Je mehr Beitragszahlungen, desto weniger Service
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet ihren zwangs-
versicherten Mitgliedern die Option der Online-Vergütung an. Damit ersparen sich diese
zumindest mit Arztrechnungen zur Post oder zur SVA zu pilgern, um ohnehin nur einen
Bruchteil der von ihnen bezahlten Summe rückerstattet zu bekommen.
Screen: esv-sva.sozvers.at
In Österreich gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Selbständigen, deren Geschäfte
das Leben nicht tragen. Diese haben dann nebenbei noch eine unselbständige Erwerbs-
tätigkeit. Dieser Personenkreis ist dann zwangsweise mehrfach versichert. Abgesehen davon,
dass diese Menschen durch ihren erhöhten Arbeitsaufwand noch weniger Zeit haben und
auch mehr an Sozialversicherungsbeiträgen leisten, werden diese von der SVA diskriminiert.
Denn auf dem Hinweis der SVA zur Online-Vergütung, ist uns folgender Passus aufgefallen:
Screen: esv-sva.sozvers.at
Wir sahen in diesem Passus keinen Sinn und riefen daher bei der SVA an und wollten
wissen, warum bei einer mehrfachen Krankenversicherung (z.B.: Krankenversicherung als
Selbständiger und als Dienstnehmer) es nicht möglich ist, Rechnungen online einzureichen.
Eine Dame am Telefon erklärte ernsthaft, dass für die Versicherten in diesem Fall die Mög-
lichkeit bestünde, eine Arztrechnung bei beiden Krankenversicherungsanstalten einzureichen
und daher die Rückvergütung doppelt zu kassieren. Da wäre eine gesetzwidrige Handlung.
Abgesehen davon, dass schon eine mehrfache Kranken-Zwangsversicherung eine bodenlose
Unverschämtheit ist (man kann im Krankheitsfall ohnehin nur einmal erkranken), müssen sich
mehrfach Versicherte als mögliche Betrüger hinstellen lassen. Mit der Antwort der Dame von
der SVA bekommt nun der Passus im 2. Screenshot einen Sinn. Und damit kann das
diskriminierende Verhalten wohl kaum in Abrede gestellt werden.
*****
2014-02-03
Robuste Selbständige
Seit gestern befindet sich die SVA in einem vertragslosen Zustand. Im Klartext bedeutet
dies dass Selbständige, Honorare von Ärzten selbst bezahlen müssen, falls sie aus ge-
sundheitlichen Gründen gezwungen sind einen Arzt zu konsultieren.
Ein wirkliches Problem dürfte dies aber für Selbständige nicht darstellen, da diese
offensichtlich über eine robuste Gesundheit verfügen und daher kaum einen Arzt auf-
suchen, geschweige denn in Krankenstand gehen.
Arbeitslose dreimal so lange krank
Einen Gesundungsprozess dürften auch Arbeiter und Angestellte durchgemacht haben.
Bei diesen Beschäftigten sind Krankenstände im Sinken. Die Krankenstandsquote ist
heute deutlich niedriger, als zum Beginn dieses Jahrzehnts.
Die obig angeführte Tatsache geht aus dem aktuellen Fehlzeitenreport hervor. Dieser
bestätigt allerdings auch, dass sich die Krankenstände der Arbeitslosen im selben Zeit-
raum verdoppelt haben. Damit beträgt der Zeitraum der Krankenstände von Arbeits-
losen, das Dreifache eines Angestellten oder Arbeiters.
Was sind die Ursachen?
An was es wohl liegen könnte, dass Arbeitslose derart in ihrer Gesundheit gefährdet
sind? Wir haben ein wenig recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen.
Da wären einmal die Erkältungskrankheiten.
Die Verkühlungsgefahr ist bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen extrem groß,
vor allem wenn man auf der Donauinsel zu leicht bekleidet, in der spärlich vorhanden
Sonne liegt. Vermutlich haben zahlreiche Arbeitslose, das Märchen der Klimaerwärm-
ung für bare Münze genommen und auf ausreichende Kleidung verzichtet.
Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, welche durch permanentes Lesen
der Stellenangebote, oder durch zu langes Fernsehen entstehen. Übermässiger TV-Genuss
kann auch zu Wirbelsäulenschäden führen, da sich die Bettbank vor dem Fernseher durch-
liegt. Abhilfe wäre ein Gang zum Sozialamt, um sich eine neue Liegestatt finanzieren
zu lassen.
Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig länger
aufhalten muss, sind ebenfalls eine ernstzunehmende Gefahr. Leider sind diese Lokal-
besuche unumgänglich, denn wo soll denn der Arbeitslose einen Erfahrungsaustausch
mit Gleichgesinnten vornehmen?
Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der „Nachbarschaftshilfe“ am
anderen Ende von Wien, ist permanent die Gefahr gegeben von der Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.
Zu guter Letzt gibt es noch den Kursvirus. Dies ist eine besonders heimtükische Infektion
und befällt Arbeitslose meist dann, wenn sie einen AMS-Kurs absolvieren sollen. Wer
sich diesen Virus eingefangen hat, muß unbedingt in den Krankenstand gehen.
Gesundheitsrezept
Nun stellt sich die Frage welche Maßnahmen zu ergreifen wären, um den Gesundheits-
zustand von arbeitslosen Menschen zu stabilisieren. Wir hätten da einen Vorschlag und
zwar, nach dem zehnten abgelehnten Stellenangebot, die Arbeitslosenunterstützung
ersatzlos zu streichen.
Das hätte zur Folge, dass diese sich zwangläufig um eine Beschäftigung umsehen müssen.
Und wie aus der Statistik einwandfrei hervorgeht, sind berufstätige Menschen weitaus ge-
sünder und nicht so krankheitsanfällig.
*****
2010-06-02
Eine Neuigkeit
Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt? Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.
Wer darf mitspielen?
Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten. Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.
Auch andere werden zwangsbeglückt
Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.
Realismus und Dogmatismus
Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“
Konkurrenz unerwünscht
Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
„Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“
AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt
Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.
Realitätsverlust oder Absicht?
Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****
2010-01-26
Unangebrachter Stolz
Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird, wurden 41(!) Anzeigen erstattet.
Am siebenten Tage sollst Du ruh´n
Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.
Marktamt zockt ab
Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.
Verhöhnung
Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“
Sicher keine Sklavenhaltung
Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf finden.
Wie ruiniert man Betriebe?
Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.
Kein Problem mit Sonntagsarbeit
Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.
Motiv ist blanker Neid
Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.
Kassiert die Wirtschaftskammer mit?
Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
2009-11-16
Wirtschaftskrise bei den Krankenkassen
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger verhandelt seit voriger Woche wieder
mit der Ärztekammer, für eine einigermaßen umfassende Gesundheitsreform.
Die Wirtschaftskrise ist auch für die ohnehin finanziell angeschlagenen Krankenkassen
deutlich spürbar.
Durch das Sinken des Lohnniveaus, sinken auch die Beitragseinnahmen im selben Ausmaß.
Immer mehr Versicherte haben ein geringeres Einkommen und kommen daher früher in den
Genuss der Rezeptgebührenbefreiung.
Kranke Österreicher ?
Die Österreicher werden immer kränker, das lässt sich zumindest aus einer Statistik
über die „Krankenstandstage“ herauslesen.
Erstaunlich ist auch, das Arbeitslose häufiger im Krankenstand sind als arbeitende
Menschen.
Allerdings sanken im gleichen Zeitraum die Krankenstände der arbeitenden Bevölkerung,
während die der Arbeitslosen stiegen.
Krankenstand unterbricht Arbeitslose
Während bei den Beschäftigten, je nach Kollektivvertrag, zwischen vier und sechs Wochen
lang der Arbeitgeber für die Lohnentgeltfortzahlung aufkommt, übernimmt bei Arbeits-
losen die Krankenkasse bereits nach drei Tagen die Kosten.
Im Krankenstand erhöht sich das „Einkommen“ des Arbeitslosen, weil das Krankengeld
anders berechnet wird als die Arbeitslosenunterstützung.
Auch wird der Bezugszeitraum erweitert, da der Krankenstand den Anspruch auf Arbeits-
losengeld unterbricht.
Blauäugiges AMS
Würde man jetzt schlecht denken, könnte der Schluss gezogen werden, dass dies von
etlichen Leuten absichtlich betrieben wird.
Beim AMS will man freilich davon nichts wissen. Ein Arbeitsloser könne sich schliesslich
nicht so mir nichts, dir nichts „krank“ schreiben lassen. Dazu benötige er ärztliche
Befunde.
Wie naiv ist bei beim Arbeits Markt Service eigentlich ? Ein ganz normaler Arztbesuch
beim Allgemeinmediziner genügt, um zu einer Krankmeldung zu gelangen.
Es wundert uns eigentlich nicht, wenn das AMS von bösen Zungen als „Arbeits-Meidungs
-Service“ bezeichnet wird.
Alles nur Zufall
Da wir aber nicht schlecht denken, glauben wir an pure Zufälle, wenn Arbeitslose vor
Antritt eines vorgeschriebenen Kurses plötzlich erkranken und daher zu diesen Kurs
nicht antreten können.
Es ist zwar medizinisch noch nicht bewiesen, aber die gängige Praxis scheint es zu
bestätigen, dass Arbeitslose wirklich mehr gesundheitlich gefährdet sind, als ihre
arbeitenden Mitbürger.
Gesundheitliche Schäden
Wirbelsäulenschäden durch langes Liegen auf der Bettbank vor dem Fernseher.
Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig
länger aufhalten muss.
Auch die Verkühlungsgefahr ist um diese Jahreszeit extrem gross, wenn man auf der
Donauinsel noch zu leicht bekleidet in der Sonne liegt.
Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, die durch permanentes Lesen
der Stellenangebote entstehen.
Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der „Nachbarschaftshilfe“
am anderen Ende von Wien, ist permanent die Gefahr gegeben von der Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.
Über die robusteste Gesundheit verfügen in Österreich die Selbständigen.
Erstaunlicher Weise ist diese Bevölkerungsschicht kaum krank und wir stellen uns
die Frage, an was das wohl liegen könnte ?
Stauni
2009-04-20