Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

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2011-01-06