SVA diskriminiert mehrfach Zwangsversicherte


Je mehr Beitragszahlungen,  desto weniger Service

Die  Sozialversicherungsanstalt  der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet ihren zwangs-
versicherten Mitgliedern die Option der Online-Vergütung an. Damit ersparen sich diese
zumindest mit Arztrechnungen zur Post oder zur SVA zu pilgern, um ohnehin nur einen
Bruchteil der von ihnen bezahlten Summe rückerstattet zu bekommen.
Screen: esv-sva.sozvers.at
In  Österreich  gibt  es  eine  nicht  unerhebliche Anzahl von Selbständigen,  deren Geschäfte
das  Leben  nicht  tragen.   Diese  haben dann nebenbei noch eine unselbständige Erwerbs-
tätigkeit. Dieser Personenkreis ist dann zwangsweise mehrfach versichert. Abgesehen davon,
dass  diese  Menschen  durch  ihren  erhöhten  Arbeitsaufwand  noch weniger Zeit haben und
auch mehr an Sozialversicherungsbeiträgen leisten,  werden diese von der SVA diskriminiert.
Denn auf dem Hinweis der SVA zur Online-Vergütung, ist uns folgender Passus aufgefallen:
Screen: esv-sva.sozvers.at
Wir  sahen in diesem  Passus  keinen  Sinn  und  riefen  daher  bei  der  SVA  an und wollten
wissen,  warum  bei einer mehrfachen Krankenversicherung  (z.B.: Krankenversicherung als
Selbständiger und als Dienstnehmer) es nicht möglich ist, Rechnungen online einzureichen.
Eine  Dame  am Telefon erklärte  ernsthaft,  dass  für  die  Versicherten in diesem Fall die Mög-
lichkeit bestünde, eine Arztrechnung bei beiden Krankenversicherungsanstalten einzureichen
und  daher  die  Rückvergütung  doppelt zu kassieren.   Da wäre eine gesetzwidrige Handlung.
Abgesehen  davon,  dass schon eine mehrfache Kranken-Zwangsversicherung eine bodenlose
Unverschämtheit ist  (man kann im Krankheitsfall ohnehin nur einmal erkranken),  müssen sich
mehrfach  Versicherte  als  mögliche  Betrüger  hinstellen lassen.  Mit der Antwort der Dame von
der  SVA   bekommt   nun der  Passus  im   2. Screenshot  einen  Sinn.   Und  damit   kann  das
diskriminierende Verhalten wohl kaum in Abrede gestellt werden.
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2014-02-03