Eine Neuigkeit
Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt? Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.
Wer darf mitspielen?
Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten. Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.
Auch andere werden zwangsbeglückt
Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.
Realismus und Dogmatismus
Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“
Konkurrenz unerwünscht
Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
„Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“
AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt
Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.
Realitätsverlust oder Absicht?
Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****2010-01-26