngacher zu WEGA-Polizisten die einen gefesselten Häftling
verprügeln, Zivilstreifen die einen Passanten krankenhausreif schlagen, weil dieser
bei „Rot“ die Strasse überquerte, bis zu den folgenden jüngsten Vorfällen.

14-Jährige schlägt zwei Polizisten

  
In Graz ist am Freitag ein 14-jähriges Mädchen wegen schwerer Körperverletzung festge-
nommen worden. Die Amtshandlung eskalierte weil die Jugendliche eine Zigarette
geraucht hatte und den kontrollierenden Polizisten einen falschen Namen und eine falsche
Adresse angab.
Einer der beiden Polizisten wurde bei der Festnahme des Teenies angeblich schwer ver-
letzt, weil sich diese der Festnahme körperlich widersetzte.
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Abgesehen von der (Un)sinnhaftigkeit
dieser Amtshandlung sind zwei Polizeibeamte nicht in der Lage ein unbewaffnetes
14-jähriges Mädchen in Gewahrsam zu nehmen, ohne das dabei einer schwer
verletzt wird.
Das Mädchen wurde vorübergehend wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt festgenommen.

Polizist als Nacktfotograf

   
In Oberösterreich laufen gegen einen dienstführenden Beamten der Polizeiinspektion
Lembach interne Ermittlungen, weil er mehr als 100 teilweise nackte Frauen fotografiert
haben soll.
Angeblich soll er sein Hobby in einer Privatwohnung oberhalb der Polizeiinspektion
betrieben haben.
Im Mittelpunkt der Erhebung stehen, ob dies in Uniform, während der Dienstzeit oder
gegen Vergünstigungen geschehen ist.
Da dürfte ein Kollege auf seinen Job scharf gewesen sein, denn Recherchen haben
bestätigt, daß das Hobby des Beamten in der Region und polizeiintern schon jahrelang
ein offenes Geheimnis war.
Sollten sich die Frauen von diesem Polizisten freiwillig fotografieren haben lassen,
weil es vielleicht  auch ihr Hobby war, ist uns dieser Polizeibeamte weit aus genehmer
als seine prügelnden Kollegen.

Drogenfahnder verprügeln Lehrer

   
Vergangenen Mittwoch in der U-Bahn Station Spittelau in Wien, ereignete sich eben-
falls ein unglaublicher Vorfall. Ein farbiger US-Bürger der an einer renommierten
internationalen Schule, Englisch und Sport unterrichtet, soll von zwei Polizeibeamten
in Zivil angegriffen und verprügelt worden sein.
  
Nach Beendigung der Prügelorgie, sollen sich die beiden dann als verdeckte Ermittler
der Polizei zu erkennen gegeben haben.
Der Lehrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankehaus eingeliefert.
   
Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den Männern um Drogenfahnder, denen bei
der Verfolgung eines Dealers offenbar eine Verwechslung mit einem anderen Mann
schwarzer Hautfarbe passiert ist.
   
Landespolizeikommandant Karl Mahrer erklärt: „Das Büro für besondere Ermittlungen
wurde eingeschaltet. Eine Verwechslung ist möglich, der Staatsanwalt ermittelt.“
Da fragt man sich doch, ob Beamte dieser Einheit nicht besonders geschult sind um
einen Farbigen von einem anderen Farbigen zu unterscheiden.
 
Soviel zu Vorfällen mit Polizeibeamten innerhalb einer einzigen Woche.
Wenn man bedenkt, daß jene Beamte eigentlich die Bevölkerung beschützen
sollten, dann ist es um die Sicherheit in Österreich traurig bestellt.
      
Stauni
  
2009-02-15

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

(Ver)prügel Polizei die 2te

 

Polizeiübergriff

Die Meldungen über Polizeiübergriffe reissen nicht ab. Wie in der Krone und dem Kurier
von heute (13.12.08) zu lesen ist, hat sich am 1.Mai 2008 wieder ein brutaler Polizeieinsatz
ereignet.
An diesem Tage fand in Wien die sogenannte Euro-Mayday Parade statt, wo auch gegen
soziale Konflkte demonstriert wurde. Ein 31jähriger Mann der dort das Geschehnis be-
obachtete und absolut nichts gesetzwidriges machte, wurde aus heiterem Himmel von
fünf (5) Polizisten der Wega von hinten auf den Boden gerissen um ihn festzunehmen.
Bei der Festnahme wurde der Wiener noch dazu verletzt, was auch durch einen Arzt be-
stätigt wurde.
    
Dem nicht genug, wurde der unbeteiligte Passant auch noch wegen Widerstand gegen die
Staatsgewalt und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung (gegen die Beamten)
angezeigt. Vermutlich wäre die Sache für ihn auch schlimm ausgegangen, wäre da nicht
noch eine 48 jährige unbeteiligte Zeugin mit Tochter gewesen, die den Vorfall beobachtet
hatten. Diese schilderten den Vorfall vor Gericht so, daß sich die Polizisten ganz willkürlich
jemanden „rausgepickt“ und „weggeschliffen“ haben. Die Richterin Setz-Hummel be-
wertete die Aussage der beiden Zeuginnen, wesentlich glaubhafter als die der Polizisten.
Sie sprach den Angeklagten frei und die Staatanwältin überlegt eine Wiederaufnahme der
mittlerweile zurückgelegte Strafanzeige gegen die Polizisten.

 

Kein Respekt vor Polizei

Immer wieder hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß Polizisten nicht der notwendige
Respekt entgegen gebracht wird. Das kommt auch nicht von ungefähr, den die meisten
Menschen neigen zum globalisieren. Wenn jemand ein Problem mit einem Mitarbeiter
einer bestimmten Berufsgruppe gehabt hat, wird meist diese ganze Berufsgruppe in
Frage gestellt und nicht der Herr/Frau XY aus dieser. Das ist zwar nicht gerecht, aber
es ist die Realität.
    
Die meisten Polizisten erledigen ihren Job sicherlich korrekt und zur Zufriedenheit der
Bevölkerung. Aber es gibt einige „schwarze Schafe“ die offensichtlich charakterlich
nicht für diesen Beruf geeignet sind und glauben aus ihrer Stellung heraus, das staat-
liche Gewaltmonopol grundlos für sich beanspruchen zu können, weil ihnen gerade
danach ist.  Dazu kommt noch  das Gefühl, daß ihnen ohnehin nichts passieren kann,
was ja auch mit  lauwarmen Gerichturteilen bestätigt wird, die in letzter Zeit gegen solche
Polizisten gefällt wurden. Diese strafrechtlich verurteilten Polizisten bleiben dann weiter-
hin im Dienst und werden nach wie vor auf die Menschheit losgelassen. Das dies einen
Respektverlust gegenüber dem ganzen Berufsstand zur Folge hat , ist unvermeidlich.

 

Nachwuchsprobleme

Auch hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß es massive Nachwuchsprobleme gibt.
Auch das ist eine Folge der einigen „schwarzen Schafe“, denn durch diese gerät ein gan-
zer Berufsstand in Misskredit. Es wird sicherlich genug geeignete Bewerber geben, die
aber wegen dem zur Zeit nicht optimalen Ruf der Polizei, lieber doch nicht diesen Beruf
ergreifen wollen.
Man sollte sich in den verantwortlichen Kreisen der Polizei langsam überlegen, ob es
nicht besser wäre solche Beamte aus der Polizei zu entfernen, statt diese noch zu be-
lohnen indem man sie weiterhin im Dienst lässt.

 

Signalwirkung

Würde man Polizisten, die strafrechtlich wegen vorsätzlicher Körperverletzungs- oder
anderen Gewaltdelikten verurteilt worden sind, aus dem Polizeidienst entlassen, hätte
dies mit Sicherheit eine Signalwirkung in mehreren Richtungen.
   
1)  Den Polizisten würde wieder mehr Respekt entgegen gebracht werden, da die Bevölk
      -erung wieder mehr Sicherheitsgefühl empfinden würde.
2)  Das Nachwuchsproblem mit geeigneten Bewerber würde sich ebenfalls erledigen.
3)  Einige noch verbliebene „schwarze Schafe“ , die man bis jetzt noch nicht erwischt hat
     würden sich überlegen in Zukunft ungesetzliche Handlungen zu setzen, da dieser den
    Jobverlust zur Folge hat.
Stauni

 

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